Zoom-Webtalk & Diskussion mit den Referenten: Ehem. BGH Richter und Buchautor Thomas Fischer & Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion Stephan Thomae
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit & Thomas-Dehler-Stiftung laden zur virtuellen Veranstaltung am 1. Juli 2021 um 19 Uhr ein: Was ist “normales” Begehren, was ist strafbares Verhalten? Wann hat der Staat das Recht auf Kontrolle der Intimsphäre? Wann nicht? Wo braucht das Sexualstrafrecht Reformen? Darüber diskutiert der ehem. BGH Richter und Buchautor Thomas Fischer & der stellvertretende Fraktionsvorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion Stephan Thomae. Rechtsanwalt Thomae ist auch stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestages und hatte sich im Jahre 2019 deutlich gegen die Einführung der Strafbarkeit des Versuchs vom Versuch beim bereits zuvor schon strafbaren Cybergrooming ausgesprochen(§ 176 Abs. 6 StGB: Wenn der "Täter" irrig annimmt, es handelt sich um ein Kind). Gleiches tritt am 1. Juli 2021 im neuen § 176a Abs. 3 und § 176b Abs. 3 StGB verfassungswidrig in Kraft. Ein Kind muss also überhaupt nicht mehr betroffen sein, um sich wegen "sexuellen Kindesmissbrauch" strafbar zu machen. DAS ist völlig absurd(!!!). Eine solch weite Vorverlagerung der Strafbarkeit(Gefährdungsdelikt) ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Auch Prof. Dr. Thomas Fischer hat eine solche Gesetzgebung schon mehrfach und stark kritisiert. K13online hat sich zu diesem Zoom-Webtalk angemeldet und eine Bestätigung zur journalistischen Teilnahme für eine Berichterstattung erhalten. Wir rufen die Besucher/Innen unserer Webseiten ebenfalls zur Teilnahme auf. Bei der virtuellen Veranstaltung kann das Publikum auch Fragen an die zwei Referenten stellen. K13online wird sich an dieser Frage- und Diskussionrunde aktiv beteiligen. Das Sexualstrafrecht benötigt in der nächsten Legislaturperiode mit einer neuen Bundesregierung eine grundlegende Reform, die die Gesetze wieder auf den Boden des Grundgesetzes stellt. Bei einer Regierungsbeteiligung der FDP müssen diese politischen Forderungen in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden. Die FDP will eine Partei sein, die sich auch für die Bürger- und Menschenrechte einsetzt. Dazu gehört u. a. auch ein verfassungskonformes Sexualstrafrecht. Der Webtalk wird aufzeigen, ob eine Wahlempfehlung an die FDP für den nächsten Bundestag gegeben werden kann. Weitere Informationen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen....Update 1. Juli: Folge-News zum Webtalk in Vorbereitung)
https://shop.freiheit.org/#!/Veranstaltung/NEIBM
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https://www.droemer-knaur.de/buch/thomas-fischer-sex-and-crime-9783426278437 https://www.fischer-stgb.de/fischer/
Was ist “normales” Begehren, was ist strafbares Verhalten? Wann hat der Staat das Recht auf Kontrolle der Intimsphäre? Wann nicht? Wo braucht das Sexualstrafrecht Reformen?
Das Strafrecht bestimmt, was „normales“ und was „abweichendes“, strafbares Sexualverhalten ist. Aber wo genau verläuft die Grenze zwischen Sex und Crime? Die Frage nach "Schuld" und "Krankheit" im Sexualstrafrecht ist viel komplexer, als es die politische und gesellschaftliche Diskussion vermuten lässt. Denn die strafrechtliche Definition etwa von Vergewaltigung und Missbrauch ist auch ein Spiegel moralischer, ökonomischer und politischer Machtverhältnisse. Und damit wird dieses Rechtsgebiet zum Verhandlungsort gesellschaftlicher Normen. Diesen Themen widmet sich der Webtalk, in dem der ehem. BGH Richter und Buchautor Thomas Fischer mit dem stellv. Fraktionsvorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion Stephan Thomae darüber diskutieren wird, wie ein Rechtsstaat gerade im Sexualstrafrecht Komplexität nicht nur aushalten - sondern vor allem absichern muss.
Highlights
Donnerstag, 01. Juli 2021
Herzlich Willkommen!
