„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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K13online Literaturmonat November 2023 - HEUTE: Novelle des schweizer Autors Michael Tanges mit seinem 4. Buch ZWISCHEN JETZT UND NIEMALS 29.11.2023 [08:06:06]

Die innige Freundschaft eines Jungen mit einem Pädophilen hat einen emotionalen Wert, der weit über den sexuellen Bedürfnissen liegt: Der Pädophile/Pädosexuelle muss dies in einer solchen Beziehung wissen, damit die Gefühle von keinen Jungs verletzt werden

Zum Abschluss im Literaturmonat November stellen wir das aktuelle Buch von Michael Tanges vor: Die Novelle ZWISCHEN JETZT UND NIEMALS. Auch von diesem Werk war ein Exemplar auf der diesjährigen Frankfurter Buchmesse gewesen. Tanges erzählt in autobiographischen Zügen von einem im Jahre 2005 erst 8-jährigen Jungen Christian, der sich zu seinem damals 18-jährigen Fußballtrainer David hingeszogen fühlt. Im Alter von 11 Jahren kommt es bei einer Fahrradtour zum ersten Kuss zwischen den Beiden. Christian erkennt seine Homosexualität. Im Fußball ist er sehr talentiert und bekommt eine Einladung in eine Gastfamilie nach England. Bei seiner Rückkehr erfährt er von seinen Eltern, dass David wegen "sexuellen Missbrauch" in U-Haft sitzt. Er muss zu einer polizeilichen Vernehmung und ein Kommissar versucht, Ihn zu manipulieren. Da Christian ein intelligenter Junge ist, widersteht er dem Polizisten. Wieder in England und erneut zurück in der Schweiz erfährt er im Jahre 2009 von seinen Vater, dass sich David in der Gefängniszelle erhängt hat. In einem Abschiedsbrief schreibt David nichts darüber, warum der Polizist betonte hatte, dass es weitere Jungen gegeben hat, mit denen David eine pädosexuelle Beziehung hatte. Eine solche sexuelle Beziehung hätte sich auch Christian gewünscht. Nach dem Suizid wird Christian auf die anderen Jungen eifersüchtig, denen offenbar seine Wünsche erfüllt wurden. Er fühlt sich austauschbar. Christian bleibt mit vielen Fragen im Kopf zurück, auf die er nun keine Antwort mehr bekommen wird. Er erkennt im Laufe der Zeit, dass in dieser Welt kein Platz für facettenreiche Liebe ist. K13online fügt hinzu, dass die Eifersucht zwischen den Jungen in pädosexuellen Beziehungen eine sehr große Rolle spielt. Dies kann sogar im Einzelfall dazu führen, dass ein benachteiligter Junge den Pädosexuellen anzeigt, weil er ihn ganz für sich alleine haben wollte. Die innige Freundschaft eines Jungen mit einem Pädophilen hat einen emotionalen Wert, der weit über den sexuellen Bedürfnissen liegt. Der Pädophile/Pädosexuelle muss dies in einer solchen Beziehung wissen, damit die Gefühle von keinen Jungs verletzt werden. Die unwissende Öffentlichkeit ist zur Empathie angehalten und wird zum Lesen dieses Buches aufgefordert...

https://www.buchmesse.de

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Bundesverfassungsgericht(BVerfG): Bayerns ehemaliger Justizminister Winfried Bausback und Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, werden keine Verfassungsrichter 28.11.2023 [06:47:23]

Generalbundesanwalt Peter Frank wird neuer Richter am BVerfG: Laut FAZ wird Frank dem zweiten Senat des BVerfG angehören. Dieser Senat ist zuständig für das Strafrecht, wozu auch das Sexualstrafrecht gehört

