"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
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Pressemitteilung der Stadt Pforzheim: Oberbürgermeister Peter Boch und Erster Bürgermeister Dirk Büscher haben jeweils Strafanzeige wegen Beleidigung gegen den selbsternannten Prediger Anselm Urban gestellt 23.06.2023 [10:14:45]

Katholischer Pfarrer Georg Lichtenberger bezieht Stellung: "Hass erstickt Liebe und Solidarität, tötet unser Mitgefühl und zerschlägt die Fundamente unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens"

Nachdem bereits mehrere Strafanzeigen/Strafanträge gegen die Prediger der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" erstattet wurden haben jetzt auch Oberbürgermeister Peter Boch und Erster Bürgermeister Dirk Büscher Strafanzeige wegen Beleidigung gegen Anselm Urban gestellt. Dies geht aus eine Pressemitteilung der Stadt Pforzheim hervor: „Diese Fundamentalisten stehen nicht für Pforzheim, sie repräsentieren nicht unsere Stadtgesellschaft. Hass, Hetze und Menschenverachtung haben in unserer Stadt keinen Platz, wir werden uns dem immer mit größter Entschlossenheit entgegenstellen. Denn Pforzheim steht für Frieden, Toleranz, Weltoffenheit und einen respektvollen Umgang miteinander.“ Der katholische Pfarrer Georg Lichtenberger erklärte am Donnerstag zu dem Video, in dem auch gegen Homosexuelle gehetzt wird: „Klar, unmissverständlich und ohne jedes Wenn und Aber stelle ich mich an die Seite jener, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer Meinung oder aus irgendeinem anderen Grund an den Pranger gestellt und verteufelt werden.“ Nach Rechtsauffassung von K13online sind fortlaufend die folgenden Straftatbestände erfüllt: § 192a StGB(verhetzende Beleidigung) § 130 StGB(Volksverhetzung). Darüber hinaus liegt nach unserer Überzeugung ein hinreichender Tatverdacht gemäß § 129 StGB(Bildung einer kriminellen Vereinigung) vor. Die Pforzheimer Ermittlungsbehörden können im gesamten Kausalzusammenhang beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für die Räumlichkeiten an der Zerrennerstraße erwirken. In dem Fall, dass die Staatsanwaltschaft die gleiche Rechtsauffassung zu § 129 StGB vertritt, machen sich auch alle Mitglieder dieser Baptisten-Sekte strafbar. Jeden Sonntag um 10:30 Uhr versammeln sich dort rund 20 Mitglieder dieser Vereinigung zu einem Hetz-"Gottesdienst". Die Zeit ist überfällig, die Identitäten dieser "Mitglieder" zu ermitteln.... 

https://www.pforzheim.de/stadt/aktuelles/pressemeldungen/s1/article/detail/News/ob-peter-boch-und-ebm-buescher-stellen-strafanzeige-gegen-selbsternannten-prediger.html

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Dieser Fall ist in mehrfacher Hinsicht äußerst ungewöhnlich: Jugendkammer am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim hat die Hauptverhandlung gegen einen 21-jährigen Ex-Jugend-Fußballtrainer begonnen 22.06.2023 [19:58:24]

Viele Fragen, keine Antworten: DAS die Öffentlichkeit bei § 176 ff StGB-Prozessen jedoch zu 100% ausgeschlossen wird, davon hat K13online in den letzten 20 Jahren noch keine Kenntnis erhalten

