"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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Kinderporno-Razzien sind allgegenwärtiger Alltag: Landesweite Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen in Hessen bei 63 Verdächtigen, die Kinder- und Jugendpornos besitzen sollen 29.09.2022 [10:08:42]

Die Dimension der von Kinder- und Jugendpornografie Betroffenen ist riesig: Gemeinsamer Aktivismus im gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, politischen und medialen Bereich sind notwendig, um einen Paradigmenwechsel herbei zu führen

Was haben die folgenden Städte & Landkreise in ganz Hessen gemeinsam?: Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Offenbach am Main sowie den Landkreisen Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Marburg-Biedenkopf, Wetteraukreis, Kassel, Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis, Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Bergstraße, Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg, Main-Kinzig-Kreis, Offenbach, Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und Rheingau-Taunus-Kreis. Überall dort gab es Razzien wegen des Verdachts auf Kinder- und Jugendpornos. Es gab wieder 59 Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen bei 63 Verdächtige, die nicht in einem Kausalzusammenhang stehen. Auch in den anderen 15 Bundesländern werden ständig Gerichtsbeschlüsse erwirkt. Die Jagd nach Kinder- und Jugendpornos gehört im steigenden Maße zum allgegenwärtigen Alltag. Das mutmaßliche Problem bei einhellig hergestellten, besitzenden und verbreitenden Darstellungen kann gesetzgeberisch und juristisch nicht gelöst werden. Die Prognose für das Jahr 2022 sagt eine erneute Steigerung um 30% voraus. In all den aufgeführten Städten & Landkreisen müssen seit dem 1. Juli 2021 bei den bestätigten Verdachtsfällen Gerichtsverhandlungen stattfinden. Die lokalen/regionalen Mainstream-Medien werden oftmals darüber berichten. Den Verurteilten erwarten Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr und mehr. Alles geschied im Namen des "Kinderschutzes", obwohl rund 50% der Betroffenen selbst noch Kinder oder Jugendliche sind. Weder von den vielen Tausenden von Betroffenen und erst Recht nicht von der Gesellschaft regt sich hörbarer Protest gegen diese Massenverfolgung. Eine relativ große Bevölkerungsgruppe ist betroffen. Es ist mehr als erstaunlich und im Prinzip auch unverständlich, dass es noch immer keinen organisierten und politischen Widerstand gibt. Ganz offensichtlich gibt es kein Kollegtiv- und Solidaritätsdenken und handeln. Solange dies so ist, kann und wird es keine Veränderungen der aktuellen Situation geben können. Die Dimension der von Kinder- und Jugendpornografie Betroffenen ist riesig. Dabei geht es bei Weitem nicht nur um Pädophile, sondern auch um alle anderen sexuellen Identitäten. Gemeinsamer Aktivismus im gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, politischen und medialen Bereich sind notwendig, um einen Paradigmenwechsel herbei zu führen. K13online kann dafür nur einen relativ bescheidenen Anteil leisten.... 

https://www.t-online.de/region/frankfurt-am-main/id_100058866/grosse-kinderporno-razzia-in-hessen-59-wohnungen-durchsucht.html

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Rechtsanwälte der Verteidigung von Achim Lippoth kündigen Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) an: Kinderfotograf in vier Fällen zu vier Jahren & 10 Monate verurteilt, in 12 Fällen freigesprochen 28.09.2022 [18:57:35]

Rund 15 Monate Untersuchungshaft wurde beendet: Landgericht Köln hat den Haftbefehl aufgehoben und Achim Lippoth wurde aus dem Gerichtssaal bis zu einem möglichen Haftantritt in die Freiheit entlassen

