"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
  Home | User | Forum | Downloads | Links | Texte | Newsarchiv | Votes | Suchen
Statistik
Datum: 26.09.2023
Zeit: 10:34:20

Online: 12
Besucher: 29568571
Besucher heute: 2680
Seitenaufrufe: 161921370
Seitenaufrufe heute: 3326

Termine 2023
Menu

    Home

    User
    Forum
    Downloads
    Links
    Texte
    Newsarchiv
    Votes
    Suchen
    Kalender
    Impressum
    Kontakt
    Sitemap
 
Aktuelle Texte
1. K13online Impressum (NEU) (226)
2. Das Summen unter der Haut (Roman) (82)
3. K13online sucht gleichgesinnten Webmaster (518)
4. Aufruf zum Schutz unserer Kinder und unserer Freiheiten (10567)
5. FAQ: Pädosexualität(Pädophilie) (27986)
6. Ständige Werbeaktion: Registrierung als K13online User (10135)
7. K13online Werbeträger: Schlüsselanhänger Boylove (411)
8. Der verlorene Soldat (Spielfilm) (14850)
9. Ich, Tomek (Spielfilm) (8054)
10. Pornografie und Jugend (K. Starke Expertise) (9713)
Aktuelle Links
1. Deutsches Jungsforum (15277)
2. Visions of Alice (Web-Magazin) (675)
3. Weblog Heretic TOC (1067)
4. NewgonWiki (269)
5. Gastbeitrag Paco00(K13): Rezension zu Gesellschaftskritik in Stichworten (38)
6. Gastbeitrag Mimiano07(K13): Filmkritik zu CLOSE (27)
7. Pädoseite.home.blog (2735)
8. Edition Salzgeber (DVD-Spielfilme) (3938)
9. NAMBLA (Boylover-Organisation USA) (10937)
10. Free Spirits (Int. Boylove-Community) (7638)


Mündliche Urteilsverkündung Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: 43-jähriger Mann zu einem Jahr und acht Monaten Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung wegen § 176 ff. StGB mit Auflagen & Weisungen verurteilt 10.08.2023 [10:23:05]

Verteidiger Mathias Bürckle plädierte nicht auf ein milderes Strafmaß: PZ-News Journalistin bezeichnet Inhalte der K13online-Webseiten als "widerlich" und attackiert den Inhaber Dieter Gieseking in einer Verhandlungspause

Der Angeklagte wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre, damit ein Jahr mehr als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Der Verurteilte muss 100 Sozialstunden ableisten, damit 60 Stunden mehr als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Auflagen & Weisungen: Der 43-jährige Mann muss eine Therapie beginnen, vorzugsweise bei BIOS. Er darf diese erst dann beendet, wenn BIOS der Ansicht ist, dass die Therapie erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Verteidiger Mathias Bürckle schloss sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft & Nebenklage an. Zusätzlich mahnt er seinen Mandanten im Sinne des "Opferschutzes". Bürckle glaubt tatsächlich, dass Ihm seine Verteidigung gut geglückt ist. Anstatt ein erheblich milderes Strafmaß für seinen Mandaten zu fordern, stellt sich Bürckle auf die Seite der anderen Verfahrensbeteiligten. Mit einem solchen Verteidiger hat kein Angeklagter eine Chance auf ein gerechtes Urteil. Wir sprechen erneut eine WARNUNG aus!!! In der Gerichtspause vor der Verkündung der mündlichen Urteilbegründung hatte sich die PZ-Journalistin offensichtlich die K13online-Webseite angeschaut: "Ich finde die Inhalte widerlich", attackierte Sie den Inhaber Gieseking. Die PZ hatte eine mutmaßliche "Kinderschützerin" zur Berichterstattung über diesen Fall abgestellt. Eine vernünftige Unterhaltung war mit dieser Frau nicht möglich. Dies wird auch in ihrem einseitigen und völlig undifferenzierten Artikel deutlich. Von einem seriösen und objektiven Bericht kann nicht die Rede sein. Der Angeklagte wird einseitig negativ und als schlimmer Sextäter dargestellt, was in keiner Weise der Realität entspricht. Lesen Sie den ganzen Bericht mit einem Klick auf weiterlesen...

https://landgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde_DE/Startseite

