Paradigmenwechsel rückt in greifbare Nähe: Bei der Justizministerkonferenz geht es primär um die Herabsetzung vom Verbrechen zum Vergehen bzw. der Wiedereinführung eines minder schweren Falles im verfassungswidrigen § 184b StGB
Wie das Rechtsmagazin "Legal Tribune Online(LTO)" berichtet zeichnet sich für die Justizministerkonferenz(Jumiko) am 10. November 2022 eine Mehrheit zur Rückgängigmachung der Strafverschärfungen im § 184b StGB(Kinderpornos) an, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten waren. Neben den Justizministern/Innen von Brandenburg & Thüringen haben nun auch die Bundesländer Hamburg, Bayern und NRW Zustimmung signalisiert. Dabei fällt auf, dass nicht nur die SPD-Justizministerien, sondern auch die CDU/CSU-Justizministerien einer solchen Strafrechtsreform zustimmen wollen. Die damalige Opposition von GRÜNE, FDP und LINKE hatten sich ohnehin gegen diese Strafverschärfungen ausgesprochen. Auch der Deutsche Anwaltsverein(DAV) und der Deutsche Richterbund(DRB) fordert aktuell und erneut eine Wieder-Abschaffung der Verschärfungen. Dabei geht es primär um die Herabsetzung vom Verbrechen zum Vergehen bzw. der Wiedereinführung eines minder schweren Falles im verfassungswidrigen § 184b StGB. Aber auch der § 176 ff. StGB gehört auf den Prüfstein und muss komplett überarbeitet bzw. reformiert werden. Dazu schreibt LTO: An der SPD wird eine entsprechende Korrektur dabei wohl nicht scheitern. Das jedenfalls verspricht der Rechtspolitiker und parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Johannes Fechner im Gespräch mit LTO. Deshalb sind wir offen für Reformen und Verbesserungen. Wenn selbst Scharfmacher wie Bayern Änderungen fordern, zeigt das, dass wir nächstes Jahr im Rahmen der großen StGB-Reform auch diese Vorschrift auf den Prüfstand stellen sollten." Eine solch große Strafrechtsreform wurde auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung vereinbart. Es besteht jedoch dringender Handlungsbedarf, denn seit dem 1. Juli 2021 sind bereits Abertausende von Betroffenen diesen Unrechtsgesetzen zum Opfer gefallen. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) sollte deshalb noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Und damit nicht die Entscheidung des BVerfG im laufenden Normenkontrollverfahrens abwarten. Kommt es tatsächlich zur Rücknahme bzw. Wieder-Abschaffung der Verschärfungen, dann ist dies ein historisches Ereignis in der deutschen Rechtspolitik. Die K13online-Petiton gegen die Verschärfungen im Sexualstrafrecht würde im Nachgang zum gewünschten Erfolg geführt haben. Wir prüfen zur Zeit auf der Grundlage der veränderten politischen Mehrheiten eine neue Petition, um auch über den Petitionsausschuss und damit auch im Rechtsausschuss des Bundestages eine Reform im Sexualstrafrecht zu unterstützen und zu beschleunigen. Mit großer Spannung erwarten wir die Abstimmung bei der Jumiko am 10. November. Ein grundlegender Paradigmenwechsel scheint in greifbare Nähe zu rücken...(1. Update 3. November: Berliner Tagesspiegel berichtet. 2. Update: Die WELT berichtet - Ländermehrheit vorhanden. Ampel-Koalition signalisiert Zustimmung. 3. Update: Beschlussvorschlag liegt vor)
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/justizministerkonferenz-kinderpornografie-verbrechen-vergehen-minderschwerer-fall-brandenburg/
1. Update 3. November 2022: Berliner Tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/politik/bekampfung-von-kinderpornografie-durch-strafverscharfung-lander-wollen-reform-ruckgangig-machen-8826031.html
2. Update 3. November 2022: Die WELT
https://www.welt.de/politik/deutschland/article241914957/Verbreitung-von-Kinderpornografie-Dieser-Vorwurf-trifft-oft-die-Falschen.html
3. Update 3. November 2022: Der Beschlussvorschlag zur Herbstkonferenz liegt hier als PDF-Datei vor und umfasst fünf Seiten. Wir stimmen diesem Vorschlag in den wesentlichen Punkten zu. Die Text-Version befindet sich in unserem geschlossenen Forum.