Vor der Jugendkammer am Landgericht Karlsruhe-Pforzheim hat die Hauptverhandlung gegen einen 21-jährigen Ex-Jugend-Fußballtrainer begonnen, der ab seinem 14. Lebensjahr über sechs Jahre sexuelle Kontakte & Freundschaften mit Jungs zwischen sieben bis 13 Jahre gehabt haben soll. Aufgrund der bestehenden Unrechtsgesetze in § 176 ff StGB, der nicht zwischen sexueller Gewalt und sexueller Einvernehmlichkeit differenziert, lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft auf 82-fachen Missbrauch und 44-fachen schweren sexuellen Missbrauch. Dieser Fall ist in mehrfacher Hinsicht äußerst ungewöhnlich. Bei der kompletten Hauptverhandlung & Beweisaufnahme ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ein vergleichbarer Fall ist K13online nicht bekannt. Es findet also eine Geheimverhandlung statt. Keiner der betroffenen Jungs muss LIVE als Zeuge vor Gericht aussagen, Nebenkläger wurden nicht zugelassen. Richterliche Videovernehmungen der Zeugen werden hinter den geschlossenen Türen des Gerichtssaals gezeigt. Mit Ausnahme der Prozessbeteiligten wird also niemand erfahren, was die Jungs ausgesagt haben. Öffentlich bekannt ist auch nicht der anwaltliche Verteidiger des 21-Jährigen, der sich laut PZ-News seit 161 Tagen in U-Haft befindet. Der Prozessbeginn war am letzten Dienstag(20. Juni). Unbekannt ist auch, wie viele Verhandlungstage angesetzt wurden und an welchen Tagen die Fortsetzungstermine stattfinden. Welche erwachsene Zeugen sind geladen und gibt es Gutachten? Welche Aussagen machen die ermittelten Polizeibeamten? Und vor allen Dingen: Was sagt der Ex-Fußballtrainer zu den Vorwürfen? All diese einzigartige Geheimhaltung führt nicht nur zu Spekulationen, sondern führt auch zu dem Verdacht, dass hinter den verschlossenen Gerichtstüren etwas passiert, was der Öffentlichkeit um jeden Preis vorenthalten werden soll. Bei Prozessen nach § 176 ff StGB ist es zwar üblich, dass die Öffentlichkeit von Teilen der Hauptverhandlung aus Schutzgründen ausgeschlossen wird. DAS die Öffentlichkeit jedoch zu 100% ausgeschlossen wird, davon hat K13online in den letzten 20 Jahren noch keine Kenntnis erhalten. Wir bitten deshalb alle die Menschen um Kontaktaufnahme, die uns Hintergrundinformationen geben können. Alle von diesem Fall Betroffenen können mit uns in Verbindung treten...

https://www.pz-news.de/sport_artikel,-Nach-Missbrauchsvorwuerfen-Prozess-um-Jugendtrainer-beginnt-_arid,1880010.html (ABO)

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Justizopfer kündigen Berufung an: Korruptes Justizsystem in Ecuador verurteilt niederländische Aktivisten Marthijn & Lebenspartner Lesley wegen angeblichen Kinderpornos zu 10 Jahren Gefangenschaft 22.06.2023 [16:37:24]

Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor: Alle von den Pädophilenjägern O.U.R. und Free a Girl erhobenen Anklagepunkte wurden entgegen den Behauptungen der Lügenpresse abgewiesen 

Der niederländische Schriftsteller & Buchautor A.H.J Dautzenberg berichtet in weiteren Updates über das Urteil eines ecuadorianischen Gerichtes gegen den Pädo-Aktivisten Marthijn U. und seinem Lebenspartner Lesley. Das korrupte Justizsystem hat beide zu einer Gefangenschaft von 10 Jahren wegen Kinderpornos verurteilt. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Beide haben bereits Berufung angekündigt. Alle von den Pädophilenjägern O.U.R. und Free a Girl erhobenen Anklagepunkte wurden entgegen den Behauptungen der Lügenpresse abgewiesen. Auf dem Computer von Marthijn und auf dem Smartphone von Lesley sollen sich angeblich Kinderpornos befunden haben. K13online kann dies weder bestätigen noch dementieren. Selbst wenn es einen solchen Besitz gegeben haben sollte, rechtfertigt dies keine 10 Jahre Freiheitsentzug. A.H.J Dautzenberg berichtet von Falschmeldungen in der Presse von Ecuador & den Niederlanden. Damit wird verhindert, dass es öffentliche Proteste gegen die Verurteilung gibt. Alle betroffenen Eltern & Kinder hatten einen gerechten Freispruch erwartet, da es keine Beweise für Missbrauch gegeben hat. Deswegen wurden Marthijn & Lesley auch nicht verurteilt. Damit die Mainstream-Medien über die schriftliche Urteilsbegründung berichten können und müssen, ist es erforderlich, dass das Urteil veröffentlicht wird. Auch die Berufung der anwaltlichen Verteidiger muss öffentlich zugänglich gemacht werden. Bis zu einer Berufungsverhandlung werden vermutlich viele Monate vergehen. In dieser Zeit sollte der Schriftsteller & Buchautor A.H.J Dautzenberg auf seinem Weblog fortlaufend berichten. K13online ist es bisher nicht gelungen, mit Dautzenberg einen direkten Kontakt herzustellen. Wir bitten Ihn, uns eine Email zu senden. Im Rahmen unserer Gefangenenhilfe können wir auch internationale Briefwechsel mit Inhaftierten führen....

