„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Jagd nach Kinderporno geht weiter: BAO-FOKUS lässt schon wieder 79 Hausdurchsuchungen in ganz Hessen wegen mutmaßlichen Kinderpornos durchführen 25.09.2023 [16:43:14]

Landtagswahlen in Hessen am 8. Oktober 2023: In der BAO arbeiten hessenweit über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind über 220 Ermittlerinnen und Ermittler. Sie ist organisatorisch im Hessischen Landeskriminalamt angesiedelt

Während des gesamten Wahlkampfes im Bundesland Hessen fanden in den Monaten Mai, Juni, Juli und August Polizeiaktionen wegen mutmaßlichen Kinderpornos statt. Bei den Durchsuchungen, die zwischen Montag und Freitag letzter Woche stattfanden, geht es um 83 Beschuldigte im Alter von 15 bis 80 Jahr. Insgesamt erwarten die hessischen Gerichte aus den letzten fünf Monaten allein aufgrund dieser Durchsuchungsbeschlüsse bis zu 412 Hauptverhandlungen. Die öffentlichen Gerichtsverhandlungen werden stattfinden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Kassel, Offenbach sowie Wiesbaden, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Kassel, Lahn-Dill-Kreis, Marburg-Biedenkopf, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Werra-Meißner-Kreis und Wetterauskreis. Eine solche Flut von Prozessen wird hessenweit von über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind über 220 Ermittlerinnen und Ermittler, vorbereitet. Die Staatsanwaltschaften werden bei allen bestätigten Fällen Anklage erheben. Alle Angeklagten benötigen zur Verteidigung Rechtsanwälte. Schon gegen einen Durchsuchungsbeschluss kann anwaltliche Beschwerde eingelegt werden. Nicht jeder Rechtsanwalt ist bei dieser Deliktsart geeignet, seinen Mandanten auch effektiv zu verteidigen. Jeder Beschuldigte bzw. Angeklagte sollte sich deshalb sehr gut über seinen Verteidiger informieren. K13online bietet den Betroffenen Hilfestellungen an. Grundsätzlich raten wir den Betroffenen, alle rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, um ein gerechtes Urteil zu erreichen. Bei geringfügigen Sachverhalten haben die Gerichte die Möglichkeit, dass Verfahren auszusetzen oder sogar Normenkontrollverfahren beim BVerfG einzureichen. Denn der § 184b StGB ist seiner Fassung ab dem 1. Juli 2021 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Darüber hinaus kann durch eine Verfahrensaussetzung die neue Gesetzgebung abgewartet werden. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer Änderung des § 184b StGB. Ungeachtet dieser angekündigten Strafrechtsreform wurden kurz vor den Landtagswahlen in Hessen erneut Kinderporno-Razzien durchgeführt. Die politische Verantwortung dafür liegt primär beim CDU-Innenminister Peter Beuth. Aber auch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) will die Landtagswahlen gewinnen. Die K13online-Wahlempfehlung lautet: KEINE CDU, keine SPD und keine AfD wählen! 

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43563/5611150

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18 Jahre Trierer Justizskandale: Oberlandesgericht(OLG) Koblenz sprach Dieter Gieseking & Ilja Schmelzer(verstorben) wegen Kinderpornografie im Stefan-Erlebnisbericht mit deutlichen Rügen an drei Trierer Gerichte frei 25.09.2023 [06:21:01]

Verteidiger Leonard Graßmann & Claus Pinkerneil: "Die Trierer Justiz(Amts- und Landgerichte) hatte versucht, nach Volkes Stimme zu urteilen, aber dabei das geltende Recht nicht berücksichtigt" 

