"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
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+++ Im ewigen Gedenken: Psychologe und Professor für Sozialpädagogik Prof. Dr. Helmut Kentler verstarb am 9. Juli 2008 im Alter von 80 Jahren +++ 08.07.2023 [13:47:25]

Helmut Kentler zur Pädosexualität: "Ich habe in der überwiegenden Mehrheit die Erfahrung gemacht, dass sich päderastische Verhältnisse sehr positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Jungen auswirken können"

Prof. Dr. Helmut Kentler gehörte zu den Befürwortern einer emanzipatorischen Jugendarbeit und zählte zu den Vertretern der Sexualaufklärung der 1960er bis 1990er Jahre. In seiner Tätigkeit als Gerichtsgutachter und Experte für Kinder- und Jugendsexualität erreichte er in Fachkreisen  große Bekanntheit und Anerkennung. Von 1979 bis 1982 war er Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung, später war er Beirat in der Humanistischen Union. Auch war Kentler Kuratoriumsmitglied der Arbeitsgemeinschaft humane Sexualität(AHS e.V.) mit Sitz in Gießen. Zu dem besten Aufklärungsbuch deutscher Sexualerziehung "Zeig Mal" schrieb er das Vorwort. Als kaum problematisch betrachtete Kentler gleichberechtigte und diskriminierungsfreie sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern: „Werden solche Beziehungen von der Umwelt nicht diskriminiert, dann sind um so eher positive Folgen für die Persönlichkeitsentwicklung zu erwarten, je mehr sich der Ältere für den Jüngeren verantwortlich fühlt.", schrieb er 1974 in seinem Vorwort zu dieser Broschüre. Im Jahre 1999 erklärte er noch - inzwischen völlig gegen den veränderten Zeitgeist: „Ich habe in der überwiegenden Mehrheit die Erfahrung gemacht, dass sich päderastische Verhältnisse sehr positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Jungen auswirken können, vor allem dann, wenn der Päderast ein regelrechter Mentor des Jungen ist.“ Kentler hatte bis zu seinem Todestag am 9. Juli 2008 ein positives Verhältnis zu einvernehmlich-pädophilen Beziehungen, obwohl sich der Zeitgeist in Missbrauchshysterie gewandelt hatte. Wir erinnern am 9. Juli 2023 an seinen 15. Todestag und danken Ihm für seine sexualwissenschaftlichen Erkenntnisse in ewigem Gedenken....

http://de.wikipedia.org/wiki/Helmut_Kentler

geschrieben von K13online Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Ex-Fußballjugendtrainer wegen § 176 ff. StGB mit Jungs angeklagt: Fortsetzung der nicht-öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim 08.07.2023 [09:34:27]

Psychiatrischer Sachverständiger trägt Gutachten vor: K13online wird nun einen Fragenkatalog an den Pressesprecher(Dr. Tobias Spirgath) des Landgerichts Karlsruhe-Pforzheim einreichen

Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) berichtet weiterhin über die Gerichtsverhandlungen am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim gegen einen Ex-Jugendfußballtrainer(21), der ab dem 14. Lebensjahr sexuelle Beziehungen(§ 176 ff. StGB) & Freundschaften mit Jungs gehabt haben soll. Demnach hat am gestrigen Freitag ein psychiatrischer Sachverständiger sein Gutachten vorgetragen. Auch wurden weitere Videovernehmungen mit Aussagen der Jungs im geschlossenen Gerichtssaal vorgeführt. Deshalb haben die Jungs selbst keine Aussagen als Zeugen vor Gericht gemacht. Damit hat die Verteidigung nicht die Möglichkeit, diese Zeugen persönlich zu befragen. Weil dies nicht möglicht ist, liegt nach Rechtsauffassung von K13online ein Revisionsgrund vor. Familienmitglieder haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Von diesem Aussageverweigerungsrecht hat die Familie laut PZ-News keinen Gebrauch gemacht. Laut Landgerichts-Pressesprecher Dr. Tobias Spirgath hätten die Eltern von zwei Jungs das Recht, der Hauptverhandlung beizuwohnen. Diese zwei Eltern hatten das Strafverfahren ins Rollen gebracht. Somit können diese nicht einfach auf eine Teilnahme an der Verhandlung verzichten, sondern müssen als Zeugen geladen werden und vor dem Landgericht aussagen. Zunehmend verdichtet sich der Verdacht, dass in dieser Geheimverhandlung nicht alles rechtsstaatlich korrekt abläuft. Und dadurch, dass nicht die Jungs Strafanzeige erstattet haben, sondern die Eltern, wird deutlich, dass es sich bei den Sexualkontakten mit hoher Wahrscheinlichkeit um Einvernehmlichkeit handelt. Gerade weil der Gesetzgeber zur sexualisierten Gewalt keinen Unterschied macht, ist es dringend erforderlich, dass die konkreten Aussagen der Jungs der Öffentlichkeit bekannt werden. Auch deshalb wird K13online nun einen Fragenkatalog an den Pressesprecher des Landgerichts Karlsruhe-Pforzheim einreichen. Über das Ergebnis diese Anfrage werden wir in absehbarer Zeit weiter berichten...

