K13online Aktivitäten: Weitere Petitionsergänzung zur Aufnahme des Merkmals sexuelle Identität in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG)
30.01.2023
Die Petition befindet sich in der Schlussphase der parlamentarischen Beratungen: Die folgende Sitzungswoche des Bundestages wird vom 27. Februar bis zum 3. März 2023 sein
Die K13online-Petition(Dieter Gieseking & Mitzeichner/Innen bei OpenPetition) wurde erneut ergänzt. Die Petenten fordern die Aufnahme des Merkmals sexuelle Identität in Artikel 3 Abs. 3 GG. Im Jahre 2021 wurde diese Petition der damals bereits vorhandenen Petition angeschlossen, weil die Zielsetzungen verwandt sind. Jedoch geht die K13-Petition über die Leitpetition hinsichtlich der pädophilen-pädosexuellen Identität hinaus. Der Leitpetent Marc Frings fordert lediglich ein Diskriminierungsverbot von Lesben, Schwulen und Bisexuellen. Die 85. Sitzung des Deutschen Bundestages findet am 9. Februar 2023 statt. Auf der Tagesordnung befinden sich unter TOP 26 genau 14 Sammellisten von Petitionen, die vom Bundestag verabschiedet werden. Die Leitpetition mit der ID 111658 und damit auch die K13online-Petition Pet 4-19-07-103-044636 wird in den Sammellisten nicht aufgeführt. Die folgende Sitzungswoche des Bundestages wird vom 27. Februar bis zum 3. März 2023 sein. Sobald die Tagesordnungen bekannt sind, werden wir weiter berichten. Die oben aufgeführten Petitionen befinden sich bereits bei den Berichterstattern des Ausschusses und werden dort beraten. Im Anschluss wird der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgeben. Die Petition befindet sich also in der Schlussphase der parlamentarischen Beratungen und steht kurz vor der Abstimmung im Bundestag. In absehbarer Zeit werden wir als K13online-Petent die schriftliche Begründung erhalten. Der Petent wiederholt seine Bitte an die Mitglieder des Ausschusses der Fraktionen von SPD, GRÜNE, FDP und LINKE, mit dem Unterzeichner in einen direkten Dialog einzutreten. Unabhängig vom Ausgang dieses Petitionsverfahrens besteht zur Zielsetzung dieser Petition Diskussionsbedarf. Weitere Informationen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen....(Update 20. Februar 2023)
Die 85. Sitzung des Deutschen Bundestages findet am 9. Februar 2023 statt. Auf der Tagesordnung befinden sich unter TOP 26 genau 14 Sammellisten von Petitionen, die vom Bundestag verabschiedet werden. Die Leitpetition mit der ID 111658 und damit auch die K13online-Petition Pet 4-19-07-103-044636 wird in den Sammellisten nicht aufgeführt:
Sobald die Tagesordnungen bekannt sind, werden wir weiter berichten. Die oben aufgeführten Petitionen befinden sich bereits bei den Berichterstattern des Ausschusses und werden dort beraten. Im Anschluss wird der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgeben. Die Petition befindet sich also in der Schlussphase der parlamentarischen Beratungen und steht kurz vor der Abstimmung im Bundestag. In absehbarer Zeit werden wir als K13online-Petent die schriftliche Begründung erhalten. Zuvor wurde dem Petitionsausschuss eine weitere Ergängung gesandt, die Gegenstand der Petition wird.
Queer.de(Jeja Klein) philosophiert mit der Künstlichen Intelligenz(KI) im Chat GPT: Es ist möglich, dass die sexuelle Identität von Pädosexuellen geschützt wird, während das Ausleben verboten bleibt
28.01.2023
Merkmal der sexuellen Identität ins Grundgesetz aufnehmen: Besitzen die Politiker/Innen im Deutschen Bundestag & Bundesrat eigentlich eine ausreichende Intelligenz, um auch die Pädophilie/Pädosexualität in Artikel 3 Absatz 3 aufzunehmen?
