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Hände weg von unseren Kindern!: Für die Staatsanwaltschaft der bayerischen Landeshauptstadt ist der Tatbestand der Volksverhetzung jedoch nicht erfüllt |
04.08.2023 [13:17:53] |
Der auf dem AfD-Plakat als potenzielles Missbrauchsopfer dargestellte Junge darf weiterhin für rechtspopulistische Zwecke missbraucht werden: "Es ist sicherlich eine geschmacklose Darstellung, die hohe Schwelle eines strafbaren Verhaltens ist jedoch nicht erreicht", sagte die Pressesprecherin
Das Homo-Portal "Queer.de" berichtet über die Entscheidung der Münchener Staatsanwaltschaft zu einem AfD-Plakat, welches zu einer Demo gegen die Drag-Queen-Lesung am 13. Juni 2023 aufgerufen hatte. Mehrere Personen/Stellen hatten Strafanzeige wegen Volksverhetzung(§ 130 StGB) erstattet. Nach einer Vorprüfung des Sachverhaltes hat sich nun die Staatsanwaltschaft in München dazu entschlossen, kein Ermittungsverfahren gegen die dortige AfD einzuleiten: "Es ist sicherlich eine geschmacklose Darstellung, die hohe Schwelle eines strafbaren Verhaltens ist jedoch nicht erreicht", sagte Pressesprecherin Anne Leiding. "Insbesondere muss nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen des politischen Meinungskampfes viel hingenommen werden." Der auf dem AfD-Plakat als potenzielles Missbrauchsopfer dargestellte Junge darf weiterhin für rechtspopulistische Zwecke missbraucht werden. Die Weigerung zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens ist keine gerichtliche Entscheidung. Es ist nach Rechtsauffassung von K13online eine Fehlentscheidung der Staatsanwaltschaft. Es besteht durch ein Klage-Erzwingungsverfahren die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung herbei zu führen. Die Anzeige-Erstatter sollten ein solches Verfahren einleiten. Es darf nicht hingenommen werden, dass ein solches Hetzplakat legal sein soll. Die AfD wird dadurch ermuntert, weitere rechtspopulistische Aktionen durchzuführen. Die AfD erreicht bei den aktuellen Umfragen auf Bundesebene 21% der Wähler. DAS ist erschreckend. DAS ist brandgefährlich! DAS muss gestoppt werden! Mein Herz schlägt gegen RECHTS...
https://www.queer.de/detail.php?article_id=46521 |
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Judith Basad(Nius) greift Deutschlandfunk(Dlf) in der ARD-Audiothek an: In einer kürzlich ausgestrahlten Sendung feiert die Rundfunkanstalt Pädophile als charakterstarke Kämpfer, die ihre perverse Neigung im Griff hätten |
03.08.2023 [20:38:38] |
Das Ziel ist klar: Pädophilie soll normalisiert werden * Der öffentlich-rechtliche Deutschlandfunk (DLF) setzt diesem Trend jetzt die Krone auf, meint Judith Basad
Judith Basad reißt einzelne Äußerungen im Radio-Featur völlig aus dem Kontext und zitiert nur die Stellen, die in Ihr Konzept des Artikel passen. Mit einen seriösen Journalismus hat dies absolut nichts zu tun. In dem Dlf-Audio wird die Pädophilie mit keinem Wort der Homosexualität gleichgesetzt. Der Basad-Titel "Pädophilie wie Homosexualität" ist eine glatte LÜGE. Wir verurteilen einen solchen "Journalismus" auf das Schärfste!!! Der Deutschlandfunk sollte sich überlegen, ob und in welcher Weise gegen Judith Basad vorgegangen wird. Basad unterstellt dem Dlf, die Pädophile zu normalisieren. Wenn dem wirklich so wäre, dann begrüßen wir eine solche Zielsetzung natürlich. Daran besteht allerdings erheblicher Zweifel. Denn weder beim Dlf noch in der ARD-Audiothek befinden sich Beiträge, die die politischen Positionen von K13online aufzeigen. Die Positionen zwischen dem Projekt "Schicksal und Herausforderung(SuH)" & auch dem GSA-Forum sind zwar mit unseren politischen Positionen unvereinbar. Jedoch haben diese enthaltsamen Pädophilen einen solch niederträchtigen Artikel mit solchen Falschdarstellungen wirklich nicht verdient. Die Initiative "Gegen das Puppenverbot" und die damit verbundene Verfassungsbeschwerde wird auch von K13online unterstützt. Wie nicht anders zu erwarten unterschlägt Basad diese Beschwerde beim BVerfG in ihrem Artikel. In dem Radio-Featur wird auch auf die DSM5 und die neue ICD11 hingewiesen. Demnach ist die Pädophile nur noch dann eine "Störung der Sexualpräferenz", wenn der Pädophile darunter leidet oder eine konkrete Gefahr für Kinder darstellt. Die weit überwiegende Mehrheit der Pädophilenszene fällt nicht mehr unter diese Diagnoseschlüssel. Basad verschweigt diese Fakten und belügt deshalb den Leser/die Leserinnen des Artikels. Die drei Männer werden als Perverse dargestellt, die Kinder vergewaltigen können. Das grenzt an Volksverhetzung. Es obliegt den drei Männern, ob diese Strafanzeige gegen Basad erstatten....