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Keine Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt: Das Urteil gegen den 21-jährigen Ex-Fußball-Jugendtrainer vom Landgericht Karlsruhe-Pforzheim von sechseinhalb Jahren Jugendstrafe ist damit rechtskräftig 09.08.2023 [19:05:45]

Weisungen und Auflagen sind in dem Urteil nicht ausgesprochen worden: Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld wurde nicht zuerkannt, weil keine darauf gerichteten (Adhäsions-)Anträge gestellt waren

Bei Ablauf der Frist von einer Woche nach der mündlichen Urteilsverkündung hat der Verteidiger Matthias Belzner keine Revision gegen das Skandal-Urteil eingelegt. Damit sind die sechseinhalb Jahre Jugendstrafe gegen den Ex-Jugend-Fußballtrainer tatsächlich rechtskräftig geworden. Dies hat der Pressesprecher am Landgericht Karlsruhe auf Anfrage mitgeteilt. K13online hatte den Rechtsanwalt Belzner in der letzten Woche angerufen. Während des Telefongespräches wurde mehr als deutlich, dass dieser Verteidiger sich nicht für seinen Mandanten eingesetzt hat. Wir raten deshalb dringend davon ab, diesem Anwalt für eine Verteidigung bei diesen Deliktsarten ein Mandat zu erteilen. Die Richterin Diana Schick hat in ihrem mündlichen Urteil keine Weisungen & Auflagen gegen den 21-Jährigen ausgesprochen. Die schriftliche Urteilsbegründung bleibt abzuwarten. Als Nebenkläger waren lediglich zwei von den fünf betroffenen Jungen zugelassen worden. Beide wurden durch den Pforzheimer Rechtsanwalt Bastian Meyer während der Gerichtsverhandlungen vertreten. Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld wurde nicht zuerkannt, weil keine darauf gerichteten (Adhäsions-)Anträge gestellt waren. Demnach ist keinem der Jungen ein wie auch immer gearteter Schaden durch die Sexualkontakte mit dem Ex-Trainer entstanden. Den Gesetzgeber und in Folge dem Gericht interessiert solche gewaltlosen Beziehungen jedoch nicht. Weiterhin ist nicht bekannt, in welcher Jugendstrafanstalt sich der Ex-Trainer befindet. Wir bitten deshalb erneut um Hinweise über den gesamten Hintergrund in diesem Verfahren. Im Rahmen unserer Gefangenenhilfe sind wir bereit, dem Ex-Trainer im Jugendstrafvollzug zur Seite zu stehen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten... 

https://landgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde_DE/Startseite

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Pforzheimer Zeitung(Marek Klimanski) im Interview mit dem Theologen Lothar Gassmann: Christliche Fanatiker von Zuverlässiges Wort wünschen einem Pforzheimer Theologen den Tod 09.08.2023 [15:55:37]

Worauf warten die Ermittlungsbehörden & Justiz noch bei solchen Äußerungen?: "Bitte, Gott, töte ihn" und der Aussage "In einem besser funktionierenden, weniger schwachen Staat als dem unseren, würde er hingerichtet werden" 

Der freikirchliche Theologe Lothar Gassmann wurde vom Chefredakteur der Pforzheimer Zeitung Marek Klimanski interviewt: Gassmann ist im Nordschwarzwald nicht als Linker oder liberaler Theologe bekannt. Der Kopf der Bibelgemeinde mit Sitz im Pforzheimer Norden gilt selbst als konservativer Christ mit eher strengeren Glaubensansätzen. Dass die fanatischen Hass-Prediger vom Zuverlässigen Wort gerade Gassmann treffen ist dennoch völlig inakzeptabel und kriminell. Die Anzeigen häufen sich immer mehr. Wenn solche Morddrohungen keinen Straftatbestand erfüllen, was dann? Der "schwache" Staat kennzeichnet sich seit Monaten dadurch aus, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen gegen die Baptisten-Prediger eingeleitet werden. Die Prediger sind natürlich Brandstifter, denn es gibt immer durchgeknallte Menschen, die glauben im Namen "Gottes" Gewalttaten begehen zu dürfen. Die hiesige Kripo, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht müssen umgehend tätig werden. Worauf warten die Ermittlungsbehörden & Justiz noch? Wie lange will die Pforzheimer Kripo noch ermittelt? Wie lange will die Staatsanwaltschaft noch tatenlos zusehen? Wie lange soll es noch dauern, bis ein Amtsgericht einen Hausdurchsuchungsbeschluss ausstellt und alle Gegenstände zur Beweissicherung beschlagnahmt? Die Räumlichkeiten an der Zerrennerstraße wurden offenbar vom Vermieter noch immer nicht gekündigt. So können die Hass-Prediger & Anhänger dort weiterhin und ungestört ihr Unwesen treiben. Und die hiesige Lokalpresse, das Homo-Portal Queer.de sowie K13online schreibt sich die Finger wund und nix passiert. Wie eine solche Untätigkeit möglich ist, erschließt sich uns nicht... 

