Augsburger Allgemeine & Deutscher Richterbund: Es ist höchste Zeit, dass der Bundesjustizminister die Ampel-Gespräche darüber zum Abschluss bringt und im September ein Reparaturgesetz vorlegt
06.09.2023
Heise-Telepolis kritisiert Gesetzesverschärfung aus 2021 scharf: Es existieren gerichtlicherseits bereits mehrere Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung dieser Strafnorm(§ 184b StGB - Kinderpornos)
Immer mehr Mainstream-Medien erwachen aus dem Tiefschlaf und kritisieren den § 184b StGB(Kinderpornos) in seiner Fassung ab dem 1. Juli 2021 scharf. Dabei wird leider oftmals vergessen, wer die politische Verantwortung dafür trägt. Es war die damalige GroKo aus CDU/CSU & SPD. Insbesondere die rechtspolitischen Wortführer von CDU & CSU haben sich bei den Anhörungen im Rechtsausschuss über die Warnungen der Sachverständigen hinweg gesetzt. Nicht nur die seit mehr als zwei Jahren von dem Unrecht direkt Betroffenen, sondern alle Bürger/innen & Wähler/Ihnen sollten sich daran erinnern. Das Motto NoGroKo & Nie wieder CDU(CSU) gilt auch im Jahre 2023 weiterhin, zumal in Hessen und Bayern Landtagswahlen anstehen. Bei verrückten Gesetzen kann die Antwort nur lauten: Gegen Unrecht hilft nur Widerstand! Die Ampel-Bundesregierung schleppt diese Erblast seit zwei Jahren vor sich her. Seit Monaten kündigt der Bundesjustizminister Marco Buchmann(FDP) einen Gesetzentwurf zur Reform des § 184b StGB an. Die Augsburger Allgemeine schreibt dazu: Vorschläge aus der Justizpraxis für eine Korrektur der missglückten Strafvorschriften liegen laut Rebehn bereits seit Monaten auf dem Tisch: "Es ist höchste Zeit, dass der Bundesjustizminister die Ampel-Gespräche darüber zum Abschluss bringt und im September ein Reparaturgesetz vorlegt. Das Thema ist dringlich." Heise Telepolis: Es existieren gerichtlicherseits bereits mehrere Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung dieser Strafnorm. Und auch die Politik hat unlängst erkannt, dass diese Verschärfung ein Fehler war. Die parlamentarische Sommerpause ist seit gestern beendet. Der angekündigte Gesetzentwurf liegt noch immer nicht vor. Das Gesetzgebungsverfahren beginnt mit einem Kabinettsbeschluss und der anschließenden 1. Lesung/Beratung im Deutschen Bundestag. Bis zum Inkrafttreten eines reformierten § 184b StGB werden weitere Monate des Unrechts vergehen. Tausende von Betroffenen werden der damaligen Strafverschärfung von CDU/CSU & SPD noch zum Opfer fallen...
Mainstream-Medien erwachen aus dem Tiefschlaf: SWR-Rechtsredakteur Kolja Schwartz erklärt, dass die Große Koalition zum Jahr 2021 den Besitz von Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft habe
26.08.2023
Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler fordert Gesetzesänderung im § 184b StGB(Kinderporno) * Rheinland-pfälzischer Justizminister Herbert Mertin(FDP) fordert ebenfalls eine schnelle Gesetzesänderung * Bundesjustizminister Buschmann(FDP) lässt weiterhin auf Gesetzentwurf warten
Die verheerenden Auswirkungen der Gesetzesverschärfungen zum 1. Juli 2021 werden auch in der Vielzahl immer deutlicher. Der SWR berichtet über einen weiteren Fall einer Lehrerin, der nach altem Recht schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden wäre. Seit über zwei Jahren muss in allen vergleichbaren Fällen jedoch Anklage erhoben werden. Wenn das Gericht das Verfahren nicht aussetzt und/oder ein Normenkontrollverfahren beim BVerfG einleitet, dann muss die Lehrerin zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr veurteilt werden. Schuld daran ist die frühere GroKo(CDU/CSU & SPD). Der neue FDP-Bundesjustizminister Buschmann hat zwar einen Gesetzentwurf bis Ende 2023 angekündigt, jedoch bis der reformierte § 184b StGB in Kraft getreten sein wird, werden in 2024 noch viele Unrechtsverfahren bei den Gerichten anhängig sein. Abgesehen davon, dass die Amts- und Landgericht sowieso schon völlig überlastet sind, betrifft dieses Unrecht auch zur Hälfte die Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden selbst. Die Hausdurchsuchungen & Beschlagnahmungen finden in der Regel bei den Eltern der Söhne & Töchter statt. Nicht nur die betroffenen Mütter & Väter sind zum Protest aufgerufen, sondern ALLE. Die Mainstream-Medien müssen über solche Fälle viel mehr berichten und das damit verbundene Unrecht aller Beteiligter stark kritisieren. Der Gesetzgeber muss verstärkt zum politischen Handeln aufgefordert werden. Die parlamentarische Sommerpause endet am 5. September mit der 117. Sitzung des Deutschen Bundestages. Die Fraktionen von SPD, GRÜNE & FDP(Ampel) + LINKE und sogar die CDU/CSU sind sich inzwischen darüber einig, dass es eine Strafrechtsreform im § 184b StGB geben muss. Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, wird K13online eine ergänzende Petition für eine kompletter Überarbeitung des 13. Abschnitts im Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen...