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit / Thomas-Dehler-Stiftung
Lesung und Diskussion
Prof. Dr. Thomas Fischer
Ehem. Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs und Autor
Stephan Thomae MdB
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion
Moderation: Katharina Walter Landesvorsitzende der Liberalen Frauen Bayern, Vorsitzende LFA Innen und Recht
Deutscher Bundestag Plenarsitzung: Erste Beratung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht des § 176 Abs. 6 StGB(Cypergrooming) |
18.10.2019 |
Drei Redner/In der Oppositionsfraktionen sprechen sich eindeutig gegen die Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming aus: Stephan Thomae(FDP) und Miema Movassat(LINKE) und Canan Bayram(GRÜNE)
Der Deutsche Bundestag hat in 1. Lesung über den Gesetzentwurf des Bundesregierung zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht des § 176 Abs. 6 StGB beraten. Zuvor hatte der Koalitionspartner CDU/CSU massiven politischen Druck auf das Justizministerium(SPD) ausgeübt, den Gesetzentwurf zur erneuten Verschärfung des schon strafbaren Cybergroomings vorzulegen. Nun soll auch die Versuchsstrafbarkeit eingeführt werden. Die AfD-Fraktion schloss sich an. Die FDP-Opposition(Stephan Thomae) widersprach deutlich mit den Worten: "Keine Vorverlagung der Vorbereitungshandlung, zu weit von Rechtsgütergefährdung entfernt und der Zweck heiligt offenbar jedes Mittel". Der Redner der Fraktion Die LINKE Niema Movassat verwies auf die Kolumne des ehem. BHG-Richters Thomas Fischer bei SPIEGEL-Online. Der Einsatz von Lockvögeln sei unwürdig. Die Rednerin der GRÜNEN-Fraktion Canan Bayram sprach sich ebenfalls gegen eine Vorverlagerung einer Versuchsstrafbarkeit aus. Der Bericht der Reformkommission zum gesamten Sexualstrafrecht, welcher vom ehm. Bundesjustizminister Heiko Maas(los) von der SPD in Auftrag gegeben wurde, liege noch immer ungenutzt in der Schublade. Der Gesetzentwurf wurde in den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren steht der Termin für die öffentliche Anhörung von Sachverständigen bereits fest: Mittwoch, den 6. November 2019. K13online wird jetzt eine neue Mailingliste für Newsletters an alle Fraktionen & Mitglieder des Rechtsausschuss einrichten. Darüber hinaus beabsichtigen wir, an der Anhörung im Paul-Löbe-Haus zur LIVE-Berichterstattung teilzunehmen. Ein Folge-News zu den Positionen der Sachverständigen ist in Vorbereitung. Zur Plenarsitzung im Deutschen Bundestag mit allen Reden gelangen Sie über den unteren Link:
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3970
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Sehr geehrter Herr Gieseking,
hiermit bestätigen wir Ihre Anmeldung zu unserer Veranstaltung:
Veranstaltungstitel:
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Sex & Crime. Über Intimität, Moral und Strafe.
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Termin:
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01.07.2021 19:00 Uhr bis 01.07.2021 20:30 Uhr
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Veranstaltungsort:
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virtuell
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Zoom-Link zur Teilnahme: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Mit Ihrer Anmeldung haben Sie unsere Teilnahmebedingungen anerkannt: https://www.freiheit.org/content/teilnahmebedingungen/
Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Landesbüro Bayern Orleansstraße 6 81669 München
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Friedrich-Naumann-Stiftung & Droemer-Knaur Verlag: Digitale Buchpremiere SEX and CRIME - über Intimität, Moral und Strafe - im Sexualstrafrecht |
14.06.2021 |
Die letzten "Mohikaner" für ein verfassungskonformes Sexualstrafrecht: Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(FDP) und der ehemalige BGH-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer
Das Strafrecht bestimmt, was „normales“ und was „abweichendes“, strafbares Sexualverhalten ist. Aber wo genau verläuft die Grenze zwischen Sex und Crime? In seinem neuen Buch zeigt der ehemalige Vorsitzende Richter des Bundesgerichtshofs, dass die Frage nach "Schuld" und "Krankheit" im Sexualstrafrecht viel komplexer ist, als es die politische und gesellschaftliche Diskussion vermuten lässt. Denn die strafrechtliche Definition etwa von Vergewaltigung und Missbrauch ist auch ein Spiegel moralischer, ökonomischer und politischer Machtverhältnisse. Prof. Dr. Fischer diskutiert bei der Friedrich-Naumann-Stiftung & Droemer-Knaur Verlag mit der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(FDP) bei YouTube. In der Diskussion wird auch scharfe Kritik an der aktuellen Verschärfung im Sexualstrafrecht deutlich. Insbesondere zu der neuen Strafbarkeit der sogenannten "Kindersex-Puppen". Auch die immer weitere Vorverlagerung von Strafbarkeiten bei Gefährungsdelikten wird stark kritisiert. All diese berechtigte Kritik war im Gesetzgebungsverfahren völlig an den Wortführern der Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD abgeprallt. Die Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(FDP) und der ehemalige BGH-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer gehören ganz offensichtlich zu den letzten "Mohikanern" für ein verfassungskonformes Sexualstrafrecht. Allerdings darf man bei Leutheusser-Schnarrenberger nicht vergessen, dass SIE Mitte der 1990er Jahre die Strafbarkeit des reinen Besitzes von "Kinderpornos" eingeführt hat. Das Ergebnis von Fischers messerscharfen juristischen Analysen: Ein Rechtsstaat muss gerade im Sexualstrafrecht Komplexität nicht nur aushalten, sondern absichern - doch genau daran hapert es oft. In den letzten Jahren sind mehrfach neue Straftatbestände mit unbestimmten Rechtsbegriffen in die § 176 ff. und 184 ff. StGB aufgenommen worden. Vielfach wurde gegen das Bestimmtheitsverbot im Grundgesetz verstoßen. Ebenso gegen das Übermaßverbot. Mit einem Klick auf den unteren Link und mit weiterlesen gelangen Sie zum YouTube-Video...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4502
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