https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Christliche-Fanatiker-von-Zuverlaessiges-Wort-wuenschen-einem-Pforzheimer-Theologen-den-Tod-_arid,1906110.html (ABO)

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Buchneuerscheinung im Suhrkamp-Insel Verlag: Das Summen unter der Haut(Roman) - Buchlesungen des Autors Stephan Lohse in Berlin, Nottuln und Recklinghausen 08.08.2023 [16:33:00]

Die Goldenen 1970er Jahre. Im heutigen Zeitgeist sind wir davon Lichtjahre entfernt: Das Summen unter der Haut ist ein Roman über Liebe und Freundschaft, über das Aufwachsen in den siebziger Jahren – einer Vergangenheit, wie sie vielleicht nie war, aber hätte sein sollen

Wir schreiben das Jahr 1977. Die sexuelle Revolution erblüht in seiner Vielfalt. In den Goldenen 1970er Jahren kämpften Schwule & Pädos noch gemeinsam für Akzeptanz & Gleichstellung. Im heutigen Zeitgeist sind wir davon Lichtjahre entfernt. Der Roman vom Autor Stephan Lohse erzählt eine Liebesgeschichte zwischen zwei 14-jährigen Jungen. Nicht nur in der Fantasie könnte einer der Jungen auch jünger sein und der andere älter. Zitate: Kurz vor den Sommerferien bekommt er einen neuen Mitschüler, Axel. Sofort ist Julle verliebt. Dass er schwul ist, weiß keiner. Bis auf seine Schwester und seine Mutter vielleicht, Mütter sollen so etwas ahnen. Julle zählt die Stunden, die er Axel kennt, und freundet sich mit ihm an. Zusammen gehen sie ins Freibad, füttern Axels Kaninchen und entdecken eine versteckte, halb abgebrannte Hütte im Wald. Als sie deren Geheimnis beinahe gelüftet haben, ist Axel plötzlich verschwunden – und Julle ahnt, dass nach diesem Sommer nichts mehr so sein wird wie davor. Mit Stand von heute werden vier Buchlesungen des Autors angekündigt. Dabei ist auch der Schwule Buchladen Prinz Eisenherz in Berlin. Gleichgesinnte, die an den Lesungen teilnehmen, können uns gerne einen Bericht senden. Sollte es weitere Lesungen im Raum Pforzheim, Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg... geben, dann werden auch wir dabei sein. Die Frankfurter Buchmesse 2023 findet am Wochenende des 20. bis 22. Oktober statt. Der Suhrkamp-Insel Verlag wird dort auch wieder einen Stand haben, den wir u.a. besuchen werden. Wie auch in den vergangenen Jahren wird es wieder eine Bildergalerie & Video-Clips geben. Wie immer bei öffentlichen Veranstaltungen besteht die Möglichkeit eines persönlichen Treffens & Gespräche. Die Buchmesse in Frankfurt ist immer und für Jedermann/Frau eine Reise wert. Natürlich auch für pädophile Menschen... 

https://www.suhrkamp.de/buch/stephan-lohse-das-summen-unter-der-haut-t-9783458643890

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

(Update) Zum 5. Jahrestag des Interviews(Talk) von Massengeschmack.tv VETO (Holger Kreymeier) und K13online (Dieter Gieseking): Wie umgehen mit Pädophilen? 06.08.2023 [16:32:45]