In einem der größten Prozesse der juristischen Geschichte in der Stadt Trier/RP hatte das Oberlandesgericht(OLG) Koblenz die Justizopfer Dieter Gieseking & Ilja Schmelzer(verstorben im Jahre 2021) vom Vorwurf der Verbreitung von "Kinderpornografie" am 26. September 2005 freigesprochen. Das OLG hatte die Fehlurteile vom Amtsgericht und zwei Landgerichten in Trier deutlich gerügt. Erst in der 2. Revison sprach das OLG die Justizopfer frei. Ein Erlebnisbericht "Stefan" sollte "Kinderpornografie" gewesen sein. In dem Bericht wird eine pädophile Liebesgeschichte zwischen einem 11-jährigen Jungen und einem Pädosexuellen positiv geschildert. Die einvernehmliche Beziehung hat auch einen sexuellen Anteil. Seit diesem OLG-Freispruch sind ALLE Texte, die sexuelle Erlebnisse zwischen Kindern & Erwachsenen beinhalten, legal(damaliges Recht). Diese Grundsatz-Entscheidung jährt sich am 26. September 2023 zum 18. Mal. Dieser Trierer Justizskandal war Ursache einer bis dahin beispiellosen Hetzkampagne gewesen. Nicht nur die regionale Presse berichtete über mehrere Jahre zu den Prozessen, sondern auch der SPIEGEL stieg in die Berichterstattung mit dem Artikel "Unter der Gürtellinie" ein. In Trier zogen die Neonazis mit einer Demo auf. Ein Bündnis gegen Rechts stellte sich den Faschisten entgegen. Dieter Gieseking wurde die Wohnung gekündigt und es setzte eine menschenverachtende Vertreibungspolitik ein, die an düstere Zeiten deutscher Geschichte erinnerte. Alles geschah "Im Namen des Kinderschutzes". Die heutige K13online Redaktion nimmt all diese furchtbaren Ereignisse zum Anlass, an diese Menschenrechtsverletzungen und juristisches Unrecht zu erinnern. Wir wiederholen unseren Dank an die Verteidiger sowie an alle Freunde, die uns in der damals schweren Zeit zur Seite gestanden haben. Bis heute lautet unser juristisches Motto "Gegen Unrecht hilft nur Widerstand" und politisch "Mein Herz schlägt gegen Rechts".

https://olgko.justiz.rlp.de/de/startseite

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Veranstaltung der Friedrich Naumann- und Reinhold Maier Stiftung in Karlsruhe am 6. Oktober 2023: Liberale Demokratie verteidigen - Zum Umgang mit illiberalen Mehrheiten und Populisten 24.09.2023 [13:00:22]

Vorträge & Grußwort & Diskussion & Moderation: Dr. Salim Amin, Dr. Fabian Scheffczyk(VLJ), Michael Theurer (MdB), Siniša Rodin(EuGH), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(Bundesjustizministerin a.D.) und Gigi Deppe(ARD)

Die Friedrich Naumann- und Reinhold Maier Stiftung veranstaltet am Freitag, den 6. Oktober um 17 Uhr, eine Vortragsreihe mit Diskussion zum Thema "Liberale Demokratie verteidigen". Begrüßt werden die Teilnehmer von Dr. Salim Amin(Policy Advisor Human Rights & International Rule of Law) & Dr. Fabian Scheffczyk(Bundesvorsitzender der Vereinigung Liberaler Juristen/VLJ). Das Grußwort spricht der parlamentarischer Staatsekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Vorsitzender der FDP Baden-Württemberg, Michael Theurer. Als Redner/In & Diskussionspartner/In treten auf: Der Richter am Europäischen Gerichtshof(EuGH) Siniša Rodin. Besonders interessant dürfte der Auftritt von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(FDP) werden. Sie war von 1990 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 1992 bis 1996 sowie von 2009 bis 2013 war sie Bundesministerin der Justiz. Auch der aktuelle Bundesjustizminister Marco Buschmann gehört der FDP-Fraktion im Bundestag an. Das Bundesjustizministerium arbeitet seit mehreren Monaten an einem Gesetzentwurf zur Strafrechtsreform des offensichtlich verfassungswidrigen § 184b StGB(Kinderpornos). Die Strafverschärfung aus dem Jahre 2021, verabschiedet durch die damalige GroKo(CDU/CSU & SPD), soll korrigiert bzw. rückgängig gemacht werden. Insbesondere wird der VLJ-Bundesvorsitzende Dr. Scheffczyk, der Richter am EuGH Siniša Rodin und die ehemalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger politische Position zum § 184b StGB bezogen haben. Diese rechtspolitischen Positionen können bei der Veranstaltung in Karlsruhe abgefragt werden. Die Veranstaltung endet um 18:45 Uhr mit einem kleinen Empfang, der die Möglichkeit von persönlichen Gesprächen bietet. Die Lecture findet in englischer Sprache statt und wird simultan gedolmetscht. Seit dem Jahre 2021 hat K13online bisher an sechs Veranstaltungen der Friedrich Naumann- und Reinhold Maier Stiftung teilgenommen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten... 