Die positive Nachricht besteht zunächst darin, dass der ehemalige Justizminister von Bayern Winfried Bausback und Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, keine Verfassungsrichter werden. Beide Politiker vertreten nicht nur queerfeindliche Positionen, sondern haben sich in der Vergangenheit auch mehrfach pädophiliefeindlich geäußert. Das Homo-Portal Queer.de berichtet ausführlich über Bausback, ein erbitterter Gegner von LGBTI-Rechten. Jedoch ist auch der neue Verfassungsrichter Peter Frank fragwürdig. Ein Generalbundesanwalt ist ein Ankläger & Strafverfolger. Laut FAZ wird Frank dem zweiten Senat des BVerfG angehören. Dieser Senat ist zuständig für das Strafrecht, wozu auch das Sexualstrafrecht gehört. Demnach werden auch die anhängigen Normenkontrollverfahren & Verfassungsbeschwerden hinsichtlich des § 184b StGB von Ihm mit entschieden werden. Laut Grundgesetz sind alle Richter/Innen unabhängig. Ob sich der neue Verfassungsrichter Frank an diesen Rollenwechsel halten wird, ist fraglich und wird abzuwarten sein. Sein Schwerpunkt als Generalbundesanwalt lag beim Kampf gegen den Rechtsextremismus(!). Der 13. Abschnitt im StGB - Sexualstrafrecht - ist jedoch ein ganz anderes Rechtsgebiet. Das BVerfG benennt für jeden Entscheidungsfall eine/n Berichterstatter/In. K13online wird den weiteren Werdegang des neuen Verfassungsrichters Frank genau beobachten. Bei dieser Gelegenheit erinnern wir auch an das 19. Karlsruher Verfassungsgespräch 2019, woran der Inhaber dieser Webseiten teilgenommen hatte. Mehr Informationen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen... 

https://www.queer.de/detail.php?article_id=47696

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Nach vier Jahren und neun Monaten Verfahrensdauer: Amtsgericht Gifhorn verurteilt 28-jährigen Wittinger wegen Besitz von 100 Kinderpornobilder & sechs Videos zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen von je 10Euro 27.11.2023 [07:47:05]

Der "kleine" Unterschied ?: "Sie können froh sein, dass die Durchsuchung vor dem 1. Juli 2021 stattgefunden hat, vor der Verschärfung der entsprechenden Paragraphen“, sagte der Richter"

Am Fallbeispiel vor dem Amtsgericht in Gifhorn wird der "kleine" Unterschied zwischen dem § 184b StGB vor und nach dem 1. Juli 2021 deutlich. Die Hausdurchsuchung fand vor vier Jahren und sechs Monaten am 8. Februar 2019 statt und damit findet das alte Recht Anwendung. Der heute 28-jährige Wittinger wurde wegen Besitz von 100 Kinderpornobilder & sechs Videos zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen von je 10Euro(ersatzweise vier Monate Freiheitsstrafe bei Nichtzahlung) verurteilt. Den "kleinen " Unterschied macht der Amtsrichter deutlich: "Sie können froh sein, dass die Durchsuchung vor dem 1. Juli 2021 stattgefunden hat, vor der Verschärfung der entsprechenden Paragraphen“. Aufgrund der verfassungswidrigen Anhebung vom Vergehen zum Verbrechen wäre der Amtsrichter "gezwungen" gewesen, eine Freiheitsstrafe über einem Jahr zu verhängen. Vergleichbare Fälle der letzten zwei Jahre zeigen, dass das Strafmaß sogar über zwei Jahre hätten liegen können und damit nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt worden wäre. Das Übermaßverbot im Grundgesetz wurde von der damaligen GroKo, federführend von der CDU/CSU-Fraktion, missachtet. Der sogenannte "kleine " Unterschied ist also in Wahrheit ein großes Unrecht. In abertausenden von Fällen wurden Urteile gesprochen, die verfassungswidrig sind. Die Grundsatzentscheidungen zur Nichtigkeit des § 184b StGB durch das BVerfG stehen allerdings noch aus. Dabei geht es um mehrere Normenkontrollverfahren verschiedener Amtsgerichte, die den § 184b StGB in seiner Fassung ab dem 1. Juli 2021 als verfassungswidrig einstufen. K13online wird in absehbarer Zeit eine erneute Anfrage an das BVerfG richtigen. Denn es ist davon auszugehen, dass inzwischen weitere Amtsgerichte Normenkontrollverfahren beim BVerfG eingeleitet haben. Unabhängig vom aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Rücknahme der einjährigen Mindeststrafe wird das BVerfG eine Grundsatzentscheidung zu § 184b StGB verkünden. Die Ampel-Bundesregierung kann dieser BVerfG-Entscheidung zwar zuvor kommen. Fällt diese Entscheidung nach dem Inkrafttreten des reformierten § 184b StGB, dann könnte es sein, dass der Gesetzgeber erneut eine Strafrechtsreform durchführen muss. Denn das BVerfG hat auch noch nicht über zwei Verfassungsbeschwerden gegen den § 184l StGB(Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) entschieden. K13online wird in seiner kommenden Petition an den Bundestag u.a. auch die Abschaffung dieses Straftatbestandes fordern.... 

