K13online geht bis zu einem rechtskräftigen Urteil von der Unschuldsvermutung aus: Die Ermittlungsbehörden halten sich mit Stand von heute über die genauen Tatvorwürfe sehr stark zurück
In einer gemeinsamen Presse-Mitteilung der Staatsanwaltschaft & Polizeipräsidium Pforzheim wurde bekannt, dass ein 21-jähriger Fußballtrainer wegen § 176 ff StGB in U-Haft genommen wurde. Er soll mit zwei Jungen im Alter von 11 und 9 Jahren sexuelle Praktiken vollzogen haben. Die Deutsche Presse-Agentur(dpa) hat darüber berichtet und in der Folge sind die bundesweiten Mainstream-Medien in die Berichterstattung eingestiegen. Neben der Lokalpresse "Badische Neuste Nachrichten(bnn) berichtet besonders die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) sehr ausführlich. Die Ermittlungsbehörden halten sich mit Stand von heute über die genauen Tatvorwürfe sehr stark zurück. Auch die zwei Fußballvereine, wo der Trainer tätig war, sind öffentlich nicht bekannt. Ebenso ist nicht bekannt, in welcher JVA sich der junge Verdächtige in U-Haft befindet. Der 1. Fall soll sich bereits 2019 ereignet haben. Demnach war der Trainer zu diesem Zeitpunkt erst 18 Jahre jung. Damit fällt dieser Fall unter das Jugendstrafrecht. PZ-News(Constantin Hegel) greift in seinen Artikeln auch das erweiterte Führungszeugnis bei ehrenamtlichen Tätigkeiten in Fußballvereinen auf. Bei dem 21-jährigen Fußballtrainer waren keine Einträge vorhanden. Damit ist er nicht wegen dieser Deliktsart vorbestraft. K13online geht bis zu einem rechtskräftigen Urteil von der Unschuldsvermutung aus. Voraussetzung zur Anordnung einer Untersuchungshaft(U-Haft) durch einen Amtsrichter(-U-Richter) ist immer der dringende Tatverdacht. Darüber hinaus muss mindestens einer von drei Haftgründen vorliegen: Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr und/oder Wiederholungsgefahr. Deshalb kann schon jetzt angenommen werden, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen Anklage ergeben wird. Denn der Gesetzgeber hat bekanntlich festgelegt, dass auch einvernehmliche Sexualität mit Strafe bedroht ist. Ob diese Einvernehmlichkeit vor lag können nur die beiden Jungen in ihren polizeilichen und später gerichtlichen Aussagen bestätigen oder dementieren. K13online wird in jedem Fall an der öffentlichen Hauptverhandlung zur journalistischen Berichterstattung teilnehmen und aus der Sicht einer pädophilen Redaktion berichten. PZ-News wird wohl bis zu diesem Gerichtstermin in weiteren Artikeln berichten. Vorsorglich erinnern wir grundsätzlich daran, dass es nicht die Aufgabe von Journalisten ist, polizeiliche Ermittlungen zu führen. Die mediale Aufregung bei den Fußballvereinen und allen Betroffenen ist schon jetzt groß genug. Angesagt ist deshalb eine aufklärende Berichterstattung. Dafür steht K13online gerne bereit....
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/137462/5414021
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Deutsche Presse-Agentur(dpa)
Pforzheim
Trainer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in U-Haft
Weil er Kinder im Enzkreis sexuell missbraucht haben soll, ist ein Trainer in Untersuchungshaft gekommen. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten, wurde der 21-Jährige an seiner Wohnadresse festgenommen. Ob die mutmaßlichen Missbrauchsfälle in Zusammenhang mit der Trainertätigkeit des Mannes stehen, sei Gegenstand der Ermittlungen, sagte ein Polizeisprecher. Nähere Angaben zu den Hintergründen machte er am Mittwoch nicht.
Der Beschuldigte soll Ende 2019 ein damals 11 Jahre altes Kind missbraucht haben - das wurde über das mutmaßliche Opfer Ende des vergangenen Jahres bekannt. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Verdächtige unter anderem auch noch ein neunjähriges Kind sexuell missbraucht haben soll.
© dpa-infocom, dpa:230111-99-182891/2
https://www.zeit.de/news/2023-01/11/trainer-wegen-sexuellen-missbrauchs-von-kindern-in-u-haft
K13online geht bis zu einem rechtskräftigen Urteil von der Unschuldsvermutung aus!!!

