„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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Gegen das Puppenverbot: Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat die Aktenzeichen(2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097) der zwei Beschwerdeführer gegen den § 184l StGB mitgeteilt 02.01.2023

Das politische Erbe der früheren Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD: Die Ampel-Koalition(SPD + GRÜNE + FDP) der Bundesregierung muss den verfassungswidrigen § 184l StGB wieder abschaffen 

Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes(BVerfG) hat auf K13online-Anfrage die zwei Aktenzeichen der zwei Beschwerdeführer mitgeteilt. Auch Vertreter/Innen der Mainstream-Medien können unter Angabe von 2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097 dort anfragen. Die Verfahren sind in Bearbeitung. Ein Entscheidungstermin ist nicht absehbar. Die anwaltlichen Beschwerden wurden vom Projekt "Gegen das Puppenverbot" organisiert. Die beiden Beschwerdeführer richten sich gegen den am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen und damit neu geschaffenen § 184l StGB. Die frühere Bundesregierung der GroKo(CDU/CSU & SPD) hatte dieses strafrechtliche Verbot von sogenannten "Sexpuppen" mit kindlichem Erscheinungsbild kurz vor der Sommerpause bzw. den Bundestagswahlen verabschiedet. Der damaligen Bundesregierung, insbesondere den Wortführern der CDU/CSU-Fraktion, war nicht an verfassungskonformen Gesetzen im Sexualstrafrecht gelegen. Im Gegenteil: Sie folgten den Rufen des pöbelnden Mobs und liesen dabei das Grundgesetz außer Acht. Die Verfassungswidrigkeit des § 184l StGB ist ganz offensichtlich. K13online ist jedoch in den letzten 18 Monaten nach dem Inkrafttreten noch keine Verurteilung bekannt geworden. Demnach scheint es nur sehr wenige Betroffene zu geben, die sich im Besitz solcher Gegenstände befinden. In Deutschland werden solche angeblichen "Sexpuppen" mit einem kindlichen Erscheinungsbild ohnehin nicht produziert und auch nicht in deutschen Geschäften zum Kauf angeboten. Bei der grundgesetzwidrigen Strafbarkeit geht es also primär um die Einfuhr aus dem Ausland und den reinen Besitz solcher Puppen. Für ausländische Anbieter ist der deutsche Markt verloren. Erwachsene Sexpuppen sind übrigens auch in Deutschland legal. Ab welcher Körpergröße etc.. das illegale Verbot beginnt, weiß niemand. Die Ampel-Koalition der Bundesregierung hat für 2023 eine Strafrechtsreform angekündigt. Der § 184l StGB muss wieder abgeschafft werden. Die Entscheidung des BVerfG in Karlsruhe wird mit Spannung erwartet... 

https://www.bundesverfassungsgericht.de




https://gegen-das-puppenverbot.de/de


 

Team Gegen das Puppenverbot - Newsletter: Zwei Beschwerdeführer haben Verfassungsbeschwerden(VB) gegen den UNRECHTS § 184l StGB beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) eingereicht 03.07.2022

Wir leisten Widerstand und wehren uns! Wir haben ein Signal gesendet: Ein Signal an diejenigen, die meinen Menschenrechte mit Füßen treten zu können, solange es die Menschenrechte von Pädophilen und Hebephilen sind

Zwei Beschwerdeführer des Projektes "Gegen das Puppenverbot" haben beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) in Karlsruhe Beschwerde gegen den Unrechts § 184l StGB eingereicht. Dieser neue Straftatbestand von sogenannten Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild wurde von der früheren GroKo im Bundestag verabschiedet und war am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Schon bei der Anhörung im Rechtsausschuss hatte sich eine Mehrheit der Sachverständigen gegen eine Strafbarkeit ausgesprochen. Die jeweiligen Begründungen sind auf der Webseite des Projektes verfügbar. Die Original-Beschwerden wurden vom Projekt-Team nicht veröffentlicht. In einem Newsletter erläuert das Team die Vorgeschichte & die Hintergründe und die Schwierigkeiten, die mit der Verfassungsbeschwerde verbunden waren. Und tatsächlich: Nach Kenntnis von K13online hat es eine solche Beschwerde gegen ein Gesetz im Sexualstrafrecht in den letzten 20 Jahren nicht gegeben. Damit steht auch eine Grundsatzentscheidung durch das BVerfG an, denn diese Beschwerde beruht nicht auf ein vorangegangenes Strafverfahren, sondern richtet sich direkt gegen § 184l StGB. Für solche Beschwerden besteht eine Frist von einem Jahr, die nun am 1. Juli 2022 abgelaufen ist. Weitere VBs können in dieser Form gegen die anderen Unrechtsgesetze zwar nicht mehr eingelegt werden, aber sind in Strafverfahren nach Ausschöpfung aller Rechtsmitteln weiterhin möglich. Wiederholt rufen wir auch diese Betroffenen zu Verfassungsbeschwerden auf. Mit jeder Beschwerde erhöhen sich die Erfolgsaussichten. Das BVerfG wird in absehbarer Zeit den Eingang der VBs bestätigen und die Aktenzeichen mitteilen. Damit wird das Beschwerdeverfahren eröffnet sein. Im Anschluss wird das BVerfG darüber entscheiden, ob die Beschwerden zur Entscheidung angenommen werden oder nicht. Werden die VBs mit oder ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen bzw. abgewiesen, dann besteht die Möglichkeit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) zu ziehen. Bei angenommenen Beschwerden kann sich die BVerfG-Entscheidung über einen längeren Zeitraum hinziehen. Führen diese oder andere Verfassungsbeschwerden zum gewünschten Erfolg, dann wird der Gesetzgeber zum politischen Handeln aufgefordert werden, den § 184l StGB zu ändern oder ganz abzuschaffen. Die Ampel-Bundesregierung sollte einer positiven BVerfG-Entscheidung im Sinne der Beschwerdeführer zuvor kommen und eine verfassungskonforme Strafrechtsreform auf den parlamentarischen Weg bringen. Denn erklärt das BVerfG den § 184l StGB für verfassungswidrig, dann müssen alle Verurteilungen rückwirkend aufgehoben werden. Schon jetzt wird deutlich: Wir leisten Widerstand und wehren uns! Wir haben ein Signal gesendet: Ein Signal an diejenigen, die meinen Menschenrechte mit Füßen treten zu können, solange es die Menschenrechte von Pädophilen und Hebephilen sind... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4829

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

Gegen das Puppenverbot: Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat die Aktenzeichen(2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097) der zwei Beschwerdeführer gegen den § 184l StGB mitgeteilt von DonaldCampbell
am 03.01.2023

Das Verfassungsgericht kann es nicht immer richten. Die Verfassung erlaubt ja die Verfolgung von unschuldigen Menschen auf Grund des Sittengesetzes. Man denke z. B. an das Verbot von Sex zwischen Geschwistern (§173 StGB), welches das BverfG erst 2008 bestätigt hat oder die Verbote von fiktionaler pornografischer Kunst, die ja auch schon seit Ewigkeiten gelten.

Und es waren nicht nur CDU und CSU. Es waren alle Parteien des Bundestags, denn es gab keine Gegenstimme. Wir brauchen also ein Riesen-Umdenken in der Gesellschaft. Mit Verfassungsklagen erreicht man da wenig.

Überhaupt sehe ich jeden Verfassungspatriotismus kritisch. Es ist immerhin die selbe Verfassung, welche die Vernichtungskampagne gegen Homosexuelle gedeckt hat.

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