"In einer Welt von universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt" - GOERGE ORWELL
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K13online(Dieter Gieseking) ./. Queer.de(Michael Schulze + Dennis Klein): Kölner Staatsanwältin hat Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 11. Mai 2023 eingestellt 20.05.2023

K13online prüft Begründung der Einstellungsverfügung: Staatsanwältin setzt einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern/Jugendlichen & Erwachsenen mit "sexuellen Missbrauch" gleich, weil auch der Gesetzgeber im § 176 StGB nicht zwischen gewollter Sexualität und sexueller Gewalt differenziert

Der Inhaber dieser Webseiten hatte mit Schriftsatz vom 19. August 2022 gegen das Internet-Portal Queer.de Strafantrag gestellt, weil sich im dortigen Artikel vom 20. Juli 2022 mit dem Titel "Aufregung um Pädo-Präsenz beim CSD Köln" strafrechtliche Inhalte befinden. Eine Kölner Staatsanwältin hat nun das Ermittlungsverfahren eingestellt. Zur Begründung wird in der Einstellungsverfügung u. a. aufgeführt: "Das Führen einer solchen pädosexuellen Beziehung wird hingegen als sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Die Formulierung in dem Artikel, die Krumme13 propagiere und fordere die Legalisierung von sexuellem Missbrauch von Kindern, entspricht mithin den Tatsachen". Damit setzt die Staatsanwältin einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern/Jugendlichen & Erwachsenen mit "sexuellen Missbrauch" gleich, weil auch der Gesetzgeber im § 176 StGB nicht zwischen gewollter Sexualität und sexueller Gewalt differenziert. Eine solch verdrehte Rechtsauffassung entspricht NICHT den politischen Positionen von K13online. Vielmehr fordern wir u.a. die Legalisierung von einvernehmlicher und beiderseits gewollter Sexualität zwischen Kindern/Jugendlichen & Erwachsenen in Form von pädosexuellen Beziehungen. Wir prüfen gegenwärtig die Begründung der Verfügung auf Rechtsfehler. Die in dem Schriftsatz aufgeführten Anlagen "Ablichtungen aus der Akte" lagen dem Brief nicht bei. Diese werden wir nun erneut anfordern. Aus diesen Gründen nehmen wir auf die inhaltliche Begründung der Staatsanwältin (noch) keine Stellung. Gemäß § 172 Absatz 1 Satz 2 StPO kann gegen die Einstellungsverfügung innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln eingelegt werden. Dazu bedarf es jedoch der vollständigen Akteneinsicht, um eine solche Beschwerde begründen zu können. Mit dem folgenden Schriftsatz an die Staatsanwältin wird diese Frist eingehalten bzw. unterbrochen. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zur Verfügung der Staatsanwältin und dem Schriftsatz von K13online.... 

https://www.sta-koeln.nrw.de




K13online Anmerkungen zur Einstellungsverfügung der Kölner Staatsanwältin

Wir prüfen gegenwärtigt die Begründung der Verfügung auf Rechtsfehler. Die in dem obigen Schriftsatz aufgeführten Anlagen "Ablichtungen aus der Akte" lagen dem Brief nicht bei. Diese werden wir nun erneut angefordern. Aus diesen Gründen nehmen wir auf die inhaltliche Begründung der Staatsanwältin (noch) keine Stellung. 

Gemäß § 172 Absatz 1 Satz 2 StPO kann gegen die Einstellungsverfügung innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln eingelegt werden. Dazu bedarf es jedoch der vollständigen Akteneinsicht, um eine solche Beschwerde begründen zu können. Mit dem folgenden Schriftsatz an die Staatsanwältin wird diese Frist eingehalten bzw. unterbrochen:

 


 

K13online(Dieter Gieseking) ./. Queer.de(Michael Schulze + Dennis Klein): Staatsanwaltschaft Köln hat die strafrechtlichen Ermittlungen wieder aufgenommen und um den Beschuldigten Dennis Klein erweitert 18.12.2022

Staatsanwaltschaft verfügt weitere Ermittlungen durch das Polizeipräsidium Köln: Beschuldigter Dennis Klein wird die Möglichkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung durch polizeiliche Vorladung erhalten

Das Strafverfahren gegen die rechtlich Verantwortlichen des Internet-Portal "Queer.de" wird fortgeführt. Die Staatsanwaltschaft Köln hat am 13. Dezember 2022 die Ermittlungsakten wieder an das Polizeipräsidium Köln gesandt. Das Ermittlungsverfahren gegen Michael Schulze wurde auf den Autor des Artikels, Dennis Klein, als weiterer Beschuldigter ausgeweitet. Er wird die Möglichkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung durch polizeiliche Vorladung erhalten. Im Anschluss wird die Staatsanwältin über die beantragte Akteneinsicht mit den Aussagen von Schulze & Klein entscheiden. Nach erfolgter Einsicht in die kompletten Ermittlungsakten wird der Anzeigeerstatter Dieter Gieseking(K13online) prüfen, ob eine weitere Stellungnahme notwendig ist. Mit Schriftsatz vom 4. Dezember 2022 wurde darüber hinaus beantragt, die Queer.de Redaktionsmitarbeiter/In Dominik Dietrich, Norbert Blech und Jeja Klein als Zeugen laden zu lassen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist den aufgeführten Mitarbeitern/In der genaue Aufenthaltsort des Geschäftsführers Michael Schulze bekannt. Seit dem 28. November 2022 hat die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten Schulze zur Fahndung über den Aufenthaltsort ausgeschrieben. Die polizeilichen Ermittlungen der rechtlich Verantwortlichen mit ladungsfähiger Anschrift sind auch für zivilrechtliches Vorgehen unerlässlich. Für gerichtliche Anträge auf Unterlassungserklärungen & Schadensersatzklagen ist eine ladungsfähige Adresse notwendig. Es ist nicht zulässig, wenn sich die Queer-Redaktion durch Nicht-Erreichbarkeit einer strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfolgung entzieht. Der Anzeigeerstatter & Geschädigte Dieter Gieseking(K13online) weißt wiederholt daraufhin, dass keine Beleidigungen, Üble Nachrede, Verleumdungen und verhetzende Beleidigungen etc. geduldet werden. Jede Person/Stelle, insbesondere Vertreter der Medien, werden nach erfolgloser Abmahnung zur Strafanzeige gebracht. Ebenso behalten wir uns zivilrechtliche Schritte auf Unterlassung & Schadenersatzklagen vor. Die gesamten Verfahrenskosten, einschließlich der Anwaltshonorare, werden den Beklagten auferlegt werden. K13online wird alle strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren auf diesen Webseiten dokumentieren. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Schriftsätzen der Staatsanwaltschaft & des Anzeigeerstatters Dieter Gieseking.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4976

.... und viele weitere mehr....

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

K13online(Dieter Gieseking) ./. Queer.de(Michael Schulze + Dennis Klein): Kölner Staatsanwältin hat Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 11. Mai 2023 eingestellt von DonaldCampbell
am 21.05.2023

Wer die Sprache kontrolliert, kontrolliert die Gesellschaft. Die Fraktionen des Bundestags hatten sich ja schon darauf geeinigt, statt “Sexueller Missbrauch” “Sexualisierte Gewalt” ins Strafgesetzbuch zu schreiben. Das kam dann ja glücklicherweise nicht zu Stande.
Sonst würden die Behörden jetzt an Dieter Gieseking schreiben: „Wieso, Herr Gieseking, Sie sind doch für Gewalt an Kindern. Steht ja hier im Gesetz, dass jede sexuelle Handlung mit, an oder vor Kindern Gewalt ist.“

Ohne Worte.

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