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Schwules Kommunikations- und Kulturzentrum(Sub e.V.) München: Veranstaltung zum Thema Homosexuelle Emanzipationsbewegung und sexueller Mißbrauch am 10. Oktober 2023 um 19:30 Uhr |
30.09.2023 [10:47:19] |
Vortrag des Kulturwissenschaftlers Dr. Sven Reiß: "Verbindungen zwischen homosexuellen Männern und so genannten Pädos und Päderasten haben eine lange Geschichte. Wirkmächtig zeigt sich bis heute das diskriminierende Stereotyp des homosexuellen Knabenverführers"
Im Schwulen Kommunikations- und Kulturzentrum(Sub e.V.) München findet am 10. Oktober 2023 eine Veranstaltung zum Thema "Homosexuelle Emanzipationsbewegung und sexueller Mißbrauch" statt. Schon mit einem solchen Titel-Thema will sich die heutige Männerakademie von der früher gemeinsamen Homo- und Pädobewegung abgrenzen. Als Referenten hat der Sub-Veranstalter den Kulturwissenschaftler Dr. Sven Reiß zu einem Vortrag eingeladen: "Verbindungen zwischen homosexuellen Männern und so genannten Pädos und Päderasten haben eine lange Geschichte. Wirkmächtig zeigt sich bis heute das diskriminierende Stereotyp des homosexuellen Knabenverführers. Zugleich finden sich in der eigenen Bewegungsgeschichte zahlreiche aus heutiger Sicht irritierende Idealisierungen intergenerationeller Beziehungen zu Jungen wie auch eine bis in die 2000er Jahre reichende Solidarität mit Tätern sexualisierter Gewalt. Diesen aus der Rückschau heraus unheilvollen Verbindungen wollen wir uns unter Einbeziehung der historischen Zusammenhänge kritisch annähern." K13online stellt dazu im historischen Rückblick, im heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist sowie für zukünftige Generationen fest: Der altersgemäße Übergang von Jungen zur Päderastie & männlichen Homosexualität ist fließend. Es bedarf keiner homosexuellen oder pädosexuellen Verführung von Knaben. Eine solche Sterotype ist tatsächlich diskriminierend. Auch das Coming-IN & OUT von schwulen Jungs lässt sich nicht an der gesetzlichen Altersgrenze von 14 Jahren festmachen. Das Gleiche gilt natürlich auch für heterosexuelle Jungs. Die politische und damit verbundene gesetzgeberische Homo- und Pädobewegung der 1970er bis 1990er Jahre existiert heute nicht mehr. Die früheren Homo-Aktivisten hatten die damaligen Pädo-Aktivisten "fallengelassen wie eine heiße Kartoffel", um ihre eigene Emanzipation & die ersatzlose Streichung des § 175 StGB voran zu treiben. Wie es zu einer solchen Abgrenzung & Distanzierung kommen konnte, muss im Vortrag von Dr. Reiß & der Diskussion bei der Sub-Veranstaltung aufgegriffen und thematisiert werden. Zitat: "So diskutieren nun Schwule, Hetero- und trans* Männer sowie queere Menschen.." Einige der damaligen Homo- und Pädoaktivisten sind inzwischen verstorben. Jedoch gibt es noch ältere Homosexuelle und Pädophile/Pädosexuelle, die sich als Zeitzeugen äußern können und sollten. Auch für die neue Generation von politischen Aktivisten & Interessierten ist ein historischer Rückblick ein wichtiger Baustein für die Zukunft...