Artikel 49 Abs. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union(GRCh) und der deutsche § 184b StGB(Kinderpornos) in seiner Fassung ab 1. Juli 2021: Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein
13.08.2023
Prof. Dr. Dominik Brodowski und Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz: Amts- und Landgerichte müssen der Verhältnismäßigkeit zum Durchbruch verhelfen und dürfen hierzu die in § 184b StGB enthaltene Mindeststrafe ignorieren
Die Grundrechtecharta der Europäischen Union(EU) und der Europäische Gerichtshof(EuGH) ist dem deutschen Gesetzgeber und auch dem Bundesverfassungsgericht(BVerfG) übergeordnet. In Artikel 49 Abs. 3 der GRCh heißt es: Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein. Demnach müssen Amts- und Landgerichte der Verhältnismäßigkeit zum Durchbruch verhelfen und dürfen hierzu die in § 184b StGB(Kinderpornos) enthaltene Mindeststrafe ignorieren. Neben Prof. Dr. Dominik Brodowski und Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz hatten schon nahezu alle Sachverständigen bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestag auf die verfassungswidrige Gesetzesverschärfung im § 184b StGB in seiner Fassung ab dem 1. Juli 2021 hingewiesen. Auch K13online weißt seid der Vorlage des damaligen Gesetzentwurfes durch die frühere Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) auf diese Verfassungswidrigkeit hin. Zitate: Aber all das entbindet den deutschen Gesetzgeber nicht von seiner verfassungs- und europarechtlichen Pflicht, dies auch selbst ins Gesetz zu schreiben – und hierzu § 184b StGB zumindest um eine Regelung für minder schwere Fälle zu ergänzen. Die Ampel-Bundesregierung bzw. der zuständige Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) kündigt zwar seit Monaten einen Gesetzentwurf zur Rücknahme der damaligen Verschärfungen an. Dieser Entwurf soll nach der parlamentarischen Sommerpause bis zum Ende des Jahre 2023 vorliegen. Um bis zum Inkrafttreten eines fassungskonformen § 184b StGB weiteres Unrecht zu verhindern, rufen wir erneut alle Amts- und Landgericht dazu auf, die übergeordneten Vorgaben der Grundrechtecharta der Europäischen Union(EU) und des Europäischen Gerichtshofs(EuGH) anzuwenden. Konkret bedeutet dies für die Gerichte in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Strafmaße unter einem Jahr, Strafbefehle/Geldstrafen oder sogar Verfahrenseinstellungen möglich sind. Darüber hinaus können Gerichtsverfahren ausgesetzt werden. Das deutsche Grundgesetz bietet Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) an. Betroffene Amts- und Landgerichte müssen aber nicht die kommende Entscheidung des BVerfG abwarten, sondern müssen sich schon jetzt auf die Grundrechtecharta der Europäischen Union(EU) und der Europäische Gerichtshof(EuGH) berufen. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Artikeln von Prof. Dr. Dominik Brodowski und Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz...
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von K13online-Redaktion [Druckansicht]
Kommentare
Augsburger Allgemeine & Deutscher Richterbund: Es ist höchste Zeit, dass der Bundesjustizminister die Ampel-Gespräche darüber zum Abschluss bringt und im September ein Reparaturgesetz vorlegt
von DonaldCampbell am 08.09.2023
Der Mini-Artikel auf Telepolis ist relativ gut, weil er nicht nur auf die Lehrerin verweist, sondern auch die Tatsache benennt, dass Straferhöhungen gar nichts nützen. Er kritisiert die Gesetzgebung grundsätzlich.
„Mit der Verschärfung von Paragraf 184b Strafgesetzbuch hatte die Politik fraglos ein hehres Ziel im Blick, […]“
Hier klingt noch das grenzenlos selbstzufriedene „Gut gemeint, aber nicht gut gemacht“ an. Offen und absichtlich emotionale und irrationale Gesetzgebung ist nämlich nie gut gemeint. Sie ist immer ein böswilliger Anschlag auf die Gerechtigkeit.
Dazu sollte dann auch „böswillig“ gesagt werden, nicht mehr: „Ach Mensch, sie wollten ja etwas gegen Kinderpornografie tun. Also hatten sie das Herz ja am rechten Fleck.“
Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
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Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
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