https://www.ahjdautzenberg.nl/2023/02/de-gruwelijke-gevolgen-van-een-hysterische-heksenjacht

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Deutsche Presse Agentur(dpa) meldet bundesweit: Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet die christlich-fundamentalistische Baptistenkirche Zuverlässiges Wort in Pforzheim 21.06.2023 [19:04:10]

Das Landesamt äußerte sich hierzu nur allgemein: Damit eine Vereinigung zum Beobachtungsobjekt werde, müssten «hinreichende Erkenntnisse auf eine extremistische Bestrebung vorliegen» 

Die Deutsche Presse-Agentur(dpa) hat erstmals eine bundesweite Meldung an alle Mainstream-Medien verbreitet: Verfassungsschutz beobachtet Baptistenkirche in Pforzheim. Viele dieser Medien haben die Pressemeldung übernommen und berichten: Ein Sprecher der Stuttgarter Behörde sagte am Mittwoch, man habe die Baptistenkirche im Mai zum Beobachtungsobjekt erhoben. Weitere Details, etwa zu den genauen Gründen für diese Maßnahme oder zur Zahl der Mitglieder nannte der Sprecher nicht. Die Kirche selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Zuerst hatte die Wochenzeitung «Die Zeit» berichtet, in Sicherheitskreisen bestehe die Befürchtung, dass sich Mitglieder der Kirche radikalisieren könnten. Das Landesamt äußerte sich hierzu nur allgemein. Damit eine Vereinigung zum Beobachtungsobjekt werde, müssten «hinreichende Erkenntnisse auf eine extremistische Bestrebung vorliegen». Die Baptistenkirche war bereits in der Vergangenheit mit ihren Ansichten aufgefallen. So schreibt sie etwa auf ihrer Website: «Wir glauben, dass Homosexualität Sünde und eine Schande ist, die Gott mit der Todesstrafe ahndet.»  Mit dieser dpa-Meldung beschränken sich die menschenverachtenden Predigten der "Baptisten" nicht mehr nur auf die lokale Goldstadt Pforzheim und regional auf Baden-Württemberg, sondern auf ganz Deutschland. Das Internet sorgt für weltweite Verbreitung. Der Landesverfassungsschutz ist keine Strafverfolgungsbehörde. Die bisher erstatteten Strafanzeigen haben mit Stand von heute (noch) zu keinen juristischen Konsequenzen geführt. So kann der Prediger "Bruder Moses" am letzten Sonntag weiterhin ungehindert seine Hassreden abhalten: "Was wir von den Homos lernen können - nichts". Moses spricht auch über den CSD am Samstag: "Und als Christen sind wir natürlich von diesen Menschen abgestoßen. Die sind schlimm, die sind schlechte Menschen. Das ist etwas, was der Herr hasst.....! Solche Prediger wie dieser Moses sind Brandstifter und berufen sich dabei auch noch auf die Bibel... 

https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Verfassungsschutz-beobachtet-Baptistenkirche-in-Pforzheim-_arid,1880439.html

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

+++++ Internationaler BoyLoveDay(IBLD) Sommer am 21. Juni 2023 +++++ 20.06.2023 [09:56:22]

https://www.boywiki.org/en/International_Boylove_Day

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Weiteres Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG): Amtsgericht(AG) Buchen legt Kinderpornoverfahren gemäß 184b StGB dem BVerfG zur Entscheidung vor 19.06.2023 [20:55:33]

