Anzeigen- und Beschwerdeführer "Paul S." läßt Antrag auf Strafverfolgung an das Oberlandesgericht Karlsruhe durch seinen Rechtsanwalt prüfen
Die Strafanzeigen gegen die Pforzheimer Justiz gehen in die nächste Runde. Die Beschwerde gegen den Bescheid der StA Pforzheim wurde von der GStAin Karlsruhe abgewiesen. "Paul S." hatte gegen die StAin Stohrer/Pforzheim sowie die Pforzheimer RichterInnen des Amts- und Landgerichts wegen eines rechts- und verfassungswidrigen Durchsuchungsbeschlusses Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung(§ 339 StGB) und Verfolgung Unschuldiger(§ 344 StGB) erstattet. Nach Prüfung des Sachverhaltes wird sein Rechtsanwalt ggf. eine Anklageerhebung durch das Oberlandesgericht Karlsruhe einleiten lassen....
Die Generalstaatsanwältin in Karlsruhe, Stabelstr. 2, 76133 Karlsruhe, den 21.07.2009
OStA Karlsruhe Az: 9 Zs 1580/09, Anzeigesache 92 Js 7447/09 der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - gegen Staatsanwältin Stohrer wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung
Ihre Beschwerde vom 28.06.2009 mit Begründung vom 09.07.2009
Sehr geehrter Herr xxx,
Ihrer Beschwerde gegen die abschließende Verfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - vom 15.06.2009 gebe ich nach Prüfung der Sach- und Rechtlage keine Folge. Um Wiederholungen zu vermeiden, beziehe ich mich auf die in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht zutreffenden Gründe der genannten Verfügung, die durch Ihr Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid steht Ihnen, soweit der Vorwurf einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung erhoben wird, durch die Sie unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt sind, binnen eines Monates nach der Bekanntmachung der Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Anklageerhebung zu. Der Antrag muss die Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, sowie die Beweismittel angeben und von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Der Antrag ist beim Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe, einzureichen und muss bei diesem innerhalb der oben genannten Frist eingegangen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Oberstaatsanwältin
(Unterschrift)
Der Anzeigen- und Beschwerdeführer hat nun alle Dokumente und Schriftsätze einem renommierten Rechtsanwalt zur Prüfung des Sachverhaltes vorgelegt. Bei einer positiven Nachricht wird dann der o.g. Antrag an das OLG Karlsruhe gestellt. Das OLG wird ggf. darüber entscheiden, ob es zur Anklage gegen die Pforzheimer Justiz kommen wird oder nicht.
Pforzheimer Justizwillkür: Justizopfer "Paul S." legt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ein - vom 09.07.2009 Strafanzeigen gegen Pforzheimer Staatsanwältin und RichterInnen des Amts- und Landgerichts Pforzheim/Karlsruhe begründet * Beschwerdeverfahren eingeleitet
Das Justizopfer "Paul S." hat gegen den ablehnenden Beschluss der Staatsanwaltschaft Pforzheim Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingelegt. Im Februar d. J. hatte es eine rechtswidrige Hausdurchsuchung gegeben. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Pforzheimer Gerichte ist beim BVerfG in Karlsruhe anhängig. Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hatte die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Pforzheimer Justiz abgewiesen. Jetzt wird die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe über die Strafanzeigen entscheiden... http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1367
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Alle Dokumente, Gerichtsbeschlüsse, anwaltliche Schriftsätze, Verfassungsbeschwerde, Medienberichte, Politik etc. zur Pforzheimer Justizwillkür finden Sie in dieser Rubrik: http://k13-online.krumme13.org/text.php?s=list&kid=59
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