https://www.braunschweiger-zeitung.de/gifhorn/article240676918/Kinderporno-Dateien-Geldstrafe-fuer-Mann-aus-Wittingen.html

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K13online Literaturmonat November 2023 - HEUTE: Gesellschaftskritik in Stichworten Kindersexualität & Pädophilie & Ökologie vom Buchautor Kachada Sipokoo 26.11.2023 [17:50:12]

Die neue Generation von Pädophilen/Pädosexuellen wächst ständig heran: Geschätzte ein Prozent der heutigen Kinder/Jugendliche wird im Erwachsenenalter pädophil sein...! Im K13online-Forum kann über die Inhalte des Buches diskutiert werden 

Im K13online Literaturmonat November präsentieren wir das Buch vom Autor Kachada Sipokoo von der diesjährigen Frankfurter Buchmesse: Gesellschaftskritik in Stichworten Kindersexualität & Pädophilie & Ökologie. Der Inhaber dieser Webseiten hatte einige Bilder aus den Messenhallen mitgebracht. Auch wenn die Printausgabe dieses Werkes im Moment (noch) nicht wieder zu kaufen ist, so kann man jedoch die eBook-Version käuflich erwerben. Der Autor ist auch bei X(ehemals Twitter) und bei Facebook präsent. Dort besteht auch die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme. Gerne vermitteln auch wir einen EMail-Kontakt. User Forenmitglied "Paco" hatte auch eine Rezension geschrieben, die wir in einem News veröffentlich haben: Das Hauptthema des Buches, das sich wie ein roter Faden durch alle Kapitel zieht, ist die institutionalisierte Pädophilie, welche der Autor als Gesellschaftsvision anstrebt. Denn der Autor ist davon überzeugt, dass aufgrund der zahllosen historischen und anthropologischen Erkenntnisse recht schnell klar wird, dass wir es in Deutschland mit einem der kinderfeindlichsten Staaten der Menschheitsgeschichte zu tun haben. Gerne veröffentlichen wir weitere Rezensionen. Die neue Generation von Pädophilen/Pädosexuellen wächst ständig heran. Geschätzte ein Prozent der heutigen Kinder/Jugendliche wird im Erwachsenenalter pädophil sein...! Im K13online-Forum kann über die Inhalte diskutiert werden. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Bildern von der Buchmesse in Frankfurt und weiteren Iinformationen zum Buch... (Technischer Hinweis: Aufgrund hoher Besucherzahlen kann es für kurze Zeit zur Fehlmeldung 500 kommen. Laden Sie die Seiten dann nach einer Minute neu. Unsere Webseiten sind dauerhaft verfügbar)

https://www.buchmesse.de

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(Update) Saarbrücker Zeitung: Missbrauchsopfer(Timo Ranzenberger) nach Urteil des Kirchengerichts gegen Freisener Ex-Priester - Keiner kann jetzt mehr sagen, ich sei ein Lügner, Rufmörder, Verleumder 25.11.2023 [08:08:50]