https://www.nius.de/Gesellschaft/so-feiert-der-deutschlandfunk-paedophilie-ab/9e08dd82-40f7-46a1-bfb3-a281ef69c920 |
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Bundesverfassungsgericht(BVerfG) nimmt Beschwerde nicht zur Entscheidung an: Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Volksverhetzung(§ 130 StGB) hinsichtlich eines GRÜNEN-Aufklebers bleibt rechtskräftig |
02.08.2023 [08:35:40] |
Grundrechte der Meinungs- und Kunstfreiheit haben strafrechtliche Grenzen: „Wir ficken Kinder bei jeder Gelegenheit - egal, ob ihr dafür oder ob ihr dagegen seid“ und "INZEST 90 DIE PÄDOPHILEN" ist Volksverhetzung
Ein wegen Volksverhetzung(§ 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StGB) verurteilter Beschwerdeführer war tatsächlich der rechtspopulistischen Ansicht, dass sein volksverhetzender Aufkleber durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt ist. Das BVerfG hat seine Beschwerde nun als unzulässig verworfen, sodass die Verurteilung rechtskräftig ist. In der Begründung des Nichtannahmebeschlusses heißt es u.a. wie folgt: Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein selbst gestalteter Aufkleber, der einen Zusammenhang zwischen der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Pädophilie herstellt, von der Meinungs- beziehungsweise Kunstfreiheit gedeckt ist. Oben rechts befindet sich ein weißer Text in Versform, der lautet: „Wir ficken Kinder bei jeder Gelegenheit - egal, ob ihr dafür oder ob ihr dagegen seid.“ Darunter befindet sich eine gelbe Sonnenblume, die zu ihrer linken Seite unvollständig ist. Links neben der Sonnenblume befindet sich ein weißer großgeschriebener Text, der lautet: „UND DU?“. Auf der linken Hälfte des Aufklebers sind zwei Strichmännchen, ein weißes und ein schwarzes, dargestellt. Das weiße Strichmännchen ist kleiner, liegt auf dem Rücken auf einer weißen Unterlage und streckt Arme und Beine nach oben. Es soll sich augenscheinlich um ein Kind handeln, das auf einem Wickeltisch liegt. Direkt rechts daneben steht das schwarze größere Strichmännchen, das augenscheinlich eine erwachsene Person darstellen soll. Der Wickeltisch und das Kind befinden sich ungefähr auf Bauchhöhe der Person. Die Person hält ihre Hände am Gesäß des Kindes und beugt sich mit dem Oberkörper nach hinten. Unter den beiden Strichmännchen befindet sich ein weißer großgeschriebener Text mit blauem Unterstrich, der lautet: „INZEST 90 DIE PÄDOPHILEN“. Dieser Aufkleber wurde damals nicht nur im Original verbreitet, sondern war auch im Internet als Bilddatei verfügbar. Auch K13online wird in solchen Fällen oder bei vergleichbarer Propaganda gegen Pädophile/Pädosexuelle gemäß § 130 ff. StGB Strafanzeigen erstatten. Mit einem Klick gelanden Sie zur Begründung des Nichtannahmebeschlusses beim BVerfG...