https://shop.freiheit.org/#!/Veranstaltung/RUXO3

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Sexuelle Selbstbestimmung schützen: Amtsgericht Baden-Baden verhandelt am 8. November 2023 einen Fall von einvernehmlichen Oral- und Analverkehr zwischen einem 45-jährigen Mann & 13-jährigen Jungen 23.09.2023 [14:44:13]

Einvernehmlichkeit wird immer als Kindesmissbrauch dargestellt: Das Gericht ist an Recht & Gesetz gebunden und hat nicht die Möglichkeit eines Freispruches, auch wenn es keine Schädigungen und kein Missbrauchsopfer gibt 

Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet auch einvernehmlichen Oral- und Analverkehr zwischen einem 45-jährigen Mann & einem 13-jährigen Jungen als "schweren sexuellen Missbrauch". Die sexuelle Selbstbestimmung des Jungen existiert im § 176 ff. StGB nicht. Einvernehmlichkeit wird immer als Kindesmissbrauch dargestellt. Genau an diesem Punkt beginnt das UNRECHT des Gesetzgebers. Das Gericht ist an Recht & Gesetz gebunden und hat nicht die Möglichkeit eines Freispruches, auch wenn es keine Schädigungen und kein Missbrauchsopfer gibt. Dies kann nur durch den Gesetzgeber geändert bzw. legalisiert werden. Zu den Hauptverhandlungsterminen sind acht Zeugen und ein Sachverständiger geladen worden. Unter den Zeugen wird sich auch der damals 13-jährige Junge befinden. Auch der Leiter einer Jugendhilfe-Einrichtung, der Strafanzeige erstattet hatte, wird als Zeuge vor Gericht aussagen. Mit Stand von heute hatte nicht der Junge Anzeige erstattet, sondern dieser Leiter. Die Beweisaufnahme wird ergeben, warum dieser Leiter Anzeige erstattet hatte und woher er überhaupt von dem Sexualkontakt erfahren hat. Der Sexualkontakt wäre legal, wenn der Junge 14 Jahr alt gewesen wäre. K13online beabsichtigt, an einem der Verhandlungstage zur journalistischen Berichterstattung zum Amtsgericht nach Baden-Baden anzureisen. Der Hauptverhandlungstermin wurde auf den 8. November 2023 um 09.00 Uhr mit Fortsetzung am 15. November 2023 bestimmt...

https://amtsgericht-baden-baden.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite

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Österreichische Bundesregierung((ÖVP & GRÜNE): Ministerrat beschließt Kinderschutzpaket mit Verschärfungen im Sexualstrafrecht des § 207a (Kinder- und Jugendpornos) 22.09.2023 [14:04:39]

Weiterhin keine Strafbarkeit von "Sexpuppen" mit kindlichem Erscheinungsbild und Pädophilie-Handbücher: Keine Strafbarkeit mehr von "Sexting" unter gleichaltrigen Kindern & Jugendlichen 