Auch innerhalb der kath. Kirche gab und gibt es einvernehmliche Sexualität zwischen Erwachsenen & Kindern/Jugendlichen: Beim ehemaligen Messdiener Timo Ranzenberger wurde nun glaubhaft deutlich, dass er in seiner Jugendzeit gegen seinen Willen sexualisierte Gewalt erfahren hatte 

Es kommt äußerst selten vor, dass K13online Missbrauchsfälle innerhalb der kath. Kirche(ebenso evangelische) aufgreift und berichtet. Im Jahre 2019 hatten wir jedoch zu mehreren Missbrauchsopfern direkte Kontakte mit Betroffenen, die dialogbereit waren. Dazu gehört auch Timo Ranzenberger. Nach nunmehr über fünf Jahren Verfahrensdauer hat ein Kirchengericht in Köln jetzt den freisener Ex-Priester Otmar M. aus dem Klerikerstand entlassen. Gegenüber der Saarbrücker Zeitung äußert sich Ranzenberger: "Keiner kann jetzt mehr sagen, ich sei ein Lügner, Rufmörder, Verleumder." Strafrechtlich und zivilrechtlich waren die Taten des Ex-Priesters an Ranzenberger zwar verjährt. "Die von Stephan Ackermann diese Woche übermittelte Nachricht war für mich wahnsinnig erfreulich", sagte Ranzenberger, der in den 1990er Jahren mehrfach von diesem Priester missbraucht worden war. Der Ex-Priester wurde Anfang dieses Jahres in anderen Missbrauchsfällen vom Landgericht Saarbrücken zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Schon 2019 hatte K13online kritisiert, dass sich auch Priester der weltlichen Gerichtsbarkeit stellen müssen. Das Kirchenrecht alleine darf nicht zuständig sein. Der Grundsatz der strafrechtlichen Gleichbehandlung muss gegenüber der Trennung von Staat und Kirche angewandt werden. Früher stand das Kirchenrecht über dem Strafgesetzbuch(StGB), was oftmals dazu geführt hat, dass es keine Verfahren vor Amts- und Landgerichten gegeben hat. In der Folge wurden die Vorwürfe der Vertuschung innerhalb der kath. Kirche immer lauter. Es war ein Tabu, Priester wegen Kindersmissbrauch anzuzeigen. Das Kirchenrecht sieht als sogenannte "Höchststrafe" die Entlassung aus dem Klerikerstand vor, aber kann keine Freiheitsstrafen verhängen. Auch innerhalb der kath. Kirche gab und gibt es einvernehmliche Sexualität zwischen Erwachsenen & Kindern/Jugendlichen. Auch die kath. Kirche verweigert sich dieser Lebensrealität und ist nicht bereit, zwischen sexualisierter Gewalt und Einvernehmlichkeit zu differenzen. Beim ehemaligen Messdiener Timo Ranzenberger wurde nun glaubhaft deutlich, dass er in seiner Jugendzeit gegen seinen Willen sexualisierte Gewalt erfahren hatte. Für die Zukunft wünschen wir Ihm, dass er dieses Kapitel seines Lebens nun abschließen kann....(Update 26. November: SR-Fernsehen - Daten den Tages "Ex-Pfarrer aus Freisen wird aus dem Klerikerstand entlassen")

https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/st-wendel/freisen/missbrauch-urteil-gegen-ex-priester-aus-freisen-keiner-kann-mehr-sagen-ich-luege_aid-102017481 (ABO)

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Spielfilm SPARTA mit dem pädophilen Ewald & seiner Jungengruppe erscheint am 1. Dezember 2023 auf DVD: K13online kritisiert Alterseinschränkung von 16 Jahren durch die FSK(Freiwillige Selbstkontrolle) 24.11.2023 [06:10:57]