https://subonline.org/maennerakademie-startet-ins-neue-semester |
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UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Eine Kinderporno-Datei kostet vor dem Amtsgericht Ebersberg ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung & 2 Tausend Euro Geldauflage |
29.09.2023 [08:30:24] |
Davon kann in diesem Fall absolut keine Rede sein: Eine solche Geldauflage ist grundsätzlich nur dann "gerechtfertigt", wenn die Beweisaufnahme ergeben hat, dass eine Freiheitsstrafe auf Bewährung allein nicht ausreicht
Viel zu selten nutzen Amtsgerichte beim § 184b StGB(Kinderporno) die Möglichkeiten einer Verfahrensaussetzung & Normenkontrollvorlage beim BVerfG oder die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Der Gesetzgeber(ehemalige GroKo aus CDU/CSU & SPD) hat zwar den "Tatbestand" von nur einer Kinderporno-Datei zum Verbrechen hochgestuft und damit eine Mindeststrafe von einem Jahr bestimmt. Jedoch kann ein Amtsrichter davon abweichen. Richter Frank Gellhaus verurteilte aber einen 68-jährigen Mann nicht nur zu einer einjährigen Bewährungsstrafe, sondern zusätzlich auch noch zu einer Geldauflage von 2 Tausend Euro. Eine Bewährungsstrafe spüre man jedoch kaum, merkte Gellhaus an. Eine solche Geldauflage ist grundsätzlich nur dann "gerechtfertigt", wenn die Beweisaufnahme ergeben hat, dass eine Freiheitsstrafe auf Bewährung allein nicht ausreicht. Davon kann in diesem Fall absolut keine Rede sein; Zitate Verteidigerin & Angeklagter: Zudem zeige sich ihr Mandant kooperativ und reuevoll. „Ich bereue es bitter“, beteuerte dieser in seinem letzten Wort. Dieses eine Kinderporno-Foto auf dem Smartphone, welches zudem keinen Geschlechtsverkehr oder Ähnliches zeigte, kostete dem verurteilten Rentner nicht nur die 2 Tausende Euro, sondern er muss auch die gesamten Gerichtkosten bezahlen. Weiter betonte die Verteidigerin, dass ihr Mandant keine solche Neigungen habe. Auch familienintern habe es viele Gespräche über den Vorfall gegeben, führte die Verteidigerin weiter aus, untermalt von stummen Tränen der Gattin des Angeklagten, die als Zuschauerin anwesend war. Erneut wurde also ein Mann wegen Kinderporno verurteilt, der kein Pädophiler/Pädosexueller ist. Nur ganz selten gelangen solche "Bagatellfälle" überhaupt an die mediale Öffentlichkeit. Mit Sicherheit gibt es viele ähnliche Fallkonstellationen, über die K13online nicht berichten kann, weil die Mainstream-Medien kein Interesse daran haben. Bei dieser Gelegenheit ein großes Lob an die Journalistin von MERKUR.de, die bei Ihrer Berichterstattung die Sichtweise der Verteidigung deutlich zum Ausdruck gebracht hat...
https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/mindeststrafe-ein-jahr-bewaehrung-landkreis-ebersberg-amtsgericht-92547392.html |
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Berliner Tagesspiegel Queer: Vor 40 Jahren wurde viel über straffreien Sex mit Minderjährigen diskutiert. Auch die Schwulenbewegung machte sich damit gemein. Eine Ausstellung wird das demnächst thematisieren |
28.09.2023 [16:17:12] |
In den Siebziger- und Achtzigerjahren gab es eine starke politische Allianz zwischen der Schwulen- und der Pädo-Bewegung: Beide Bewegungen kämpften gegen den § 175 StGB und für sexuelle Emanzipation. Das meinte auch die Aufhebung des Schutzalters