https://www.pz-news.de/sport_artikel,-Missbrauchsprozess-gegen-Fussballtrainer-aus-dem-Enzkreis-Familie-sagt-aus-_arid,1889733.html (ABO) 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) antwortet auf K13online-Anfrage: Weitere vier Normenkontrollverfahren wurden zur Prüfung auf Verfassungswidrigkeit des § 184b StGB(Kinderpornos) dem BVerfG vorgelegt 07.07.2023 [11:18:43]

Amtsgericht Schweinfurt: BVerfG-Aktenzeichen 2 BvL 4/23 * Amtsgericht Augsburg1: BVerfG-Aktenzeichen 2 BvL 6/23 + Amtsgericht Augsburg2: BVerfG-Aktenzeichen 2 BvL 7/23 * Amtsgericht München: BVerfG-Aktenzeichen 2 BvL 13/23

Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) in Karlsruhe sind weitere vier Normenkontrollverfahren zur Prüfung auf Verfassungswidrigkeit des § 184b StGB(Kinderpornos) vorgelegt worden. Dies hat das BVerfG auf K13online-Anfrage mitgeteilt. Die Vorlage vom Amtsgericht Buchen wurde bestätigt. Entscheidungstermine sind in allen fünf Vorlagen noch nicht absehbar. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es weitere Normenkontrollverfahren anderer Gerichte geben. Ebenso wird es weitere Amtsgerichte geben, die die Hauptverhandlungen lediglich ausgesetzt haben. Wir sind für jeden Hinweis dankbar, denn die Mainstream-Medien berichten über solche Verfahrensaussetzungen nur äußerst selten. Auf der Grundlage eines verfassungswidrigen § 184b StGB rufen wir weiterhin alle bundesweiten Amtsgerichte zu Normenkontrollverfahren oder mindestens zur Aussetzung der Hauptverhandlungen auf. Werden die Gerichtsverfahren ausgesetzt, dann können die Amtsgerichte nach der angekündigten Strafrechtsreform ein Urteil nach neuer Rechtslage sprechen. Das grundsätzliche Rückwirkungsverbot findet nur dann Anwendung, wenn das Strafmaß zu Lasten des Verurteilten gehen würde. Dies ist jedoch bei einer Herabstufung des § 184b StGB vom Verbrechen zum Vergehen und auch bei der Einführung eines minder schweren Falles nicht gegeben. Jedes Amtsgericht kann dann verfassungskonforme Urteile sprechen. Darüber hinaus hat das BVerfG mitgeteilt, dass ein Entscheidungstermin über die zwei laufenden Verfassungsbeschwerden gegen den § 184l StGB noch nicht absehbar ist. Diese zwei Beschwerdeführer vertreten die anwaltliche Rechtsauffassung, dass das strafrechtliche Verbot von sogenannten "Sexpuppen" mit kindlichem Erscheinungsbild verfassungswidrig ist. Diese Rechtsauffassung wird neben weiteren Strafrechtlern auch von K13online geteilt. Die Erfolgsaussichten für diese Verfassungsbeschwerden werden als hoch eingestuft. Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die positive Entscheidung des BVerfG zum Gebäudeenergiegesetz hin, welches aufgrund der Kürze der Beratungszeit nicht mehr vor der Sommerpause verabschiedet werden darf. Im Juni 2021 wurde das Gesetzespaket zur Verschärfung im Sexualstrafrecht, insbesondere der § 176e StGB(Anleitungen), durch den Bundestag gepeitscht. Das damalige Gesetzgebungsverfahren wäre mit der aktuellen Entscheidung zum Gebäudeenergiegesetz verfassungswidrig gewesen. Kein Abgeordneter des Deutschen Bundestages hatte jedoch einen solchen Antrag an das BVerfG gestellt. Die politischen und juristischen Folgen finden Sie auf unseren Webseiten... 