Die drei sehr engagierten Verteidiger(in) des bekannten Kinderfotografen Achim Lippoth haben in 26 Verhandlungstagen mit diesem Urteil einen ersten Teilerfolg erzielt. Ihr Mandat wurde in 12 Fällen vom Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen. In lediglich vier Fällen wurde Lippoth zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und 10 Monaten verurteilt. Nach der mündlichen Urteilsverkündung wurde der U-Haftbefehl aufgehoben und er konnte den Gerichtssaal in die Freiheit verlassen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diesen Gerichtsbeschluss allerdings Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht(OLG) Köln wird in absehbarer Zeit darüber entscheiden. Lippoth war rund 15 Monate in der JVA Köln in U-Haft gewesen. Bis zu einer BGH-Entscheidung über die Revision können ein Jahr und mehr vergehen. Die Erfolgsaussichten sind schon deshalb hoch, weil das Landgericht die Beweisanträge für Glaubwürdigkeitsgutachten rechtsfehlerhaft abgewiesen hat. Bei einer erfolgreichen Revision wird der BGH das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichtes zurückverweisen und der Prozess muss ganz neu aufgerollt werden. Bis zu einer solchen Terminierung können wieder viele Monate vergehen. Für diese Zeiträume ist eine weitere U-Haft grundsätzlich nicht möglich, denn es liegen keine Haftgründe vor. Die K13online-Redaktion möchte den sich nun in Freiheit befindenden Achim Lippoth etwas mit auf den Weg geben. Dazu zitieren wir Wilhelm Busch: "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sichs gänzlich ungeniert". Mit einer solch positiven Lebenseinstellung wünschen wir dem weltberühmten Kinderfotografen Lippoth für die Zukunft alles Beste. Auch dann, wenn wider der Erwartung eines Tages die Ladung zum Haftantritt bei Ihm eintreffen sollte. Im Rahmen unserer Gefangenhilfe sind wir gerne bereit, Ihn im Strafvollzug zu betreuen. Achim Lippoth kann auch jetzt schon und zu jeder Zeit mit uns in Verbindung treten. Zum digitalen Pressespiegel gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen... 

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/urteil-prozess-kinderfotograf-100.html

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Justiz- und Innenminister Konferenz von Bund & Ländern: Alle CDU/CSU Innenminister der Bundesländer & SPD-Innenminister Pistorius in Niedersachsen fordern die (Wieder-) Einführung anlassloser Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen 28.09.2022 [14:57:52]

Der EuGH hat die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt: Die Ampel-Bundesregierung aus SPD + GRÜNE + FDP haben im Koalitionsvertrag das "Quick-Freeze"-Verfahren vereinbart, welches nach EU-Recht zulässig ist

Zur Bekämpfung schwerer Verbrechen im Internet fordern alle Innenminister der Bundesländer mehr Möglichkeiten zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen als bislang vom Bund geplant. Die Wortführer, die gegen EU-Recht & Grundgesetz verstoßen wollen, sind: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) &  Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Weiter gehören zu den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung(VDS) der Innenminister Peter Beuth (CDU) aus Hessen und Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Nur ein bischen VDS, also nur bei Kinderpornos & Kindesmissbrauch, gibt es nicht. Aber genau DAS wird den Menschen suggeriert. Entweder werden alle IP-Adressen von allen Bürgern/Innen auf Vorrat bei den Providern gespeichert, um darauf zugreifen zu können, oder nicht. Bei dem im Koalitionsvertrag zwischen SPD + GRÜNE + FDP vereinbarten "Quick-Freeze"-Verfahren werden die IP-Adressen nur dann auf richterliche Anordnung beim Provider gespeichert, wenn zuvor ein konkreter Tatverdacht vorliegt. Der EuGH hat eine solche Ausnahmeregelung zugelassen. Eine solch neue Gesetzgebung wird auch mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Die Forderungen der Justiz- und Innenminister Konferenz haben zwar beim Bundesgesetzgeber der Ampel-Koalition(+ LINKE) keine politische Mehrheiten, jedoch bringen diese die verfassungswidrige Gesinnung zum Ausdruck. Im Namen eines angeblichen "Kinderschutzes" will die CSU/CDU und Teile der SPD das EU- und Grundrecht aushebeln. Die Vorlage eines Gesetzentwurfes zum "Quick-Freeze"-Verfahren obliegt dem Bundesjustizminister Buschmann(FDP). Die GRÜNEN haben ihre Zustimmung bereits zugesagt. Wenn die Bundesinnenministerin Faeser(SPD) ihre Zustimmung verweigert, dann muss SIE zurücktreten. Die Bürger/Innen in Niedersachsen haben am 9. Oktober die Landtagswahl. Es regieren im Landtag die SPD & CDU in einer GroKo. Die CDU muss vom Wähler abgestraft werden und gehört in die Opposition. In Wahlumfragen liegen SPD(32%) & GRÜNE(17%) vorne und können eine rot-grüne Landesregierung bilden... 