https://tinyurl.com/yvevkz8a |
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Mutmaßlicher Pedo-Hunter vor dem Amtsgericht Krefeld wegen Kinderpornos angeklagt: Er sagt, er nutze die Bilder, um echte Pädophile zu entdecken und der Polizei auszuliefern |
01.08.2023 [17:57:42] |
Niemand steht über dem Gesetz: "Nur Personen, die rechtsstaatlichen Aufgaben nachkommen, dürfen solche Bilder besitzen", erklärt Christian Huge, Pressesprecher des Krefelder Amtsgerichts
Ein mutmaßlicher Pedo-Hunter(31) steht wegen Nacktbildern von kleinen Mädchen vor dem Amtsgericht in Krefeld. Meist lässt er seinen Anwalt für sich sprechen. Der erklärt, wie es zu dem Fund kommen konnte: Sein Mandant sei "Pedo Hunter", also jemand, der zusammen mit Gleichgesinnten im Netz Kontakt zu Pädophilen suche, mit ihnen einschlägige Bilder tausche und sie dann der Polizei übergebe. "Unzählige Male" habe er schon Anzeige erstattet. Bei der Krefelder Polizei hatte der Angeklagte laut eigener Aussage eine Art festen Ansprechpartner, mit dem er seit "ein oder zwei Jahren" in Kontakt stehe. Der Ermittler habe von seiner Tätigkeit gewusst. Ihm habe er die Bilder zur Beweissicherung gemailt, so der Krefelder. Umso überraschter war er, als der Ermittler ihn anzeigte. Oh, was für eine Überraschung! Sollte es sich tatsächlich um einen "Pedo-Hunter" handeln, dann wird er selbst die Härte des Gesetzgebers im § 184b StGB zu spüren bekommen. In einem solchen Fall hat es genau den "Richtigen" getroffen. Ein Jahr Freiheitsstrafe ist ihm sicher. "Nur Personen, die rechtsstaatlichen Aufgaben nachkommen, dürfen solche Bilder besitzen", erklärt Christian Huge, Pressesprecher des Krefelder Amtsgerichts. "Dazu gehören Ermittler bei der Polizei und dem Landeskriminalamt". Aber eben nicht selbsternannte Verbrecherjäger – selbst, wenn sie in guter Absicht handeln. Befragt werden konnte der Ermittler nicht. Er war nicht als Zeuge geladen. Das soll am nächsten Verhandlungstag nachgeholt werden. Der Prozess wird am 14. August fortgesetzt. K13online wird in einem Folge-News weiter berichten....
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/prozess-pedo-hunter-krefeld-100.html |
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Justizskandal beim Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Ex-Fußballjugendtrainer(21) wurde mit Hochrechnung auf 132 Sexualkontakte mit Jungs zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt |
31.07.2023 [18:06:31] |
Dann ergebe sich die Gesamtzahl der Übergriffe: Man wisse, welche Fälle durch Aussagen der Kinder als gesichert gelten, und wie oft der Kontakt zum Angeklagten im Monat bestand
Mit einer Hochrechnung hat die Jugendkammer des Landgerichts Karlsruhe-Pforzheim unter Vorsitz der Richterin Diana Schick den Ex-Fußballjugendtrainer zu sechseinhalb Jahren verurteilt. Der gesamte Prozess und auch die heutige mündliche Urteilsverkündung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Man muss von einer totalen Geheimverhandlung sprechen. K13online war heute im Gerichtsgebäude und musste feststellen, dass am Aushang auch der anwaltliche Verteidiger nicht genannt wird. Lediglich die Richter & Schöffen und das Aktenzeichen sind aufgeführt: 17 KLs 31 Js 58/23 jug. Um was es konkret bei den 132 Fällen geht, wurde nicht bekannt. Niemand kann außerhalb des Gerichtssaales eine rechtliche Bewertung der Sexualkontakte vornehmen. DAS ist ein Justizskandal, den K13online seit dem Bestehen dieser Webseiten vor über 20 Jahren noch nicht erlebt hat. Der absolute Höhepunkt des SKANDALs kann in der Pforzheimer Zeitung gelesen werden. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wurden die mutmaßlich "gesicherten" Fälle auf 132 Sexualkontakte hochgerechnet. Im Klartext: Eine unbekannte Anzahl kann überhaupt nicht durch die Aussagen der Jungs bewiesen werden. Allein schon eine solche Hochrechnung ist ein Revisionsgrund beim Bundesgerichtshof(BGH). Die Vorsitzende Richterin Diana Schick folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte die geforderte Jugendstrafe. Die Sichtweise des Verteidigers wurde ebenfalls nicht bekannt. Auch die Aussagen des Ex-Fußballjugendtrainers sind nicht bekannt geworden. Aufgrund all dieser fehlenden Informationen drängt sich förmlich der Verdacht auf, dass hinter den verschlossenen Türen des Gerichtsaales etwas geschehen ist, was nicht die Öffentlichkeit erreichen soll. Die Frist für das Rechtsmittel der Revision liegt bei einer Woche. K13online ist für jeden Hinweis zu diesem Skandalverfahren dankbar. Der anwaltliche Verteidiger, die Familienangehörigen & Freunde des Jugendtrainers und die früheren Fußballvereine werden um Kontaktaufnahme mit uns gebeten. In welcher JVA befindet sich der 21-Jährige? Zur gegebenen Zeit werden wir über diesen Justizskandal weiter berichten...
