"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
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ARD-Report München unterschlägt das Quick Freeze Verfahren: Im Koalitionsvertrag der AMPEL-Bundesregierung wurde vereinbart, dass es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung geben wird 11.01.2023

Oberstaatsanwältin Manuela Teubel(ZKI): "Das Kind selbst hat sich niemandem offenbart. Nichtmal seiner Mutter. Es wurde nicht thematisiert, es gab keine Strafanzeige" 

Das ARD-Politik-Magazin Report München(BR) unterschlägt in seiner Reportage vom gestrigen Dienstagabend vorsätzlich das Quick Freeze Verfahren: Im Koalitionsvertrag der AMPEL-Bundesregierung wurde vereinbart, dass es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen geben wird. Ein solcher "Journalismus" offenbart eine Hofberichterstattung im politischen Interesse der parlamentarischen Opposition(Georg Eisenreich, Justizminister Bayern, CSU). Wir verurteilen einen solchen "Journalismus" auf das Schärfste. In der Reportage kommt auch die Oberstaatsanwältin Manuela Teubel(ZKI) zu Wort: "Wir wären von uns aus nie darauf gekommen, dass der Angeklagte, der Verurteilte tatsächlich ein Kind missbraucht hat. Das Kind selbst hat sich niemandem offenbart. nichtmal seiner Mutter. Es wurde nicht thematisiert, es gab keine Strafanzeige." K13online: Wenn von Seiten der Mutter & Kind keine Strafanzeige erstattet wurde, dann muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass eine Strafverfolgung nicht gewünscht war. Der § 176 ff StGB ist jedoch ein Offizialdelikt und es muss ermittelt, angeklagt und verurteilt werden. Wäre der 176er ein Antragsdelikt, dann hätte dem möglichen Wunsch der Beteiligten entsprochen werden können. Der Gesetzgeber ist zu einer entsprechenden Strafrechtsreform aufgefordert. Die Report-Moderation hat einen kritischen Kommentar von Dieter Gieseking(K13online) freigeschaltet: "Diese Ausführungen entsprechen der Realität und dem stimme ich ausdrücklich zu. Laut Koalitionsvertrag der Ampel wird es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung und damit auch keinen Generalverdacht gegen alle Bürger/Innen geben. Das Quick Freeze Verfahren hingegen ist verfassungskonform. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) muss nur noch einen Gesetzentwurf vorlegen. Dies wird im Beitrag jedoch nicht angesprochen. Deshalb ein unvollständiger Bericht." Mit einem Klick auf den unteren Link gelangen Sie direkt zum Transkript der politisch manipulierten Sendung... 

https://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/videos-und-manuskripte/missbrauchsfaelle-kinder-internet100.html



Zitate

Wird die Bundesregierung den Spielraum, den der europäische Gerichtshof Deutschland einräumt, nutzen, und die vorübergehende anlasslose Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung von Kinderpornografie ermöglichen? In der Koalition ist man uneins. Auf Anfrage von report München, heißt es, Zitat: "die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung (sei) noch nicht abgeschlossen."

K13online Anmerkungen

Der Ampel-Koalitionsvertrag ist eindeutig: Es wird keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen geben!!! Report München unterschlägt das Quick Freeze Verfahren. Wir verurteilen einen solchen "Journalismus" auf das Schärfste. 

"Wir wären von uns aus nie darauf gekommen, dass der Angeklagte, der Verurteilte tatsächlich ein Kind missbraucht hat. Das Kind selbst hat sich niemandem offenbart. nichtmal seiner Mutter. Es wurde nicht thematisiert, es gab keine Strafanzeige."

Manuela Teubel, Zentrum für die Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet

K13online Anmerkungen

Wenn von Seiten der Mutter & Kind keine Strafanzeige erstattet wurde, dann muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass eine Strafverfolgung nicht gewünscht war. Der § 176 ff StGB ist jedoch ein Offizialdelikt und es muss ermittelt, angeklagt und verurteilt werden. Wäre der 176er ein Antragsdelikt, dann hätte dem möglichen Wunsch der Beteiligten entsprochen werden können. Der Gesetzgeber ist zu einer entsprechenden Strafrechtsreform aufgefordert. 



