"...die Geschichte lehrt, aber sie hat keine Schüler." - INGEBORG BACHMANN
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Thema des Beitrages Solidarität & Gesetz
Autor des Beitrages GastWolfgang
Forum Leser-Forum(öffentlich) Solidarität & Gesetz

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  Beitrag
GastWolfgang
geschrieben am 25.06.2021 um 17:10:25 Uhr
Solidarität & Gesetz

Die neue, moralisierende Gesellschaft, wird im Zuge von Cancel Culture dafür sorgen, dass immer mehr Gefühle in Gesetze gefasst werden. Fakten waren gestern. Ekel ist ein sehr starkes Gefühl.
Zudem erfüllt man das Bild vom triebgesteuerten Pädophilen, der auf Dauer nicht in der Lage ist sein Verlangen unter Kontrolle zu halten. Und damit immer potenzieller Täter. Ein erfolgreiches Mittel: Begriffe verändern. Neudeutsch: Framing. Das Betrachten von Posingbildern wird genauso bezeichnet wie eine Vergewaltigung. Beides unter dem Begriff Gewalt gegen Kinder summiert. Greif man diese Form der Stigmatisierung an, wird man oberlehrerhaft über feine Unterschiede belehrt, die aufzeigen sollen, das man sehr wohl unterscheide. Die Absicht verschleiernd, das man genau dies nicht will.
Pädophile, die heute anderen Pädophilen vorwerfen, mit ihren Forderungen nach Entkriminalisierung das Bild von Pädophilen in der Öffentlichkeit zu beschädigen, werden schon bald selber Kriminelle sein. Man muss nur genug verbieten um eine Minderheit zu kriminalisieren. Und ihnen Taten zuschreiben, die andere begehen (Jugendliche, Ersatztäter, nicht pädophile Erwachsene). Dabei immer ein Ohr an der Stimmung im Volk und ggf. diese mit widerlichen Berichten für den Boulevard und „fachlichen“ Symposien für die Bildungselite anheizen.
Genau das passiert gerade (wieder). Und es ist eben nicht das Ende sondern der Anfang. Es geht um maximale Stigmatisierung. Das Bauchgefühl des Volkes als letzte Instanz. Die Vorstellung, ein Mann onaniert zu Kinderbildern, ist einfach nur ekelhaft. Auch dann, wenn es sich um ein vollkommen normales Bild handelt. In logischer Folge muss man diese Handlung verbieten. Das bedeutet, dass es für eine Strafbarkeit nicht mehr auf das Bild ankommt sondern auf den Besitzer. Allen, denen diese Vision zu abstrus ist: Wer hätte ernsthaft geglaubt, das Posingbilder oder Puppen verboten werden könnten? Das es verboten werden könnte, überhaupt über sexuelle Fantasien zu sprechen. Nur wenige konnten sich 1937 vorstellen, was im November 1938 dann Wirklichkeit wurde. Die Reichspogromnacht. Selbst danach glaubten noch viele Juden, ein angepasstes Verhalten würde Schlimmeres verhindern.
Die Uneinigkeit der Pädophilen trägt zu ihrem Verhängnis bei. Wenn schon innerhalb der Gruppe unterschiedliche Meinungen nicht diskutiert werden können, dann macht man es den Gegnern leicht. Es ist vollkommen irrelevant, ob ich für oder gegen die Nutzung von Kinderpornografie bin. Das ich mir als GL nicht vorstellen kann, wie man BL sein kann. Es spielt keine Rolle, ob ich einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Kinder für möglich oder unmöglich halte. Das ich mir nicht vorstellen kann, dass man sich in eine Puppe verliebt. Es kommt darauf an, das ich eine andere Meinung aushalte. Das ich meine Ansicht vertreten kann ohne dem anderen zu unterstellen, er ist ein schlechter Mensch. Demokratie bedeutet eben auch Auseinandersetzung. Und klar: die braucht Raum und Regeln. Dabei sollten Regeln die Form bestimmen. Nicht den Inhalt.
Pädophile sind Opfer von Vorurteilen, Verächtlichmachung, Desinformation und Framing. Die Idee, das dieses Bild besser wäre, wenn nur alle sich brav an die Vorgaben der Mehrheit hielten, verschiebt die Verantwortung der Mehrheit auf einzelne Menschen der Minderheit. Das verkennt die Mechanismen der Unterdrückung. Gerade das aktuelle Puppenverbot zeigt exemplarisch, dass es überhaupt nicht auf das Verhalten der Gruppe oder Einzelner ankommt. Hass, Rassismus und Pädophobie brauchen keinen realen Anlass für weitere Unrechtsgesetze. Es wird Zeit, dass sich die Pädophilen ihrer tatsächlichen Situation bewusst werden und mit den wenigen, verbliebenen Kräften gemeinsam für das Recht kämpfen als Teil der Gesellschaft anerkannt und geschützt zu werden. Mit all ihren Widersprüchen, Anpassungen, Hoffnungen und Forderungen. Pädophile sind keine homogene Gruppe. Werden es nie sein. Das muss man als Pädophiler aushalten. So wie die Gesellschaft Unterschiede aushalten muss. Auch in der sexuellen Orientierung. Oder eben gerade da.
GastRobotBoy
geschrieben am 25.06.2021 um 22:05:37 Uhr
Solidarität & Gesetz