Der Ministerrat in Österreich(analog Deutschland Bundeskabinett) hat ein Kinderschutzpaket beschlossen. Neben der Verpflichtung von Kinderschutzkonzepten an Schulen etc.... sollen auch die Strafrahmen beim § 207a StGB(Kinder- und Jugendpornos) erhöht werden. Damit drohen künftig bei Besitz von Darstellungen von Kindesmissbrauch statt eines Jahres bis zu zwei Jahre Haft, teilte das Justizministerium im Anschluss an die Regierungssitzung mit. Wenn es sich um Material mit unmündigen Minderjährigen handelt, können bis zu drei Jahre Haft verhängt werden. Neu ist, dass bei Herstellung oder Anbieten einer „Vielzahl“ – also mehr als 30 Bilder oder Videos – von Missbrauchsdarstellungen zum Zweck der Verbreitung bis zu zehn Jahre Haft drohen. Der Gesetzentwurf sieht auch eine Änderung der Straftatbestände vor in: "bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen“. Überarbeitet wurden auch die Regeln für Tätigkeitsverbote bereits verurteilter Täter und Täterinnen. Um eine Ausweitung der Verbote sicherzustellen, soll das bisherige Erfordernis der Tätigkeit bzw. der Tätigkeitsabsicht zum Tatzeitpunkt wegfallen. Eine Lösung wurde laut Regierung auch für „Sexting“ unter gleichaltrigen Minderjährigen gefunden. Das Justizministerium regelt künftig per Erlass, dass in solchen Fällen von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann, auch wenn unter 14-Jährige beteiligt sind. Sollte doch die Strafverfolgung angezeigt sein, wird zu prüfen sein, ob eine Diversion möglich ist, sofern das nicht aufgrund der Schwere der Tat und der Folgen für das Opfer ausscheidet. Die rechtspopulistische FPÖ hatte auch die Strafbarkeit von sogenannten "Sexpuppen" mit kindlichem Erscheinungsbild und die Strafbarkeit von Pädophilie-Handbüchern gefordert. Beides ist nicht im Gesetzentwurf enthalten. Das gesamte Kinderschutzpaket wird nun in das österreichische Parlament eingebracht. Zu gegebenen Zeit werden wir weiter berichten... 

https://orf.at/stories/3331844

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Deutscher Bundestag lehnt Antrag der CDU/CSU mit großer Mehrheit ab: Redner/Innen der SPD + GRÜNE + FDP(Ampel) + LINKE + AfD sprechen sich deutlich gegen sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen aus 21.09.2023 [09:06:14]

"Und täglich grüßt das Murmeltier"(Dr. Thorsten Lieb/FDP): CDU/CSU-Fraktion läd als einzigen Sachverständigen Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger(Universität Augsburg) zur öffentlichen Anhörung in den Rechtsausschuss am 11. Oktober 2023

Der Deutsche Bundestag hat gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung wiederholt über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen debattiert. ALLE Redner/Innen der SPD + GRÜNE + FDP(Ampel) + LINKE + AfD haben sich deutlich und erneut gegen diesen Antrag ausgesprochen. Trotzdem wird es dazu eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages geben. Die CDU/CSU-Fraktion hat als einzigen Sachverständigen Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger zum 11. Oktober eingeladen. K13online zitiert aus der Rede von Dr. Thorsten Lieb/FDP: "Und täglich grüßt das Murmeltier". Der von Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) angekündigte Gesetzentwurf für das Quick-Freeze-Verfahren liegt noch nicht vor. In diesem Gesetzgebungsverfahren wird es nochmals Lesungen im Bundestag und Anhörungen im Rechtsausschuss geben. Damit ist der CDU/CSU-Antrag & die Anhörung völlig überflüssig und dient ausschließlich populistischen Zwecken. Unter dem Deckmantel des "Kinderschutzes" & Kinderpornos hat die CDU/CSU die Geschäftsordung für ihre politischen Ziele missbraucht. Die neuen Wortführer & Populisten in dieser Legislaturperiode sind: Dr. Günter Krings und Dr. Volker Ullrich. Unfassbar: Krings soll Richter am Bundesverfasssungsgericht werden. Die Stellungnahme des CDU/CSU-Sachverständigen Wollenschläger ist mit Stand von heute noch nicht auf der Webseite des Bundestages veröffentlicht worden. Sobald diese dort verfügbar ist, werden wir weiter berichten...(Technischer Hinweis: Aufgrund hoher Besucherzahlen kann es für kurze Zeit zur Fehlmeldung 500 kommen. Laden Sie die Seiten dann nach einer Minute neu. Unsere Webseiten sind dauerhaft verfügbar)

https://www.bundestag.de/mediathek/plenarsitzungen?videoid=7575847#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTc1ODQ3&mod=mediathek