Rechtsanwalt Ferner dokumentiert AG Buchen: Die Verhängung der als Mindeststrafe vorgesehenen Freiheitsstrafe von 1 Jahr würde nach Auffassung des AG Buchen gegen das mit dem aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Übermaßverbot verstoßen

Das Amtsgericht in Buchen hat nach der Beweisaufnahme die Hauptverhandlung gegen eine junge Frau wegen Besitzes von vier Kinderporno-Dateien ausgesetzt und beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Der Richter ist nach Würdigung des Sachverhaltes zu der Rechtsauffassung gelangt, dass er die junge Frau zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilen müsste. Der Buchner Amtsrichter hält den § 184b StGB jedoch für verfassungswidrig: Die Verhängung der als Mindeststrafe vorgesehenen Freiheitsstrafe von 1 Jahr würde nach Auffassung des AG Buchen gegen das mit dem aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Übermaßverbot verstoßen. Das BVerfG wird also erneut über einen weiteren Einzelfall und damit verbundenen § 184b StGB entscheiden. Die Begründung der Normenkontrolle auf Verfassungswidrigkeit ist vom AG Buchen detailliert und ausführlich dargelegt worden. Im nächsten Schritt muss das BVerfG diesen Kinderpornofall zur Entscheidung annehmen - und nicht, wie beim AG München & AG Wuppertal geschehen, für unzulässig erklären. Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich das BVerfG wiederholt vor eine Grundsatzentscheidung drücken könnte, rufen wir bei ähnlichen Fallkonstellationen alle Amtsgerichte zu Normenkontrollverfahren auf. Der § 184b StGB ist in seiner Fassung ab dem 1. Juli 2021 verfassungswidrig und damit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Jeder Richter, der beim reinen Besitz von nur vier Kinderpornos eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt, macht sich schuldig am Unrecht. Spätestens dann, wenn das BVerfG den 184b für verfassungswidrig erklärt hat, müssen alle vergleichbaren Fälle wie beim AG Buchen aufgehoben werden. Ansonsten existiert in Deutschland kein Rechtstaat mehr. Mit der Folge, dass sich die Europäische Gerichtsbarkeit damit beschäftigen muss. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) sollte seinen angekündigten Gesetzentwurf zur Neufassung des § 184b StGB noch vor der BVerfG-Entscheidung vorlegen und in 1. Lesung in den Bundestag einbringen. Die politischen Mehrheiten im Rechtsausschuss, bei den Anhörungen von Sachverständigen und im Bundestag & Bundesrat sind vorhanden, weil inzwischen auch die CDU/CSU einer Gesetzesänderung zugestimmt hat. Lesen Sie den Beschluss des AG Buchen an das BVerfG mit Klicks... 

https://www.ferner-alsdorf.de/kipo-vorlage-des-ag-buchen-an-das-bundesverfassungsgericht

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Das Ende der sexuellen Selbstbestimmung bis zum 16. Lebensjahr hat begonnen: Japanisches Parlament beschließt Anhebung der Schutzaltersgrenze von bisher 13 auf jetzt 16 Jahre 19.06.2023 [10:07:26]

Das Perfide an dieser neuen Gesetzeslage ist jedoch: Die japanische Menschenrechtsgruppe Human Rights Now(Menschenrechte jetzt) begrüßte die Reform als einen »großen Schritt nach vorne« 