Absolut richtig! Frage ist nur wie können wir jetzt am besten mit diesem Wissen an die öffentlichkeit treten um unseren sicheren Tod abzuwenden? Welche worte müssen wir wählen damit der durchschnittsbürger versteht das es so nicht weiter gehen kann!
Wie können wir dem durschnittbsbüger klar machen das sich so wie die lage jetzt ist, die lage nur verschärft? Wie können wir klar machen das Sexpuppen missbräuche verhindern? Bzw. wie können wir es beweisen? Außerdem wie können wir mehr Fakten und weniger emotionen in die Diskussion bringen? Wie können wir das Volk dazu bringen die Forscher dazu zu bringen mehr forschung bezüglich prävention zu betreiben? Außerdem wie können wir Pädophile die tatsächlich schwirigkeiten haben mit Ihrer neigung umzugehen und nicht überfällig zu werden dazu zu bringen sich rechzeitig hilfe zu holen ( meiner meinung nach nur durch Sexpuppen, Lolicon, Texte und von der realität nicht zu unterscheidende Bilder machbar aus eigener erfahrung). https://kinder-im-herzen.net/blog/robot-boy 2. Link funktioniert nicht mehr und ich finde so schnell keine neue Seite womit ich zeigen kann das die zahlen sich verdoppelt hatten im Zeittraum 2019 2020! Wer möchte kann dies gerne nachtragen.

GastWolfgang
geschrieben am 25.06.2021 um 22:23:49 Uhr
Solidarität & Gesetz

Dieser Link zu Robot Boy geht (heute, 25.06.21) https://kinder-im-herzen.net/autoren/robot_boy
K13online
geschrieben am 26.06.2021 um 19:49:43 Uhr
Solidarität & Gesetz

Die völlig unorganisierte Pädophilenszene wird nicht darum herum kommen, sich endlich politisch zu organisieren, wenn sich diese Situation zum Besseren ändern soll. So kurz das ist, so schwieriger ist es. Viel mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

K13online Redaktion
PeterPanny
geschrieben am 26.06.2021 um 20:58:40 Uhr
Solidarität & Gesetz

Was auch SEHR fehlt sind Selbsthilfegruppen
Das Beste Forum ist kein Ersatz für das persönliche Gespräch und dem Aufbau von Freundschaften innerhalb einer solchen Gruppe.

LG
Peterle

Freundschaft ist ein starker Baum im Sturm des Lebens
K13online
geschrieben am 27.06.2021 um 13:38:04 Uhr
Solidarität & Gesetz

Das stimmt: Alle Pädoforen können persönliche Kontakt und Freundschaften nicht ersetzen.

Früher sind aus den SHGs politische Aktivisten entstanden. Das ist heute nicht mehr so. Das ist ein riesen Problem.