K13online hätte sich ein FSK von 12 Jahren gewünscht: Mit der Alterseinschränkung von 16 Jahren wird allen Kindern & Jugendlichen die Pädophilie-Thematik formal vorenthalten. Diese Form von Ausgrenzung trägt jedenfalls nicht zum Kinderschutz vor sexueller Gewalt bei

Beim Filmverleih "Neue Visionen" erscheint am 1. Dezember 2023 der Spielfilm SPARTA auf DVD. Im Gegensatz zur Freiwilligen Selbstkontrolle(FSK) vertritt K13online die folgende Ansicht: Wir hätten uns ein FSK von 12 Jahren gewünscht. Zum Einen sind alle Jungen in dem Film unter 16 Jahre, teilweise sogar unter 12 Jahre. Zum Anderen sind Kinder mindestens ab dem 12. Lebensjahr aufgrund ihres Entwicklungsstandes in der Lage, sich mit dem Thema der Pädophilie auseinanderzusetzen. Relativ viele Jungen(Mädchen) dieser Altersgruppe sind indirekt oder sogar direkt von pädophilen Kontaktaufnahmen oder sogar pädophilen Beziehungen betroffen. Mit der Alterseinschränkung von 16 Jahren wird allen Kindern & Jugendlichen die Pädophilie-Thematik formal vorenthalten. Diese Form von Ausgrenzung trägt jedenfalls nicht zum Kinderschutz vor sexueller Gewalt bei. Ganz offensichtlich sollen die Kids keine Informationen über gewaltlose und damit einvernehmliche Kontakte/Beziehungen erhalten. Die FSK unterwirft sich damit dem andauernden Anti-Pädophilen-Zeitgeist und verhindert Aufklärung & Prävention vor sexualisierter Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern & Jugendlichen bis zum  16. Lebensjahr. Das Heimkino auf DVD lässt zwar eigenverantwortliche Optionen offen. Hilfreich sind diese jedoch nicht, denn jede Form von Geheimhaltung ist kontraproduktiv. Gerade das Verbotene hat für Jungs/Mädchen einen besonderen Reiz. Dieser Reiz wird durch das FSK 16 gefördert und bewirkt genau das Gegenteil von DEM, was beabsichtigt wird. Weil die Kids bei der heutigen Aufklärung nicht auf den Kopf gefallen sind, werden sie sich eher nicht von Altersbeschränkungen abschrecken lassen. Die FSK hat all diese Lebensrealitäten nicht bedacht. Aber trägt nun die Verantwortung für ihre Entscheidung. Die DVD kann ab sofort in allen Online-Shops vorbestellt werden....(Ersteinstellung am 3. November) 

https://www.neuevisionen.de/de/filme/sparta-129/filminfo#mt

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Die WELT(Frederik Schindler) zur Ausstellung im Schwulen Museum(SMU) über die frühere Homo- und Pädophilenbewegung: Wie Pädosexuelle die Schwulenbewegung für ihre Zwecke nutzen konnten 23.11.2023 [07:52:05]

"Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verharmlost oder gar gerechtfertigt wird": Zu keinem Zeitpunkt hatten die damaligen Homo- und Pädoaktivisten & die gesamte Pädophilenszene sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verharmlost oder gar gerechtfertigt