Der Berliner Tagesspiegel kündigt die Ausstellung im Schwulen Museum an. Demnach sollen auch Dokumente der damaligen AG-Pädo ausgestellt werden, die früher dem Bundesverband Homosexualität(BVH) angehört hatte. Auch Fleyer, Briefe und Sitzungsprotokolle sind noch vorhanden. Ebenso Nachrufe zu Joachim S. Hohmann, Autor des im Jahre 1980 erschienenen Buches "Pädophilie Heute". In den Siebziger- und Achtzigerjahren gab es eine starke politische Allianz zwischen der Schwulen- und der Pädo-Bewegung und im Förster Verlag waren eine Vielzahl von Büchern zum Pädophilie-Thema erschienen. Von der gesamten Literatur befinden sich Original-Printausgaben in der K13online-Bibliothek. Einige Autoren & Aktivisten von damals sind inzwischen verstorben. Andere leben noch unter uns: Zeitzeugen! Zitate: „Das war kein Nischenphänomen“, sagt Bosold. „Diese Forderungen waren damals Konsens in linken und links-liberalen Milieus.“ Auch die Erziehungs- und Sexualwissenschaften seien sich weitgehend einig gewesen, dass sogenannte gewaltfreie Sexualität mit Erwachsenen für Kinder unschädlich sei. "Wir haben viel zu lange geschwiegen“, sagt Bosold heute. Die Ausstellung soll ein Anstoßpunkt für weitere Auseinandersetzungen mit dem Thema sein, wissenschaftlicher wie gesellschaftlicher Art. Bis zu diesem Punkt verspricht die Ausstellung einen historischen Rückblick auf die damalige Homo- und Pädobewegung. Zu sehen im Schwulen Museum in Berlin ab dem 5. Oktober 2023...(Update 28.9.2023: K13online wird zur Eröffnung der Ausstellung nicht im Schwulen Museum anwesend sein, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Wir rufen jedoch Gleichgesinnte in Berlin/Umland zum Besuch auf. Gerne können uns Bilder & Videos & Berichte gesandt werden)
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/viel-zu-lange-geschwiegen-schwules-museum-arbeitet-verbindungen-zur-padophilenbewegung-auf-10429393.html (ABO) |
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Bundeskriminalamt(BKA) startet #dontsendit-Kampagne an Kinder & Jugendliche: Wenn Kinder unter 14 Jahren Nacktbilder oder -videos von sich machen, dann handelt es sich laut Ministerium um kinderpornografische Inhalte |
28.09.2023 [10:04:23] |
Bei sogenannten SELFIES, die Kinder & Jugendliche von sich selbst herstellen, kann es sich grundsätzlich nicht um Darstellungen von sexualisierter Gewalt bzw. Kindesmissbrauch handeln: Denn kein Kind/Jugendlicher begeht sexuelle Gewalt gegen sich selbst
Das BKA hat eine #dontsendit-Kampagne an Kinder & Jugendliche gestartet. Von Kindern & Jugendlichen von sich selbst hergestellte Bild- und Videoaufnahmen beim Onanieren und auch schon Posingdarstellungen sind seit dem 1. Juli 2021 gemäß § 184b StGB ein Verbrechen. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) sind von insgesamt 42.517 Tatverdächtige im Bereich Kinder- und Jugendpornos 17.549 die Kinder & Jugendlichen selbst. Dies entspricht einem Anteil von 41,3 Prozent. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Anteil von erwachsenen Verdächtigen bei 58,7 Prozent liegt. Davon ist ein großer Teil nicht pädophil/pädosexuell, sondern hat eine andere sexuelle Identität. Die PKS schlüsselt die jeweiligen Anteile nicht auf. Fest steht jedoch, das der Kampf gegen Kinder- Jugendpornos zu über der Hälfte nicht gegen Pädophile/Pädosexuelle geführt wird, sondern gegen die Kinder & Jugendlichen selbst und gegen Heterosexuelle etc...! Bei sogenannten SELFIES, die Kinder & Jugendliche von sich selbst herstellen, kann es sich grundsätzlich nicht um Darstellungen von sexualisierter Gewalt bzw. Kindesmissbrauch handeln. Denn kein Kind/Jugendlicher begeht sexuelle Gewalt gegen sich selbst. Im Gegenteil: Bei solchen Aufnahmen wird die sexuelle Lust der Darsteller/Innen in Bild oder