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/innenminister-vorratsdatenspeicherung-101.html

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17 Jahre Trierer Justizskandale: Oberlandesgericht Koblenz sprach Dieter Gieseking & Ilja Schmelzer wegen Kinderpornografie im Stefan-Erlebnisbericht mit Rügen an alle Trierer Gerichte frei 26.09.2022 [08:19:11]

Verteidiger Leonard Graßmann & Claus Pinkerneil: Trierer Justiz hatte versucht, nach Volkes Stimme zu urteilen, aber dabei das geltende Recht nicht berücksichtigt

In einem der größten Prozesse der juristischen Geschichte der Stadt Trier/RP hatte das Oberlandesgericht(OLG) Koblenz die Justizopfer Dieter Gieseking & Ilja Schmelzer vom Vorwurf der Verbreitung von "Kinderpornografie" am 26. September 2005 freigesprochen. Das OLG hatte die Fehlurteile vom Amtsgericht und zwei Landgerichten in Trier deutlich gerügt. Erst in der 2. Revison sprach das OLG die Justizopfer frei. Ein Erlebnisbericht "Stefan" sollte "Kinderpornografie" gewesen sein. In dem Bericht wird eine pädophile Liebesgeschichte zwischen einem 11-jährigen Jungen und einem Pädosexuellen positiv geschildert. Die einvernehmliche Beziehung hat auch einen sexuellen Anteil. Seit diesem OLG-Freispruch sind ALLE Texte, die sexuelle Erlebnisse zwischen Kindern & Erwachsenen beinhalten, legal(damaliges Recht). Diese Grundsatz-Entscheidung jährt sich am 26. September 2022 zum 17. Mal. Dieser Trierer Justizskandal war Ursache einer bis dahin beispiellosen Hetzkampagne gewesen. Nicht nur die regionale Presse berichtete über mehrere Jahre zu den Prozessen, sondern auch der SPIEGEL stieg in die Berichterstattung mit dem Artikel "Unter der Gürtellinie" ein. In Trier zogen die Neonazis mit einer Demo auf. Ein Bündnis gegen Rechts stellte sich den Faschisten entgegen. Dieter Gieseking wurde die Wohnung gekündigt und es setzte eine menschenverachtende Vertreibungspolitik ein, die an düstere Zeiten deutscher Geschichte erinnerte. Alles geschah "Im Namen des Kinderschutzes". Die heutige K13online Redaktion nimmt all diese furchtbaren Ereignisse zum Anlass, an diese Menschenrechtsverletzungen und juristisches Unrecht zu erinnern. Wir wiederholen unseren Dank an die Verteidiger sowie an alle Freunde, die uns in der damals schweren Zeit zur Seite gestanden haben. Bis heute lautet unser Motto: "Gegen Unrecht hilft nur Widerstand"....

https://olgko.justiz.rlp.de/de/startseite/

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70. Internationale Filmfestival im spanischen San Sebastian: Keine Goldene Muschel für SPARTA, den der Festivaldirektor Jose Luis Rebordinos als wohl besten Film von Ulrich Seidl bezeichnet hatte 25.09.2022 [18:23:28]

Ein journalistischer Machtmissbrauch & mediale Grenzüberschreitung: Ulrich Seidls neuer Film "Sparta" hatte  in San Sebastian Weltpremiere, nachdem in den letzten zwei Wochen eine regelrechte Hexenjagd über den österreichischen Regisseur herein gebrochen war