Aufgrund der obigen dpa-Meldung sind die bundesweiten Mainstream-Medien in die Berichterstattung eingestiegen
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/21-jaehriger-aus-dem-enzkreis-wegen-mutmasslichem-missbrauch-festgenommen-100.html
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/baden-wuerttemberg/pforzheim--trainer-wegen-sexuellen-missbrauchs-von-kindern-in-u-haft-33091868.html
https://www.die-neue-welle.de/pforzheim/sexueller-kindesmissbrauch-im-enzkreis-mann-in-u-haft
https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-pforzheim-trainer-wegen-sexuellen-missbrauchs-von-kindern-in-u-haft-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230111-99-182891
https://www.bild.de/regional/stuttgart/muenchen-aktuell/mann-in-u-haft-trainer-soll-in-pforzheim-kinder-missbraucht-haben-82520832.bild.html
... und viele weitere mehr....
Neben der Lokalpresse "Badische Neuste Nachrichten(bnn) https://bnn.de/pforzheim/enzkreis/21-jaehriger-soll-im-enzkreis-zwei-kinder-missbraucht-haben berichtet besonders die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) sehr ausführlich:
https://www.pz-news.de/region_artikel,-Mann-soll-zwei-Kinder-im-Enzkreis-missbraucht-haben-Gibt-es-noch-weitere-Opfer-_arid,1790908.html
https://www.pz-news.de/region_artikel,-Moeglicher-Kindesmissbrauch-im-Enzkreis-Fussballtrainer-hat-E-Jugend-in-weiterem-Verein-betreut-_arid,1792468.html
https://www.pz-news.de/region_artikel,-Missbrauchsvorwuerfe-Muessen-Vereine-ein-Fuehrungszeugnis-von-Ehrenamtlichen-verlangen-_arid,1792762.html

Voraussetzung zur Anordnung einer Untersuchungshaft(U-Haft) durch einen Amtsrichter(-U-Richter) ist immer der dringende Tatverdacht. Darüber hinaus muss mindestens einer von drei Haftgründen vorliegen:
- Fluchtgefahr
- Verdunklungsgefahr
- Wiederholungsgefahr
Dem 21-jährigen Fußballtrainer wurde zunächst lediglich einmal der § 176 ff. StGB vorgeworfen. Bei den weiteren Ermittlungen soll es einen 2. Fall mit einem anderen Jungen gegeben haben. Aus diesem Grunde wird der U-Richter den Haftgrund der Wiederholungsfahr gesehen haben. Die beiden Fußballspieler waren 11 und 9 Jahre alt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_(Deutschland)
Die Ermittlungsbehörden halten sich mit Stand von heute über die genauen Tatvorwürfe sehr stark zurück. Auch die zwei Fußballvereine, wo der Trainer tätig war, ist öffentlich nicht bekannt. Ebenso ist nicht bekannt, in welcher JVA sich der junge Verdächtige in U-Haft befindet. Der 1. Fall soll sich bereits 2019 ereignet haben. Demnach war der Trainer zu diesem Zeitpunkt erst 18 Jahre jung. Damit fällt dieser Fall unter das Jugendstrafrecht.
Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) nimmt diesen Fall auch zum Anlass, über das erweiterte Führungszeugnis bei Ehrenamtlichen in Fußballvereinen zu diskutieren

Bei dem 21-jährigen Fußballtrainer waren keine Einträge vorhanden. Damit ist er nicht wegen dieser Deliktsart vorbestraft.