Japan gehörte bisher zu den fortschrittlichsten Länder der Welt hinsichtlich des Sexualstrafrechts. Die sogenannte Schutzaltersgrenze lag bei 13 Jahren. Das japanische Parlament hat diese Altergrenze nun auf 16 Jahre angehoben. Weiterhin ungestraft bleiben allerdings sexuelle Handlungen zwischen zwei Teenagern, wenn beide mindestens 13 Jahre alt sind und der Altersunterschied nicht größer ist als fünf Jahre. Sexuelle Beziehungen zwischen einem über 13-jährigen Jungen/Mädchen und einem unter 18-jährigen Jugendlichen bleiben also weiterhin legal. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Sexualkontakt zwischen einem 12-jährigen Jungen/Mädchen und einem 15-jährigen Jungen/Mädchen strafrechtlich verfolgt wird. Schon deshalb ist das neue Sexualstrafrecht in Japan völlig absurd. In Deutschland liegt diese absolute Schutzaltersgrenze bei 14 Jahren. Natürlich kann niemand rational begründen, warum die sexuelle Selbstbestimmung in Japan nun plötzlich erst ab 16 Jahre vorhanden ist und in Deutschland schon ab dem 14. Lebensjahr beginnt. Die Folge der Gesetzesverschärfung in Japan wird sein, dass die mutmaßlichen "Sexualstraftaten" rapide ansteigen werden. Das Perfide an dieser neuen Gesetzeslage ist jedoch: Die japanische Menschenrechtsgruppe Human Rights Now(Menschenrechte jetzt) begrüßte die Reform als einen »großen Schritt nach vorne« Genau das Gegenteil von Menschenrechten wird es jetzt in Japan geben. Die Einschränkung von sexueller Selbstbestimmung ist immer grundrechts- und menschenrechtswidrig. Anstatt sich der täglichen Lebensrealität von Kindern & Jugendlichen anzupassen und das Schutzalter zu senken, wird diese völlig lebensfremd auch noch angehoben. Eine solche Anhebung steht im totalen Widerspruch zu der realen Lebenswelt aller Beteiligter. Es ist ein sexual-politischer Rückschritt in Zeiten, die längst überwunden waren. Der japanische Gesetzgeber wird mit dem Schutzalter 16 massenweise neue "Missbrauchsopfer" produzieren, die keine Opfer von sexualisierter Gewalt sind. Auch in Japan haben Kinderschutz- und Opfervereine eine unwidersprochene Macht erreicht, die dafür gesorgt hat, dass das Oberhaus in Tokio diese Strafverschärfung einstimmig verabschieden konnte. Das Ende einer einst fortschrittlichen Sexualpolitik hat begonnen...

https://www.spiegel.de/ausland/japan-verbietet-sex-mit-minderjaehrigen-unter-16-jahren-a-65dbb7af-7cb3-4097-be0d-f93c930a22b9

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

UNRECHT im Namen des früheren Gesetzgebers(CDU/CSU & SPD): Junger Mann wurde wegen EINEM Kinderporno zur Mindeststrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt 18.06.2023 [17:20:39]

Verrückte Gesetze(§ 184b StGB) - Gegen UNRECHT hilft nur Widerstand: Um dem nun Vorbestraften die Strafe und die Auswirkung einer Bewährungsverletzung zu erläutern, wurde im Gerichtssaal vorläufig von der Strafverteidigung keine Rechtskräftigkeit des Urteils attestiert

Nur äußerst selten berichten Mainstream-Medien über Kinderpornofälle, die das UNRECHT im § 184b StGB so deutlich benennen. Es gibt Hunderte - wenn nicht sogar Tausende - von solchen Fällen, die öffentlich nicht bekannt werden. Ein junger Mann wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er EIN Kinderporno auf seinem Handy hatte. Staatsanwalt: In seinen Erläuterungen ging er davon aus, dass die vorliegende Tat einen minderschweren Fall bedeutet, die vor 2021 mit einer Geldstrafe geahndet worden wäre. Richter: Auch wenn zukünftig mit einer Lockerung der einschlägigen Rechtssprechung zu rechnen ist, setzte das Gericht damit ein deutliches Warnzeichen an alle, die auch nur aus „Hirnlosigkeit“ derartiges Material besitzen und verbreiten. Verteidiger: Der junge Mann war sichtlich mit der Bedeutung des Urteilsspruchs überfordert. Um dem nun Vorbestraften die Strafe und die Auswirkung einer Bewährungsverletzung zu erläutern, wurde im Gerichtssaal vorläufig von der Strafverteidigung keine Rechtskräftigkeit des Urteils attestiert. Leider hat der Amtsrichter seine Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens durch Vorlage dieses Falles beim Bundesverfassungsgerichts(BVerfG) nicht genutzt. Damit wurde eine weitere Chance vertan, den § 184b StGB für verfassungswidrig zu erklären. Jedoch kann auch der junge Mann mit seinem Verteidiger Rechtsmittel gegen diese Verurteilung einlegen. Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel empfehlen wir dem Rechtsanwalt mit seinem Mandanten Beschwerde beim BVerfG einzulegen. Der § 184b StGB ist in seiner Fassung ab dem 1. Juli 2021 verfassungswidrig, weil er weder den Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten einen Spielraum bei einer gerechten Urteilsfindung lässt. Es ist nahezu für Jedermann/Frau völlig absurd, wenn die Gerichte durch den frühreren Gesetzgeber(CDU/CSU & SPD) gezwungen werden, bei nur einem Kinderporno eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zu verhängen. Ebenso kommen noch Abertausende von Kindern & Jugendlichen hinzu, die dem § 184b StGB schon zum Opfer gefallen sind. Selbst wenn der 184b entsprechend reformiert wird, dann gilt diese neue Gesetzeslage nicht rückwirkend. Auch aus diesem Grunde bedarf es weiterer Normenkontrollverfahren & Beschwerden beim BVerfG. Wir rufen deshalb alle Betroffenen dazu auf: Gegen Unrecht hilft nur Widerstand... 