Die Queer.de-Autorin Jeja Klein hat sich im Chat GPT mit einer Künstlichen Intelligenz(KI) unterhalten. Chat GPT imitiert Muster der Verwendung von Sprache in Dokumenten, die die KI gelesen hat. Und davon hat sie sehr viele gelesen. Natürlich kann eine KI nur zu dem Ergebnis kommen, mit dem sie zuvor gespeist wurde. So wundert es nicht, wenn Chat GPT & Jeja Klein zu einer falschen Schlussfolgerung bei der Frage der sexuellen Einvernehmlichkeit zwischen Erwachsenen & Kinder kommt. Bei der philosophischen Betrachtung der sexuellen Identität ins Grundgesetz kommt die KI aber zu einem richtigen Resultat: Es ist möglich, dass die sexuelle Identität von Pädosexuellen geschützt wird, während das Ausleben verboten bleibt. Dem hat sich die Queer.de-Autorin Jeja Klein angeschlossen. Nun stellt sich für K13online die folgende Frage: Haben die Politiker/Innen im Deutschen Bundestag & Bundesrat eigentlich eine ausreichende Intelligenz, um auch die Pädophilie/Pädosexualität in Artikel 3 Absatz 3 aufzunehmen? Denn es besteht die Befürchtung, dass diese menschliche Intelligenz nicht in 2/3 Mehrheit vorhanden ist. Ob diese Befürchtung berechtigt ist oder nicht, wird sich in absehbarer Zeit mit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschuss an den Deutschen Bundestages zeigen. In der Petition weißt der Petent Dieter Gieseking nämlich ausdrücklich daraufhin, dass die sexuelle Orientierung/Identität der Pädophilie/Pädosexualität etwas völlig anderes ist, als wenn man diese auch praktiziert. Wenn also das Grundgesetz zukünftig auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen vor Diskriminierung schützt, dann bedeutet dies nicht, dass damit auch der Unrechts § 176 ff. StGB etc. abgeschafft werden muss. Alle Grundrechte können durch Strafgesetze & Rechtsverordnungen eingeschränkt werden. Sogar die Grundrechte der freie Meinungsäußerung oder das Demonstrationsrecht unterliegen Einschränkungen. Die sexuelle Identität ins GG ist eine rein politische Endscheidung der notwendigen 2/3 Mehrheiten. Wird dieses Merkmal ins GG aufgenommen, dann können auch pädophile-pädosexuelle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind und zuvor alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen....
Diskriminierungsverbot mit 2/3 Mehrheit verabschiedet: Niederländisches Parlament nimmt das Merkmal der sexuellen Orientierung(seksuele gerichtheid) in Artikel 1 der Verfassung auf
19.01.2023
Auch die Pädophilie ist eine sexuelle Orientierung/Identität in Deutschland: "Der Schutz des Glaubens bedeutet ja auch nicht, dass islamistischer Terrorismus schützenswert sein soll"
Das niederländische Parlament in Den Haag hat mit den Stimmen der Linksliberalen(D66), der Grünen(GroenLinks), der sozialdemokratischen Partei(PvdA) und Teilen der Christdemokraten einer Verfassungsänderung mit 2/3 Mehrheit zugestimmt. Nun muss nur noch König Willem-Alexander das Gesetz unterzeichnen, was als Formsache gilt. Damit wir das Merkmal der sexuellen Orientierung(seksuele gerichtheid) in Artikel 1 der Verfassung aufgenommen. Das Diskriminierungsverbot tritt in Kraft: "Alle, die sich in den Niederlanden aufhalten, werden in gleichen Fällen gleich behandelt. Niemand darf wegen seiner religiösen, weltanschaulichen oder politischen Anschauungen, seiner Rasse, seines Geschlechtes oder aus anderen Gründen diskriminiert werden." Mit der Entscheidung des Parlaments werden nun die Worte "handicap" (Behinderung) und "seksuele gerichtheid" (sexuelle Orientierung) eingefügt. In Deutschland wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung das Gleiche vereinbart. Eine Petition, die auch die Pädophile einschließt, befindet sich seit geraumer Zeit bei den Berichterstattern der Bundestagsfraktionen. Die pädophile Orientierung/Identität ist durch das Grundgesetz schützenswert. Dies bedeutet nicht, dass sexuelle Gewalttaten an Kindern geschützt werden sollen. Unabhängig von den bestehenden Strafgesetzen muss auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen durch das Merkmal der sexuellen Identität geschützt werden. Das Internetportal Queer.de schreibt: LGBTI-Aktivist*innen halten diese Behauptungen für absurd – der Schutz des "Glaubens" bedeute ja auch nicht, dass islamistischer Terrorismus schützenswert sei. K13online interpretiert diesen Vergleich wie folgt: "Der Schutz der Pädophilie bedeutet ja auch nicht, dass sexuelle Gewalttäter schützenswert sind". Ob die niederländischen Pädophilen von diesem Verfassungsrang profitieren können, wird die Zukunft zeigen. Denn in den letzten Jahren gab es im Nachbarland massive Verfolgung gegen politische Aktivisten der dortigen Pädophilenszene...