 

Ein Jahr Ampel-Koalition der Bundesregierung: Hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung & des Sexualstrafrechts braucht niemand eine Bundesinnenministerin Faeser, die die politischen Positionen der CDU/CSU vertritt 09.12.2022

Starke Kritik von den GRÜNEN an Bundesinnenministerin Faeser(SPD): "Und wenn sie mal was mache, sei das konservative Innenpolitik, die man mit dem Koalitionsvertrag für überwunden hielt. So wie bei der Vorratsdatenspeicherung..." 

Die Ampel-Koalition regiert nun seit einem Jahr Deutschland. Es ist Zeit für eine Zwischenbilanz. Hat Bundeskanzer Olaf Scholz(SPD) die Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) nur nach Berlin geholt, um ihre Chancen zu verbessern, in Hessen Ministerpräsidentin zu werden? Zitat: Nach vielen aufgeregten, aber halbherzigen Dementis sehen das in der hessischen SPD und der Ampelkoalition inzwischen die meisten genauso – einfach, weil Faeser die besten Chancen hat, die CDU aus der Staatskanzlei zu werfen. Zu viel Show, zu wenig dahinter, so kann man es zusammenfassen: unverbindliche Eckpunktpapiere – aber kein einziges Gesetz. Und wenn sie mal was mache, sei das konservative Innenpolitik, die man mit dem Koalitionsvertrag für überwunden hielt. So wie bei der Vorratsdatenspeicherung. Die Ampel-Koalition braucht keine Bundesinnenministerin Faeser(SPD), die hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung & des Sexualstrafrechts die politischen Positionen der CDU/CSU vertritt. Entweder Sie tritt alsbald selbst zurück oder Bundeskanzler Scholz(SPD) bildet sein Kabinett entsprechend um. Faeser könnte sich selbst und der Bundesregierung einen großen Gefallen tun, wenn Sie in Hessen als Spitzenkandidatin antrifft und die Landtagswahl gewinnt. Eine SPD geführte Landesregierung ist auf jeden Fall besser, wie eine hessische Regierung mit CDU Beteiligung. Eine Ampel-Koalition in Hessen würde Faeser Grenzen setzen, die auf Bundesebene bereits vorhanden sind. Für K13online ist Faeser das einzige Kabinettmitglied, welches eine totale Fehlbesetzung ist. Ihre Inkompetenz zur Vorratsdatenspeicherung ist beschämend. Ihre undifferenzierte Wortwahl hinsichtlich ihres Kampfes im Sexualstrafrecht, welches Sie pauschal als "widerlichen Bereich" bezeichnet, verkennt die Realität völlig. Wir verurteilen eine solch vereinfachte und damit falsche Darstellung auf das Schärfste. Nancy Faeser ist als Bundesinnenministerin nicht geeignet... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4967

Anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller Verkehrsdaten soll abgeschafft werden: Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) legt Gesetzentwurf zum Quick Freeze Verfahren(Sicherungsanordnung) vor 26.10.2022

Die Regierungsfraktionen von SPD & GRÜNEN & FDP haben bereits der neuen Sicherungsanordnung zugestimmt: Sollte die SPD-Innenministerin Faeser im kommenden Gesetzgebungsverfahren weiterhin gegen den Koalitionsvertrag verstoßen wollen, dann muss SIE zwangsläufig als Innenministerin zurücktreten