https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/hirnloser-versand-von-kinderporno-bild

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

K13online Bildergalerie & Impressionen zum 1. CSD in Pforzheim am 17. Juni 2023 17.06.2023 [16:33:01]

https://www.ah-pforzheim.de/de/veranstaltung/csd-pforzheim-pforzheim-ist-queer

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus fordert die Einrichtung eines Zentrums für Prävalenzforschung: Die umfassende Datenerhebung soll auch durch Befragungen in Schulen erfolgen, um das Dunkelfeld zu erforschen 17.06.2023 [10:14:48]

K13online begrüßt eine solche Studie zunächst grundsätzlich: Die Fragestellungen für eine solche Studie müssen so formuliert sein, dass es auch Antwortoptionen mit pädosexuellen Beziehungen gibt 

Die Ampel-Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die gesetzliche Verankerung des UBSKM-Amtes mit einer regelmäßigen Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag vereinbart. Vorab fordert die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus die Einrichtung eines Zentrums für Prävalenzforschung. Das Deutschen Jugendinstituts (DJI) hat dazu ein Symposium durchgeführt. Claus hat dabei eine möglichst umfassende Datenerhebung auch durch Befragungen in Schulen gefordert, um das Dunkelfeld zu erforschen. K13online begrüßt eine solche Studie zunächst grundsätzlich. Ein solches Forschungsprojekt ist aber nur dann sinnvoll, wenn es unabhängig und vom Ergebnis offen durchgeführt wird. Die Fragestellungen für eine solche Studie müssen so formuliert sein, dass es auch Antwortoptionen mit pädosexuellen Beziehungen gibt. Ansonsten wird das Forschungsergebnis nicht das Papier wert sein, auf welches es gedruckt wurde. Die Kosten für ein Zentrum für Prävalenzforschung liegen nach Schätzungen von Claus bei rund 1,7 Millionen Euro im Jahr. Damit diese Steuergelder nicht sinnlos verschwendet werden, ist es schon jetzt erforderlich, dass der Fragenkatalog & die Antwortoptionen öffentlich diskutiert und bereitgestellt werden. Die Befragungen von Kindern & Jugendlichen müssen repräsentativ und empirisch durchgeführt werden. Neben den Schulen gehören dazu alle Orte, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Im bisher unerforschten Dunkelfeld findet nicht nur sexualisierte Gewalt gegen Kinder/Jugendliche statt, sondern primär wird im Dunkelfeld auch einvernehmliche Sexualität praktiziert. Bei solchen Befragungen muss sichergestellt werden, dass den Befragten keine Nachteile entstehen oder sogar Repressialien verursacht werden. Nur dann, wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine solche Dunkelfeldstudie zu Ergebnissen führen, die der täglichen Realität entsprechen. Ob es einen Paradigmenwechsel bei der geplanten Prävalenzforschung wirklich geben wird, ist allerdings fraglich. Dazu bedarf es eines politischen Willens nach der Wahrheit, die bisher völlig ignoriert und verleugnet wird... 

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/praevalenzforschung-zur-sexuellen-gewalt-an-kindern-und-jugendlichen.html

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

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Umfrage für Studie der FernUni Hagen


Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
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Umfrage für Studie an Pädophile


Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
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