Zitate
Fragt man bei den Bundestagsfraktionen der großen Koalition nach, warum eine derart praxisferne Regelung seinerzeit entgegen allen Warnungen überhaupt Gesetz werden konnte, erfährt man von der Union, dass die damalige SPD-Justizministerin Christine Lambrecht dafür die Verantwortung trägt: "Die Hochstufung des Besitzes von Kinderpornographie zu einem Verbrechenstatbestand ist auf Druck von Justizministerin Lambrecht erfolgt. Sie stand seinerzeit unter erheblichem öffentlichem Druck, weil sie zunächst Strafschärfungen beim sexuellen Missbrauch von Kindern verweigert hatte. Mit der Einstufung von Kinderpornographie als Verbrechen hat sie einen politischen Befreiungsschlag versucht. Juristische Bedenken gab es damals schon viele, die Justizministerin hat sie aber beiseite gewischt", so CDU-Rechtspolitiker Dr. Jan-Marco Luczak.
K13online Anmerkungen
Die obige Schilderung ist so nicht ganz richtig bzw. lückenhaft. Die damalige Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) hatte die später vom Bundestag beschlossenen Verschärfungen zunächst abgelehnt. Daraufhin gab es massive Angriffe durch den NRW-Innenminister Reul(CDU) mit Hetzschlagzeilen in der BILD(Blödzeitung/Ex-Redakteur Reichelt). Schon am nächsten Tag kippte Lambrecht um und legte dann den verfassungswidrigen Gesetzentwurf vor, der zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten war.
Die treibenden Wortführer für diese Verschärfung waren alle samt CDU- und insbesondere CSU-Abgeordnete im Rechtsausschuss des Bundestages gewesen: Torsten Frei, Alexander Hoffmann und eben dieser Dr. Jan-Marco Luczak. Jetzt die Behauptung aufzustellen, dass Lambrecht die alleinige Schuld trägt, ist eine vorsätzlich Täuschung und eine unverschämte Frechheit & LÜGE. Die Hauptschuld trägt die CDU/CSU-Fraktion im damaligen Bundestag. Dies entbindet natürlich nicht die SPD-Fraktion von einer erheblichen Mitschuld an der Verschärfung.
Auch der Bundesrat hatte die Verschärfungen im § 184 ff. und § 176 ff. StGB durchgewunken. Alle zugestimmten Bundesländer tragen deshalb ebenfalls eine politische Mitschuld. Zumindest hätten die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen können und müssen. Eine solche Blockade hätte dazu geführt, das die Gesetze nicht mehr vor den damaligen Bundestagswahlen hätten in Kraft treten können.
K13online hatte auch den Bundespräsidenten Steinmeier(SPD) mit Schreiben vom 13. Mai 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Verschärfungen hingewiesen:
https://krumme13.org/text.php?s=read&id=1576
Das Bundespräsidialamt hatte mit Schreiben vom 28. Mai 2021 mitgeteilt, dass eine verfassungsrechtliche Prüfung stattfinden soll:
https://krumme13.org/text.php?id=1577&s=read
Trotzdem hatte Bundespräsident Steinmeier diese neuen Gesetze unterschrieben, obwohl diese mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Damit trägt auch ER eine Mitschuld an den heutigen Gesetzen, die nun wieder rückgängig macht werden sollen.
Zitate
An der SPD wird eine entsprechende Korrektur dabei wohl nicht scheitern. Das jedenfalls verspricht der Rechtspolitiker und parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Johannes Fechner im Gespräch mit LTO: "Bei der Verabschiedung der Strafrechtsverschärfung hatten wir schon Bedenken und uns vorgenommen, die genauen Auswirkungen auf die Strafrechtspraxis zu beobachten. Auch wir haben Rückmeldungen von Staatsanwaltschaften, dass die damalige Reform ineffektiv ist. Deshalb sind wir offen für Reformen und Verbesserungen. Wenn selbst Scharfmacher wie Bayern Änderungen fordern, zeigt das, dass wir nächstes Jahr im Rahmen der großen StGB-Reform auch diese Vorschrift auf den Prüfstand stellen sollten."