Der einstündige Videobeitrag beinhaltet weit mehr als die Frage nach der Einvernehmlichkeit pädophiler Beziehungen: Dieter Gieseking äußert sich zu seiner Biografie, dem Themenkomplex der "Kinderpornografie" und der früheren Pädophilenbewegung

Vor fünf Jahren wurde am 7. August 2018 das zwischen Holger Kreymeier und Dieter Gieseking geführte Interview "Wie umgehen mit Pädophilen?" ins Internet gestellt. Bei YouTube ist ein Auszug(VETO-Folge 7) von circa 10 Minuten verfügbar. Das Video hat mit Stand von jetzt 19.890 Aufrufe und wurde 266 Mal positiv bewertet. Es sind 640 Kommentare vorhanden. Die damalige Zusage, das ganze Video frei zugänglich zu stellen, wurde leider nicht eingehalten. In dem bei YouTube verfügbaren Video-Clip wurde als Aufmacher lediglich die Frage diskutiert, ob es die Einvernehmlichkeit pädophiler Beziehungen geben kann oder nicht. Die angesprochenen Themenfelder sind jedoch vielfältiger. Zum Beispiel äußert sich Dieter Gieseking zu seiner Biografie, dem Themenkomplex der "Kinderpornografie" und dem früheren Fall EDATHY. Auch finden Diskussion zur Sexualwissenschaft und der früheren Pädophilenbewegung statt. Die öffentliche Bereitstellung des Video-Clips bei YouTube hatte im August 2018 in den dortigen Kommentaren für zahlreiche Hass-Beiträge gesorgt. In den folgenden Monaten hatten wir eine ganze Reihe von Hass-Kriminalität in den Kommentaren an YouTube gemeldet, die fast alles entfernt wurden. Aber auch bei Massengeschmack.tv gab es eine Vielzahl von Hass-Kommentare, die zur Schließung der Kommentarfunktion geführt hatten. Im heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist ist eine sachliche und rationale Diskussion kaum noch möglich. Desinformationen dominieren die gesellschaftspolitische Debatte. Dennoch war Holger Kreymeier bereit gewesen, dem Inhaber von K13online die Möglichkeit zu bieten, seine kontroversen Ansichten & politischen Positionen zur Pädophile einem relativ breitem Publikum vorstellen zu können. Wir erinnern am 7. August 2023 an diese Ereignisse..(Update 8. August: Der Video-Ausschnitt bei YouTube wurde auf privat umgestellt und ist nur noch als bezahlbares Abo für 2,99 Euro im Monat verfügbar. Der Sofort-Kauf des ganzen Videos kostet 3,99 Euro. K13online-User können die MP4-Datei bei uns anfordern) 

https://massengeschmack.tv/clip/veto7

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

(Update) Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Türkischen Beschuldigten(43) wird vorgeworfen, ein zehnjähriges Mädchen geküsst zu haben, während er einen pornografischen Film auf seinem Handy abspielte. Außerdem habe er sich vor ihr entblößt 05.08.2023 [12:44:29]

Um welche konkreten Auswirkungen es sich bei den Kids gehandelt haben soll, berichtet die Journalistin Marie Melson nicht: Die Aussagen der beiden Mütter sind jedoch von ganz entscheidender Bedeutung für die Urteilsfindung  

