"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
  Home | User | Forum | Downloads | Links | Texte | Newsarchiv | Votes | Suchen
Statistik
Datum: 23.09.2023
Zeit: 16:15:29

Online: 15
Besucher: 29551836
Besucher heute: 4539
Seitenaufrufe: 161899191
Seitenaufrufe heute: 5709

Termine 2023
Menu

    Home

    User
    Forum
    Downloads
    Links
    Texte
    Newsarchiv
    Votes
    Suchen
    Kalender
    Impressum
    Kontakt
    Sitemap
 
Aktuelle Texte
1. K13online Impressum (NEU) (217)
2. Das Summen unter der Haut (Roman) (76)
3. K13online sucht gleichgesinnten Webmaster (513)
4. Aufruf zum Schutz unserer Kinder und unserer Freiheiten (10562)
5. FAQ: Pädosexualität(Pädophilie) (27980)
6. Ständige Werbeaktion: Registrierung als K13online User (10127)
7. K13online Werbeträger: Schlüsselanhänger Boylove (404)
8. Der verlorene Soldat (Spielfilm) (14844)
9. Ich, Tomek (Spielfilm) (8046)
10. Pornografie und Jugend (K. Starke Expertise) (9705)
Aktuelle Links
1. Deutsches Jungsforum (15277)
2. Visions of Alice (Web-Magazin) (673)
3. Weblog Heretic TOC (1067)
4. NewgonWiki (269)
5. Gastbeitrag Paco00(K13): Rezension zu Gesellschaftskritik in Stichworten (38)
6. Gastbeitrag Mimiano07(K13): Filmkritik zu CLOSE (27)
7. Pädoseite.home.blog (2734)
8. Edition Salzgeber (DVD-Spielfilme) (3938)
9. NAMBLA (Boylover-Organisation USA) (10937)
10. Free Spirits (Int. Boylove-Community) (7637)


Bundesverfassungsgericht(BVerfG) - Pressemitteilung Nr. 47/2023: 23. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2023 im Bundesverfassungsgericht 21.05.2023

Rückblick auf das 19. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2019: Die Teilnahme an dieser Veranstaltung war und ist ein weiterer Schritt zur Akzeptanz & Anerkennung eines pädophilen Journalismus

Zum 4. Jahrestag geben wir einen Rückblick auf unseren Besuch des 19. Karlsruher Verfassungsgespräches am 22. Mai 2019. Damals lautete das Thema: 70 Jahre Grundgesetz - Deutschland in guter Verfassung? Der Inhaber dieser Webseiten, Dieter Gieseking, hatte sich zur Teilnahme beworben, wurde durch eine Verlosung ausgewählt und hatte eine Einladung erhalten. Wohl erstmals konnte ein Pädophilie-Aktivist am Verfassungsgespräch im Saal des BVerfG teilnehmen. Die journalistische Berichterstattung über dieses Ereignis beinhaltet auch eine Bildergalerie. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung war und ist ein weiterer Schritt zur Akzeptanz & Anerkennung eines pädophilen Journalismus. Das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit findet auch bei Angehörigen der sexuellen Minderheit von Pädophilen/Pädosexuellen Anwendung. Auch in Zukunft werden wir an öffentlichen Urteilsverkündungen & Veranstaltungen des BVerfG teilnehmen, wenn diese themenrelevante Entscheidungen beinhalten. Beim 23. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2023 ist dies jedoch nicht der Fall. Es stehen aber noch mehrere Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden & Normenkontrollverfahren aus, die die Gesetzgebung im § 176 ff und 184b StGB betreffen. Auch steht eine Entscheidung über eine Beschwerde im Zusammenhang der Partei DIE GRÜNEN und Pädophilie noch aus. Zum Rückblick auf das Jahr 2019 gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen.... 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-047.html



Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 2 Nr. 1 c) des Strafgesetzbuches (StGB) zu der Frage, ob die Verteilung eines selbst gestalteten Aufklebers unter anderem an Mitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der einen Zusammenhang zwischen ebenjener Partei und Pädophilie herstellt, von der Meinungs- beziehungsweise Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 beziehungsweise Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gedeckt ist.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2023/vorausschau_2023_node.html

Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-

23. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2023 im Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung Nr. 47/2023 vom 17. Mai 2023

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:

Am Montag, dem 22. Mai 2023, findet im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das 23. Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „Gute Schulden, schlechte Schulden – wie sinnvoll ist die schwarze Null?“ unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth statt. Veranstalter des Verfassungsgesprächs sind die Stadt Karlsruhe, die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, das Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik, die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der Förderverein Forum Recht.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-047.html

Herausgeber: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe © Bundesverfassungsgericht - 2022


 

 


 

22. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2022 im Bundesverfassungsgericht: Alternative Fakten – leben wir im selben Universum? 20.05.2022

K13online(Dieter Gieseking) erinnert am 3. Jahrestag an den Besuch beim BVerfG zum 19. Verfassungsgespräch 2019: 70 Jahre Grundgesetz - Deutschland in guter Verfassung?  

