Politischer Vernichtungswille gegen Pädophile/Pädosexuelle passiert Rechtsausschuss: Rechtspolitiker der CDU/CSU & SPD gemeinsam mit der AfD im Boot bei der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten | |||||||||
Enthaltungen der Oppositionsfraktionen von FDP, Die LINKE und GRÜNEN sowie eines CDU-Abgeordneten: Verschärfungen sind auch bei Experten umstritten und rechtspolitisch nicht nachvollziehbar Gemeinsam mit der rechtspopulistischen AfD-Fraktion haben die Rechtspolitiker der CDU/CSU & SPD den geänderten Gesetzentwurf zum neuen Sexualstrafrecht im Rechtsausschuss durchgesetzt. Die Oppositionsfraktionen von FDP, Die LINKE und GRÜNEN haben sich lediglich enthalten, also nicht klar gegen die verfassungswidrigen Gesetze gestimmt. Das gleiche Stimmverhalten wird sich wohl am heutigen Donnerstag bei der 2. und 3. Lesung im Bundestag wiederholen. Die SPD-Fraktion überlässt den politischen Vernichtungswillen an Pädophilen/Pädosexuellen dem Koalitionspartner CDU/CSU. Der eine CDU-Abgeordnete, der sich ebenfalls enthalten hat, ist namentlich (noch) nicht bekannt. Der CSU-Politiker Alexander Hoffmann schreibt bei Twitter: Wir liefern - der lebenslange Eintrag ins Führungszeugnis für Kinderschänder kommt! Damit wird der rechtstaatliche Grundsatz der Resozialisierung bzw. Wiedereingliederung in die Gesellschaft endgültig verfassungswidrig abgeschafft. Die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten ist damit Realität geworden. In keinem anderen Land in Europa gibt es solch drakonische Gesetze wie in Deutschland. Kein Kind wird durch solche Gesetze besser vor sexualisierter Gewalt geschützt. Im Gegenteil. Die Gesetzesverschärfungen dienen ausschließlich der politischen und juristischen Verfolgung. Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte werden noch mehr überlastet sein. Alle Sachverständigen im Rechtsausschuss haben bei der Anhörung deutlich auf diese Folgen hingewiesen. Der politische Vernichtungswille an einer sexuellen Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen hat auf ganzer Linie obsiegt. Seit Kriegsende hat es solche Verschärfungen im Sexualstrafrecht nicht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit der neuen Gesetzeslage beschäftigen. K13online wird jeden Beschwerdeführer(Justizopfer) dabei aktiv unterstützen. Darüber hinaus sind Normenkontrollklagen beim BVerfG möglich. Bei Inkrafttreten der Unrechtsgesetze bietet der Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz die legitime Möglichkeit des aktiven Widerstandes an. Denn die verfassungsrechtlich geforderte Verhältnismäßigkeit und das Übermaßverbot sowie das Bestimmtheitsgebot wurde vom Gesetzgeber grundgesetzwidrig missachtet.... https://www.bundestag.de/presse/hib/830450-830450 Berlin: (hib/MWO) Gesetzentwürfe der Bundesregierung und weitere öffentliche Anhörungen standen auf der Tagesordnung der 135. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) empfahl das Gremium mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktionen von FDP, Linken und Grünen sowie eines CDU-Abgeordneten, die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (19/23707) in geänderter Fassung. Der textgleiche Entwurf der Bundesregierung (19/24901) wurde für erledigt erklärt. Zwei Gesetzentwürfe der Grünen-Fraktion zur Änderung des Richtergesetzes und zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren (19/20541, 19/20540) wurden ebenso abgelehnt wie ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Prävention stärken - Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen“ (19/23676). Laut Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde im Ergebnis der parlamentarischen Beratungen und der Sachverständigenanhörung unter anderem die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Änderung der Begrifflichkeit des sexuellen Missbrauchs von Kindern in sexualisierte Gewalt gegen Kinder nicht übernommen. Vorgesehen sind im Entwurf unter anderem die Verschärfung des Strafrechts, die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse, eine verbesserte Qualifikation der Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie der Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte sowie eine stärkere Prävention. In der ausführlichen Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt kritisierten die Opposition vor allem den strafrechtlichen Teil des Entwurfs. Die darin vorgesehenen Verschärfungen seien auch bei Experten umstritten und rechtspolitisch nicht nachvollziehbar, hieß es bei Grünen, Linken und FDP. Konkret ging es dabei um sogenannte minderschwere Fälle mit Beteiligung von Jugendlichen. Aus der CDU hieß es dazu, der Gesetzentwurf sei wohlüberlegt. Es müsse ein Tabu sei, dass irgendwo auf einem Handy ein kinderpornografisches Bild auftaucht. Das im Entwurf enthaltene Verbot von Kindersexpuppen sei überfällig. Die AfD erklärte, der Entwurf sei im Großen und Ganzen gut gelungen. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses an den Deutschen Bundestag https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/279/1927928.pdf
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geschrieben von K13online-Redaktion am 25.03.2021 |
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