Abgeordnetenwatch: K13online befragt PolitikerInnen im Bundestag zum neuen Zugangserschwerungsgesetz bei[update: ZugErschwG verzögert sich ]
30.07.2009
Gisela Piltz(FDP-MdB): Normenkontrollklage gegen ZugErschwG bei 1/3 Bundestagsmandaten * Gutachten für Verfassungsbeschwerde in Auftrag gegeben
Für eine Normenkontrollklage beim BVerfG in Karlsruhe bedarf es ein Quorum von 1/3 der Mitglieder des Deutschen Bundestags. Die drei Oppositionsparteien erreichen dieses Quorum nicht. Die FDP-Bundestagsfraktion hat deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben. Geprüft werden die Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sowie die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit und die Aussichten der Zulässigkeit und Begründetheit etwaiger Klagen. Lesen Sie die Antwort der FDP-Abgeordneten mit einem Klick hier:
die FDP-Fraktion hatte bei der Bundestagssitzung am 18. Juni vor Verabschiedung des neuen ZugErschwG nochmals deutlich gemacht, dass dieses ganz andere Gesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung eher nicht Stand hält. Heute hat nun der Ihnen sicherlich bekannte Abgeordnete Jörg
Tauss(ehm. SPD, jetzt Piratenpartei) Organklage beim BVerfG eingericht. Zur FDP berichtet Heise-Online u.a. wie folgt:
" Während der Debatte zur Verabschiedung des Zugangserschwernisgesetzes hatte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler bereits erhebliche Zweifel an der Form des Beschlusses geäußert. Die Beratung erfolge über ein gänzlich anderes Gesetz als ursprünglich vorgesehen, monierte der Liberale. Die FDP-Fraktion will trotzdem selbst nicht nach Karlsruhe gegen, sondern die restliche Opposition aktiv werden lassen. "
1. Sind die Inhalte im Heise-Artikel hinsichtlich der FDP-Positionen richtig ? - ansonsten bitte richtigstellen.
2. Beabsichtigt die FDP-Fraktion bzw. ein FDP-Abgeordeneter eine diesbezügliche Normenkontroll-Klage ? - dies wurde in Erwägung gezogen.
3. Wird es von der FDP eine Verfassungsbeschwerde gegen den Inhalt des Gesetz geben ? - erläutern Sie mir doch bitte die Unterschiede dieser drei formalen Möglichkeiten.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und warte auf eine baldige Antwort.
mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
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28.07.2009 Antwort von Gisela Piltz
Sehr geehrter Herr Gieseking,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Zugangserschwerungsgesetz.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat mehrfach während des Gesetzgebungsverfahrens, sowohl in den Ausschüssen als auch im Plenum, darauf hingewiesen, dass beim Zustandekommen des Gesetzes formelle Fragen aufgeworfen wurden, die nicht abschließend geklärt wurden und die jedenfalls rechtlich fragwürdig sind.
Sicherlich wissen Sie, dass die FDP-Bundestagsfraktion das Gesetz abgelehnt und hierzu auch einen Entschließungsantrag eingebracht hat. Den Entschließungsantrag finden Sie zum Download unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/134/1613469.pdf
Weiterhin hat die FDP-Bundestagsfraktion in einer Kleinen Anfrage die Argumentation von Union und SPD, insbesondere der Familienministerin Ursula von der Leyen, hinterfragt. Die Antwort der Bundesregierung auf die genannte Kleine Anfrage finden Sie ebenfalls zum Download unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/133/1613347.pdf
Die FDP-Bundestagsfraktion hat wie alle Bundestagsfraktionen vor allem und zunächst einmal die Aufgabe, ihre Standpunkte im parlamentarischen Verfahren vorzutragen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat im parlamentarischen Verfahren alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um ihre Kritik an dem Gesetzgebungsvorhaben vorzutragen. Das Gesetz ist dennoch mit den Stimmen der sog. Großen Koalition beschlossen worden.
Die FDP-Bundestagsfraktion kann - ebensowenig wie die Grünen oder die Linke - Normenkontrollklage einreichen, da hierfür ein Quorum von 1/3 der Mitglieder des Deutschen Bundestags als Antragsteller beim Bundesverfassungsgericht erforderlich ist (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG). Dieses Quorum kann bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen nicht einmal von allen Oppositionsfraktionen gemeinsam erreicht werden.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen zu lassen. Gegenstand der Prüfung sind die formelle wie auch materielle Verfassungsmäßigkeit sowie der Aussichten der Zulässigkeit und Begründetheit etwaiger Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nach Vorliegen des Gutachten weitere Schritte entsprechend der aufgezeigten Möglichkeiten und dargelegten Erfolgsaussichten, insbesondere im Hinblick auf die Klagebefugnis und die Zulässigkeit einer etwaigen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, prüfen.
