„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
  Home | User | Forum | Downloads | Links | Texte | Newsarchiv | Votes | Suchen
Statistik
Datum: 23.09.2023
Zeit: 16:04:07

Online: 13
Besucher: 29551788
Besucher heute: 4491
Seitenaufrufe: 161899135
Seitenaufrufe heute: 5653

Termine 2023
Menu

    Home

    User
    Forum
    Downloads
    Links
    Texte
    Newsarchiv
    Votes
    Suchen
    Kalender
    Impressum
    Kontakt
    Sitemap
 
Aktuelle Texte
1. K13online Impressum (NEU) (217)
2. Das Summen unter der Haut (Roman) (76)
3. K13online sucht gleichgesinnten Webmaster (513)
4. Aufruf zum Schutz unserer Kinder und unserer Freiheiten (10562)
5. FAQ: Pädosexualität(Pädophilie) (27980)
6. Ständige Werbeaktion: Registrierung als K13online User (10127)
7. K13online Werbeträger: Schlüsselanhänger Boylove (404)
8. Der verlorene Soldat (Spielfilm) (14844)
9. Ich, Tomek (Spielfilm) (8046)
10. Pornografie und Jugend (K. Starke Expertise) (9705)
Aktuelle Links
1. Deutsches Jungsforum (15277)
2. Visions of Alice (Web-Magazin) (673)
3. Weblog Heretic TOC (1067)
4. NewgonWiki (269)
5. Gastbeitrag Paco00(K13): Rezension zu Gesellschaftskritik in Stichworten (38)
6. Gastbeitrag Mimiano07(K13): Filmkritik zu CLOSE (27)
7. Pädoseite.home.blog (2734)
8. Edition Salzgeber (DVD-Spielfilme) (3938)
9. NAMBLA (Boylover-Organisation USA) (10937)
10. Free Spirits (Int. Boylove-Community) (7637)


(Update) Homo-Portal Queer.de(Michael Schulze) ruft zu Spenden für Rechtsstreitigkeiten auf: Die homosexuelle Community sollte sich gut überlegen, ob sie eine solch unnötige Geldverschwendung unterstützen will 25.05.2023

An den Geschäftsführer, presserechtlich Verantwortlichen und Verfasser von Queer.de: K13online ist trotz der Einstellungsverfügung, welche noch keine Rechtskraft hat, weiterhin zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit einem vernünftigen Dialog bereit 

Das Homo-Portal Queer.de(Geschäftsführer Michael Schulze) hat erstmals über die von K13online(Dieter Gieseking) am 19. August 2022 bei der Staatsanwaltschaft Köln erstatteten Strafanzeige berichtet. Damit erhalten die Besucher/Innen von Queer.de die Möglichkeit, sich über die wahren Hintergründe auf unseren Webseiten zu informieren. In dem Queer-Artikel geht es allerdings primär um einen Spendenaufruf für zahlreiche Rechtsstreitigkeiten. Lediglich in einem Absatz geht Schulze auf das Ermittlungsverfahren ein. Erneut stellt er die falsche Behauptung auf: Die Krumme 13 des mehrfach vorbestraften Dieter Gieseking wirbt seit Jahrzehnten dafür, sexuellen Missbrauch von Kindern zu legalisieren. Schulze schreibt weiter, dass er den damaligen Artikel "Aufregung um Pädo-Präsenz beim CDS Köln" nicht geschrieben hat. DAS ist richtig, denn der Verfasser war Dennis Klein. Laut Queer.de-Impressum liegt die presserechtliche Verantwortung(V.i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV) bei Norbert Blech. Schulze gibt weiter an, dass er nicht in Deutschland lebt. K13online Recherchen haben ergeben, dass er in Thailand/Bangkok wohnen soll. Ein Schelm ist, wer sich seinen Teil dabei denkt. Aufgrund des unbekannten Wohnsitzes hatte Ihn die Kölner Staatsanwaltschaft im polizeilichen Informationssystems INPOL zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Zweimal wurde er deshalb am Flughafen festgehalten, um eine ladungsfähige Anschrift zu ermitteln. Wir gehen davon aus, dass sich diese Adresse in den Ermittlungsakten befinden wird. Queer.de hat in der Vergangenheit niemals auf unsere EMails(z.B. außergerichtliche Abmahnungen) geantwortet, um einen sachlichen Dialog finden zu können. Hingegen hat Schulze einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt, wodurch natürlich Anwaltskosten entstanden sind, die zu Lasten des Geschäftsführers gehen. Diese Kosten einer anwaltlichen Verteidigung hätten vermieden werden können, wenn Schulze/Queer.de schon im Vorfeld zu einem Dialog bereit gewesen wäre. Es ist deshalb völlig unverständlich, dass auf dem Homo-Portal nun zu diesbezüglichen Spenden aufgerufen wird. Ganz offensichtlich sollen die Anwaltshonorare jetzt von den Queer.de Besuchern/Innen bzw. Abonnenten getragen werden. Die homosexuelle Community sollte sich gut überlegen, ob sie eine solch unnötige Geldverschwendung unterstützen will. K13online ist trotz der Einstellungsverfügung, welche noch keine Rechtskraft hat, weiterhin zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit einem vernünftigen Dialog bereit....(Update 27. Mai: Die fehlenden Ermittlungsakten wurden von der Kölner Staatsanwältin nachgereicht. Ein Folge-News ist in Vorbereitung)  

https://www.queer.de/detail.php?article_id=45653



 