Das kolumbianische Roadmovie "Los Reyes del Mundo" ist am Samstagabend beim 70. Internationalen Filmfestival von San Sebastian mit der "Goldenen Muschel" ausgezeichnet worden. Der Pädophilie-Film "Sparta" des österreichischen Filmemachers Ulrich Seidl ging im offiziellen Wettbewerb unterdessen leer aus. Bei seiner Weltpremiere am vergangenen Sonntag überzeugte „Sparta“ schließlich Publikum wie Presse. Festivaldirektor Jose Luis Rebordinos meinte, es sei wahrscheinlich Seidls bester Film. Verursacht wurde dieser Misserfolg von SPARTA bei der Preisvergabe durch einen Artikel im deutschen SPIEGEL und in der Folge weiterer Mainstream-Medien. Heise-Online-Telepolis(Rüdiger Suchsland) schreibt zu dieser medialen Grenzüberschreitung: Empörend ist die Frechheit, mit der in manchen Texten jetzt österreichische Autorenfilmer wie Seidl und auch Michael Haneke zu "Skandalregisseuren" heruntergebrochen werden, so als ob dies eine Rolle wäre, die man freiwillig sucht und nicht eher das Resultat skandalisierender Medien, die erst jemanden zum "Skandalregisseur" erklären, um ihm dann aus der Tatsache, ein "Skandalregisseur" zu sein, einen Strick zu drehen. Ulrich Seidls neuer Film "Sparta" hatte jetzt in San Sebastian Weltpremiere, nachdem in den letzten zwei Wochen eine regelrechte Hexenjagd über den österreichischen Regisseur, der für seine Hybrid-Filme an der Grenze zwischen Spielfilm und Dokumentarfilm bekannt ist, hereingebrochen war. Dem hat K13online nichts hinzuzufügen. Die Deutschlandpremiere wird am 5. Oktober 2022 beim Filmfestival in Hamburg stattfinden. Mehr Informationen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen.... 

https://www.sansebastianfestival.com/in/ 

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Jagd nach Kinderpornos geht wieder weiter: 46 unabhängige Polizei-Razzien im bayerischen Unterfranken(30) & nordrhein-westfälischen Rhein-Sieg-Kreis(16) 24.09.2022 [17:40:52]

Ermittlungsbeamte/Innen halten Jugendliche für total blöd: "Betroffen mache die Einsatzleiterin Christine Hedemann, dass manchen beschuldigten Jugendlichen nicht bewusst sei, dass die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen ein Verbrechen ist"  

Laut bundesweiter polizeilicher Kriminalstatistik(PKS) waren in Deutschland im Jahr 2021 fast 40 Prozent der Tatverdächtigen jünger als 18 Jahre. Auch bei den neuen Razzien sind wieder viele Jugendliche von den Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen betroffen. Bei allen bestätigten Verdachtsfällen müssen die Staatsanwaltschaften ab dem 14. Lebensjahr Anklage erheben. Seit dem 1. Juli 2021 ist der Unrechts § 184 ff. StGB ein Verbrechensstraftatbestand und es muss zwingend mit mindest einem Jahr Freiheitsstrafe abgeurteilt werden. Dazu reicht nur eine Posting-Darstellung völlig aus. Bei den jeweils zuständigen Gerichten im bayerischen Unterfranken & nordrhein-westfälischen Rhein-Sieg-Kreis wird es zu vielen Hauptverhandlungen kommen. Insbesondere die Amtsgerichte werden stark belastet werden, zumal es erheblich an Richterstellen mangelt. Aber auch die Berufungsverfahren bei den Landgerichten/Revisionen Oberlandesgerichten haben massiv zugenommen, denn Strafbefehle sind für Geringfügigkeiten/Minderschwere Fälle nicht mehr möglich. Der Deutsche Richterbund und fast alle Sachverständigen bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hatten diese personellen Folgen angemahnt. Besonders die CDU/CSU hatte in der damaligen GroKo federführend alle Warnungen der Experten ignoriert. Der Bundesgesetzgeber hat alle Strafmaße drastisch angehoben, aber alle Konsequenzen daraus müssen von den 16 Bundesländern getragen und bezahlt werden. Mit Millionen von Euros haben einige Landesregierungen, darunter speziell NRW, in neues Personal bei der Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten mit Steuergeldern finanziert. Die Berichterstattungen in den Mainstream-Medien haben bei Kinderpornos massiv zugenommen. So schließt sich der Kreis bei der Jagd nach Kinderpornos. Die jährliche PKS wird noch weiter ansteigen. Von einem besseren "Kinderschutz" keine Spur. So ist DAS, wenn auch Jugendliche immer mehr von der Strafverfolgung betroffen sind. Die Jugendlichen werden zu Erwachsenen und erkennen, was Ihnen angetan worden ist.... 