Video festgehalten. Gelangen diese einvernehmlich hergestellten Darstellungen in die Hände von Erwachsenen, dann werden diese Inhalte plötzlich zu Darstellungen von gewalttätigen Missbrauch von Kinder. DAS ist völlig absurd! Die Gefahr, die Kinder & Jugendliche bei der Herstellung, Besitz und Weitergabe etc.... ausgesetzt sind, geht ausschließlich vom Gesetzgeber aus. Der § 184b StGB erklärt auch Kinder zu Verbrechern, auch wenn sie strafrechtlich nicht belangt werden können. Sensibilisierung & Prävention sind ein völlig untaugliches Mittel, um den massiven Anstieg der Fallzahlen zu vermeiden. NUR eine Strafrechtsreform wird dazu führen, dass es diese Fallzahlen nicht mehr geben wird. Wir zitieren: Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind....(Technischer Hinweis: Aufgrund hoher Besucherzahlen kann es für kurze Zeit zur Fehlmeldung 500 kommen. Laden Sie die Seiten dann nach einer Minute neu. Unsere Webseiten sind dauerhaft verfügbar)
https://www.spiegel.de/panorama/nacktfotos-sexting-polizei-will-jugendliche-vor-umgang-warnen-a-fae8beb7-e3e5-4916-a31c-922a706a7016 |
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Strafprozess gegen zwei Pedo-Hunters(Ahmed und Hussen B.) wird vor dem Landgericht Berlin fortgesetzt: Es gibt weitere Täter und Opfer dieser Gruppe von Pädophilenjägern |
27.09.2023 [07:21:41] |
Habt Ihr den Pädophilen denn auch? Hat er zugegeben, dass er pädophil ist?: In der Wohnung ihrer Mutter, wo Ahmed und Hussen B. leben sollen, lagen diverse Handys, Schreckschuss- und Softairwaffen, Gaspistolen, eine Taschenlampe mit integriertem Elektroschocker und ein Klappmesser
Mit Ausnahme vom SPIEGEL wird dieser Strafprozess vor dem Landgericht Berlin (bisher) von allen Mainstream-Medien völlig ignoriert. Demnach ist auch die Deutsche Presseargentur(dpa) zum 2. Verhandlungstag nicht in die Berichterstattung eingestiegen. DAS ist ein Medien-SKANDAL. Weitere Polizeibeamte haben am gestrigen Dienstag vor Gericht ausgesagt: Am 10. März wurden die selbst ernannten »Pedo Hunters« selbst zu Gejagten. An jenem Tag übernahm ein Polizist den Telegram-Account ihres Opfers. Fortan schrieben die Täter nicht mehr mit ihm, sondern mit einem Beamten. Bei der Festnahme der Angeklagten fanden die Ermittlungsbeamten die folgenden Gegenstände: Diverse Handys, Schreckschuss- und Softairwaffen, Gaspistolen, eine Taschenlampe mit integriertem Elektroschocker und ein Klappmesser. Auch den Personalausweis eines anderen Opfers und Bankkarten weiterer Männer entdeckten die Ermittler. Demnach wird es weitere Anklagen & Strafprozesse gegen diese "Kinderschützer" geben. SPIEGEL-Zitate: »Wissen Sie denn, um was für eine Art Menschen es da geht?«, soll Hussen B. nach seiner Festnahme zu einem Polizisten gesagt haben. Sein Bruder Ahmed soll noch deutlicher geworden sein; »Habt Ihr den Pädophilen denn auch? Hat er zugegeben, dass er pädophil ist?« Eine solche Verteidigungsstrategie zur Rechtfertigung der Gewaltaten wird vom Gericht sicherlich dazu führen, dass diese als Selbstjustiz gewertet wird. Selbstjustiz ist in der Regel ein Strafverschärfungsgrund und führt zu höheren Haftstrafen. Angeklagt sind: Gefährliche Körperverletzung, schwerer Raub, schwere räuberische Erpressung und sexuellen Nötigung. K13online fordert die Deutsche Presseargentur(dpa) und die bundesweiten Mainstream-Medien zur Berichterstattung auf. Investigativen Journalisten/Innen & TV-Reportern/Innen bietet dieser kriminelle Pedo-Hunter-Fall die Notwendigkeit an, über die menschenverachtende Pädophilenjagd zu berichten...