K13online Anmerkungen
Eine 16 Monate verspätete Einsicht, einen gravierenden Fehler gemacht zu haben, ist zwar ein positives Zeichen, jedoch hätte man ganz einfach auf die Rechtsexperten hören müssen. Die Wortführer der SPD-Fraktion im Rechtsschuss haben sich vom damaligen Koalitionspartner CDU/CSU unter Druck setzen lassen. Trotzdem trägt auch Fechner die politische Verantwortung für alles Unrecht, welches seit dem 1. Juli 2021 geschehen ist und bis zu einer Strafrechsreform noch geschehen wird. Politische Fehlentscheidungen einzugestehen, gehört nicht zu den Stärken von Politiker/Innen. Durch die Regierungsbeteiligung in der Ampelkoalition hat die SPD-Fraktion die Möglichkeit & Pflicht, ihren Fehler zu korrigieren. Die Ampel-Koalitionspartner GRÜNE & FDP mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann werden einer Reform im Sexualstrafrecht sicherlich nicht entgegen stehen. Denn schon in der damalige Opposition waren sie gegen die Verschärfungen gewesen.
Ein Paradigmenwechsel rückt in greifbare Nähe!!!
Justizministerkonferenz von Bund und Ländern am 10. November 2022: Bundesland Thüringen unterstützt Beschlussvorschlag von Brandenburg für Strafrechtsreform der verfassungswidrigen Verschärfungen im § 184b StGB |
29.10.2022 |
Beschlussvorschlag: Darin wird der Bundesjustizminister gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Tatbestände des 184b StGB entweder zum Vergehen herabstuft oder eine Regelung für minder schwere Fälle vorsieht und die Mindestfreiheitsstrafe auf unter einem Jahr festlegt
Endlich!!! Das Bundesland Brandenburg hat nach 16 Monaten verfassungswidriger Strafverschärfungen im Unrechts § 184b StGB(Kinderpornos) einen Beschlussvorschlag für die nächste Justizministerkonferenz eingebracht. Dieser Vorschlag wird jetzt auch vom Bundesland Thüringen unter TOP II 18 "Anpassung des Strafrahmens des § 184b StGB" unterstützt. Die Thüringische Landeszeitung(tlz) berichtet: Diese Neufassung des Paragrafen 184b StGB sei im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag zu Recht auf erhebliche Kritik aus der Strafverfolgungspraxis, der Wissenschaft und den Ländern gestoßen. Fast alle Rechtsexperten hatten sich damals dagegen ausgesprochen. Trotzdem hatte die damalige GroKo, insbesondere die CDU/CSU, dieses neue Gesetz kurz vor der Sommerpause 2021 bzw. vor den Bundestagswahlen, durch das Parlament gepeitscht. K13online hatte bereits ab dem damaligen Gesetzgebungsverfahren 2020 und erst Recht nach dem Inkrafttreten am 1. Juli 2021 immer wieder auf diese Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Inzwischen werden Tausende von Betroffenen diesem Unrechtsgesetz zum Opfer gefallen sein. tlz-Zitate: Es fehle angesichts der Hochstufung zum Verbrechen an der Möglichkeit, das Verfahren aus Opportunitätsgründen einzustellen oder gegebenenfalls auch mit einem Strafbefehl zu erledigen, was mitunter erhebliche Probleme im Umgang mit solchen Fällen bereiten könne, so eine Ministeriumssprecherin. Der vorgelegte Beschlussantrag bedarf bei der Justizministerkonferenz einer Mehrheit bei den Justizministern/Innen der 16 Bundesländer. Auch der Bundesjustizminister Maco Buschmann(FDP) wird bei dieser Konferenz dabei sein. Der Kriminologe Thomas Rüdiger hat in einem MDR-Nachrichtenradio-Podcast erneut auf die ungerechte Gesetzeslage hingewiesen und diese weiter verstärkt. Rüdiger hat erkannt, dass mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen selbst noch Kinder & Jugendliche sind. Er weist auch auf die Normenkontrollklage beim BVerfG hin. Man müsse den Straftatbestand ganz neu denken... ! K13online plädiert darüber hinaus für eine komplette Überarbeitung des gesamten 13. Abschnittes im Sexualstrafrecht, denn die Bezeichnung "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" ist eine Lüge des Gesetzgebers. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu Zitaten aus der Thüringischen Zeitung...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4932
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Vorlage zum BVerfG wegen § 184b StGB(Kinderpornos): Warum ist die am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Verschärfung verfassungswidrig und verstößt deshalb gegen das Grundgesetz? |
18.10.2022 |