https://tinyurl.com/4fmyjpku und https://tinyurl.com/4d8z93fr

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

BOYSTOWN-Prozess 3. Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt a. M.: Zwei weitere Geständnisse eines einfachen Users und des Moderators & Administrators 24.09.2022 [09:34:36]

BOYSTOWN-Moderator & Administrator "Phantom": "Als Moderator habe er auf die Einhaltung von Gruppenregeln und höflichen Umgang geachtet" * Die Forumsregeln hatten besagt, dass keine Gewalt-Darstellungen eingestellt werden durften

Am Landgericht Frankfurt a. M. hat am 3. Verhandlungstag ein einfacher User über seine Verteidigerin ein Geständnis abgelegt. Der BOYSTOWN-Moderator & Administrator "Phantom" hat sein Geständnis selbst vorgetragen: Er sei bereit, jede Strafe zu akzeptieren, und hoffe auf professionelle Hilfe, "da ich alleine mit meinem Problem nicht fertig werde". Als Moderator habe er auf die Einhaltung von Gruppenregeln und höflichen Umgang geachtet, sagte der Mann. Die Forumsregeln hatten besagt, dass keine Gewalt-Darstellungen eingestellt werden durften. Ganz offensichtlich wurden diese Regel nicht immer eingehalten. Im Gegensatz dazu soll es auch legale "Non Nude"-Bereiche gegeben haben, in dem hunderttausende harmlose Alltagsfotos von Kindern getauscht wurden. Mit den vier Geständnissen wird es in der weiteren Beweisaufnahme keine großen Kontroversen zu den verschiedenen Sachverhalten geben. Die Journalistin Anna Hagel von Hessenschau.de berichtet über die Gerichtsverhandlung durchaus sachlich. Auch die FAZ-Journalistin Anna-Sophia Lang berichtet sachlich & objektiv über die Aussagen der Geständigen. Sie hat im Jahre 2021 den Hessischen Journalistenpreis erhalten. Den Unterschied zwischen einem Journalismus, der dem Pressecodex des Deutschen Presserates entspricht, und einem "Journalismus", der aus purer Hetze besteht, erkennt man leicht in einem YouTube-Video des Schmierblattes BILD-Blödzeitung. Der Moderator spricht von "Monster" auf der Anklagebank. Der BILD-Reporter Jörg Völkerling schlägt in die gleiche Kerbe. Er geht mit keinem Wort auf die inhaltlichen Geständnisse ein. K13online verurteilt eine solch widerwärtige Berichterstattung auf das Schärfte. Insbesondere der Moderator bedient sich niedriger Instinke des pöbelnden Mobs. Auch der Begriff Kinderschänder, der seinen Ursprung im Nazi-Deutschland hat, wird wieder hofiert. Damit macht sich die BILDzeitung erneut diesen nazistischen Propaganda-Begriff zueigen. Lesen Sie zuvor die sachlichen Artikel bei Hessenschau.de & der FAZ, bevor Sie sich das verhetzende Video bei YouTube anschauen. In den dortigen Kommentaren darf sich der Pöbel & Mob ungehindert austoben. DAS sind die menschenverachtenden Folgen eines abscheulichen BILD-"Journalismus".....