Der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) hat nach der EuGH-Entscheidung den Gesetzentwurf zum Quick Freeze Verfahren(Sicherungsanordnung) vorgelegt. Die komplette Vorratsdatenspeicherung, die ohnehin seit 2015 nicht angewandt wird, soll abgeschafft werden. Damit setzt Buschmann den Koalitionsvertrag zwischen SPD + GRÜNE + FDP um. Nach der Ressortabstimmung innerhalb der Ampel-Bundesregierung wird das Gesetzgebungsverfahren beginnen. Die Regierungsfraktionen von SPD & GRÜNEN & FDP haben bereits der neuen Sicherungsanordnung zugestimmt. Jedoch verweigert sich weiterhin die Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD). Sie will eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen und damit gegen den Koalititionsvertrag verstoßen. Sollte die SPD-Innenministerin Faeser im kommenden Gesetzgebungsverfahren weiterhin gegen den Koalitionsvertrag verstoßen wollen, dann muss SIE zwangsläufig als Innenministerin zurücktreten. Faeser hat von der SPD-Fraktion im Bundestag keine Zustimmung erhalten. Innerhalb der SPD steht SIE nahezu allein dar. Eine Innenministerin, die mit der CDU/CSU gemeinsame Sache macht, hat in der SPD nichts verloren. Nicht nur die Fraktionen von SPD und FDP und GRÜNEN stehen zum Quick Freeze Verfahren, sondern auch die LINKE-Fraktion. Die neue Sicherungsanordnung bedarf allerdings auch der mehrheitlichen Zustimmung des Bundesrates. Deshalb sind auch die Landtagswahlen von politischer Bedeutung, denn das Motto lautet: #Nie wieder CDU!! Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zum Gesetzentwurf mit den K13online-Kommentaren & und einem kommentierten Artikel in der Berliner taz.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4930

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

ARD-Report München unterschlägt das Quick Freeze Verfahren: Im Koalitionsvertrag der AMPEL-Bundesregierung wurde vereinbart, dass es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung geben wird von Wolfgang
am 14.01.2023

Aus dem „Es ist ein Millionenmarkt …“ wird im weiteren Verlauf ein „Globales Milliardengeschäft“. Wie ist dieses Geschäft organisiert? Es ist seit Napster bekannt, dass man in Zeiten des Internets Files ohne Probleme verbreiten kann. Aus welchem Grund sollte jemand dafür bezahlen? Zumal ein Bezahlvorgang in diesen Fällen auch absolut anonym sein müsste. Was selbst mit Bitcoin ein schwieriges Unterfangen ist. Da Käufer und Verkäufer höchsten Wert auf Anonymität legen gibt es für den Verkäufer keinen Schutz vor Weiterverbreitung durch den Käufer. Selbst wenn er den Verbreiter benennen könnte verbietet sich in diesen Fällen eine Anklage. Der Käufer kann die Dateien problemlos bei kostenlosen Tauschbörsen hochladen. Wie soll man da Geld verdienen? Wenn es also dieses angebliche „globale Milliardengeschäft“ wirklich geben sollte wären Unternehmen wie Disney, Marvel, Columbia u.a. sicher bereit viel zu bezahlen um das Konzept für sich zu nutzen. Meiner Ansicht nach kann es heute so ein Geschäft nicht geben. Die Behauptung lässt sich durch nichts stützen.
"Diese Fotos und Videos zirkulieren in den Netzwerken der Sexualstraftäter rund um die Welt. Die jüngeren Betroffenen, die sexuelle Gewalt erfahren, werden so immer wieder traumatisiert, wenn sie feststellen, dass ihre Bilder im Netz sind." Da stellt sich die Frage, wie die Betroffenen das feststellen. Suchen sie im Darknet danach? Damit würden sie sich in die Gefahr begeben selber strafbare Handlungen zu begehen. Es wäre hilfreicher den Betroffenen Bewältigungsstrategien zu vermitteln und sie psychisch zu stärken als ihnen wieder und wieder zu sagen, dass sich die Aufnahmen im Netz befinden und wohl nie entfernt werden können. Das die Autorin die Problematik auf die „jüngeren Betroffenen“ beschränkt dient auch nur dem Framing.

Die Absicht des Artikels erscheint klar: Kinderpornografie als Argument für einen Überwachungsstaat zu etablieren. Man kann nur hoffen, dass sich die Gerichte und die Mehrheit der Bevölkerung davon nicht hinters Licht führen lassen. Massenüberwachung ist bisher keine legitimes Mittel und darf es auch nie werden.

Das Schicksal der Minderheit ist die Zukunft der Mehrheit.

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