In letzter Zeit häufen sich vor den Pforzheimer Amts- und Landgerichten Fälle nach § 176 ff. StGB und 184b StGB, die durch die hiesige Lokalpresse öffentlich bekannt werden. Erneut hat die Richterin Diana Schick den Vorsitz beim Landgericht. Einem türkischen Beschuldigten(43) wird vorgeworfen, ein zehnjähriges Mädchen geküsst zu haben, während er einen pornografischen Film auf seinem Handy abspielte. Außerdem habe er sich vor ihr entblößt. Zudem beschuldigte ihn die Anklagebehörde, einen zwölfjährigen Jungen aufgefordert zu haben, sich vor ihm auszuziehen. PZ-News(Marie Melson) berichtet, dass der 43-Jährige zunächst alle Anschuldigungen bestritten hat. Richterin Schick setzte Ihn daraufhin unter Druck, dass er den Gerichtssaal nicht als freier Mann verlassen könne, wenn er dabeibleiben würde. Nun kam der Rechtsanwalt Mathias Bürckle ins Spiel und verlass nach Rücksprache mit seinem Mandanten eine Erklärung, die plötzlich ein Geständnis beinhaltete. Der Verteidiger Bürckle, der noch nicht einmal über eine eigene Webseite verfügt, ist K13online aus einem anderen Strafverfahren bestens bekannt.(siehe K13online-Newsarchiv) Die PZ-Journalistin berichtet weiter: Schließlich rief das Gericht einen Polizeibeamten und die beiden Mütter der Opfer in den Zeugenstand. Diese schilderten nach dem Geständnis vor allem die Auswirkungen auf die beiden betroffenen Kinder. Um welche konkreten Auswirkungen es sich bei den Kids gehandelt haben soll, berichtet die Journalistin Marie Melson nicht. Die Aussagen der beiden Mütter sind jedoch von ganz entscheidender Bedeutung für die Urteilsfindung. Insbesondere deswegen, weil hier u.a. auch eine Mindeststrafe von einem Jahr im Raum steht. Die Hauptverhandlung soll am 9. August um 9 Uhr fortgesetzt werden. Weitere Zeugen wurden zu diesem Gerichtstermin geladen. K13online wird als Prozessbeobachter zur journalistischen Berichterstattung an dieser Verhandlung teilnehmen... (Update bnn: Eltern sagen aus)

https://www.pz-news.de/region_artikel,-Zehnjaehriges-Maedchen-gekuesst-Angeklagter-aus-dem-Enzkreis-gibt-Tat-zu-_arid,1904556.html (ABO)

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Darknet-Plattformen BoyVids 6 und Forbidden Love und Child Porn Market: Jugendkammer am Landgericht Dresden schickt Hauptadministrator in eine psychiatrische Klinik 04.08.2023 [17:48:42]

Gefangene im Maßregelvollzug können im Prinzip viel länger in Unfreiheit gehalten werden, wie dies bei einer festen Haftstrafe im regulären Strafvollzug der Fall wäre 

Die Sächsische Zeitung berichtet als bisher einziges Mainstream-Medium von der Verurteilung des Heranwachsenden(18 bis 21 Jahre) Hauptadministrator der Darknet-Plattformen "Boyvids 6.0", "Forbidden Love" und "Child Porn Market". Der Journalist schreibt lediglich von einem Urteil mit einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Damit ist der Maßregelvollzug gemeint. Der Maßregelvollzug ist zunächst zeitlich unbegrenzt. Es müssen regelmäßig psychologische Gutachten erstellt werden. Die Unterbringung in einer solchen geschlossenen Anstalt kann erst dann durch den Jugendrichter beendet werden, wenn positive Sozialprognosen vorliegen. Gefangene im Maßregelvollzug können im Prinzip viel länger in Unfreiheit gehalten werden, wie dies bei einer festen Haftstrafe im regulären Strafvollzug der Fall wäre. Die Sächsische Zeitung schreibt nichts von einer regulären Freiheitsstrafe. Wurde der heute 22-Jährige auch zu einer Strafhaft verurteilt, dann schließt sich diese in der Regel an den beendeten Maßregelvollzug an. Er würde dann aus dem psychiatrischen Krankenhaus entlassen und in eine reguläre JVA verlegt werden. Allerdings kann die Zeit im Maßregelvollzug auf die Zeit in Strafhaft angerechnet werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht also nicht fest, wie viel Jahre der Freiheitsentzug insgesamt dauern wird. Nicht bekannt ist auch, ob das Rechtsmittel der Revision beim BGH eingelegt wird. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten... 

https://www.saechsische.de/kriminalitaet/kinderpornografie-plattform-betreiber-verurteilt-5891306.html

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Hände weg von unseren Kindern!: Für die Staatsanwaltschaft der bayerischen Landeshauptstadt ist der Tatbestand der Volksverhetzung jedoch nicht erfüllt 04.08.2023 [13:17:53]

Der auf dem AfD-Plakat als potenzielles Missbrauchsopfer dargestellte Junge darf weiterhin für  rechtspopulistische Zwecke missbraucht werden:  "Es ist sicherlich eine geschmacklose Darstellung, die hohe Schwelle eines strafbaren Verhaltens ist jedoch nicht erreicht", sagte die Pressesprecherin

