K13online ergänzt Petition gegen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Sexualstrafrecht: Strafrechtliches Verbot von Kinder-Sexpuppen(§ 184l StGB) muss gestrichen werden | |||||||||
Alternative zur Streichung des § 184l StGB im Gesetzentwurf: Rechtsausschuss wird zur Beauftragung einer wissenschaftlichen Studie über die Auswirkungen von "Kinder-Sexpuppen" aufgefordert Im laufenden Petitionsverfahren hat der K13online-Petent eine Ergänzung an den Petitionsausschuss gesandt. Darin wird um Weiterleitung der Ergänzung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gebeten. Der Rechtsausschuss wird aufgefordet, den § 184l StGB aus dem Gesetzentwurf ersatzlos zu streichen. Alternativ wird der Rechtsausschuss zur Einholung einer wissenschaftlichen Studie aufgefordet. Die Auswirkungen sogenannter "Kinder-Sexpuppen" sind bisher nicht erforscht worden. Der Gesetzgeber ist insbesondere bei Gefährungsdelikten verpflichtet, eine Schädigung bzw. Verletzung von Rechtsgütern wissenschaftlich nachzuweisen. Dies fordert das Rechtstaatprinzip gemäß Grundgesetz, damit eine neue Rechtsnorm(Straftatbestand) verfassungskonform ist. Denn reale Kinder können durch "Kinder-Sexpuppen" nicht direkt geschädigt oder gefährdet werden. Die im Gesetzentwurf aufgestellte Behauptung, dass solche Puppen sexualisierte Gewalt an realen Kindern fördert, kann nicht wissenschaftlich belegt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass genau das Gegenteil der Fall sein könnte. Solche Puppen könnten einen erheblichen Beitrag für einen effektiven Kinderschutz leisten. Darüber hinaus ist auch dieser Teil des Gesetzespaketes nicht mit der EU-Kommission abgestimmt worden. In keinem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union existiert ein solch strafrechtliches Verbot. Die EU-Richtlinien legitimieren keine strafrechtliche Verfolgung. Eine Strafbarkeit ist auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar. Aus all diesen Gründen dürfte sich auch die Mehrheit der Sachverständigen bei der Anhörung im Rechtsausschuss gegen die Einführung des Straftatbestandes in § 184l StGB aussprechen. Lesen Sie die Ergänzung unserer Petition mit einem Klick auf weiterlesen... https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02
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geschrieben von K13online-Redaktion am 26.11.2020 |
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