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/selbsternannte-pedo-hunters-was-polizisten-vor-gericht-ueber-taeter-und-opfer-aussagen-a-28713e08-2588-4c7b-9b26-911b6cfe5606 (ABO) |
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K13online Pressemitteilung: Die Petitionen - Sexuelle Identität in Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes & Kinderrechte in Artikel 6 - wurden am 14. Februar 2021 beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht |
26.09.2023 [16:05:03] |
Das grundsätzliche Anliegen dieser Petitionen wurde im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart: Auch wenn eine 2/3 Mehrheiten (noch) nicht vorhanden sein sollte, kann über diese Petitionen mit einer Beschlussemfehlung an den Deutschen Bundestag entschieden werden
Diese Petitionen wurden am 14. Februar 2021 über die Webseite des Deutschen Bundestages eingereicht. Damit befindet sich diese Eingabe bereits seit über zwei Jahren und sieben Monaten in den parlamentarischen Beratungen. Dieser lange Zeitraum ist ungewöhnlich hoch und deshalb wird über die Gründe angefragt. Der Petent & Unterzeichner überprüft in jeder Sitzungswoche des Bundestages, ob sich die Aktenzeichen in den Sammellisten befindet. Mit Stand von heute war diese Petition nicht aufgeführt und damit auch nicht vom Bundestag verabschiedet worden. Es liegen auch keine Informationen darüber vor, ob von den zuständigen Fachausschüssen Stellungnahmen eingeholt wurden. Daraus ergibt sich die Frage, ob diese Petition überhaupt schon im Petitionsausschuss beraten wurde. Diese Frage kann nicht vom Petitionsdienst beantwortet werden, sondern nur von der Vorsitzenden des Ausschusses und den Berichterstattern/Innen der Fraktionen. Das grundsätzliche Anliegen dieser Petition wurde im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart. Dem Peteten ist bekannt, dass es zur Umsetzung einer 2/3 Mehrheit im Bundestag & Bundesrat bedarf. Auch wenn diese Mehrheiten (noch) nicht vorhanden sein sollten, kann über diese Petition mit einer Beschlussemfehlung an den Deutschen Bundestag entschieden werden. Jedenfalls ist es in einer parlamentarischen Demokratie nicht hinnehmbar, dass dieses Petitionsverfahren mit einer solchen Überlänge „verschleppt“ wird. Der Petent erwartet vom Petitionsausschuss eine ausführliche Stellungnahme...
https://www.bundestag.de/petitionen |
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(Update) Chatkontrollen – der Missbrauch mit dem Missbrauch: Am Donnerstag dieser Woche sollte im Rat der EU über das Vorhaben der EU-Kommission abgestimmt werden, anlasslos die privaten Nachrichten der gesamten Bevölkerung zu durchleuchten |
26.09.2023 [13:47:36] |
Vergangene Woche flog jedoch die Verordnung zur "Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern" vorerst von der Tagesordnung: Verbindungen von Lobbyvereinen und Unternehmen zu EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen(CDU) und zu Ylva Johansson, der für die Chatkontrolle zuständigen EU-Kommissarin
Eine ZEIT-Recherche bestätigt die schlimmsten Befürchtungen zur Chatkontrolle: Der Kinderschutz wird hier als Türöffner für eine Infrastruktur zur anlasslosen Massenüberwachung missbraucht, während schon über eine Ausweitung der Filter gesprochen wird", so Konstantin Macher von Digitalcourage e.V. an diesem Montag. "Damit ist auch die letzte Glaubwürdigkeit zu dem geplanten Überwachungsgesetz verspielt." Das Gesetzesvorhaben müsse sofort gestoppt werden. Am Donnerstag dieser Woche sollte im Rat der EU über das Vorhaben der EU-Kommission abgestimmt werden, anlasslos die privaten Nachrichten der gesamten Bevölkerung zu durchleuchten. Schon vergangene Woche flog jedoch die Verordnung zur "Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern" vorerst von der Tagesordnung. Es gibt Verbindungen von Lobbyvereinen und Unternehmen zu EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen(CDU) und zu Ylva Johansson, der für die Chatkontrolle zuständigen EU-Kommissarin. Die Deutsche Bundesregierung hat eine solche Chatkontrolle schon im Ampel-Koalitionsvertrag abgelehnt. Damit ist aber (noch) nicht sichergestellt, dass diese EU-Verordnung im Mülleimer der Geschichte landet. Es bedarf politischer Mehrheiten auf EU-Ebene. Denn würde die Chatkontrolle verabschiedet werden, dann wären alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, diese Verordnung in nationales Recht umzusetzen. Um dies zu verhindern, bedarf es binationaler Gespräche, damit eine Mehrheit für eine Ablehnung sichergestellt wird....(Update 29. September: Die EU-Kommissarin Ylva Johansson gehört den schwedischen Sozialdemokraten an)
https://www.telepolis.de/features/Chatkontrollen-der-Missbrauch-mit-dem-Missbrauch-9316003.html |
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Jagd nach Kinderporno geht weiter: BAO-FOKUS lässt schon wieder 79 Hausdurchsuchungen in ganz Hessen wegen mutmaßlichen Kinderpornos durchführen |
25.09.2023 [16:43:14] |