Am Sonntag, dem 22. Mai 2022, findet im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das 22. Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „Alternative Fakten – leben wir im selben Universum?“ unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) statt. Veranstalter des Verfassungsgesprächs sind die Stadt Karlsruhe, die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, das Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik, die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der Förderverein Forum Recht. Aus aktuellem Anlass erinnern wir an den Besuch des BVerG zum Verfassungsgespräch am 22. Mai 2019: 70 Jahre Grundgesetz - Deutschland in guter Verfassung? Dieter Gieseking(K13online) hatte bei der Ziehung der Eintrittskarten eine Einladung erhalten. Wohl erstmals konnte ein Pädophilie-Aktivist an einer solchen Veranstaltung teilnehmen. Den damaligen Bericht & die Fotogalerie finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Die aktuelle Veranstaltung aus dem Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts ist ab 19 Uhr per Livestream online auf www.phoenix.de zu sehen und auch im Nachgang online abrufbar. Das Gespräch wird am Sonntag, 29. Mai 2022, um 13 Uhr im TV im Fernsehprogramm von phoenix ausgestrahlt. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup, sprechen Grußworte. Als Gäste auf dem Podium diskutieren Dr. Michael Blume, Antisemitismusbeauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg, Pia Lamberty, Geschäftsführerin beim Center für Monitoring, Analyse und Strategie, Berlin, Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Stefan Rahmstorf, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, und Prof. Dr. Maren Urner, Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft, Fachbereich Psychologie, Campus Köln. Moderiert wird die Diskussion von Jörg Schönenborn, Programmdirektor des Westdeutschen Rundfunks.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4782

19. Karlsruher Verfassungsgespräch 2019 im Saal des Bundesverfassungsgerichts: 70 Jahre Grundgesetz - Deutschland in guter Verfassung? 23.05.2019

Artikel 1 des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar": Der Inhaber von K13online Dieter Gieseking nimmt am Verfassungsgespräch mit anschließendem Empfang & Buffet  teil und berichtet mit Fotoaufnahmen

Als weiterer Schritt zur journalistischen und persönlichen Anerkennung & Akzeptanz konnte Dieter Gieseking als Bürger der Bundesrepublik Deutschland neben rund 40 weiteren Bürgerinnen & Bürgern am gestrigen Verfassungsgespräch im Bundesverfassungsgericht teilnehmen. K13online stellt Fotoaufnahmen aus dem Sitzungssaal sowie dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, dem Präsidenten des BVerfG Andreas Voßkuhle und dem Oberbürgermeister Frank Mentrup beim Eintrag ins Gästebuch der Stadt Karlsruhe bereit. Bereits vor Beginn der Veranstaltung zu "70 Jahre Grundgesetz" gab Dieter Gieseking auf dem Schlossplatz einem Kamerateam von Baden.tv ein kurzes Statement, welches allerdings im Beitrag nicht verwendet wurde. Schon vor der Einlasskontrolle hatten Überprüfungen der Personalien aller eingeladenen Bürger stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass Dieter Gieseking über eine journalistische Webseite zum Pädophilie-Thema verfügt, worauf er seine Teilnahme in einem News angekündigt hatte. Es gab ein Gespräch mit einem Beamten der Bundespolizei, der Dieter Gieseking einen reservierten Platz im Sitzungssaal zugewiesen hat. Im Anschluss an das Verfassungsgespräch gab es einen Empfang der Stadt Karlsruhe. Den eingeladenen Bürgerinnen & Bürgern wurde ein leckeres Buffet gereicht. Wohl erstmals hat ein offen und bekennender Pädophilie-Aktivist an einem Festakt zum Grundgesetz am höchsten Deutsche Gericht teilnehmen können. Die Würde des Menschen ist auch für einen Angehörigen der sexuellen Minderheit der Pädophilen unantastbar. Zur Bildergalerie gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3873 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

Momentan sind leider keine Kommentare vorhanden

Neuen Kommentar schreiben


Seiten
1


zurück




History

K13online QR-Code
K13 QR-Code

Umfrage für Studie der FernUni Hagen


Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
weitere Informationen



Umfrage für Studie an Pädophile


Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
weitere Informationen




Externe Artikel


Gegen Faschismus


Abgeordnetenwatch

Programmversion: 1.82 - Programm aktualisiert am 10.01.2021 [ Smilies im Forum und bbcode in der Signatur gefixt - AP ]