https://www.bundesverfassungsgericht.de

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Normenkontrollverfahren vom Amtsgericht Buchen liegt seit Februar 2023 dem BVerfG zur Entscheidung vor: Berichterstatterin zur Verfassungswidrigkeit des § 184b StGB(Kinderpornos) ist BVRin Dr. Kessal-Wulf 06.07.2023 [18:27:21]

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) Aktenzeichen 2 BvL 3/23: Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 184b Abs. 3 StGB in der seit 1. Juli 2021 geltenden Fassung mit dem Schuldprinzip (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar ist

Schon mit Beschluss vom 1. Februar 2023 hat das Amtsgericht Buchen die Hauptverhandlung wegen geringen Kinderpornos gemäß § 184b StGB ausgesetzt und den Fall dem Bundesverfassungsgericht(BVerfG) zur Prüfung & Entscheidung vorgelegt. Der Direktor am Amtsgericht ist der Rechtsauffassung, dass der § 184b in seiner Fassung ab dem 1. Juli 2021 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Übermaßverbot bezieht sich auf Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG. Auf der Webseite des BVerfG ist u.a. auch dieses Verfahren gelistet worden. Seit nunmehr über zwei Jahren verurteilen Gerichten zu Mindeststrafen von einem Jahr, obwohl die Verfassungswidrigkeit ganz offensichtlich ist. Der frühere Gesetzgeber CDU/CSU & SPD trägt dafür die politische Verantwortung. Inzwischen setzen zwar immer mehr Amtsgerichte die laufenden Verhandlungen aus, aber solche Verfahrensaussetzungen sind nicht die Regel, sondern Ausnahmen. Wiederholt rufen wir alle Richter/Innen dazu auf, die laufenden Hauptverhandlungen zu unterbrechen, um die Entscheidung des BVerfG abzuwarten. Auch die Staatsanwaltschaften können und müssen ihre Ermittlungen aussetzen. Darüber hinaus müssen wir feststellen, dass fast alle Mainstream-Medien bzw. die Deutsche Presseagentur(dpa) solche Verfahrensaussetzungen & Normenkontrollverfahren beim BVerfG völlig ignoriert. Mit einer solcher Ignoranz kann kein politischer Druck aufgebaut werden. Der Bevölkerung werden wichtige Informationen vorenthalten. Die Mainstream-Medien kommen ihrer Pflicht einer Berichterstattung nicht nach. DAS ist ein medialer SKANDAL. Wir fordern insbesondere dpa dazu auf, solche Nachrichten bundesweit zu verteilen. Mehr informationen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen... 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Ausgewählte%20Neueingänge/vs_2023/Ausgewählte%20Neueingänge_2023_node.html

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22 Jahre nach Vereinsgründung & Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit: Amtsgericht Trier verweigerte Eintragung des Gefangenenhilfevereins ins Vereinsregister 05.07.2023 [11:45:27]

Finanzamt Trier verweigerte im Jahr 2001 die Gemeinnützigkeit: "Was der Verein nach seiner Darstellung und Zielsetzung verfolgt ist die Verbreitung und Etablierung der Pädophilie als gesellschaftsfähig"

