Volksverhetzung, Beleidigung und Verleumdung: Berufungsprozess gegen Professor Kutschera hat begonnen * Der 66-Jährige Evolutionsbiologie aus Kassel hatte Homosexuellen eine Neigung zu sexuellem Kindesmissbrauch unterstellt | |||||
Zum Adoptionsrecht von gleichgeschlechtlichen Paaren hatte Kutschera erklärt: "Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- beziehungsweise Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen." Das Amtsgericht Kassel verurteilte den 66-Jährigen im August 2020 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro. Die homosexuellenfeindlichen Äußerungen seien nicht wie von ihm vorgetragen durch die Freiheit der Wissenschaft gedeckt gewesen, so der Richter damals. Die "Homoehe" eröffne "ein mögliches Horror-Kinderschänderszenario, über das man nicht weiter nachdenken möchte – die Ehe für alle drei wird dann kommen. Da lesbische Frauen in verstärktem Maße zur Pädophilie neigen, ergeben sich dort analoge Probleme." Schon eine solche Darstellung der Pädophilie ist völlig falsch und zeigt, dass Kutschera absolut keine Ahnung von Pädophilen hat. Weibliche Pädophilie ist bisher äußerst selten bekannt geworden. Forschungsergebnisse liegen nicht vor. In dem im Juli 2017 veröffentlichten Interview hatte er homosexuellen Menschen unter dem Vorwand angeblicher "biowissenschaftlicher Fakten" eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Homosexuelle Paare bezeichnete der 66-Jährige unter anderem als "sterile, asexuelle Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial". In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder seien "bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte", deren Erziehung durch "widernatürliche Frühsexualisierung" in Form "geistiger Vergewaltigung" erfolge. Die nach Rechtsauffassung von K13online stattgefundene Volksverhetzung, Beleidigung und Verleumdung ist zwar ein extremer Einzelfall. Jedoch hat Kutschera nicht wenige und lautstarke Anhänger, die ihr Unwesen treiben. Deshalb lautet das Motto: Wehret den Anfängen. Vor dem Landgericht ist ein Fortsetzungstermin für den 16. Februar angesetzt... https://www.queer.de/detail.php?article_id=38072
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geschrieben von K13online-Redaktion am 04.02.2021 |
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