Landtagswahlen in Hessen am 8. Oktober 2023: In der BAO arbeiten hessenweit über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind über 220 Ermittlerinnen und Ermittler. Sie ist organisatorisch im Hessischen Landeskriminalamt angesiedelt
Während des gesamten Wahlkampfes im Bundesland Hessen fanden in den Monaten Mai, Juni, Juli und August Polizeiaktionen wegen mutmaßlichen Kinderpornos statt. Bei den Durchsuchungen, die zwischen Montag und Freitag letzter Woche stattfanden, geht es um 83 Beschuldigte im Alter von 15 bis 80 Jahr. Insgesamt erwarten die hessischen Gerichte aus den letzten fünf Monaten allein aufgrund dieser Durchsuchungsbeschlüsse bis zu 412 Hauptverhandlungen. Die öffentlichen Gerichtsverhandlungen werden stattfinden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Kassel, Offenbach sowie Wiesbaden, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Kassel, Lahn-Dill-Kreis, Marburg-Biedenkopf, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Werra-Meißner-Kreis und Wetterauskreis. Eine solche Flut von Prozessen wird hessenweit von über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind über 220 Ermittlerinnen und Ermittler, vorbereitet. Die Staatsanwaltschaften werden bei allen bestätigten Fällen Anklage erheben. Alle Angeklagten benötigen zur Verteidigung Rechtsanwälte. Schon gegen einen Durchsuchungsbeschluss kann anwaltliche Beschwerde eingelegt werden. Nicht jeder Rechtsanwalt ist bei dieser Deliktsart geeignet, seinen Mandanten auch effektiv zu verteidigen. Jeder Beschuldigte bzw. Angeklagte sollte sich deshalb sehr gut über seinen Verteidiger informieren. K13online bietet den Betroffenen Hilfestellungen an. Grundsätzlich raten wir den Betroffenen, alle rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, um ein gerechtes Urteil zu erreichen. Bei geringfügigen Sachverhalten haben die Gerichte die Möglichkeit, dass Verfahren auszusetzen oder sogar Normenkontrollverfahren beim BVerfG einzureichen. Denn der § 184b StGB ist seiner Fassung ab dem 1. Juli 2021 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Darüber hinaus kann durch eine Verfahrensaussetzung die neue Gesetzgebung abgewartet werden. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer Änderung des § 184b StGB. Ungeachtet dieser angekündigten Strafrechtsreform wurden kurz vor den Landtagswahlen in Hessen erneut Kinderporno-Razzien durchgeführt. Die politische Verantwortung dafür liegt primär beim CDU-Innenminister Peter Beuth. Aber auch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) will die Landtagswahlen gewinnen. Die K13online-Wahlempfehlung lautet: KEINE CDU, keine SPD und keine AfD wählen!
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43563/5611150 |
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18 Jahre Trierer Justizskandale: Oberlandesgericht(OLG) Koblenz sprach Dieter Gieseking & Ilja Schmelzer(verstorben) wegen Kinderpornografie im Stefan-Erlebnisbericht mit deutlichen Rügen an drei Trierer Gerichte frei |
25.09.2023 [06:21:01] |
Verteidiger Leonard Graßmann & Claus Pinkerneil: "Die Trierer Justiz(Amts- und Landgerichte) hatte versucht, nach Volkes Stimme zu urteilen, aber dabei das geltende Recht nicht berücksichtigt"
In einem der größten Prozesse der juristischen Geschichte in der Stadt Trier/RP hatte das Oberlandesgericht(OLG) Koblenz die Justizopfer Dieter Gieseking & Ilja Schmelzer(verstorben im Jahre 2021) vom Vorwurf der Verbreitung von "Kinderpornografie" am 26. September 2005 freigesprochen. Das OLG hatte die Fehlurteile vom Amtsgericht und zwei Landgerichten in Trier deutlich gerügt. Erst in der 2. Revison sprach das OLG die Justizopfer frei. Ein Erlebnisbericht "Stefan" sollte "Kinderpornografie" gewesen sein. In dem Bericht wird eine pädophile Liebesgeschichte zwischen einem 11-jährigen Jungen und einem Pädosexuellen positiv geschildert. Die einvernehmliche Beziehung hat auch einen sexuellen Anteil. Seit diesem OLG-Freispruch sind ALLE Texte, die sexuelle Erlebnisse zwischen Kindern & Erwachsenen beinhalten, legal(damaliges Recht). Diese Grundsatz-Entscheidung jährt sich am 26. September 2023 zum 18. Mal. Dieser Trierer Justizskandal war Ursache einer bis dahin beispiellosen Hetzkampagne gewesen. Nicht nur die regionale Presse berichtete über mehrere Jahre zu den Prozessen, sondern auch der SPIEGEL stieg in die Berichterstattung mit dem Artikel "Unter der Gürtellinie" ein. In Trier zogen die Neonazis mit einer Demo auf. Ein Bündnis gegen Rechts stellte sich den Faschisten entgegen. Dieter Gieseking wurde die Wohnung gekündigt und es setzte eine menschenverachtende Vertreibungspolitik ein, die an düstere Zeiten deutscher Geschichte erinnerte. Alles geschah "Im Namen des Kinderschutzes". Die heutige K13online Redaktion nimmt all diese furchtbaren Ereignisse zum Anlass, an diese Menschenrechtsverletzungen und juristisches Unrecht zu erinnern. Wir wiederholen unseren Dank an die Verteidiger sowie an alle Freunde, die uns in der damals schweren Zeit zur Seite gestanden haben. Bis heute lautet unser juristisches Motto "Gegen Unrecht hilft nur Widerstand" und politisch "Mein Herz schlägt gegen Rechts".