Das Jahr 2001 war sehr turbulent gewesen. Vor 22 Jahren wurde beim Amtsgericht Trier am 5. Juli die Eintragung des Gefangenenhilfevereins ins Vereinsregister beantragt. Ebenso wurde ein Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Trierer Finanzamt gestellt. Das Amtsgericht Trier lehnte den Vereinseintrag mit Beschluss vom 12. Dezember 2001 ab. Zuvor hatte bereits das Finanzamt mit Schreiben vom 9. Juli 2001 die Gemeinnützigkeit verweigert. Beide Begründungen standen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Durch die massive politische Verfolgung & medialen Hetzkampagnen sowie der damit verbundenen Vertreibung aus der Stadt Trier musste der Gefangenenhilfeverein zum 31. Dezember 2001 aufgelöst werden. Mit Schreiben vom 11. Januar 2002 wurde die Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des Amtsgerichtes zurück genommen, weil sich der gesamte Vorstand inzwischen in Hamburg befand. Damit hatte sich auch ein Widerspruch gegen die abgewiesene Gemeinnützigkeit erledigt. In der Hansestadt Hamburg setzte sich die politische Verfolgung & Medienhetze fort. Es fanden menschenverachtende Demos der Neonazis und "Kinderschützer" statt. Die Hamburger Bürgerschaft kündigte in den Mainstream-Medien an, das Vereinsrecht zu ändern, um einen Eintrag ins Vereinsregister zu verhindern. Ein neuer Antrag des Gefangenenhilfevereins & die Gemeinnützigkeit hätte juristische Kämpfe bedeutet, die sich über Monate oder sogar Jahre hingezogen hätten. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel hätten von dem jungen Verein nicht aufgebracht werden können. Nur aus diesem Grunde wurde darauf verzichtet. Ein Verein für Pädophile kann mit einer grundgesetzlich konformen Satzung nicht von einem Amtsgericht abgelehnt werden. Auch eine Gemeinnützigkeit muss vom Finanzamt anerkannt werden. K13online plant gegenwärtig jedoch keinen erneuten Versuch. Mit diesem News erinnern wir an das 22. Jahr der Vereinsgründung am damaligen Standort in Trier. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den absurden und verfassungswidrigen Begründungen vom Amtsgericht & Finanzamt in Trier. Zur damaligen Vereinssatzung gelangen Sie über den folgenden Link: 

https://krumme13.org/text.php?id=111&s=read

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K13online(Foren-Mitglied Paco/GL) Filmbeschreibung & Filmkritik zum spanischen Spielfilm - 20.000 Arten von Bienen: Trans-Kind(Junge) entdeckt ihre Geschlechtsidentität als Mädchen 04.07.2023 [17:30:17]

Mein Name ist LUCIA: "Cocos" Bruder entwickelt für seine kleine Schwester eine liebevolle Kümmerernatur. Er ist es auch, der "Coco" bei ihrem selbstgewählten Namen LUCIA das erst Mal ruft, als sie aus Verzweiflung davon und zu den Bienen läuft

K13online hat sich mit dem Forums-Mitglied "Paco(GL)" den Spielfilm "20.000 Arten von Bienen" im Kommunalen Kino Pforzheim angeschaut. Die Filmbeschreibung & Filmkritik finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Der Film nähert sich sehr behutsam dem Thema Trans-Kind. "Coco", biologisch als Junge geboren, entdeckt im achten Lebensjahr die Transsexualität: Trans-Mädchen! Innerhalb der Familie und im sozialen Umfeld führt die neue Geschlechterrolle zu Problemen. Die achtjährige Hauptdarstellerin Sofía Otero spielt sowohl den Jungen "Coco" also auch das Trans-Mädchen. Die Bienen sollen eine spielerische Art von Metapher zur geschlechtlichen Vielfalt sein. Die Schlüsselszene im Spielfilm rührt zu Tränen: Bei einer Familienfeier soll ein Gruppenfoto aufgenommen werden. "Coco" möchte nicht mit auf das Bild und läuft zu den Bienenstöcken. Es beginnt eine Suchaktion nach dem Kind. Auch der Bruder und die Mutter rufen nach "Coco". Es ist Stille. Dann aber wechseln beide den Namen und rufen lautstark nach LUCIA. In diesem Moment akzeptiert der Bruder seine Trans-Schwester & die Mutter ihre Trans-Tochter. Denn Ihr Name ist jetzt LUCIA. Transsexualität bei Kindern & Jugendlichen ist auch ein aktuell politisches Thema der Ampel-Bundesregierung. Debattiert wird die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens in amtliche Dokumente. Bei Kindern unter 14 sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. Gibt es hier innerfamiliäre Konflikte, kann das Familiengericht eingeschaltet werden. Die Beratungsangebote für betroffene Familien sollen verbessert werden. Demnach wird LUCIA in Deutschland nur mit Zustimmung der Eltern ihr Geschlecht & Vorname ändern lassen können. Der Spielfilm "20.000 Arten von Bienen" ist also zur passenden Zeit in den deutschen Kinos angelaufen. Die Eltern von LUCIA haben die Transsexualität ihrer nun Tochter akzeptiert und anerkannt. K13online wünscht allen Trans-Kindern & Trans-Jugendlichen ebenfalls viel Verständnis & Empathie.... 