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/gestaendnisse-in-prozess-um-kinderporno-plattform-boystown-18339001.html

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LÜGEN-Presse BILD(Blöd-) Zeitung: Pocher gewinnt gegen Metzelder und will den Ex-Fußballnationalspieler als krankes Schwein bezeichnen dürfen 23.09.2022 [20:16:40]

Gleich zwei Urteile von Oberlandesgerichten(OLGs) bestätigen: Pädophilen-Hetzer Oliver Pocher darf den Ex-Fußballnationalspieler Christoph Metzelder NICHT als "krankes Schwein" bezeichnen 

Die Bildzeitung berichtete in einer Schlagzeile "Pocher gewinnt gegen Metzelder vor Gericht". Aus dem Artikel ging hervor, dass Pocher den Ex-Fußballnationalspieler als krankes Schwein bezeichnen darf. Eine LÜGE, wie das Internet-Portal LTO nun recherchiert und publiziert hat. Gleich zwei Urteile von Oberlandesgerichten(OLGs) bestätigen die Falschmeldung der LÜGEN-Presse BILD(Blöd-) Zeitung. Inzwischen hat das Schmierblatt zwar die rechtswidrigen Inhalte revidiert, jedoch hatten zuvor auch anderen Mainstream-Medien die Lügen verbreitet bzw. ungeprüft übernommen. Die Rechtsanwälte von Metzelder werden wieder viel juristische Aufträge erhalten haben. Oliver Pocher, bekannt im TV als sogenannter "Comedien", hetzt schon seit einigen Jahren gegen Pädophile. Ebenso seine Frau Amira. Zum angeblichen Kinderschutz schreibt LTO: "Zwar möge sich Pocher zum Kinderschutz berufen fühlen und daher gegen Metzelder "zu Felde ziehen", doch dieser habe sich nicht öffentlich darauf eingelassen, weswegen auch kein Anlass für einen öffentlichen Schlagabtausch bestehe. So ein Ahndungsverständnis des sog. finsteren Mittelalters möge dem Rechtsempfinden von Pocher und Teilen der Bevölkerung entsprechen, genieße aber in der konkreten Form nicht den Schutz der Meinungsfreiheit. Trotzdem genießt Pocher in seiner Medienlandschaft (noch) immer Ansehen und bekommt Auftritte im TV. Das ist eine Schande für seine ganze Berufsgruppe. Die Zeit ist lange überfällig, dass sich das Blatt gegen Ihn richtet. Genaue Hintergründe über den Fall Pocher finden Sie im unteren Link. Auf weiterlesen gelangen Sie zu "Sanft zum Po, schlecht fürs Denken!".... 

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/pocher-metzelder-krankes-schwein-bildzeitung/

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

BILD(Blöd-Zeitung) & Junge Freiheit & BZ & Der Westen diffamiert Prof. Dr. Rüdiger Lautmann: Dem Soziologen & Buchautor & Schriftführer der SPDqueer Tempelhof-Schöneberg wird eine Nähe zur Pädophilie vorgeworfen 22.09.2022 [22:58:52]

SPD Queer zum Selbstbestimmungsgesetz: „Auch bei Minderjährigen unter 14 Jahren soll das Familiengericht eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen können, wenn die Sorgeberechtigten die Zustimmung zur Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag verweigern" 

