"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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K13online ./. Queer.de abgeschlossen: Kölner Staatsanwältin gewährt Akteneinsicht mit Stellungnahmen von Michael Schulze & seinem Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge 29.05.2023

Bei Nicht-Anerkenntnis von Teilen der Begründung in der Verfügung wird auf eine Beschwerde bei der GSta verzichtet: Die Einstellung dieses Ermittlungsverfahrens ist kein Freibrief für andere Medien & Institutionen & Personen

Die K13online-Redaktion(Dieter Gieseking) hat sich nach erfolgter Akteneinsicht durch die Kölner Staatsanwältin dazu entschlossen, keine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung bei der Generalstaatsanwaltschaft(GSta) einzulegen. Bei Nicht-Anerkenntnis von Teilen der Begründung in der Verfügung wird auf eine Beschwerde bei der GSta verzichtet. Der Hauptgrund für diesen Verzicht liegt darin, dass der Geschäftsführer Schulze in seiner Stellungnahme auch auf die K13online-Positionen zur sexuellen Einvernehmlichkeit hingewiesen hat. In der Stellungnahme des Rechtsanwaltes Prigge wird die Gegendarstellung von K13online zitiert. Beides wird aus diesem Grunde auf unseren Webseiten dokumentiert. Die Einstellung dieses Ermittlungsverfahrens ist kein Freibrief für andere Medien & Institutionen & Personen. Wir werden auch in Zukunft jeden Fall prüfen und wenn notwendig, geeignete Schritte einleiten. Denn die Meinungs- und Pressefreiheit in Artikel 5 GG hat Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. In dem abschließenden Schriftsatz an die Kölner Staatsanwältin hat der Inhaber dieser Webseiten noch auf das Folgende hingewiesen: Die damalige Strafanzeige richtete sich gegen Queer.de. Der Geschäftsführer Michael Schulze ist im Impressum nicht als presserechtlich Verantwortlicher aufgeführt. Norbert Blech ist dort als Chefredakteur i.S.d. RstV genannt, aber gegen Ihn wurde nicht ermittelt. Mehr Informationen dazu finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Die politische Position von K13online im Sexualstrafrecht zu § 176 ff StGB war und ist eindeutig: Sexualisierte Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern/Jugendlichen muss mit Strafe bedroht sein. Sexuelle Einvernehmlichkeit zwischen Kindern/Jugendlichen & Erwachsenen(Pädosexuellen) muss legalisiert werden. Weil beides nicht das Gleiche ist, darf es keinen Spielraum für Fehlinterpretationen geben... 

https://www.sta-koeln.nrw.de







 

(Update) Homo-Portal Queer.de(Michael Schulze) ruft zu Spenden für Rechtsstreitigkeiten auf: Die homosexuelle Community sollte sich gut überlegen, ob sie eine solch unnötige Geldverschwendung unterstützen will 25.05.2023

An den Geschäftsführer, presserechtlich Verantwortlichen und Verfasser von Queer.de: K13online ist trotz der Einstellungsverfügung, welche noch keine Rechtskraft hat, weiterhin zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit einem vernünftigen Dialog bereit 

Das Homo-Portal Queer.de(Geschäftsführer Michael Schulze) hat erstmals über die von K13online(Dieter Gieseking) am 19. August 2022 bei der Staatsanwaltschaft Köln erstatteten Strafanzeige berichtet. Damit erhalten die Besucher/Innen von Queer.de die Möglichkeit, sich über die wahren Hintergründe auf unseren Webseiten zu informieren. In dem Queer-Artikel geht es allerdings primär um einen Spendenaufruf für zahlreiche Rechtsstreitigkeiten. Lediglich in einem Absatz geht Schulze auf das Ermittlungsverfahren ein. Erneut stellt er die falsche Behauptung auf: Die Krumme 13 des mehrfach vorbestraften Dieter Gieseking wirbt seit Jahrzehnten dafür, sexuellen Missbrauch von Kindern zu legalisieren. Schulze schreibt weiter, dass er den damaligen Artikel "Aufregung um Pädo-Präsenz beim CDS Köln" nicht geschrieben hat. DAS ist richtig, denn der Verfasser war Dennis Klein. Laut Queer.de-Impressum liegt die presserechtliche Verantwortung(V.i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV) bei Norbert Blech. Schulze gibt weiter an, dass er nicht in Deutschland lebt. K13online Recherchen haben ergeben, dass er in Thailand/Bangkok wohnen soll. Ein Schelm ist, wer sich seinen Teil dabei denkt. Aufgrund des unbekannten Wohnsitzes hatte Ihn die Kölner Staatsanwaltschaft im polizeilichen Informationssystems INPOL zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Zweimal wurde er deshalb am Flughafen festgehalten, um eine ladungsfähige Anschrift zu ermitteln. Wir gehen davon aus, dass sich diese Adresse in den Ermittlungsakten befinden wird. Queer.de hat in der Vergangenheit niemals auf unsere EMails(z.B. außergerichtliche Abmahnungen) geantwortet, um einen sachlichen Dialog finden zu können. Hingegen hat Schulze einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt, wodurch natürlich Anwaltskosten entstanden sind, die zu Lasten des Geschäftsführers gehen. Diese Kosten einer anwaltlichen Verteidigung hätten vermieden werden können, wenn Schulze/Queer.de schon im Vorfeld zu einem Dialog bereit gewesen wäre. Es ist deshalb völlig unverständlich, dass auf dem Homo-Portal nun zu diesbezüglichen Spenden aufgerufen wird. Ganz offensichtlich sollen die Anwaltshonorare jetzt von den Queer.de Besuchern/Innen bzw. Abonnenten getragen werden. Die homosexuelle Community sollte sich gut überlegen, ob sie eine solch unnötige Geldverschwendung unterstützen will. K13online ist trotz der Einstellungsverfügung, welche noch keine Rechtskraft hat, weiterhin zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit einem vernünftigen Dialog bereit....(Update 27. Mai: Die fehlenden Ermittlungsakten wurden von der Kölner Staatsanwältin nachgereicht. Ein Folge-News ist in Vorbereitung)

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5121  

... und weitere mehr....

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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