https://olgko.justiz.rlp.de/de/startseite |
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Veranstaltung der Friedrich Naumann- und Reinhold Maier Stiftung in Karlsruhe am 6. Oktober 2023: Liberale Demokratie verteidigen - Zum Umgang mit illiberalen Mehrheiten und Populisten |
24.09.2023 [13:00:22] |
Vorträge & Grußwort & Diskussion & Moderation: Dr. Salim Amin, Dr. Fabian Scheffczyk(VLJ), Michael Theurer (MdB), Siniša Rodin(EuGH), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(Bundesjustizministerin a.D.) und Gigi Deppe(ARD)
Die Friedrich Naumann- und Reinhold Maier Stiftung veranstaltet am Freitag, den 6. Oktober um 17 Uhr, eine Vortragsreihe mit Diskussion zum Thema "Liberale Demokratie verteidigen". Begrüßt werden die Teilnehmer von Dr. Salim Amin(Policy Advisor Human Rights & International Rule of Law) & Dr. Fabian Scheffczyk(Bundesvorsitzender der Vereinigung Liberaler Juristen/VLJ). Das Grußwort spricht der parlamentarischer Staatsekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Vorsitzender der FDP Baden-Württemberg, Michael Theurer. Als Redner/In & Diskussionspartner/In treten auf: Der Richter am Europäischen Gerichtshof(EuGH) Siniša Rodin. Besonders interessant dürfte der Auftritt von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(FDP) werden. Sie war von 1990 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 1992 bis 1996 sowie von 2009 bis 2013 war sie Bundesministerin der Justiz. Auch der aktuelle Bundesjustizminister Marco Buschmann gehört der FDP-Fraktion im Bundestag an. Das Bundesjustizministerium arbeitet seit mehreren Monaten an einem Gesetzentwurf zur Strafrechtsreform des offensichtlich verfassungswidrigen § 184b StGB(Kinderpornos). Die Strafverschärfung aus dem Jahre 2021, verabschiedet durch die damalige GroKo(CDU/CSU & SPD), soll korrigiert bzw. rückgängig gemacht werden. Insbesondere wird der VLJ-Bundesvorsitzende Dr. Scheffczyk, der Richter am EuGH Siniša Rodin und die ehemalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger politische Position zum § 184b StGB bezogen haben. Diese rechtspolitischen Positionen können bei der Veranstaltung in Karlsruhe abgefragt werden. Die Veranstaltung endet um 18:45 Uhr mit einem kleinen Empfang, der die Möglichkeit von persönlichen Gesprächen bietet. Die Lecture findet in englischer Sprache statt und wird simultan gedolmetscht. Seit dem Jahre 2021 hat K13online bisher an sechs Veranstaltungen der Friedrich Naumann- und Reinhold Maier Stiftung teilgenommen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...
https://shop.freiheit.org/#!/Veranstaltung/RUXO3 |
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Umfrage für Studie der FernUni Hagen |
Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
weitere Informationen
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Umfrage für Studie an Pädophile |
Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
weitere Informationen
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