Zitate

Pädo-Aktivist gegen queer.de
Nicht selten richten sich Anzeigen und Klagen gegen einzelne Mitglieder unseres Teams. Ich selbst wurde im vergangenen August vom Pädo-Aktivisten Dieter Gieseking wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung und verhetzender Beleidigung angezeigt. Anlass war unser Artikel "Aufregung um Pädo-Präsenz beim CSD Köln", in dem es heißt. Die Krumme 13 des mehrfach vorbestraften Dieter Gieseking wirbt seit Jahrzehnten dafür, sexuellen Missbrauch von Kindern zu legalisieren." Obwohl der Satz nachweislich wahr ist, ich den Artikel gar nicht geschrieben habe und als Geschäftsführer auch gar keine presserechtliche Verantwortung trage, sammelten die Kölner Ermittler*innen zahlreiche persönliche Informationen über mich und ließen mich, da ich nicht in Deutschland lebe, zur Aufenthaltsermittlung im polizeilichen Informationssystem INPOL ausschreiben. Zweimal wurde ich deshalb am Flughafen festgehalten. Erst nach Einschaltung eines Anwalts wurden die Ermittlungen vor wenigen Tagen eingestellt.

 

K13online Anmerkungen

Nach Erhalt & Prüfung der Ermittlungsakten werden wir darüber entscheiden, ob wir eine begründete Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung einlegen werden. Die Beschwerdefrist ist mit unserem Schriftsatz vom 20. Mai 2023 unterbrochen. Ebenso werden wir darüber entscheiden, ob wir zivilrechtliche Schritte einleiten werden.  


 

K13online(Dieter Gieseking) ./. Queer.de(Michael Schulze + Dennis Klein): Kölner Staatsanwältin hat Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 11. Mai 2023 eingestellt 20.05.2023

K13online prüft Begründung der Einstellungsverfügung: Staatsanwältin setzt einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern/Jugendlichen & Erwachsenen mit "sexuellen Missbrauch" gleich, weil auch der Gesetzgeber im § 176 StGB nicht zwischen gewollter Sexualität und sexueller Gewalt differenziert

Der Inhaber dieser Webseiten hatte mit Schriftsatz vom 19. August 2022 gegen das Internet-Portal Queer.de Strafantrag gestellt, weil sich im dortigen Artikel vom 20. Juli 2022 mit dem Titel "Aufregung um Pädo-Präsenz beim CSD Köln" strafrechtliche Inhalte befinden. Eine Kölner Staatsanwältin hat nun das Ermittlungsverfahren eingestellt. Zur Begründung wird in der Einstellungsverfügung u. a. aufgeführt: "Das Führen einer solchen pädosexuellen Beziehung wird hingegen als sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Die Formulierung in dem Artikel, die Krumme13 propagiere und fordere die Legalisierung von sexuellem Missbrauch von Kindern, entspricht mithin den Tatsachen". Damit setzt die Staatsanwältin einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern/Jugendlichen & Erwachsenen mit "sexuellen Missbrauch" gleich, weil auch der Gesetzgeber im § 176 StGB nicht zwischen gewollter Sexualität und sexueller Gewalt differenziert. Eine solch verdrehte Rechtsauffassung entspricht NICHT den politischen Positionen von K13online. Vielmehr fordern wir u.a. die Legalisierung von einvernehmlicher und beiderseits gewollter Sexualität zwischen Kindern/Jugendlichen & Erwachsenen in Form von pädosexuellen Beziehungen. Wir prüfen gegenwärtig die Begründung der Verfügung auf Rechtsfehler. Die in dem Schriftsatz aufgeführten Anlagen "Ablichtungen aus der Akte" lagen dem Brief nicht bei. Diese werden wir nun erneut anfordern. Aus diesen Gründen nehmen wir auf die inhaltliche Begründung der Staatsanwältin (noch) keine Stellung. Gemäß § 172 Absatz 1 Satz 2 StPO kann gegen die Einstellungsverfügung innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln eingelegt werden. Dazu bedarf es jedoch der vollständigen Akteneinsicht, um eine solche Beschwerde begründen zu können. Mit dem folgenden Schriftsatz an die Staatsanwältin wird diese Frist eingehalten bzw. unterbrochen. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zur Verfügung der Staatsanwältin und dem Schriftsatz von K13online.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5114

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

Momentan sind leider keine Kommentare vorhanden

Neuen Kommentar schreiben


Seiten
1


zurück




History

K13online QR-Code
K13 QR-Code

Umfrage für Studie der FernUni Hagen


Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
weitere Informationen



Umfrage für Studie an Pädophile


Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
weitere Informationen




Externe Artikel


Gegen Faschismus


Abgeordnetenwatch

Programmversion: 1.82 - Programm aktualisiert am 10.01.2021 [ Smilies im Forum und bbcode in der Signatur gefixt - AP ]