Gruß Dieter-K13
Schneeschnuppe
geschrieben am 29.06.2021 um 13:30:07 Uhr
Solidarität & Gesetz

Frage an RobotBoy ... ich habe gerade deinen Beitrag auf Kinder im Herzen gelesen.

"Daher denke ich, dass Sexpuppen eine der besten Erfindungen sind um Sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern, dies denkt auch mein Therapeut."

Das finde ich sehr bedeutsam.

So hart das ist: im Moment kommt das Verbot von Puppen.

Die Frage ist also, wie man gegen das Verbot vorgeht. Das Instrument ist eine Verfassungsbeschwerde. aber die muss natürlich dann die Argumente bringen, die das Gericht überzeugen.

Das Problem ist, dass das Verfassungsgericht, dem Gesetzgeber einen sehr, sehr weiten Gestaltungsspielraum lässt. Das ist Ausdruck der Gewaltenteilung, hat für uns aber den Nachteil, dass es schwierig wird, so überzeugende Argumente zu finden, dass das Gesetz am Ende für nichtig erklärt wird.

Einer der Prüfaspekte zur Verfassungsmäßigkeit ist die Zweckmäßigkeit. Das Gesetz soll Missbrauch verhindern, weil der Gesetzgeber (ohne einen Beweis zu haben) davon ausgeht, dass Puppen die Bereitschaft zu Missbrauch steigern. Er braucht auch keinen Beweis. Solange es keine Widerlegung gibt, wird die Zweckmäßigkeitsprüfung aus Sicht des Verfassungsgerichts durchgehen. Leider gibt es kaum Forschung zur Wirkung von Kinderpuppen. Das macht die Wiederlegung extrem schwierig.

Eine andere Prüfstufe ist die Verhältnismäßigkeit. Da geht es darum, ob der Eingriff durch das Gesetz (auch unter Berücksichtigung der Ziele) vertretbar ist.

Da gibt es verschiedene Aspekte: darf der Gesetzgeber überhaupt in die Intimsphäre hineinregieren, wenn kein anderer Mensch unmittelbar betroffen ist oder wird damit ein unverletzbarer Kernbereich des Lebens berührt? Wie schwer wiegt das Ziel? Wie schwer wiegt der Eingriff?

Das Ziel, Kinder vor Übergriffen zu schützen, wiegt extrem schwer. Deshalb hat man auch bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung einen relativ schweren Stand. Aber wenn es zwar zigtausende Puppen gibt, aber keine Beweise, dass Puppen Missbrauch fördern, könnte es ja eigentlich wenn überhaupt nur ein schwacher Zusammenhang sein, dem ein ziemlich brutaler Eingriff gegenüber steht.

Davon wie schwer der Eingriff ist, hat ein Normalo keinen richtigen Begriff. Man muss es gut erklären und belegen, z.B. indem man die Belastung von Pädos aufzeigt (Statistiken zur Suizidalität) und dass es eine der ganz wenigen legalen Alternativen ist, die es überhaupt gibt.

Ein weiterer Aspekt ist aber die Behandlungsmöglichkeit durch Puppen. Wenn ein Arzt einem Patienten zur Behandlung eine Sexpuppe empfiehlt, um die Wahrscheinlichkeit eines Übergriffs durch den Patienten zu verringern und/oder um die Suizidalität und Depression seine Patienten zu behandeln, dann wird es deutlich schwieriger, den Puppenbesitz pauschal zu verbieten, da sich ein pauschales Totalverbot ja auf einmal als wenigstens partiell kontraproduktiv darstellt.

Statt Puppenbesitz pauschal zu verbieten hätte der Gesetzgeber ja auch den Puppenbesitz nur unter der Voraussetzung verbieten können, dass ihm keine Beratung vorausgeht (so ähnlich wie es bei Schwangerschaftsabbrüchen der Fall ist). Das wäre einerseits ein milderes Mittel, mit dem man das Ziel, Missbrauch zu verhindern auch hätte erreichen können und würde eine Behandlung zulassen, wenn sie sinnvoll ist.