https://landgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde_DE/Startseite |
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Ein 14-jähriger Junge hatte im Darknet eine Geschäftsidee mit Kinderpornos: Dafür wurde der heute 16-Jährige nun nach Jugendstrafrecht zu einer dreijährigen Probezeit verurteilt |
29.07.2023 [11:23:40] |
Lügengebäude ist schon lange Zeit zusammengebrochen wie ein Kartenhaus, denn: Bei rund der Hälfte aller Fälle von Kinderpornos sind es die Minderjährigen selbst, die Kinderpornos herstellen, besitzen und verbreiten... !
Ein im Jahre 2021 erst 14-jähriger Junge hatte im Darknet eine "Geschäftsidee" mit Kinderpornos und soll damit rund 6 Tausend Euro verdient haben. Dafür wurde der heute 16-Jährige nun nach Jugendstrafrecht zu einer dreijährigen Probezeit verurteilt. Das verdiente Geld soll er nun zurück zahlen, wobei nicht bekannt wurde, wer den Verdienst erhalten soll. Zitate: Für die Richterin bestand kein Zweifel, dass der Schüler mit letzterem auch ohne finanzielle Unterstützung seiner Eltern, die ihn zur Verhandlung begleitet hatten, keine Schwierigkeiten haben wird: "Sie sind so intelligent, dass Sie sehr bald sehr gut verdienen werden." Die Richterin erklärt allerdings nicht, wie ein solcher Verdienst(ohne Kinderpornos) mit einer solchen Vorstrafe funktionieren soll. Zitate: Als ihm die Polizei auf die Spur kam, legte der Bub ein überschießendes Geständnis ab. "Sie haben offen die Karten auf den Tisch gelegt", billigte ihm die Richterin zu. 51 Uploads waren zum Zeitpunkt seiner ersten Beschuldigteneinvernahme bekannt, nachdem der Schüler reinen Tisch gemacht hatte, zeigte sich, dass es mit 156 Uploads mehr als die dreifache Menge an hochgeladenem Material gab. K13online fügt hinzu: Kinderschützer etc... behaupten seit Ewigkeiten, dass die Kids kein Interesse an Sex & Kinder- und Jugend- und Erwachsenen-Pornos haben. Dieser Irrglaube ist zwar schon seit Ewigkeiten widerlegt worden, aber aufgrund einer völlig lebensfremden Realität wird weiterhin daran festgehalten. Das über viele Jahre mühsam aufgebaute Lügengebäude ist zwar zusammengebrochen wie ein Kartenhaus, jedoch wird die tägliche Lebenswelt der Kids total ignoriert. Bei rund der Hälfte aller Fälle von Kinderpornos sind es die Minderjährigen selbst, die Kinderpornos herstellen, besitzen und verbreiten... ! Der Gesetzgeber weiß davon, aber macht keine Anstalten, die Gesetzgebung den Lebensrealitäten von Kindern & Jugendlichen entsprechend anzupassen. Im Gegenteil: Präventive "Aufklärungskampagnen" sollen Jungen & Mädchen daran hindern, sich auch sexuell frei entfalten zu können. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die im Grundgesetz verankert ist, soll im heutigen Zeitgeist nicht für Kinder & Jugendliche gelten. Die psychischen Negativ-Folgen sind enorm und führen nicht selten zu aggressiven Verhaltsweisen. Sexualwissenschaftliche Studien zu diesen Entwicklungen gibt es nicht. Es fehlt am politischen Willen, solche Untersuchungen repräsentativ durchzuführen...
