openPetition - Liste der Mitzeichner/innen beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht: Keine erneuten Verschärfungen im Sexualstrafrecht der §§ 176 ff und 184 ff. StGB(u.a.) | |||||
K13online Newsletter Nummer 2 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages: Mitzeichnerliste von openPetition an alle Mitglieder & Fraktionen(ohne AfD) im Ausschuss versandt Die vom Petenten Dieter Gieseking(K13online) bei openPetition am 18. Juli 2020 eingestellte Petition "Keine erneuten Verschärfungen im Sexualstrafrecht der §§ 176 ff und 184 ff. StGB(u.a.)" wird nach Ende der Mitzeichnungsfrist mit der Liste der Mitzeichner/Innen zum 14. September 2020 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gesandt. Die Mitzeichner kommen aus dem gesamten Bundesgebiet, einmal aus der Schweiz. Der Schwerpunkt liegt in Nordrhein-Westfalen. Gegenwärtig wird eine detaillierte Stellungnahme zum Referenten-Entwurf des Bundesjustizministeriums erarbeitet. Zu welchem Termin der Ausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung über das Anliegen der Petition beraten wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Nach Abschluss der Beratungen wird der Ausschuss eine Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag abgeben. In einer Plenarsitzung wird über diese Empfehlung gemäß den Mehrheitsverhältnissen im Ausschuss & Bundestag darüber abgestimmt werden. Natürlich kann die Petition alleine keine Strafverschärfung im Sexualstrafrecht verhindern. Jedoch ist diese Petition ein demokratisches Mittel, welches genutzt werden muss. Auch die Frist zur Stellungnahme von Verbänden etc.. endet am 14. September. Danach wird der Gesetzentwurf im Bundeskabinett(alle Minister/Innen der Bundesregierung) beraten und beschlossen werden. In diesem Moment beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Im Anschluss folgt die 1. Lesung mit Aussprache im Bundestag. Der Bundestag wird den Gesetzentwurf in den Rechtsausschuss verweisen. In diesem Ausschuss wird eine öffentliche Anhörung von Experten stattfinden. K13online(Petent) beabsichtigt, an dieser Experten-Anhörung zur Berichterstattung teilzunehmen. Zuvor werden wir alle geladenen Experten/Sachverstände kontaktieren und unsere Petitionsbegründung übermitteln. Auch der Rechtsausschuss wird zur 2/3 Lesung im Bundestag eine Beschlussempfehlung abgeben. Der Bundestag wird abschließend beraten und über den Gesetzentwurf abstimmen. Die beschlossenen Gesetze werden dem Bundesrat vorgelegt. Stimmt auch der Bundesrat den Gesetzen zu, dann liegt es am Bundespräsidenten, die Gesetze zu unterschreiben. Die neuen Gesetze werden rechtskräftig, wenn diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Mit heutigem Verfahrensstand ist noch völlig unklar, ob die neuen Gesetze noch im Jahre 2020 in Kraft treten werden. Lesen Sie das Begleitschreiben des Petenten an den Petitionsausschuss mit einem Klick auf weiterlesen... https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02
|
|||||
geschrieben von K13online-Redaktion am 13.09.2020 |
Copyright by K13-Online-Redaktion