Nachdem die Mainstream-Medien Berliner Tagesspiegel und die Berliner taz über die Ausstellung im Schwulen Museum(SMU) berichtet hat ist nun auch Die WELT in die Berichterstattung eingestiegen. Der WELT-Artikel von Frederik Schindler verweist überwiegend auf historische Fakten, die korrekt sind. Jedoch müssen auch einige Darstellungen kritisiert werden, die nicht der damaligen Realität & Wahrheit entsprechen: "Das Schwule Museum in Berlin hat das Plakat in seinem Archiv gefunden, ebenso wie zahlreiche Dokumente und Artefakte, in denen sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verharmlost oder gar gerechtfertigt wird". Zu keinem Zeitpunkt hatten die damaligen Homo- und Pädoaktivisten & die gesamte Pädophilenszene sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verharmlost oder gar gerechtfertigt. Eine solche Interpretation, die sich auf diese Weise dem Gesetzgeber unterwirft, ist nicht nur total falsch, sondern verurteilen wir auf das Schärfste. Es ging damals bis heute immer um die Legalisierung von einvernehmlicher Sexualität zwischen Erwachsenen & Kindern, Jugendlichen sowieso. Diese Realitäten & Wahrheiten werden im Laufe des Artikels zwar auch genannt, aber auf den obigen Satz hätte verzichtet werden müssen. Im Übrigen gab es den Begriff Queer, wie er heute verstanden wird, damals noch nicht. Im Vorstand des Schwulen Museums sitzen nicht nur Schwule, sondern auch Lesben, die sich völlig dem Kinder- und Opferschutz verschrieben haben. Eine solche Kooperation erschwert die Aufarbeitung, weil sich kein Vertreter der früheren und heutigen Pädophilie-Aktivisten im Vorstand befindet... 

https://www.welt.de/politik/deutschland/article248612498/Wie-Paedosexuelle-die-Schwulenbewegung-fuer-ihre-Zwecke-nutzen-konnten.html

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Beispielhaft und vorbildlich: Amtsgericht in Wildeshausen/Niedersachen hat auf Antrag des Verteidigers eine Gerichtsverhandlung wegen mutmaßlich neun Kinderpornos(§ 184b StGB) ausgesetzt. 22.11.2023 [11:11:43]

Gegen UNRECHT hilft nur WIDERSTAND: K13online ruft schon seit Monaten alle Amts- und Landgerichte dazu auf, laufende Gerichtsverfahren wegen § 184b StGB(Kinderpornos) auszusetzen, weil das Übermaßverbot einer Verfassungswidrigkeit entspricht

Beispielhaft und vorbildlich hat das Amtsgericht in Wildeshausen/Niedersachen auf Antrag des Verteidigers eine Gerichtsverhandlung wegen mutmaßlich neun Kinderpornos ausgesetzt. Zu Recht stellt der Rechtsanwalt des Angeklagten fest: Die Mindeststrafe von einem Jahr und damit verbunden ein Eintrag im Führungszeugnis würden gegen das Übermaßverbot verstoßen, führte der Verteidiger aus. So würde sein Mandant bei einer Verurteilung als vorbestraft gelten. „Der Gesetzgeber ist weit über das Ziel hinausgeschossen.“ Die Richterin kündigte angesichts des Antrags auf Aussetzung kurzerhand an, sich erst einmal in die vom Verteidiger zitierten Entscheidungen anderer Amtsgerichte einlesen zu wollen. Das Verfahren gegen den 25-jährigen Wildeshauser soll dann zu einem nicht genannten Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Der Staatsanwalt widersprach nicht. K13online ruft schon seit Monaten alle Amts- und Landgerichte dazu auf, laufende Gerichtsverfahren wegen § 184b StGB(Kinderpornos) auszusetzen, weil das Übermaßverbot einer Verfassungswidrigkeit entspricht. Wird dieser grundgesetzwidrige § 184b StGB nicht vom Strafgericht selbst erkannt, dann müssen die anwaltlichen Verteidiger einen Antrag auf Verfahrensaussetzung an das Gericht stellen. Wir rufen deshalb alle Rechtsanwälte in vergleichbaren Fällen dazu auf, für Ihre Mandanten solche Anträge zu stellen. Verfahrensaussetzungen müssen zur Regel werden. Und zwar so lange, bis der reformierte § 184b StGB in Kraft getreten ist. Die Gerichte werden dann bei ähnlichen Sachverhalten erheblich milder urteilen. Schon die Staatsanwaltschaften werden dann vermehrt Strafbefehle(Zum Beispiel: 50 Tagessätze je 20Euro) erwirken. Bis zu 90 Tagessätzen(entspricht drei Monate Ersatzfreiheitsstrafe bei Nichtzahlung) gelten die Verurteilten als nicht vorbestraft und es gibt keinen Eintrag ins erweiterte Frührungszeugnis. Viele solcher Fälle wurden vor dem 1. Juli 2021 auf diese Weise erledigt und abgeschlossen. Gleiches wird auch nach dem Inkrafttreten zu erwarten sein. Der Wegfall von öffentlichen Hauptverhandlungen wird den gesamten Justizapparat erheblich entlasten. Seit nunmehr über zwei Jahren sind besonders die Amtsgerichte völlig überfordert. Die Deliktsart Kinderporno ist zu einem Massendelikt geworden. Insbesondere deshalb, weil schon sogenannte "Posing-Darstellungen" als "Kinderporno" eingestuft werden. Solche Aufnahmen haben mit sexuellen Kindesmissbrauch nichts gemein. Der § 184b Absatz 1 Nr. 1 b und c enthält unbestimmte Rechtsbegriffe, die verfassungswidrig sind(Bestimmtheitsgebot). K13online wird in seiner kommenden Petition an den Deutschen Bundestag die ersatzlose Streichung dieser Straftatbestände fordern. Gegen UNRECHT hilft nur WIDERSTAND...