https://dcmstories.com/movie/20-000-arten-von-bienen

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Amtsgericht Wuppertal hat die ausgesetzte Hauptverhandlung wegen einem Kinderporno-Video fortgesetzt: Rechtsfehlerhaftes Urteil von 90 Tagessätzen zu jeweils 18Euro nicht rechtskräftig 03.07.2023 [17:08:30]

Das Rechtsmittel der Revision(Berufung) kann neben der Verteidigung auch von der Staatsanwaltschaft eingelegt werden, denn diese wird der geltenden Gesetzeslage entsprechend eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gefordert haben

Das Amtsgericht(AG) Wuppertal hat einen Mann wegen einem Kinderporno-Video mit einer Spieldauer von 14 Sekunden zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 18 Euro(= 1620Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dies hat die Pressestelle des AG auf Anfrage mitgeteilt. Zuvor hatte der AG-Richter die Hauptverhandlung ausgesetzt gehabt und beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) ein Normenkontrollverfahren eingeleitet, weil der § 184b StGB in der Fassung vom 1. Juli 2021 nach Rechtsauffassung des Richters verfassungswidrig ist. Das BVerfG hatte diese Vorlage für unzulässig erklärt, weil nicht ausreichend begründet wurde. Am letzten Donnerstag, den 29. Juni, wurde die Hauptverhandlung am Wuppertaler Amtsgericht fortgesetzt. Die Verurteilung zu lediglich einer Geldstrafe entspricht nicht der geltenden Rechtslage in § 184b StGB, denn dieser bestimmt zwingend eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Das Urteil ist deshalb rechtswidrig. Ganz offensichtlich wollte der Amtsrichter keine Freiheitstrafe von einem Jahr verhängen, sondern urteilte hinsichtlich des Strafmaßes nach der Rechtslage vor dem 1. Juli 2021. Mit dieser eindeutig rechtsfehlerhaften Verurteilung obliegt es nun dem Verteidiger mit seinem Mandanten Rechtsmittel einzulegen. Das Normenkontrollverfahren vom Amtsgericht auf Verfassungswidrigkeit des § 184b StGB war zwar nicht erfolgreich gewesen, aber jetzt hat der Verurteilte nach Ausschöpfung des Rechtsmittels einer Sprung-Revision beim Oberlandesgericht(OLG) selbst die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Auch das OLG kann diesen Fall zuvor noch mit einer besseren Begründung dem BVerfG erneut zur Entscheidung vorlegen. Das Rechtsmittel der Revision(Berufung) kann neben der Verteidigung auch von der Staatsanwaltschaft eingelegt werden, denn diese wird der geltenden Gesetzeslage entsprechend eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gefordert haben. Laut Auskunft der Pressestelle am Amtsgericht in Wuppertal wird die schriftliche Urteilsbegründung in einigen Wochen vorliegen. Die Frist für Rechtsmitteln liegt bei einer Woche. K13online berichtet seit rund 20 Jahren über solche Gerichtsverfahren. Einen solchen Fall gab es noch nie. Schon jetzt wird dieses Verfahren in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen...

https://www.ag-wuppertal.nrw.de

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Mutmaßliche Missbrauchsopfer werden immer geldgieriger: 69-jähriger Mann fordert nach 60 Jahren der angeblichen Taten 500 Tausend Euro an Entschädigungszahlungen 03.07.2023 [11:14:40]

Berliner Bildungsverwaltung lehnt Zahlung völlig zu Recht ab: "Die Vorfälle seien juristisch verjährt, Akten aus den Sechzigerjahren gebe es nicht mehr. Es sei kein zurechnungsfähiges Handeln aus der Zeit mehr feststellbar“