Konkretes Normenkontrollverfahren: Verstoß gegen das Übermaßverbot(Art. 2 Abs. 2 GG) + Verstoß gegen das Schuldprinzip(Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) + Verstoß gegen die Berufsfreiheit(Art. 12 GG)
Dem Rechtsmagazin Legal Tribune Online(LTO) liegt die Begründung des konkreten Normenkontrollverfahrens vom Münchener Amtsrichter Robert Grain an das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) vor. Das BVerfG wird über die Grundrechtsverstöße im Unrechts § 184b StGB entscheiden. LTO berichtet zwar über diese Begründung, aber hat diese nicht als Original-Quelle bereitgestellt. Deshalb hat K13online selbst beim BVerfG angefragt. Die Entscheidung des BVerfG wird von historischer Bedeutung sein. Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte kann neben dem vorgelegten Einzelfall auch eine Grundsatzentscheidung zum "Kinderporno" § 184b StGB ergehen. Wird dieser § auch nur in einem Punkt für verfassungswidrig erklärt, dann ist der Gesetzgeber zum politischen Handeln gezwungen. Die Ampel-Bundesregierung bzw. der Bundesjustizminister Maro Buschmann(FDP) muss dann eine Strafrechtsreform einleiten bzw. einen Gesetzentwurf vorlegen, der mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In einem solchen Gesetzgebungsverfahren kommt der Koalitionsvertrag zwischen der SPD & GRÜNE & FDP zum Tragen. Darin wurde vereinbart, das Gesetze auf Evidenz basieren müssen. Dazu wird es erneut Anhörungen von Sachverständigen im Rechtsausschuss geben. Die alte Bundesregierung der GroKo hatte fast alle Stellungnahmen der Rechtsexperten ignoriert und damit verfassungswidrige Gesetze verabschiedet. Die Ampel-Bundesregierung wird bei einem erfolgreichen Normenkontrollverfahren die historische Möglichkeit erhalten, eine Reform im Sexualstrafrecht durchzuführen, die Grundgesetz konform ist - und damit verfassungswidrige Gesetze zu überarbeiten bzw. zu revidieren bzw. abzuschaffen. Allerdings gibt es von Seiten K13online auch rechtliche Kritik an der Begründung des Normenkontrollverfahrens. Das angeführte Fallbeispiel mit der bildlichen Darstellung eines Kusses ist völlig ungeeignet, um eine Verfassungswidrigkeit zu begründen. Auch vermissen wir in dem LTO-Artikel bzw. Begründung einen Hinweis darauf, das die Gerichte seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr die Möglichkeit von Strafbefehlen/Geldstrafen haben. Auch dies verstößt gegen das Übermaßverbot & das Rechtsstaatprinzip, welches nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Mit einem Klick auf den unteren Link und mit weiterlesen gelangen Sie zu mehr Informationen...
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(Update) Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier(SPD) hat Gesetzespaket zum neuen Sexualstrafrecht unterschrieben: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2021 |
25.06.2021 |
Aufruf zu Verfassungsbeschwerden: Rügen gegen § 176 StGB (Mindeststrafe ein Jahr) und § 184b StGB (Mindeststrafe ein Jahr) sowie § 184l StGB("Sexpuppen" mit kindlichem Erscheinungsbild)
Der Bundespräsident Steinmeier(SPD), die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel(CDU) und die Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) haben das Gesetzespaket zur historischen Verschärfung im Sexualstrafrecht bereits am 16. Juni 2021 ausgefertigt. Es wurde am 22. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. K13online ruft deshalb alle von den Unrechtsgesetzen Betroffenen zu Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) auf. Wir zitieren Bertold Brecht: Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. In den Verfassungsbeschwerden sind primär die Anhebungen der Mindeststrafen in den § 176 und § 184b StGB auf ein Jahr Freiheitsstrafe zu rügen. Ebenso die Neuschaffung des § 184l StGB. Fast alle Rechtsexperten hatten sich bei der Anhörung im Rechtsausschuss gegen diese Gesetze ausgesprochen. Sie sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar: Übermaßverbot in Verbindung mit dem Wegfall von Minderschwerenfällen bzw. Strafbefehlen/Geldstrafen. Auch wird diese neue Gesetzeslage zur völligen Überlastung der Ermittlungsbehörden & Gerichte führen. KEIN Kind wird besser vor sexualisierte Gewalt geschützt sein. Im Gegenteil: Die jährliche Kriminalstatistik