„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Weblog Pädoseite(Schneeschnuppe) zu einem SPIEGEL-Artikel über die Auswirkungen der Strafverschärfungen im § 184b StGB: Leitender Oberstaatsanwalt bekennt sich zur Verfolgung Pädophiler 26.05.2023

DAS wäre verfassungswidrig, denn ALLE Menschen sind vor dem Gesetz gleich: Strafrechtliche Verfolgung nur gegen echte Pädophile und bei pädosexuellen Motivationen

Der Inhaber des Weblogs "Pädoseite" hat einen neuen Artikel veröffentlicht. Darin bezieht er sich auf einen Artikel im SPIEGEL-Magazin mit dem Titel "Strafverschärfung bei Kinderpornografie - Ein Jahr Freiheitsstrafe für ein falsches Foto". Der Bloginhaber schreibt in seinem Beitrag: 1. Die Verfolgung „echter Pädophiler“ als Ziel eines leitenden Oberstaatsanwalts. 2. Eine „pädosexuelle Motivation“ als Kennzeichen von Strafwürdigkeit aus der Sicht eines Richters. 3. „Pädophile Taten“ als neuen Straftatbestand aus der Sicht des Präsidenten des Bundeskriminalamts. Würden solche Tatbestände in den § 184b StGB aufgenommen werden, dann wäre dies verfassungswidrig, denn ALLE Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Der Artikel 3 Grundgesetz & der Artikel 7 Menschenrechte verbietet solche Gesetze. Allerdings sieht K13online bei solchen Äußerungen & Forderungen den § 130 StGB(Volksverhetzung) nicht als erfüllt an. Im politischen Meinungskampf sind solchen Strafverfolgungen hohe Hürden gesetzt. Der Bloginhaber greift auch zwei weitere Folgen der letzten Strafverschärfungen auf, die in den Mainstream-Medien und in der politischen Debatte nur wenig Beachtung gefunden haben: 1. Die Verfahren werden nicht von Einzelrichtern, sondern von Schöffengerichten bearbeitet. Dies führt ständig zur Mehrbelastung der Gerichte. 2. Eines Verbrechens Angeklagte haben immer Anspruch auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers. Dies führt oft dazu, dass Verurteilte vermehrt Rechtsmittel einlegen und damit die Gerichte überlastet werden. Schon im damaligen Gesetzgebungsverfahren 2020/21 wurden diese Folgen von fast allen Sachverständigen im Rechtsausschuss erkannt und es wurde davor gewarnt. Seit nunmehr fast zwei Jahren trägt die jetzige Ampel-Regierung diese Altlast der GroKo vor sich her.  Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf durch die Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP). Der angekündigte Gesetzentwurf muss sich natürlich am Grundgesetz & an den Menschenrechten orientieren. Der strafrechtlichen Verfolgung von nur Pädophilen/Pädosexuellen muss eine klare Absage erteilt werden. Lesen Sie weiter mit einem Klick... 

https://paedoseite.home.blog/2023/05/24/leitender-oberstaatsanwalt-bekennt-sich-zur-verfolgung-padophiler



Zitate

Wir haben also:

  • die Verfolgung „echter Pädophiler“ als Ziel eines leitenden Oberstaatsanwalts
  • eine „pädosexuelle Motivation“ als Kennzeichen von Strafwürdigkeit aus der Sicht eines Richters
  • „pädophile Taten“ als neuen Straftatbestand aus der Sicht des Präsidenten des Bundeskriminalamts.

Wie soll ein Mensch, der eine auf ein kindliches Körperschema gerichtete sexuelle Orientierung hat, das interpretieren? Die Aussagen stellen sich als Komponenten eines umfassenden, gegen Pädophile gerichteten Feinstrafrecht dar, das in den Köpfen bereits angekommen ist, sich aber auch seinen Weg in die Paragraphen bahnt. Ein Beispiel dafür ist aus meiner Sicht die Kriminalisierung des Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, also letztlich die Kriminalisierung der Selbstbefriedigung von Pädophilen mit einem dafür vorgesehenen Hilfsmittel.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html


https://www.deinemenschenrechte.de/what-are-human-rights/videos/equal-before-the-law.html


  


 

Weblog Pädoseite: Indoktriniert man jemandem, um ihm vor Augen zu führen, wie schrecklich er geschädigt wurde, so hat das massive negative Konsequenzen für den Betroffenen 17.03.2023

Dänische Studie zur Häufigkeit verschiedener Gewaltformen an Kindern:  35 % der betroffenen Jungen fühlten sich „definitiv“ oder „vielleicht“ missbraucht, 65 % fühlten sich nicht missbraucht. Bei den Mädchen fühlten sich 39.5 % „definitiv“ oder „vielleicht“ missbraucht, 60.5 % fühlten sich nicht missbraucht

Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet alle sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen & Kindern immer als sexuellen Missbrauch oder sogar als schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Im realen Leben kommt eine Dänische Studie jedoch zu einem ganz anderen Ergebnis: 35 % der betroffenen Jungen fühlten sich „definitiv“ oder „vielleicht“ missbraucht, 65 % fühlten sich nicht missbraucht. Bei den Mädchen fühlten sich 39.5 % „definitiv“ oder „vielleicht“ missbraucht, 60.5 % fühlten sich nicht missbraucht. Indoktriniert man jemandem, um ihm vor Augen zu führen, wie schrecklich er geschädigt wurde, so hat das massive negative Konsequenzen für den Betroffenen. Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse werden von der Politik, den Mainstream-Medien und der Gesellschaft insgesamt fast völlig ignoriert. Eine differenzierte Sichtweise ist unerwünscht. Das über viele Jahre mühseelig aufgebaute Lügengebäude soll um jeden Preis aufrecht erhalten bleiben. Dabei ist dieses Lügengebäude schon seit langer Zeit zusammengebrochen wie ein Kartenhaus. Neben Studienergebnissen wird dies auch in Gerichturteilen deutlich. Wenn sogar Ermittlungsbeamte & Staatsanwaltschaften davon sprechen, dass erwiesene Einvernehmlichkeit vorgelegen hat, dann ist der Gesetzgeber zum politischen Handeln aufgerufen. Es bedarf einer kompletten Überarbeitung des gesamten Sexualstrafrechts. Schon der frühere Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD) hatte im  Jahre 2017 die Ergebnisse einer Reformkommission vorgelegt, die bis heute nicht parlamentarisch debattiert wurden. Die Kommission kam damals zu dem Ergebniss, dass erheblicher Reformbedarf besteht. Die SPD ist heute erneut in der Regierungsverantwortung der Ampelkoalition und muss endlich die Kommissionsergebnisse auf die Tagesordnung im Rechtsausschuss & Bundestag setzen. Der Abschlussbericht der Kommission beinhaltet durchaus Reformansätze, die mit dem Koalitionspartner GRÜNE & FDP umgesetzt werden können. Der heutige Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) ist bei seiner angekündigten Strafrechtsreform aufgerufen, diesen Abschlussbericht mit in das kommende Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Darüber hinaus empfehlen wir den Regierungsfraktionen, sich intensiv mit den ausführlichen Inhalten im unteren Link auf das Weblog zu beschäftigen... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5066

Weblog Pädoseite(Schneeschnuppe) analysiert Polizeiliche Kriminalstatistik(PKS) 2021: Alle bisherigen Strafverschärfungen haben nicht zur Senkung der Fallzahlen bei den §§ 176 ff. und 184 ff. StGB geführt 21.04.2022

Hexenjagd auf Kinder & Eltern als Folge der früheren Bundesregierung(CDU/CSU & SPD): Wenn Kinder sich wegen „Verbreitung pornografischer Schriften“ strafbar machen, handelt es sich zu 43 Prozent um Kinderpornographie. Bei Jugendlichen sind es 30 Prozent 

Der Inhaber des Weblogs "Pädoseite-Schneeschnuppe" hat die jährliche Kriminalstatistik(PKS) 2021 analysiert. In der Analyse wird deutlich, dass sich der politische Kampf gegen "Kinderpornos" zu 41 % gegen die Kinder selbst und damit auch gegen die Eltern richtet. Im Vergleichszeitraum von 2016(Verdachtsfälle 5.687) bis zum Jahre 2021 gab es einen rapiden Anstieg auf 39.171 Verdachtsfälle. Tendenz weiter steigend, denn fast jedes Kind hat ein Smartphone etc. Die sogenannte "Kinderschutzpolitik" der früheren Bundesregierungen aus CDU/CSU & SPD ist damit kläglich gescheitert. Alle Strafverschärfungen der letzten Legislaturperioden haben bei den Unrechtsgesetzen der §§ 176 ff. und 184 ff. StGB nicht zu einem besseren Kinderschutz geführt. Im Gegenteil: Immer mehr Kinder, Jugendliche und Heranwachsende werden zu Justizopfern des Gesetzgebers. Für die Ampel-Koalition der Bundesregierung aus SPD, GRÜNE und FDP besteht daher dringender Handlungsbedarf für eine auf Evidenz basierende Reform im Sexualstrafrecht. Wiederholt ruft K13online alle von den Unrechtsgesetzen Betroffenen zu Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht(BVerG) auf. Wir zitieren erneut Berthold Brecht: "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht". Die Regierungsfraktionen sollten mit einer Strafrechtsreform nicht so lange warten, bis die Ampel-Koalition durch das BVerfG zum Handeln gezwungen wird. Inbesondere die SPD-Fraktion ist gefordert, ihre politischen Positionen den Koalitionspartnern der GRÜNEN & FDP anzupassen. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) sollte alsbald entsprechende Gesetzentwürfe vorlegen. Denn bis dahin werden noch viele Tausende Kinder & Jugendliche den bestehenden Unrechtsgesetzen zum Justizopfer fallen. Die gesetzlichen, sozialen und psychischen Folgen an den Kids werden in den Mainstream-Medien kaum thematisiert. Die Medien beschränken sich auf eine Art von Hofberichterstattung und setzen auf Aufklärung & Prävention. Die Jungs & Mädchen wollen aber keine Strafandrohungen. Schon Albert Einstein sagte: "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind"..... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4751

... und viele weitere mehr....

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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Umfrage für Studie der FernUni Hagen


Studie zu unterschiedlichen sexuellen Interessen.
Die Umfrage richtet sich neben den Pädophilen auch an alle andere sexuelle Identitäten, Orientierungen, Neigungen. Eine Teilnahme wird empfohlen!!!
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Umfrage für Studie an Pädophile


Erfahrungen mit Stigmatisierung und Folgen bei Personen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
Internationale Studien-Umfrage des Institut of Mental Health der University of Ottawa
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