K13online ist nun wahrlich kein Freund der Kath. Kirche mit ihrer verlogenen Doppelmoral hinsichtlich von allen sexuellen Belangen. Aber wenn ein 69-jähiger Mann nach 60 Jahren plötzlich eine Entschädigung von 500 Tausend Euro fordert, dann ist dies von Geldgier kaum noch zu überbieten. Das Geld soll von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wegen mutmaßlicher Verletzung ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht in den Sechzigerjahren gezahlt werden. Zitate Tagesspiegel: Die zumeist nicht nachprüfbaren Erinnerungen zeichnen ein brutales Bild: Gruppenvergewaltigungen in einem pornografischen Kino, Hetzjagden durchs Klassenzimmer auf der Flucht vor Missbrauch, von Schwestern erzwungene sexuelle Handlungen unter Kindern. Wer DAS glaubt, wird seelig. Bei der für die Schulaufsicht zuständigen Bildungsverwaltung hatte der Mann laut Spiegel mit seiner Forderung bisher keinen Erfolg: Die Vorfälle seien juristisch verjährt, Akten aus den Sechzigerjahren gebe es nicht mehr. Es sei „kein zurechnungsfähiges Handeln aus der Zeit mehr feststellbar“. Die meisten Beschuldigten sind tot. Ganz offensichtlich stellt niemand die Frage, warum der heutige 69-Jährige 60 Jahre gewartet hat. Eine Abzocke ist ganz offensichtlich. Die Journalistin Margarethe Gallersdörfer schreibt in Ihrer unteren Titelschlagzeile: "Das Opfer von pädokriminellen Berliner Priestern und Ordensschwestern verlangt Entschädigung." Ein solch widerwärtiger "Journalismus" schlägt dem Fass nun wirklich den Boden aus. Es ist ein Missbrauch der Pressefreiheit. Wir verurteilen ihre nicht bewiesene Behauptung auf das Schärfte. Der Begriff "Pädokriminelle" ist eine menschenverachtende Erfindung vom Kinder- und Opferschutz. Niemand käme auf die Idee, von Heterokriminellen oder Homokriminellen zu sprechen. Mit der Verwendung des Begriffes "Pädokriminelle" soll die sexuelle Minderheit von Pädophilen diskriminiert, kriminalisiert und verfolgt werden....

https://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/sexueller-missbrauch-opfer-fordert-500000-euro-entschadigung-von-berliner-bildungsverwaltung-10083052.html

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

(Update) Bundesweiter Kinostart am 29. Juni 2023: Spanischer Spielfilm - 20.000 Arten von Bienen - erzählt von der geschlechtlichen Identitätssuche des 8-jährigen Trans-Mädchens Lucía(Sofía Otero) 02.07.2023 [11:42:24]

Bei der diesjährigen Berlinale gewann Otero den Silbernen Bären für die beste schauspielerische Leistung: Preisgekrönter Spielfilm kommt auch ins Kommunale Kino nach Pforzheim 

Bei der Berlinale 2023 hat das spanische Mädchen Sofía Otero das Publikum begeistert. Die Preisverleihung mit dem jüngsten Silbernen Bären aller Zeiten für die beste schauspielerische Leistung ist bei YouTube verfügbar. Der spanische Spielfilm startet am 29. Juni im O-Ton mit deutschen Untertiteln. Zitate Quuer.de: "20.000 Arten von Bienen" be-sticht, um in der Bienen-Metaphorik zu bleiben, durch seine ruhige Erzählweise und der betonten Unaufgeregtheit. Regisseurin Solaguren lässt Schauspieler*innen wie Bildern Einwirkungszeit – und verlangt so von den Zuschauenden Geduld, sich diesem stillen Gefühlsgewitter auszusetzen. Der Film ist eine händereichende Einladung zur Empathie, eine solch junge Repräsentation von trans Menschen auf der Leinwand gleicht schon einer kleinen Revolution. Transsexuelle Erwachsene werden in letzter Zeit zunehmend angegriffen. Eine solche Menschenverachtung darf nicht hingenommen werden. Aber bei Trans-Kindern sind Ausgrenzungen & Anfeindungen um ein vielfaches menschenverachtender. Bei der Identitätssuche brauchen diese Kids Solidarität & Hilfestellungen. Die Regisseurin lernte Sofía Otero in der baskischen Organization Naizen ("Ich bin") kennen, die sich speziell an trans Kinder und Jugendliche richtet. Die geschlechtliche und auch die sexuelle Identität beginnt nicht erst am 14. Geburtstag, wenn die sogenannte Schutzaltersgrenze endet. Kinder können und wollen schon vorher sexuell selbstbestimmt ihre Kindheit erleben. Natürlich trifft diese Selbstbestimmung nicht nur auf Trans Kinder zu, sondern ebenso auf schwule Jungs & lesbische Mädchen. Ganz zu schweigen von der Mehrheit heterosexueller Jungen & Mädchen. Die Kindersexualität insgesamt darf kein Tabu mehr sein. Schon deshalb wird der Spielfilm "20.000 Arten von Bienen" auch für pädophil-liebende Menschen interessant werden. Denn pädosexuelle Beziehungen sind nicht ohne selbstbestimmte Kindersexualität denkbar. K13online wird sich den Film anschauen und in einem weiteren News berichten...(Update 28. Juni: Der Kinofilm läuft am Samstag, Sonntag und Dienstag in deutscher Synchronfassung) 