wird rapide ansteigen. In der Folge der Anhebungen von Mindest- und Höchststrafmaße wurden auch die Tilgungsfristen bei Einträgen im erweiterten Führungszeugnis(Bundeszentralregistergesetz) verlängert. Auch wenn es nun doch keinen lebenslänglichen Eintrag gibt, so ist eine grundgesetzliche Resozialisierung nahezu ausgeschlossen. Im Übrigen wurden die §§ 176a - 176d StGB neu gegliedert und erweitert. NEU und erstmals kann das Gericht von Strafe gemäß § 176 Abs. 2 StGB absehen, wenn der Altersunterschied zwischen dem "Täter" und dem Kind bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen geringt ist. Damit erkennt der Gesetzgeber erstmals an, dass es Einvernehmlichkeit gibt. Jedoch nur unter Kindern bzw. Jugendlichen, wobei kein Alter und auch keine Altersgrenze genannt wird. K13online begrüßt einen solchen Strafausschluss zwar grundsätzlich als richtungsweisend, denn dadurch wird einer Kriminalisierung & Strafverfolgung von Kindern & Jugendlichen entgegen gewirkt. Dennoch ist auch dieser 2. Absatz in § 176 StGB verfassungswidrig, weil dieser gegen das Bestimmtheitsgebot im Grundgesetz verstößt. Darüber hinaus bedarf es einer politischen Prüfung des Gesetzgebers und des BVerfG hinsichtlich von Einvernehmlichkeit, wenn die Altersunterschiede der Beteiligten größer sind. K13online ruft deshalb schon jetzt die nächste Bundesregierung & die Opposition zum politischen Handeln auf. Die kommenden Bundestagswahlen am 26. September werden zeigen, ob die neue Bundesregierung verfassungskonforme Gesetze schafft....(Update 25. Juni: 2. Offener Brief an das Bundespräsidialamt) https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4510
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Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz - Richterbund warnt vor Konfliktverteidigung: Koalitionsentwurf zum Sexualstrafrecht schadet dem Kinderschutz und führt zu erheblichen Wertungswidersprüchen |
08.12.2020 |
Generalstaatsanwaltschaft(Bussweiler) lehnt Strafverschärfungen in den § 176 ff. StGB und 184 ff. StGB ab: Noch nie hat ein Sexualtstraftäter vor der Tat deren strafrechtliche Folgen kalkuliert
Mit überwältigender Mehrheit haben sich die Sachverständigen bei der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gegen die Strafverschärfungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgesprochen. Lediglich Dr. Franziska Drohsel sprach sich für Erhöhungen bei den Mindest- und Höchststrafmaßen aus. Ihr Schwerpunkt lag beim Zeugnisverweigerungsrecht der Beratungsstellen. Bezeichnenderweise steht auch der Richterbund & die Generalstaatsanwaltschaft in weiten Teilen nicht auf der Seite Bundesregierung. Eine Strafbarkeit von sogenannten "Kinder-Sexpuppen" wird nahezu einstimmig abgelehnt. Parteiübergreifend haben sich die Sachverständigen nicht an die politischen Vorgaben im Gesetzentwurf gehalten, sondern auch die Regierungsfraktionen stark kritisiert. Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Übermaßverbot des Grundgesetzes und enthält erhebliche Wertungswidersprüche. Sieben von acht Sachverständige lehnen den neuen Begriff "sexualisierte Gewalt" gegen Kinder ab - und wollen sexuellen Kindesmissbrauch beibehalten. Deutliche Kritik äußerte Prof. Dr. Jörg Kinzig: Der Gesetzentwurf entspricht nicht dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU & SPD. Bei der Corona-Pandemie habe man auf die Virologen gehört und sei damit gut gefahren. Beim Sexualstrafrecht erwartet Kinzig vom Rechtsausschuss nun auch, dass sich die Bundesregierung an den Rechtsexperten orientiert. Im Ausschuss haben u.a. die folgenden Politiker/innen Fragen an die Sachverständigen gestellt: Dr. Jan Marco Luczak(CDU), Alexander Hoffmann(CSU), Dr. Johannes Fechner(SPD), Dr. Jürgen Martens(FDP), Katja Keul(Grüne) und Gökay Akbulut(Linke). Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen liesen nicht erkennen, den Gesetzentwurf trotz großer Ablehnung zu korrigieren oder noch besser, die geplanten Verschärfungen in § 176 ff und § 184 StGB zurück zu nehmen. Im Rechtsausschuss wird es sicherlich auf der nächsten nicht-öffentlichen Sitzung heftige Debatten geben....
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4344
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