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UNFASSBAR: Erdinger Amtsgericht verurteilt 62-jährigen Mann wegen nur einem Kinderporno-Video zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung + 1.500Euro Geldstrafe 20.09.2023 [10:52:09]

Die Wahl eines guten Verteidigers spielt in solchen Verfahren eine ganz bedeutende Rolle:  Wenn schon das Gericht die Möglichkeiten nicht genutzt hat, dann hätte der Verteidiger wenigstens die Mindeststrafe von einem Jahr fordern müssen

„Das Video ist im Netz weit verbreitet“, erklärte die Polizeibeamtin, die nach der Hausdurchsuchung die sichergestellten Datenträger gesichtet hatte.  Im Januar dieses Jahres bekam der 62-Jährige ein Video auf sein Handy zugeschickt, das einen Mann und eine Frau beim Geschlechtsverkehr zeigt. Kurze Zeit später kommt ein Kleinkind dazu und klettert auf die beiden, die sich davon nicht stören lassen und weiter machen. Richter Björn Schindler verhängte ein Jahr und vier Monate auf Bewährung. „Ein mildes Urteil“, merkte er an, „weil es ein besonderer Fall ist“. Demnach kann von einem milden Urteil absolut nicht gesprochen werden. Der Richter hat bei nur einem "Kinderporno-Video" seine Möglichkeiten nicht ausgeschöpft, um dieses Unrechtsurteil zu verhindern. Obwohl der verfassungswidrige § 184b StGB eine Mindeststrafe von einem Jahr vorsieht, hätte der Amtsrichter das Verfahren aussetzen können und müssen. Oder zusätzlich ein Normenkontrollverfahren beim BVerfG einleiten müssen. Bei einer Verurteilung hätte er EU-Recht anwenden müssen und das Strafmaß wäre Schuld- und Tatangemessen weit unter einem Jahr gewesen bzw. hätte sogar mit einem Strafbefehl oder einer Verfahrenseinstellung enden müssen. Und: Der Verteidiger stand nicht auf der Seite seines Mandaten. Wenn schon das Gericht die obigen Möglichkeiten nicht genutzt hat, dann hätte der Verteidiger wenigstens die Mindeststrafe von einem Jahr fordern müssen. Bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung hätte der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten in die Berufung gehen müssen. Dazu muss der Mandant seinen Verteidiger natürlich beauftragen. Dies ist offensichtlich nicht geschehen, sodass der Verurteilte, wohlmöglich durch schlechte Rechtsberatung, das Urteil akzeptiert hat. Die Wahl eines guten Verteidigers spielt in solchen Verfahren eine ganz bedeutende Rolle. Wieder hat das Unrecht bei Kinderpornos keinen Pädophilen getroffen. Vergleichbare Fälle wird es massenweise geben.... 

https://www.merkur.de/lokales/erding/erding-ort28651/erding-amtsgericht-verurteilt-erdinger-und-16-monaten-bewaehrungsstrafe-kinderpornografie-er-fand-lustig-92527166.html

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Die Polizei ist in der Region Hannover gegen mutmaßliche Besitzer von Kinderpornografie vorgegangen. Bei Durchsuchungen von mehr als 70 Objekten sicherten Einsatzkräfte riesige Mengen an Daten 20.09.2023 [08:14:34]

Deutscher Richterbund(DRB) kritisiert 200 fehlende Staatsanwälte in NRW: Allein im Bundesland Nordrhein-Westfalen können 226.000 Ermittlungsverfahren aufgrund von Personalmangel nicht bearbeitet werden 