Mit der Antwort von Frau Piltz sind wir voll inhaltlich und formal zufrieden. Das war bisher bei anderen PolitikernInnen nicht immer der Fall. Sobald der FDP-Bundestagsfraktion das oben genannte Gutachten vorliegt werden wir um dessen Zusendung bitten und auf diesen Seiten ggf. publizieren. Wir hoffen natürlich, dass auch die FDP zu einem positiven Entschluss kommt und Verfassungsklage beim BVerfG in Karlsruhe einreichen wird.
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Abgeordnetenwatch: BürgerInnen befragen PolitikerInnen im Bundestag zum neuen Zugangserschwerungsgesetz bei "Kinderporno-Webseiten" - vom 15.07.2009 Dr. Guido Westerwelle: FDP-Bundestags-Fraktion hat Gutachten für Verfassungsbeschwerde gegen Internetsperr- und Zensurgesetz in Auftrag gegeben
Die FDP-Fraktion hat bisher als einzige Partei im Bundestag ihre Ankündigung, gegen das neue Gesetz auch verfassungsrechtlich vorzugehen, wahrgemacht. Ein Gutachten wird erstellt und die Möglichkeiten einer Verfassungsbeschwerde werden geprüft. Der fraktionslose Abgeordnete der Piratenpartei Jörg Tauss hatte zuvor eine Organklage beim BVerfG in Karlsruhe eingereicht. Auch der AK-Zensur bereitet eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor. Am 12. September finden bundesweite Demonstrationen statt... http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1372
geschrieben
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Kommentare
Heise-Online
von K13online am 31.07.2009
Neue Zweifel an Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Web-Sperren
Zitate Auf jeden Fall können EU-Länder nun noch mindestens bis Anfang Oktober zu dem bis dahin auf Eis liegenden Vorhaben Stellung nehmen. Das Wirtschaftsministerium geht davon aus, dass das Gesetz anschließend rasch mit dem Segen Köhlers in Kraft tritt, bevor die auf wackeligen Füßen stehenden Sperrverträge kurz darauf greifen würden. Üblich ist normalerweise, dass die Notifizierung in Brüssel bereits vor der Verabschiedung eines Entwurfs im Bundestag erfolgt. Die große Koalition hatte es vor den Wahlen im Herbst aber eilig, die Kuh noch vor der Sommerpause vom Eis zu bringen.
JuLi-Chef Johannes Vogel: „Weg mit der Internet-Zensur!“
Zitate Und gerade jetzt scheint alles auf Schwarz-Gelb in Berlin zuzulaufen. Wird einem JuLi da nicht ganz blümerant?
Gar nicht. Ich bejubele Schwarz-Gelb ja nicht deshalb nicht, weil ich etwas gegen die Union hätte. Sondern weil ich finde, wir sollten mit unseren Inhalten werben. Je stärker die FDP wird, desto mehr können wir der Union abtrotzen. Die Abschaffung der Internet-Zensur etwa ist für mich Koalitionsbedingung.
Man darf sehr gespannt sein, ob sich auch die FDP-Fraktion dazu entscheiden wird. Das Gesetz wird voraussichtlich wegen der EU-Frist von drei Monaten erst nach den Bundestagswahlen in Kraft treten können. Das würde im Klartext bedeuten, dass eine neue Bundesregierung das Gesetz doch noch verhindern kann. Bei einer neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP kommt den Freien Domokraten also eine besondere Bedeutung zu.
K13online Redaktion zur journalistischen Berichterstattung der Themen Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität
Heise-Online
von K13online am 30.07.2009
Startprobleme beim Netzsperren-Gesetz
Zitate Das heftige umkämpfte "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" kann nicht planmäßig zum 1. August in Kraft treten. Dazu hätte das Normenwerk am heutigen Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden müssen, was aber nicht der Fall ist. Bevor die offizielle Veröffentlichung erfolgen kann, muss das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Im Präsidialamt kann derzeit mit der Prüfung des Vorhabens aber noch nicht einmal begonnen werden. Wie ein Sprecher Horst Köhlers gegenüber heise online bestätigte, "ist das Gesetz noch nicht bei uns gelandet". http://www.heise.de/newsticker/Startprobleme-beim-Netzsperren-Gesetz--/meldung/142760
Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
weitere Informationen
Umfrage für Studie an Pädophile
Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
weitere Informationen
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