Das Homo-Portal "Queer.de" berichtet über die Entscheidung der Münchener Staatsanwaltschaft zu einem AfD-Plakat, welches zu einer Demo gegen die Drag-Queen-Lesung am 13. Juni 2023 aufgerufen hatte. Mehrere Personen/Stellen hatten Strafanzeige wegen Volksverhetzung(§ 130 StGB) erstattet. Nach einer Vorprüfung des Sachverhaltes hat sich nun die Staatsanwaltschaft in München dazu entschlossen, kein Ermittungsverfahren gegen die dortige AfD einzuleiten: "Es ist sicherlich eine geschmacklose Darstellung, die hohe Schwelle eines strafbaren Verhaltens ist jedoch nicht erreicht", sagte Pressesprecherin Anne Leiding. "Insbesondere muss nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen des politischen Meinungskampfes viel hingenommen werden." Der auf dem AfD-Plakat als potenzielles Missbrauchsopfer dargestellte Junge darf weiterhin für rechtspopulistische Zwecke missbraucht werden. Die Weigerung zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens ist keine gerichtliche Entscheidung. Es ist nach Rechtsauffassung von K13online eine Fehlentscheidung der Staatsanwaltschaft. Es besteht durch ein Klage-Erzwingungsverfahren die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung herbei zu führen. Die Anzeige-Erstatter sollten ein solches Verfahren einleiten. Es darf nicht hingenommen werden, dass ein solches Hetzplakat legal sein soll. Die AfD wird dadurch ermuntert, weitere rechtspopulistische Aktionen durchzuführen. Die AfD erreicht bei den aktuellen Umfragen auf Bundesebene 21% der Wähler. DAS ist erschreckend. DAS ist brandgefährlich! DAS muss gestoppt werden! Mein Herz schlägt gegen RECHTS... 

https://www.queer.de/detail.php?article_id=46521

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Judith Basad(Nius) greift Deutschlandfunk(Dlf) in der ARD-Audiothek an: In einer kürzlich ausgestrahlten Sendung feiert die Rundfunkanstalt Pädophile als charakterstarke Kämpfer, die ihre perverse Neigung im Griff hätten 03.08.2023 [20:38:38]

Das Ziel ist klar: Pädophilie soll normalisiert werden * Der öffentlich-rechtliche Deutschlandfunk (DLF) setzt diesem Trend jetzt die Krone auf, meint Judith Basad

Judith Basad reißt einzelne Äußerungen im Radio-Featur völlig aus dem Kontext und zitiert nur die Stellen, die in Ihr Konzept des Artikel passen. Mit einen seriösen Journalismus hat dies absolut nichts zu tun. In dem Dlf-Audio wird die Pädophilie mit keinem Wort der Homosexualität gleichgesetzt. Der Basad-Titel "Pädophilie wie Homosexualität" ist eine glatte LÜGE. Wir verurteilen einen solchen "Journalismus" auf das Schärfste!!! Der Deutschlandfunk sollte sich überlegen, ob und in welcher Weise gegen Judith Basad vorgegangen wird. Basad unterstellt dem Dlf, die Pädophile zu normalisieren. Wenn dem wirklich so wäre, dann begrüßen wir eine solche Zielsetzung natürlich. Daran besteht allerdings erheblicher Zweifel. Denn weder beim Dlf noch in der ARD-Audiothek befinden sich Beiträge, die die politischen Positionen von K13online aufzeigen. Die Positionen zwischen dem Projekt "Schicksal und Herausforderung(SuH)" & auch dem GSA-Forum sind zwar mit unseren politischen Positionen unvereinbar. Jedoch haben diese enthaltsamen Pädophilen einen solch niederträchtigen Artikel mit solchen Falschdarstellungen wirklich nicht verdient. Die Initiative "Gegen das Puppenverbot" und die damit verbundene Verfassungsbeschwerde wird auch von K13online unterstützt. Wie nicht anders zu erwarten unterschlägt Basad diese Beschwerde beim BVerfG in ihrem Artikel. In dem Radio-Featur wird auch auf die DSM5 und die neue ICD11 hingewiesen. Demnach ist die Pädophile nur noch dann eine "Störung der Sexualpräferenz", wenn der Pädophile darunter leidet oder eine konkrete Gefahr für Kinder darstellt. Die weit überwiegende Mehrheit der Pädophilenszene fällt nicht mehr unter diese Diagnoseschlüssel. Basad verschweigt diese Fakten und belügt deshalb den Leser/die Leserinnen des Artikels. Die drei Männer werden als Perverse dargestellt, die Kinder vergewaltigen können. Das grenzt an Volksverhetzung. Es obliegt den drei Männern, ob diese Strafanzeige gegen Basad erstatten.... 