https://www.weekend.at/chronik/verurteilt-bub-zieht-kinderporno-handel-im-darknet-auf |
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Jagd nach Kinderporno geht weiter: BAO-FOKUS lässt schon wieder 89 Hausdurchsuchungen in ganz Hessen wegen mutmaßlichen Kinderpornos durchführen |
27.07.2023 [18:42:54] |
Innenminister Peter Beuth (CDU): Seit Oktober 2020 besteht die Einheit aus mehr als 300 Mitarbeitenden. Sie soll sich in ganz Hessen konzentriert der Verfolgung von Kinderschändern widmen und die weltweiten Fahndungen gegen Kinderpornografie unterstützen
Völlig ungeachtet von der steigenden Anzahl von Normenkontrollverfahren wegen der Verfassungswidrigkeit des § 184b StGB(Kinderporno) in der Fassung vom 1. Juli 2021 hat die BAO-FOKUS erneut bei 89 Verdächtigen Hausdurchsuchungen durchführen lassen: Das LKA koordinierte die Einsätze im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften. Sie fanden in Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Offenbach, Wiesbaden und in 19 hessischen Landkreisen statt. Schließlich sollen die sage und schreibe 300 Mitarbeitenden ständig beschäftigt sein. In allen bestätigten Fällen müssen zwingend öffentliche Hauptverhandlungen beim Amts- oder Landgericht stattfinden. Schon bei einem Kinderporno müssen die Gerichte eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängen. Es sei denn, das Gericht setzt das Verfahren aus und legt den Fall dem BVerfG vor. In allen geringfügigen Fällen rufen wir wieder einmal die hessischen Gerichte zu Verfahrensaussetzungen auf. Die Verteidiger der Beschuldigten werden aufgerufen, Rechtsmittel für Ihre Mandanten einzulegen. Alle Verurteilungen, die bei altem Recht des 184b StGB zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe unter einem Jahr geführt hätten, sind verfassungswidrig. Diese Verurteilten sollten nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel bzw. Instanzen mit einer Beschwerde vor das BVerfG ziehen. Die Beschwerdeführer haben grundsätzlich große Erfolgsaussichten. Der Innenminister von Hessen, Peter Beuth (CDU), wird in Kenntnis der laufenden Vorlagen von Amtsgerichten aufgefordert, die Ermittlungsbehörden anzuweisen, solche Polizeiaktionen auszusetzen. In anderen Bundesländern gibt es weit weniger bis gar keine solche Aktionen mehr. Im Bundesland Hessen finden im Herbst Landtagswahlen statt. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) will in Hessen die Wahl gewinnen und tatsächlich Ministerpräsidentin werden. Kurz vor den Landtagswahlen wird die Jagd nach Kinderpornos vermutlich weiter gehen...
https://www.hessenschau.de/panorama/razzia-in-hessen-gegen-kinderpornografie-ermittlungen-gegen-89-beschuldigte-v1,sexualisierte-gewalt-kinder-110.html |
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Weiteres Normenkontrollverfahren wegen Verfassungswidrigkeit des § 184b StGB(Kinderporno): Amtsgericht München legt abgewiesen Fall erneut dem Bundesverfassungsgericht(BVerfG) vor |
26.07.2023 [22:59:04] |
Münchener Amtsrichter kritisiert Strafverschärfung zum 1. Juli 2021 scharf: Der Gesetzgeber(GroKo CDU/CSU & SPD) ist bei der Änderung aus Sicht des Unterzeichners weit über das Ziel hinaus geschossen
Schon am 13. Oktober 2014 wurde der Münchener Amtsrichter als Sachverständiger vor den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Anhörung eingeladen. Schon damals kritisierte der Richter die Strafverschärfung im § 184b StGB. In dem aktuellen Strafverfahren(Az: 853 Ls 467 js 181486/21) geht es um ein kinderpornografisches Bild. In der Vorlage zum BVerfG heißt es u.a. in der Begründung: Das Gericht hätte - nach alter Rechtslage - versucht, mit Zustimmung der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 153a StPO einzustellen. Weder hat die Angeklagte pädosexuelle Neigungen, noch liegt ihr Interesse daran, Kinderpornographie zu besitzen bzw. zu verbreiten. Die am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Fassung des § 184b StGB verbietet nicht nur eine Verfahrenseinstellung, sondern verlangt zwingend eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Der Amtsrichter in München hat das Gerichtsverfahren erneut ausgesetzt und dem BVerfG(2 BvL 13/23) erneut vorgelegt. In der Vorlage sind weitere Gründe ausgeführt: Einträge ins erweiterte Führungszeugnis. Die hohen Gerichtskosten. Berufliche und soziale Folgen der Beschuldigten, die lediglich ein Kinderporno besessen hat. Solche Sachverhalte sind keine Einzelfälle. Die Anzahl der Fälle von Verurteilungen sind nicht bekannt. Ebenso sind all die Fälle nicht bekannt, wo bereits die Staatanwaltschaft das Verfahren nach altem Recht eingestellt hätte. Der Amtsrichter geht in seinen Ausführungen auch auf den § 201a StGB ein. K13online ruft wiederholt alle Amtsgerichte zu Verfahrensaussetzung und Normenkontrollverfahren beim BVerfG auf, wenn es nach altem Recht zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen unter einem Jahr gekommen wäre. Lesen Sie einen Auszug der Vorlage mit einem Klick auf weiterlesen....