Es wäre also schon bedeutsam, Therapeuten zu finden, die den Nutzen einer Puppe durch die Betreuungserfahrung mit einem Patienten über einen längeren Zeitraum bestätigen können und die eine Fortsetzung der Nutzung einer Kinderpuppe aus therapeutischer Sicht befürworten.

Gibt es eine Chance, dass dein Therapeut bereit wäre, eine offizielle Stellungnahme oder einen Arztbrief zu verfassen? Wenn ja, würde ich mich sehr freuen, wenn du einen Kontakt zu ihm vermitteln kannst.

Meine Mailadresse ist [email protected]
K13online
geschrieben am 30.06.2021 um 10:33:02 Uhr
Solidarität & Gesetz

Den obigen Kommentar von Schneeschnuppe sehe ich etwas anders:

Der Gesetzgeber ist verpflichtet eine Schädigung bzw. konkrete Gefahr durch diese Sexpuppen nachzuweisen bzw. eine Rechtsgüterverletzung. Nicht umgekehrt, dass der Besitzer oder die Betroffenen dies nachweisen müssen. Im Strafverfahren liegt die Beweislast jedenfalls immer bei den Strafverfolgungsbehörden. Der Angeklagte etc.. muss nicht seine Unschuld beweisen. Eine Beweislastumkehr gibt es nicht. DAS müsste auch für den Gesetzgeber so sein..

K13online Redaktion

Schneeschnuppe
geschrieben am 01.07.2021 um 19:01:45 Uhr
Solidarität & Gesetz

Der Gesetzgeber ist verpflichtet eine Schädigung bzw. konkrete Gefahr durch diese Sexpuppen nachzuweisen bzw. eine Rechtsgüterverletzung. Nicht umgekehrt, dass der Besitzer oder die Betroffenen dies nachweisen müssen. Im Strafverfahren liegt die Beweislast jedenfalls immer bei den Strafverfolgungsbehörden. Der Angeklagte etc.. muss nicht seine Unschuld beweisen. Eine Beweislastumkehr gibt es nicht. DAS müsste auch für den Gesetzgeber so sein..

Strafverfahren und Gesetzgebungsverfahren sind zwei paar Stiefel. Im Strafverfahren ist es so wie du sagst. Im Gesetzgebungsverfahren ist es nicht so. Mal zwei Stellen aus Urteilen des Verfassungsgerichts:

BVerfGE 80, 185f.:

„Die Prüfung, ob eine strafrechtliche Bewehrung verfassungsgemäß ist, hat sich also nach dieser Rechtsprechung nicht an einem engen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auszurichten; vielmehr ist dem Gesetz geber insoweit ein nicht unerheblicher Spielraum eigenverantwortlicher Bewertung einzuräumen.“

2 BvR 1985/19, 2 BvR 1986/19 :

"Es ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, den Bereich strafbaren Handelns verbindlich festzulegen. Das Bundesverfassungsgericht kann diese Entscheidung nicht darauf prüfen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat. Es wacht lediglich darüber, dass die Strafvorschrift materiell in Einklang mit der Verfassung steht."


Der Gesetzgeber hat bei unklarer Sachlage einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Das Verfassungsgericht will damit die Gewaltenteilung respektieren.

Ich hätte es selbst auch gerne anders, aber es bringt nichts, sich etwas schön zu reden. Man muss mit den Realitäten arbeiten, so wie sie sind. Bedeutet: wenn man vor dem Verfassungsgericht gewinnen will, muss man mit der Praxis der Rechtsprechung und Rechtsauslegung des Verfassungsgerichts arbeiten. Was übrigens auch bedeutet, dass man mit dem "Bestimmtheitsgebot" fast nichts ausrichten kann. Auch da lässt das Verfassunggericht dem Gesetzgeber extrem viel durchgehen.


Das alles heißt nicht etwa, dass man es mit einer Verfassungsbeschwerde erst gar nicht versuchen braucht. Aber es ist eben deutlich schwieriger am Ende auch erfolgreich zu sein, als es sein sollte. Wer falsche, "romantische" Vorstellungen hat und die Schwierigkeit unterschätzt, hat schon verloren.
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