https://www.nius.de/Gesellschaft/so-feiert-der-deutschlandfunk-paedophilie-ab/9e08dd82-40f7-46a1-bfb3-a281ef69c920

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Bundesverfassungsgericht(BVerfG) nimmt Beschwerde nicht zur Entscheidung an: Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Volksverhetzung(§ 130 StGB) hinsichtlich eines GRÜNEN-Aufklebers bleibt rechtskräftig 02.08.2023 [08:35:40]

Grundrechte der Meinungs- und Kunstfreiheit haben strafrechtliche Grenzen: „Wir ficken Kinder bei jeder Gelegenheit - egal, ob ihr dafür oder ob ihr dagegen seid“ und "INZEST 90 DIE PÄDOPHILEN" ist Volksverhetzung

Ein wegen Volksverhetzung(§ 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c StGB) verurteilter Beschwerdeführer war tatsächlich der rechtspopulistischen Ansicht, dass sein volksverhetzender Aufkleber durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt ist. Das BVerfG hat seine Beschwerde nun als unzulässig verworfen, sodass die Verurteilung rechtskräftig ist. In der Begründung des Nichtannahmebeschlusses heißt es u.a. wie folgt: Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein selbst gestalteter Aufkleber, der einen Zusammenhang zwischen der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Pädophilie herstellt, von der Meinungs- beziehungsweise Kunstfreiheit gedeckt ist. Oben rechts befindet sich ein weißer Text in Versform, der lautet: „Wir ficken Kinder bei jeder Gelegenheit - egal, ob ihr dafür oder ob ihr dagegen seid.“ Darunter befindet sich eine gelbe Sonnenblume, die zu ihrer linken Seite unvollständig ist. Links neben der Sonnenblume befindet sich ein weißer großgeschriebener Text, der lautet: „UND DU?“. Auf der linken Hälfte des Aufklebers sind zwei Strichmännchen, ein weißes und ein schwarzes, dargestellt. Das weiße Strichmännchen ist kleiner, liegt auf dem Rücken auf einer weißen Unterlage und streckt Arme und Beine nach oben. Es soll sich augenscheinlich um ein Kind handeln, das auf einem Wickeltisch liegt. Direkt rechts daneben steht das schwarze größere Strichmännchen, das augenscheinlich eine erwachsene Person darstellen soll. Der Wickeltisch und das Kind befinden sich ungefähr auf Bauchhöhe der Person. Die Person hält ihre Hände am Gesäß des Kindes und beugt sich mit dem Oberkörper nach hinten. Unter den beiden Strichmännchen befindet sich ein weißer großgeschriebener Text mit blauem Unterstrich, der lautet: „INZEST 90 DIE PÄDOPHILEN“. Dieser Aufkleber wurde damals nicht nur im Original verbreitet, sondern war auch im Internet als Bilddatei verfügbar. Auch K13online wird in solchen Fällen oder bei vergleichbarer Propaganda gegen Pädophile/Pädosexuelle gemäß § 130 ff. StGB Strafanzeigen erstatten. Mit einem Klick gelanden Sie zur Begründung des Nichtannahmebeschlusses beim BVerfG... 

https://tinyurl.com/yvevkz8a 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht] [weiterlesen]

Seitennavigation


K13online QR-Code
K13 QR-Code

Umfrage für Studie der FernUni Hagen


Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
weitere Informationen



Umfrage für Studie an Pädophile


Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
weitere Informationen




Externe Artikel


Gegen Faschismus


Abgeordnetenwatch

Programmversion: 1.82 - Programm aktualisiert am 10.01.2021 [ Smilies im Forum und bbcode in der Signatur gefixt - AP ]