Bundesverfassungsgericht(BVerfG) - Pressemitteilung Nr. 47/2023: 23. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2023 im Bundesverfassungsgericht
21.05.2023
Rückblick auf das 19. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2019: Die Teilnahme an dieser Veranstaltung war und ist ein weiterer Schritt zur Akzeptanz & Anerkennung eines pädophilen Journalismus
Zum 4. Jahrestag geben wir einen Rückblick auf unseren Besuch des 19. Karlsruher Verfassungsgespräches am 22. Mai 2019. Damals lautete das Thema: 70 Jahre Grundgesetz - Deutschland in guter Verfassung? Der Inhaber dieser Webseiten, Dieter Gieseking, hatte sich zur Teilnahme beworben, wurde durch eine Verlosung ausgewählt und hatte eine Einladung erhalten. Wohl erstmals konnte ein Pädophilie-Aktivist am Verfassungsgespräch im Saal des BVerfG teilnehmen. Die journalistische Berichterstattung über dieses Ereignis beinhaltet auch eine Bildergalerie. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung war und ist ein weiterer Schritt zur Akzeptanz & Anerkennung eines pädophilen Journalismus. Das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit findet auch bei Angehörigen der sexuellen Minderheit von Pädophilen/Pädosexuellen Anwendung. Auch in Zukunft werden wir an öffentlichen Urteilsverkündungen & Veranstaltungen des BVerfG teilnehmen, wenn diese themenrelevante Entscheidungen beinhalten. Beim 23. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2023 ist dies jedoch nicht der Fall. Es stehen aber noch mehrere Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden & Normenkontrollverfahren aus, die die Gesetzgebung im § 176 ff und 184b StGB betreffen. Auch steht eine Entscheidung über eine Beschwerde im Zusammenhang der Partei DIE GRÜNEN und Pädophilie noch aus. Zum Rückblick auf das Jahr 2019 gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen....
Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 2 Nr. 1 c) des Strafgesetzbuches (StGB) zu der Frage, ob die Verteilung eines selbst gestalteten Aufklebers unter anderem an Mitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der einen Zusammenhang zwischen ebenjener Partei und Pädophilie herstellt, von der Meinungs- beziehungsweise Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 beziehungsweise Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gedeckt ist.
23. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2023 im Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung Nr. 47/2023 vom 17. Mai 2023
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu lautet der Kurztext:
Am Montag, dem 22. Mai 2023, findet im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das 23. Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „Gute Schulden, schlechte Schulden – wie sinnvoll ist die schwarze Null?“ unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth statt. Veranstalter des Verfassungsgesprächs sind die Stadt Karlsruhe, die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, das Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik, die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der Förderverein Forum Recht.
22. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2022 im Bundesverfassungsgericht: Alternative Fakten – leben wir im selben Universum?
20.05.2022
K13online(Dieter Gieseking) erinnert am 3. Jahrestag an den Besuch beim BVerfG zum 19. Verfassungsgespräch 2019: 70 Jahre Grundgesetz - Deutschland in guter Verfassung?
Am Sonntag, dem 22. Mai 2022, findet im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das 22. Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „Alternative Fakten – leben wir im selben Universum?“ unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) statt. Veranstalter des Verfassungsgesprächs sind die Stadt Karlsruhe, die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, das Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik, die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der Förderverein Forum Recht. Aus aktuellem Anlass erinnern wir an den Besuch des BVerG zum Verfassungsgespräch am 22. Mai 2019: 70 Jahre Grundgesetz - Deutschland in guter Verfassung? Dieter Gieseking(K13online) hatte bei der Ziehung der Eintrittskarten eine Einladung erhalten. Wohl erstmals konnte ein Pädophilie-Aktivist an einer solchen Veranstaltung teilnehmen. Den damaligen Bericht & die Fotogalerie finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Die aktuelle Veranstaltung aus dem Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts ist ab 19 Uhr per Livestream online auf www.phoenix.de zu sehen und auch im Nachgang online abrufbar. Das Gespräch wird am Sonntag, 29. Mai 2022, um 13 Uhr im TV im Fernsehprogramm von phoenix ausgestrahlt. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup, sprechen Grußworte. Als Gäste auf dem Podium diskutieren Dr. Michael Blume, Antisemitismusbeauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg, Pia Lamberty, Geschäftsführerin beim Center für Monitoring, Analyse und Strategie, Berlin, Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Stefan Rahmstorf, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, und Prof. Dr. Maren Urner, Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft, Fachbereich Psychologie, Campus Köln. Moderiert wird die Diskussion von Jörg Schönenborn, Programmdirektor des Westdeutschen Rundfunks....
19. Karlsruher Verfassungsgespräch 2019 im Saal des Bundesverfassungsgerichts: 70 Jahre Grundgesetz - Deutschland in guter Verfassung?
23.05.2019
Artikel 1 des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar": Der Inhaber von K13online Dieter Gieseking nimmt am Verfassungsgespräch mit anschließendem Empfang & Buffet teil und berichtet mit Fotoaufnahmen
Als weiterer Schritt zur journalistischen und persönlichen Anerkennung & Akzeptanz konnte Dieter Gieseking als Bürger der Bundesrepublik Deutschland neben rund 40 weiteren Bürgerinnen & Bürgern am gestrigen Verfassungsgespräch im Bundesverfassungsgericht teilnehmen. K13online stellt Fotoaufnahmen aus dem Sitzungssaal sowie dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, dem Präsidenten des BVerfG Andreas Voßkuhle und dem Oberbürgermeister Frank Mentrup beim Eintrag ins Gästebuch der Stadt Karlsruhe bereit. Bereits vor Beginn der Veranstaltung zu "70 Jahre Grundgesetz" gab Dieter Gieseking auf dem Schlossplatz einem Kamerateam von Baden.tv ein kurzes Statement, welches allerdings im Beitrag nicht verwendet wurde. Schon vor der Einlasskontrolle hatten Überprüfungen der Personalien aller eingeladenen Bürger stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass Dieter Gieseking über eine journalistische Webseite zum Pädophilie-Thema verfügt, worauf er seine Teilnahme in einem News angekündigt hatte. Es gab ein Gespräch mit einem Beamten der Bundespolizei, der Dieter Gieseking einen reservierten Platz im Sitzungssaal zugewiesen hat. Im Anschluss an das Verfassungsgespräch gab es einen Empfang der Stadt Karlsruhe. Den eingeladenen Bürgerinnen & Bürgern wurde ein leckeres Buffet gereicht. Wohl erstmals hat ein offen und bekennender Pädophilie-Aktivist an einem Festakt zum Grundgesetz am höchsten Deutsche Gericht teilnehmen können. Die Würde des Menschen ist auch für einen Angehörigen der sexuellen Minderheit der Pädophilen unantastbar. Zur Bildergalerie gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen...
Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
weitere Informationen
Umfrage für Studie an Pädophile
Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
weitere Informationen
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