https://www.kreiszeitung.de/lokales/oldenburg/wildeshausen-ort49926/kinderporno-verfahren-vorm-amtsgericht-wildeshausen-unterbrochen-92684576.html

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K13online Literaturmonat November 2023 - HEUTE: Autobiografischer Roman des schweizer Autors Michael Tanges mit seinem 3. Buch UND KEINER HÖRT MIT ZU 22.11.2023 [08:16:47]

K13online verleiht diesem Meisterwerk das Prädikat besonders wertvoll: Der Roman steht stellvertretend für die vielen Liebesbeziehungen, die öffentlich nicht geoutet werden dürfen, weil sonst das scharfe Schwert des Gesetzgebers zuschlägt

Im Literaturmonat November stellen wir nun das 3. Buch des schweizer Autors Michael Tanges vor. Prolog: "Dieses Buch ist für all jene Menschen, denen keiner zuhört und die keine Stimme haben. In einer Zeit, in der Medien auf Empörung machen. Oder als Motor von Skandalierungen fungieren, und das Volk ohne zu hinterfragen schön brav mitmacht. In einer Zeit, wo Aufgeregtheit und Wutbürgertum zum Lifestyle gehören. Wo Politiker mit Populismus punkten, und frustrierte Menschen Minderheiten als Sündenböcke missbrauchen, um ihren Frust und Ärger abzubauen. Und so ganz nebenbei von ihrem eigenen Versagen ablenken." Epilog: "Mischa wurde im Januar 1997 zu 18 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Werde ich den Moment noch erleben, an dem dieses merkwürdige Gesetz mit anderen Massstäben angewendet wird? Das nicht mehr nur anhand von Zahlen entschieden wird, was Liebe und was ein krimineller Akt ist?". Der stark autobiografische Roman erzählt eine Liebesgeschichte, die der Gesetzgeber als "sexuellen Missbrauch" verurteilt, aber das mutmaßliche "Opfer" nicht als solches empfungen hat. Der Autor verarbeitet im Roman seine Erlebnisse in der Kindheit, deren Auswirkungen ihn viele Jahre seines Lebens geprägt und gehemmt haben. "Und keiner hört mir zu" lautet denn auch der Titel des Werkes. Der Roman steht stellvertretend für die vielen Liebesbeziehungen, die öffentlich nicht geoutet werden dürfen, weil sonst das scharfe Schwert des Gesetzgebers zuschlägt. K13online verleiht diesem Meisterwerk das Prädikat besonders wertvoll. Mehr Informationen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Die Vorstellung des 4. Buches von Michael Tanges "Zwischen jetzt und niemals" wird eine Rezension enthalten...   

