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Thema des Beitrages |
Aufruf bezüglich KTW und Sexpuppen |
Autor des Beitrages |
GastRobotBoy |
Forum Leser-Forum(öffentlich) Aufruf bezüglich KTW und Sexpuppen |
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1 |
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Beitrag |
GastRobotBoy
geschrieben am 03.07.2021 um 08:26:45 Uhr |
Aufruf bezüglich KTW und Sexpuppen
Ich war vor ein paar Wochen beim Projekt " kein Täter werden" in Berlin.
Dort habe ich die umleitung der Sexuellen Lust auf Sexpuppen besprochen. Anscheinend war ich was das angeht der erste der das getan hat. Man wollte mich anschließend in keine Betroffenen Gruppen lassen, da ich Sexpuppen nicht promoten sollte. https://kinder-im-herzen.net/blog/robot-boy habe dabei diesen eintrag gezeigt unter anderem.
Die einzige möglickeit doch in eine Gruppe zu kommen wäre wenn sich mehr Leute dort melden würden so das mann mit allen Puppenbesitzern eine Gruppe bilden könnte. Außerdem könnte man erst ab dann Qualitative Studien zu dem Thema durchführen. Da das KTW der überzeugung ist das nicht erforschen zu können.
Daher wäre es ganz toll wenn sich mehr Leute beim KTW melden könnten die eine Puppe haben.
Wichtig! Wenn ihr dort anruft erwähnt nicht das ihr euch dort anmelden wollt um über Therapiemasnahmen oder Sexpuppen sprechen wollt. Dies hat das erste mal bei mir dazu geführt das mir von einem Termin ABGERATEN wurde ( an einem anderen Standort ) ! Außerdem das KTW macht keine Termine über Mails ab daher müsst ihr dort anrufen! https://www.kein-taeter-werden.de/betroffene/#hilfe
Diesen Kommentar habe ich das erste Mal bei "Kinder im Herzen" gepostet.
Schaut auch dort gerne einmal vorbei!
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K13online
geschrieben am 04.07.2021 um 10:10:48 Uhr |
Aufruf bezüglich KTW und Sexpuppen
Hallo RobotBoy,
es ist in der Tat so, dass es zu diesen "Sexpuppen" mit kindlichem Erscheinungsbild keine Studien gibt. Niemand kann also nachweisen, ob solche Gummi-Puppen sich positiv oder negativ auf das Sexualleben von Pädophilen auswirken oder nicht. Trotzdem ist die Strafbarkeit bekanntlich am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Aus Sicht von mehreren Rechtsexperten und auch K13online ist dieses Gesetz verfassungswidrig. Siehe dazu unsere News auf unseren Webseiten.
Das KTW-Präventionsnetzwerk hat sich zu diesem Thema nach unserem Wissen noch nicht eindeutig positioniert. Die mag wirklich daran liegen, dass KTW einfach zu wenige solcher Puppeninhaber in ihren Therapien hat. Die Thematik steht erst seit einigen Monaten in der Öffentlichkeit. Auch K13online kannte bis vor Kurzem keine solche Besitzer. Wir glauben aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen/Kontakte auch nicht, dass von solchen Besitzern all zu viele gibt. Solche Puppen werden offenbar nicht in Deutschland produziert, sondern irgendwo im Ausland. Aus strafrechtlicher Sicht wird es also um die Einfuhr/Postverstand/Zoll und dann um den reinen Besitz geben.
Deshalb ist es für uns zur journalistischen Berichterstattung natürlich sehr wichtig von diesbezüglichen Ermittlungsverfahren & Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen und Gerichtsverfahren & Urteilen zu erfahren. Wie werden die neuen Gesetze von den Gerichten umgesetzt und welche Strafmaße werden verhängt usw.....
K13online rät allen Betroffenen gegen Verurteilungen Rechtsmittel einzulegen - und nach Ausschöpfung des ordentlichen Rechtsweges beim BVerfG Beschwerde einzulegen. Nur auf diese Weise kann der neue § für verfassungswidrig erklärt werden. Hinzu kommt natürlich auch, dass die nächste Bundesregierung den § wieder rückgängig macht. Die Chancen dafür sind zwar gering, aber nicht unmöglich. Jedenfalls muss es versucht werden...
K13online Redaktion
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K13online
geschrieben am 12.07.2021 um 10:16:27 Uhr |
Aufruf bezüglich KTW und Sexpuppen
Initiatoren rufen zur Mitwirkung & finanziellen Unterstützung auf: Verfassungsbeschwerde gegen den § 184l StGB(Sexpuppen mit kindlichen Erscheinungsbild)
Instinktiver und individueller Ekel & Abscheu legitimiert den Gesetzgeber nicht zu einer Strafverfolgung: Das Grundgesetz verbietet ein Gesinnungsstrafrecht, welches keine Rechtsgüter Dritter(Kinder) gefährdet
Gegen den am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen UNrechts § 184l StGB hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die anwaltliche Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen wird. Dazu haben die Initiatoren ein eigenes Weblog "Gegen das Puppenverbot" ins Internet gestellt. Das politische Projekt wird bereits von mehreren Aktivisten unterstützt. K13online schließt sich diesen Aktivitäten ebenfalls an. Eine kindliche Sexpuppe ist dem Gesetz zu Folge eine "körperliche Nachbildung eines Kindes oder eines Körperteiles eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist." Die Motivation für das Verbot ist ein instinktiver Ekel und Abscheu, den viele Menschen bei dem Thema empfinden. Ein Rechtsstaat muss aber konkrete Rechtsgüter schützen, und darf nicht aufgrund individueller Ekelgefühle mit harten Kriminalstrafen reagieren. Wenn damit aber auch Verhaltensweisen und Umgangsformen kriminalisiert werden, in denen gar keine realen Kinder involviert sind, geht es längst nicht mehr um den Schutz von Kindern, sondern um ein Gesinnungsstrafrecht, welches Gedanken und Fantasien strafrechtlich verfolgt. Die offensichtliche Verfassungswidrigkeit wird von einer ganzen Reihe von Sachverständigen & Rechtsexperten gestützt. Dabei sind zum Beispiel: Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Deutscher Anwaltverein, Rechtsanwalt Udo Vetter und weitere. Fast alle Rechtsexperten hatten sich bei der Anhörung im Rechtsausschusses des Bundestages gegen den § 184l StGB ausgesprochen. Unter Missachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze hatte die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD dieses Gesinnungsstrafrecht im Bundestag verabschiedet. Die gegen diesen Schand § gerichtete K13online Petition befindet sich noch im Petitionsausschuss. Aufgrund der parlamentarischen Sommerpause und den Bundestagswahlen am 26. September 2021 gehen wir momentan davon aus, dass erst der neue Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung an den neuen Bundestag abgeben wird. Der neuen Bundesregierung wird mindestens eine heutige Oppositionsfraktion angehören, die sich gegen dieses verfassungswidrige Gesetz positioniert hat. Damit steigen auch die Erfolgsaussichten unserer Petition. Wir rufen die neue Bundesregierung schon jetzt auf, dieses Gesetz wieder abzuschaffen, weil es gegen die Grundrechte verstößt....
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4526
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