https://www.queer.de/detail.php?article_id=46080

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Gegen UNRECHT hilft nur Widerstand: Heute vor genau zwei Jahren war am 1. Juli 2021 die neue Fassung des § 184b StGB (Kinderpornos) in Kraft getreten 01.07.2023 [10:03:31]

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht(Bertold Brecht): Zum 2. Jahrestag rufen wir am heutigen 1. Juli 2023 erneut zum Widerstand gegen das bestehende Unrecht auf 

Heute vor genau zwei Jahren war am 1. Juli 2021 die neue Fassung des § 184b StGB(Kinderpornos) in Kraft getreten. In Rekordzeit hatte die damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) kurz vor der parlamentarischen Sommerpause bzw. den Bundestagswahlen den Straftatbestand vom Vergehen zum Verbrechen hochgestuft. Seitdem sind Tausende von Menschen zu einer Mindeststrafe von einem Jahr verurteilt worden. Bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hatten sich im Dezember 2020 nahezu alle Sachverständige gegen diese Strafverschärfung ausgesprochen. K13online war damals LIVE dabei. Nach den Bundestagswahlen im Herbst 2021 hat die neue Ampelkoalition aus SPD & GRÜNE & FDP eine auf Evidenz basierende Reform vereinbart. Die Justizministerkonferenz hat sich für eine Rücknahme der Verschärfungen ausgesprochen. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) hat einen Gesetzentwurf angekündigt, der seit vielen Monaten auf sich warten lässt. Mehrere Amtsgerichte haben Hauptverhandlungen gegen Angeklagte, die wegen § 184b StGB beschuldigt werden ausgesetzt, weil Verfassungswidrigkeit vorliegt. Normenkontrollverfahren waren und sind beim BVerfG anhängig. Zum 2. Jahrestag rufen wir am heutigen 1. Juli 2023 erneut zum Widerstand gegen das bestehende Unrecht auf. Wir zitieren Bertold Brecht: "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." Neben der Einleitung von weiteren Normenkontrollverfahren durch die Gerichte rufen wir auch alle die Verurteilten zu Verfassungsbeschwerden auf, die vor dem 1. Juli 2021 lediglich einen Strafbefehl/Geldstrafe erhalten hätten. Bei all diesen Fällen liegt ein Übermaßverbot gemäß Grundgesetz vor. Ebenso rufen wir die Verteidiger mit jugendlichen Mandaten zu Beschwerden beim BVerfG auf. Bei rund der Hälfte aller statistischen Kinderpornofälle haben die Minderjährigen selbst Kinderpornos hergestellt, besessen und/oder verbreitet. Die frühere Bundesregierung, insbesondere die CDU/CSU, hat alle betroffene Kinder, Jugendliche und Heranwachsende zu Verbrecher erklärt. Abertausende sind diesen verrückten Gesetzen bereits zum Justizopfer gefallen. Die politischen Proteste gegen dieses Unrecht haben in letzten Monaten zwar stetig zugenommen. Jedoch reichen diese Proteste offensichtlich (noch) nicht aus. Denn täglich findet der § 184b StGB Anwendung, obwohl dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Alle Innenminister der 16 Bundesländer werden deshalb aufgefordert, die Ermittlungsbehörden anzuweisen, laufende Verfahren bis zu einer Entscheidung des BVerfG auszusetzen. Nur auf diese politische Weise kann bis zum Inkrafttreten einer reformierten Neufassung des § 184b StGB weiteres Unrecht verhindert werden... 

https://tinyurl.com/5n8c3j6a

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