(Update) K13online Petition an Deutschen Bundestag: Petitionsausschuss will sich beim Merkmal sexuelle Identität in Artikel 3 Grundgesetz nicht mit Pädophilie/Pädosexualität beschäftigen
10.05.2021
Leitpetition fordert lediglich Lesben, Schwule und Bisexuelle als sexuelle Identität ins Grundgesetz: K13online-Petent fordert darüber hinaus die Pädophilie/Pädosexualität als Merkmal der sexuellen Identität
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat erneut an den K13online-Petenten geantwortet. In diesem Dialog wird mitgeteilt, dass unsere später eingereichte Mehrfachpetition der Leitpetition angeschlossen bleibt, weil die Zielsetzungen verwandt seien. Dieser Auffassung kann sich der Petent in einem wichtigen Punkt nicht anschließen. Denn die Leitpetition beinhaltet lediglich Lesben, Schwule und Bisexuelle als Merkmal der sexuellen Identität in Artikel 3 Grundgesetz aufzunehmen. Wir haben kein Verständnis dafür, dass in der kommenden Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses an den Bundestag unsere vorgetragenen Aspekte der Pädophilie & Pädosexualität nicht eingegangen werden soll. Es bedarf einer politischen Debatte im Petitionsausschuss und in der Folge auch im Bundestag. Die sexuelle Identität im Grundgesetz muss auch die sexuelle Identität der Pädophilen/Pädosexuellen beinhalten. Auch diese sexuelle Minderheit muss vom Grundgesetz geschützt werden. Und zwar unabhändig vom Sexualstrafrecht, welches von K13online als Unrechtsgesetze bezeichnet wird. Die weit überwiegende Mehrheit der Pädophilen sind vom Sexualstrafrecht nicht betroffen. Zumindest diese Angehörigen der sexuellen Minderheit der Pädophilen bedürfen des grundgesetzlichen Schutzes vor Diskriminierung & Kriminalisierung und politischer Verfolgung. Die sexuelle Identität eines jeden Menschen ist Bestandteil der Persönlichkeit. Das Merkmal der sexuellen Identität muss grundsätzlich auch für pädophil-liebende Menschen gelten. Dabei ist klar, dass diese Forderung nicht nur mit einer politische Debatte verbunden ist. Die Streichung der Pädophilie aus den Katalogen der ICD10 & DSM5 geht damit auch aus Sicht der Sexualmedizin, Sexualwissenschaft und Sexualforschung einher. Der Petitionsausschuss wird daher erneut aufgefordert, sich bei der politischen Debatte um Lesben, Schwule und Bisexuelle einer Pädophilie-Debatte nicht zu verweigern. Der Petitionsausschuss hat in seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag die Möglichkeit, ein Sondervotum zur Leitpetition in der Pädophiliefrage abzugeben. Der K13online-Petent wird dazu dann eine weitere Stellungnahme abgeben. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu dem Schreiben des Petitionsausschusses. Ebenso zu unserem Newsletter 3/2021 an den Petitionsausschuss...(Update: Die Unterschriftensammlung der Mitzeichner/Innen bei openPetition wurde beendet und die Unterschriftliste wurde an den Petitionsausschuss geschickt)
K13online Petition an den Deutschen Bundestag: Die Forderung der sexuellen Identität in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG) ist bereits Gegenstand eines Petitionsverfahrens
08.04.2021
K13online Petition geht über die Leitpetition in einem wesentlichen Punkt hinaus: Wir fordern die Aufnahme ALLER sexuellen Identitäten in Artikel 3 Abs 3 des Grundgesetzes(GG)
Der Petitionsdienst des Deutschen Bundestages hat erneut reagiert und der K13online Petition ein neues Aktenzeichen gegeben: Pet 4-19-07-103-044636. Es existiert bereits eine Online-Petition mit der ID 111658, die sich bereits in der Prüfung befindet und ebenfalls eine Erweiterung des Artikels 3 GG mit dem Merkmal der sexuellen Identität fordert. Diese wurde von 115 Personen mit gezeichnet. Der Text dieser Petition beschränkt sich jedoch auf Lesben, Schwule und Bisexuelle. Obwohl sich die Lebenssituation homo- und bisexueller Menschen in Deutschland in den vergangenen Jahren insgesamt verbessert hat, werden Schwule, Lesben und Bisexuelle weiterhin diskriminiert- am Arbeitsplatz, in der Schule und, überdurchschnittlich häufig, in der Öffentlichkeit sowie im Freizeitbereich. Anders als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt das Grundgesetz das Merkmal sexuelle Identität nicht ausdrücklich. Die Aufnahme des Begriffs in Artikel 3 würde gewährleisten, dass homo- und bisexuelle Menschen im selben Maß wie Angehörige anderer sozialer Gruppen vor Benachteiligung geschützt sind. K13online fordert mit seiner Petition darüber hinaus die Aufnahme ALLER sexuellen Identitäten ins Grundgesetz. Auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen stellen eine eigenständige sexuelle Identität dar. Auch Angehörige dieser Minderheit bedürfen eines besonderen Schutzes vor Diskriminierung & Kriminalisierung. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird hiermit aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass zur sexuellen Identität auch die Pädophilen gehören. Dazu bedarf es auch einer Streichung der Pädophilie aus den Katalogen ICD 10 und DSM 5. Schon heute ist die Pädophilie in diesen Katalogen nur noch dann als "Störung der Sexualpräferenz" aufgeführt, wenn der Pädophile darunter leidet oder für sich bzw. Dritte eine Gefährdung darstellt. Die weit überwiegende Mehrheit der geschätzten 250 Tausend Pädophilen in Deutschland sind von diesen Katalogen nicht betroffen. Die Anerkennung & Akzeptanz der Pädophile als sexuelle Identität ist eine politische und sexualwissenschaftliche Forderung, die mit dieser Petition verbunden wird. Die gesellschaftliche Ausgrenzung & Verfolgung der Pädophilen muss beendet werden. Zur Mitzeichnung der K13online Petition gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen...
Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
weitere Informationen
Umfrage für Studie an Pädophile
Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
weitere Informationen
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Programmversion: 1.82 - Programm aktualisiert am 10.01.2021 [ Smilies im Forum und bbcode in der Signatur gefixt - AP ]