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen |
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BR24: Demnächst steht bei -Kein Täter werden- ein Treffen mit dem Justizministerium an. Dann soll besprochen werden, ob auch Straftäter im Projekt behandelt werden können |
25.07.2023 [09:31:41] |
Therapeutischer Leiter Thomas Leitzsch am KTW-Standort Regensburg: "Wenn über Nacht Heterosexualität strafbar wäre, dann müssten ganz viele Leute einfach aufhören, überhaupt Sex zu haben"
Die Therapie-Angebote des Präventionsnetzwerkes "Kein Täter werden/KTW" richten sich nur an Pädophile, die sich freiwillig therapieren lassen wollen und bereit sind, für den Rest ihres Lebens auf das Ausleben ihrer sexuellen Identität zu verzichten. BR24 berichtet nun, dass es demnächst ein Treffen mit dem Justizministerium geben soll, wobei besprochen werden soll, ob auch Sexualstraftäter im Projekt behandelt werden können. An den drei bayerischen Standorten in Regensburg, Bamberg und München sollen noch Therapieplätze frei sein. Fast alle Gerichte verhängen bei § 176 ff. und 184 ff. StGB neben den strafrechtlichen Verurteilungen auch Therapie-Auflagen. Diese Pädophilen konnten von den Gerichten bisher nicht ihre auferlegten Therapien bei KTW absolvieren. Der Grund dafür ist, dass KTW-Therapien auf Freiwilligkeit beruhen müssen - und eben keine Zwangs-Therapien durch die Gerichte sein dürfen. Unabhängig davon, dass gerichtlich erzwungene Therapien völlig sinn- und zwecklos sind, könnte sich das KTW-Konzept grundlegend ändern, wenn es eine Einigung mit dem Justizministerium geben sollte. Niemand kann gegen seinen Willen therapiert werden. DAS trifft auch auf Pädophile zu. Die Gerichte verweisen bisher in ihren Auflagen die verurteilten Pädophilen und Nicht-Pädophilen an andere Therapeuten, die nicht an den KTW-Standorten tätig sind. Ganz offensichtlich fehlt es an Therapeuten außerhalb von KTW, die noch Plätze frei haben und auf diese Weise besetzt werden sollen. Die Frage, warum es noch freie Plätze gibt, wird unvollständig beantwortet. Denn die weit überwiegende Mehrheit der von KTW geschätzten 250 Tausend Pädophilen lehnen jede Form von Therapien grundsätzlich ab. Zitate aus dem BR24-Artikel: "Wenn über Nacht Heterosexualität strafbar wäre, dann müssten ganz viele Leute einfach aufhören, überhaupt Sex zu haben", erklärt Leitzsch. "Man könnte schon irgendwie damit leben, aber es ist sehr schwer. Und so geht es eben Pädophilen." Daraus wird richtigerweise deutlich, was den Pädophilen abverlangt wird. Und durch die totale Enthaltsamkeit entstehen meist psychische Probleme, die vorher nicht vorhanden waren. Wenn "Therapien" zu neuen psychischen Problemen führen, dann werden sich nur sehr wenige Pädophile in eine solche "Therapie" freiwillig begeben. Genau deshalb gibt es ein Überangebot an KTW-Plätzen. Wenn die bisherige Freiwilligkeit entfallen sollte, dann werden die freien Plätze zwar belegt werden können, aber der Zweck & das Ziel wird nicht erfüllt werden. Alle Pädophile, die selbstbewußt und verantwortungsvoll zu ihrer Pädophilie stehen, brauchen keine Therapie wegen ihrer sexuellen Identität. Therapien sind nun dann sinnvoll und in Einzelfällen sogar notwendig, wenn der Pädophile aufgrund von Sigmatisierung, Ausgrenzung und Verfolgung unter seiner sexuellen Identität leidet. Auch Suizide können verhindert werden...