Weil Prof. Dr. Rüdiger Lautmann im Jahre 1994 eine wissenschaftliche Untersuchung in seinem Buch "Die Lust am Kind" veröffentlicht hat wird Ihm eine Nähe zu Pädophilen vorgeworfen. BILD(Blöd-Zeitung) & Junge Freiheit & BZ & Der Westen diffamiert den Buchautor auf widerwärtige Art & Weise. Lautmann unterscheidet in seinem Werk zwischen Sexualstraftätern und echten Pädophilen. Letztere wünschten sich seiner Ansicht nach nicht zwangsläufig sexuellen Kontakt mit Kindern. Der „Spiegel“ bezeichnete Lautmanns Werk als „Pädophilie verherrlichendes Buch“. Lautmann selbst weist diesen Vorwurf von sich. „Ich bin kein "Befürworter" des Missbrauchs oder der Pädophilie; vielmehr habe ich versucht, die pädophilen Täter zu verstehen und ihre Vorgehensweisen zu beschreiben.“ Verursacht wurde diese Diffamierung durch einen Beschluss der SPDqueer Tempelhof-Schöneberg. Der Landesparteitag & Bundesparteitag möge beschließen: Wir begrüßen, dass das Bundesjustiz- und das Bundesfamilienministerium Eckpunkte für das im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vorgesehene Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt haben. Damit rückt die lange überfällige Abschaffung des „TSG“ endlich näher. Wir unterstützen ausdrücklich, dass die Anpassung von Vornamen und Geschlechtseintrag künftig in einem einfachen Verfahren vor dem Standesamt ohne vorherige Zwangsgutachten möglich sein soll. Dennoch bleiben die Eckpunkte hinter einem echten Selbstbestimmungsgesetz zurück. Wir fordern deshalb die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für folgende Verbesserungen und Klarstellungen einzusetzen, die im unteren Link nachgelesen werden können. Mit einem Klick auf Weiterlesen gelangen Sie zum digitalen Pressespiegel. Ebenso zur Stellungnahme von Prof. Dr. Rüdiger Lautmann... 

https://kdv.spd-tempelhof-schoeneberg.de/cvtx_antrag/initiativ-trans-liberation-now-fuer-ein-echtes-selbstbestimmungsgesetz/

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

(Update) Prozess vor dem Landgericht Köln gegen den Kinderfotografen Achim Lippoth nähert sich dem Ende: Staatsanwaltschaft und Verteidigung tragen HEUTE ihre Plädoyers vor 21.09.2022 [16:00:00]

Landgericht hat Beweisanträge für Glaubwürdigkeitsgutachten aller sechs mutmaßlichen Opferzeugen abgewiesen: Das mündliche Urteil soll am Mittwoch, den 28. September 2022, verkündet werden

Wie die Südwest Presse berichtet, werden keine aussagepsychologischen Glaubwürdigkeitsgutachten über die sechs mutmaßlichen Opferzeugen erstellt: Vergangenen Montag lehnte das Gericht nun den Antrag der Verteidiger ab, diese Gutachten selbst in Auftrag geben zu dürfen und den Prozess bis zu ihrer Erstellung auszusetzen. Zur Begründung sagte der Vorsitzende Dr. Peter Sommer, die kritische Würdigung der Glaubwürdigkeit von Aussagen sei Sache der Beweiswürdigung und somit Teil der Urteilsfindung. Eine solche Abweisung ist im höchsten Maße rechtsfehlerhaft und stellt damit einen Revisionsgrund vor dem Bundesgerichtshof(BGH) dar. Mit einer solchen Begründung dürfte es vor den Gerichten in keinem Verfahren Gutachten geben. In dem Beweisantrag(liegt K13online vor) der Verteidiger wird ausführlich begründet, warum die Aussagen der sogenannten Opferzeugen nicht glaubhaft sind. Die Staatsanwaltschaft und Verteidigung hat HEUTE ihre Plädoyers vorgetragen. Dazu wurde die Öffentlichkeit und damit auch die Journalisten der Mainstream-Medien ausgeschlossen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurde (noch) nicht bekannt, was die Staatsanwaltschaft fordert und die Verteidigung diesen Forderungen entgegensetzt. Laut Südwest Presse soll das mündliche Urteil am Mittwoch, den 28. September 2022, verkündet werden. Der letzte Prozesstag wird öffentlich stattfinden. Mit einem riesigen Medienrummel ist zu rechnen. Mit Stand von heute steht noch nicht verbindlich fest, ob auch K13online zur journalistischen Berichterstattung zur mündlichen Urteilsverkündung anreisen wird. Lesen Sie weiter mit einem Klick...(Update: Unfassbar - Staatsanwaltschaft fordert zehneinhalb Jahr Knast * Verteidigung fordert gerechten FREISPRUCH)

https://www.swp.de/lokales/schwaebisch-hall/strafverfahren-gegen-achim-lippoth-prozess-naehert-sich-dem-ende-66605469.html (kostenpflichtig)

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

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