Bei Weitem nicht jede Kinderporno-Razzia wird die mediale Öffentlichkeit erreichen. Im Großraum Hannover fanden bereits am letzten Donnerstag wieder Hausdurchsuchungen bei 43 Verdächtigen statt. Viele der Fälle kamen erneut aus den USA von der Organisation NCMEC. In allen bestätigten Fällen wird es zwingend zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor den Gerichten kommen. Strafbefehle/Geldstrafen und Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit sind seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr möglich. Die Gerichte können jedoch solche Verfahren aussetzen oder Normenkontrollverfahren beim BVerfG einleiten oder sich in den Urteilen auf EU-Recht berufen. Denn die Gesetzeslage im § 184b StGB ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Allein im Bundesland Nordrhein-Westfalen können 226.000 Ermittlungsverfahren aufgrund von Personalmangel nicht bearbeitet werden. Der Deutsche Richterbund(DRB) kritisiert 200 fehlende Staatsanwälte in NRW. Schon bei der damaligen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hatten fast alle Sachverständige darauf hingewiesen. Ebenso K13online. Entgegen aller Warnungen der Rechtsexperten hatte die GroKo(CDU/CSU & SPD) die Kinderpornogesetze verschärft. Bundesweite Ermittlungsbehörden(Polizei/Kripo/LKA/BKA), Staatsanwaltschaften und Gerichte sind durch die Masse von Verfahren völlig überlastet. Im Jahre 2022 mussten 72 Betroffene aus der U-Haft entlassen werden, weil die Verfahren zu lange dauerten. Die Überlastung der Gerichte hat auch zur Folge, dass bei erfolgreichen Revisionen die Betroffenen sehr lange auf einen neuen Gerichtstermin warten müssen. Nur ein Beispiel: Im Fall des Pfadfinderleiters Dieter K. hat das Landgericht Baden-Baden auf Anfrage mitgeteilt, dass aufgrund vorrangiger anderer Verfahren noch keine Terminierung stattfinden kann. Damit wartet er nunmehr seit rund 26 Monaten auf seinen neuen Prozess, der voraussichtlich zu einem gerechten Freispruch führen wird. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz nimmt solche enormen Belastungen aller Betroffenen billigend in Kauf... 

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Kinderpornografie-Verdacht-Dutzende-Durchsuchungen-in-Hannover,razzia2182.html

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

(Update) Auch Belgien hat nun seinen Promi-Skandal: Beliebter VRT-Radiomoderator & LGBTQIA-Aktivist Sven Pichal wegen Bildern mit kinderpornografischen Inhalten festgenommen 19.09.2023 [18:11:56]

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sichs gänzlich ungeniert(Wilhelm Busch): Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren(Berthold Brecht)

Die polizeiliche Jagd nach Kinderpornos macht nicht vor Promis halt. Auch Belgien hat nun seinen Kinderporno-Skandal. Der beliebte VRT-Radiomoderator & LGBTQIA-Aktivist Sven Pichal wurde wegen Bildern mit kinderpornografischen Inhalten festgenommen und befindet sich in U-Haft. Erstaunlich ist die durchaus objektive und faire Berichterstattung in den belgischen Mainstream-Medien. Wobei man sich fragen muss, worin der Unterschied liegt, wenn der Beschuldigte ein Radiomodertor & LGBTQIA-Aktivist ist - und offenbar kein Pädophiler/Pädosexueller. Die übliche Medien-Hetze ist bisher jedenfalls ausgeblieben. Zitate: Als Pflegevater hat er Zwillingen ein neues Zuhause gegeben, er ist eine Galionsfigur der LGBTQIA+-Gemeinschaft gewesen, er ist gegen Mobbing aktiv gewesen. Völlig zu Recht wird Sven Pichal nicht auf den Vorwurf Kinderpornos reduziert, zumal noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt und die Unschuldsvermutung gelten muss. Allerdings hat Pichal bereits Konsequenzen gezogen: Sein Anwalt Walter Damen teilte mit, dass sich sein Mandant aus dem öffentlichen Leben zurückziehen werde und dass er professionelle Hilfe in Anspruch nehmen würde. Das Motto kann jetzt eigentlich nur noch lauten: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sichs gänzlich ungeniert(Wilhelm Busch): Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren(Berthold Brecht). Am heutigen Mittwoch wird ein Richter darüber bestimmen, ob Sven Pichal weiter in Haft bleiben muss. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter über den wohl größten medialen Kinderpornofall in Belgien berichten...(Update: Sven Pichal wird durch Beschluss des Richters aus der U-Haft mit der Auflage einer Fußfessel freigelassen, wenn die Staatsanwaltschaft keine Berufung einlegt)(Update 16. September: Verhandlung über Freilassung mit elektronischer Fußfessel um eine Woche verschoben)(Update 19. September; Pichal bleibt bis zum nächsten Haftprüfungstermin in einem Monat weiterhin in U-Haft)    