https://www.br.de/nachrichten/bayern/kein-taeter-werden-hilft-paedophilen-maennern,TkeUoMg |
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Angriffe auf Schwules Museum Berlin 2023: Wir begrüßen die von Berliner Senat und Bund geäußerten Absichtserklärungen, anti-queere Gewalt präziser zu erfassen, klarer zu benennen und das Bewusstsein in der Gesellschaft zu schärfen |
23.07.2023 [18:20:49] |
Das Schwule Museum wurde 1985 gegründet und gilt als eines der größten LSBTIAQ-Museen der Welt: Allein die Sammlung umfasst etwa 1,5 Millionen Archivalien, auf einer Ausstellungsfläche von knapp 700 m² werden normalerweise bis zu drei Ausstellungen gleichzeitig gezeigt
Die Angriffe und damit verbundenen Straftaten gegen Personen & Einrichtungen der LSBTIAQ+ nehmen auch im Jahre 2023 weiterhin zu. Davon betroffen ist auch das Schwule Museum in Berlin. Zitate: In der Nacht zum 24.02.2023 gab es einen Luftgewehr-Anschlag auf das Schwule Museum. Es wurde auf die Frontscheiben, den Namens-Schriftzug und ein vor der Tür hängendes Kunstwerk geschossen. Die Nachricht über den Vorfall wurde von vielen Medien aufgegriffen, es gab eine breite Berichterstattung, Solidaritätsbekundungen von anderen Institutionen und Einzelpersonen. Das Schwule Museum erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Leider blieb es nicht bei diesem einen Angriff...! Offenbar liegen die Ursachen dieser kriminellen Angriffe nicht darin begründet, dass das Schwule Museum auch geschichtliche Dokumente aus der früheren Pädophilen-Bewegung der 1970er bis 1990er Jahre beherbergt hat. Damalige Pädophilie-Aktivisten hatten viele Kisten mit brisanten Inhalten in die Obhut des Museums gegeben. 38 davon wurden im Jahre 2019 dem Berliner LKA zur Auswertung auf strafrechtliche Relevanz übergeben. Seit nunmehr über vier Jahren ist nicht bekannt, was aus diesen Materialien geworden ist. Das Schwule Museum hat mehrfach eine Aufarbeitung und sogar eine Ausstellung angekündigt. Der Vorstand & die Pressestelle des Museums reagiert nicht auf K13online-Anfragen. Bei einem Berlin-Besuch im Jahre 2020 waren wir u.a. auch persönlich im Museum gewesen. Bis heute ist völlig unklar, ob und welche Dokumente zurück gegeben wurden. Ebenso äußert sich der Vorstand & die Pressestelle nicht dazu, ob es die angekündigte Aufarbeitung und besonders die Ausstellung noch geben wird oder nicht. Fakt ist jedenfalls, dass damit zumindest die frühere Pädophilen-Bewegung in Berlin politisch dokumentiert werden kann. Die damaligen Aktivisten der Pädophilen hatten es versäumt, ein eigenes Dokumentationsarchiv einzurichten. Der Verlust aller Dokumente wäre ein herber Schlag gegen die pädophile Geschichte eines politischen Aktivismus in den Anfangsjahren. Angriffe, Hass und Hetze auf das Schwule Museum werden von K13online auf das Schärfste verurteilt...
https://www.schwulesmuseum.de/presseaktuell/pressebereich-das-schwule-museum-als-gefaehrdeter-ort |
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Umfrage für Studie der FernUni Hagen |
Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
weitere Informationen
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Umfrage für Studie an Pädophile |
Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
weitere Informationen
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