https://www.buchmesse.de

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Jagd nach Kinderpornos geht weiter: 85 Wohnungsdurchsuchungen der BAO FOCUS in ganz Hessen bei 12 Frauen und 75 Männern, wobei 23 der Beschuldigten noch keine 21 Jahre alt sind 21.11.2023 [09:42:16]

Damit steht fest, dass sich ein großer Anteil der Jagd nach Kinder- und Jugendpornos nicht gegen Pädophile/Pädosexuelle richtet, sondern gegen die Jugendlichen selbst: Das Perfide daran ist, dass durch solche Polizeiaktionen Kinder & Jugendliche geschützt werden sollen

Ungeachtet des Referentenentwurfs zur Entschärfung des § 184b StGB(Kinderpornos) durch das Bundesjustizministerium hat die hessische BAO FOCUS erneut landesweite Hausdurchsuchungen durchgeführt. Das LKA Hessen erklärt in einer Pressemitteilung: 23 der Beschuldigten sind noch keine 21 Jahre alt. So wurden im Jahr 2022 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in Hessen 3.374 Fälle von Erwerb, Besitz und/oder Verbreitung von Kinderpornografie (§184 b StGB) erfasst. 46,2 Prozent der Tatverdächtigen waren jünger als 21 Jahre. Im Hinblick auf die 528 im vergangenen Jahr erfassten Fälle von Erwerb, Besitz und/oder Verbreitung von Jugendpornografie (§184 c StGB) lag der Anteil der unter 21-jährigen Tatverdächtigen mit 56,3 Prozent noch höher. Auch Jugendliche und Heranwachsende, die in der digitalen Welt ihre Sexualität entdecken, sexualisierte Fotos und Videos aus freien Stücken aufnehmen beziehungsweise sie herunterladen und teilen, können sich strafbar machen. Damit steht fest, dass sich ein großer Anteil der Jagd nach Kinder- und Jugendpornos nicht gegen Pädophile/Pädosexuelle richtet, sondern gegen die Jugendlichen selbst. Das Perfide daran ist, dass durch solche Polizeiaktionen Kinder & Jugendliche geschützt werden sollen. Genau das Gegenteil ist aber der Fall: Sie werden Opfer einer Hexenjagd, die der Öffentlichkeit als "Kinderschutz" verkauft wird. Wir rufen deshalb die zuständigen Amts- und Landgerichte in den folgenden Städten & Kreisen dazu auf, die Verfahren bis zum Inkrafttreten des reformierten § 184b StGB auszusetzen: Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Kassel, Offenbach am Main sowie Wiesbaden, außerdem in den Landkreisen Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Limburg-Weilburg, Offenbach, Waldeck-Frankenberg, Main-Kinzig-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Vogelsbergkreis, Werra-Meißner-Kreis und Wetteraukreis. Im Bundesland Hessen wird es eine GroKo aus CDU & SPD geben, die einen weiteren Abbau von Grund- und Menschenrechten im Koalitionsvertrag plant. Damit übertrifft Hessen sogar Bayern und alle anderen Bundesländer und stellt sich an die Spitze einer menschenverachtende Landespolitik. Verhindert werden kann dies nur durch die Hessen-SPD, die einer GroKo in letzter Minute eine Absage erteilt. Das Hessische Innenministerium und die hessische Polizei bietet Eltern und jungen Menschen eine Beratungs- und Hilfehotline an, woran man sich vertrauensvoll wenden soll. Stellt sich die Frage, ob dabei auch gute Rechtsanwälte für die Verteidigung der Betroffenen vermittelt werden. K13online bietet jedenfalls allen Betroffenen im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sowie im anschließenden Strafvollzug Hilfestellungen an.... 

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43563/5653102

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Umfrage für Studie der FernUni Hagen


Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
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Umfrage für Studie an Pädophile


Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
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