https://www.vrt.be/vrtnws/de/2023/08/28/vrt-radiomoderator-sven-pichal-wegen-bildern-mit-kinderpornograf

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Sechs Brandanschläge auf Schulen in Belgien: Mehrere muslimische Vereinigungen haben das Programm Evras in einer gemeinsamen Erklärung verurteilt und behaupten, dass es die »Hypersexualisierung« von Kindern fördert 18.09.2023 [09:49:51]

Belgische Bildungsministerin: "Nein, es bereitet kein pädophiles System vor. Nein, es hat nicht vor, Kinder dazu zu bringen, das Geschlecht zu wechseln. Nein, es hat nicht vor, Kindern beizubringen, wie man sexuelle Handlungen vornimmt"

In der belgischen Region Wallonien ist bereits die sechste Schule in Brand gesteckt worden. Behörden vermuten, dass die Anschläge mit dem Protest gegen ein Sexualerziehungsprogramm für Kinder zusammenhängen. Bei dem Programm handelt es sich um einen obligatorischen vierstündigen Unterricht für Schüler im Alter von 11 bis 12 und 15 bis 16 Jahren, der ihnen helfen soll, ihr Beziehungs- und Sexualleben zu entwickeln. Mehrere muslimische Vereinigungen haben das Programm in einer gemeinsamen Erklärung verurteilt und behaupten, dass es die »Hypersexualisierung« von Kindern fördert. Die analoge Bezeichnung in Deutschland lautet: Frühsexualisierung von Kindern. Dieser Kampfbegriff wird besonders von christlichen Fundamentalisten, radikalen "Kinderschützern", politischen Rechtspopulisten bis Neonazis verwendet. Damit soll die Sexualaufklärung der Vielfalt an Schulen verhindert werden. Die belgischen Demonstranten gehen sogar noch einen Schritt weiter und fordern auf Transparente: Keine Sexualität vor der Pubertät. Der Premierminister Alexander De Croo sagte, dass es keine Rückschritte geben wird. »Ich möchte alle dazu aufrufen, sich zu beruhigen und noch einmal zu versuchen, die Lügen über das Evras-System zu entkräften«, sagte die Bildungsministerin der Föderation Wallonie-Brüssel, Caroline Desir. »Nein, es bereitet kein pädophiles System vor. Nein, es hat nicht vor, Kinder dazu zu bringen, das Geschlecht zu wechseln. Nein, es hat nicht vor, Kindern beizubringen, wie man sexuelle Handlungen vornimmt.« »In einer Demokratie wie der unseren werden wir niemals zulassen, dass unsere Schulen zur Zielscheibe werden«, sagte De Croo. »Wir leben in einem Land der Toleranz, und Toleranz bedeutet, dass wir eine Debatte führen und unterschiedliche Standpunkte vertreten können, aber das darf niemals zu Gewalt führen, insbesondere nicht an Orten, die von unseren Kindern besucht werden.«  

https://www.spiegel.de/ausland/brennende-schulen-in-belgien-protest-gegen-sexualkunde-programm-a-f291b222-cf2c-48e3-8c9c-6c88f2c93813

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Umfrage für Studie der FernUni Hagen


Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
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Umfrage für Studie an Pädophile


Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
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