Sondervorführung im Pforzheimer Cineplex-Kino: K13online(Dieter Gieseking/Der Unbeugsame) macht Zeitreise zu historischen Reden im Bundestag und aktuelle Interviews mit Politikerinnen der GRÜNEN, FDP, SPD und CDU/CSU
Die Friedrich-Naumann-Stiftung veranstaltete am gestrigen Abend eine Filmvorführung im Pforzheimer Cineplex-Kino: DIE UNBEUGSAMEN. Neben überwiegend Frauen war auch der Unbeugsame Dieter Gieseking(K13online) dabei. Die Unbeugsamen erzählt die Geschichte der Frauen in der Bonner Republik, die unerschrocken, ehrgeizig und mit unendlicher Geduld ihren Weg um Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen erkämpfen und dabei Vorurteilen und sexueller Diskriminierung trotzen mussten. Politikerinnen von damals kommen heute zu Wort. In Interviews sind Herta Däubler-Gmelin (SPD), Marie-Elisabeth Klee(CDU), Ursula Männle (CSU), Christa Nickels (Die Grünen), Ingrid Matthäus-Maier (FDP/SPD), Renate Schmidt (SPD) und Rita Süssmuth(CDU) zu sehen. Historische Aufnahmen zeigen darüber hinaus politische Größen wie Aenne Brauksiepe (CDU), Hildegard Hamm-Brücher (FDP), Waltraud Schoppe und Petra Kelly (Die Grünen). Die Friedrich Naumann Stiftung hatte im Juni & Juli d. J. auch virtuelle Veranstaltungen mit dem ehemaligen BGH-Richter Thomas Fischer sowie der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(FDP) und dem Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion Stephan Thomae durchgeführt. Sie referierten zum Thema Sexualstrafrecht.(Siehe K13online News-Archiv) Der politische Kampf auf Gleichstellung der Frauen dauert bis heute an. Die Pädophilen haben diesen politischen Kampf auf Anerkennung & Akzeptanz noch vor sich. Können aber heute durchaus an die 1970er bis 1990er Jahre anknüpfen. Dazu bedarf es allerdings mehr als K13online & den wenigen anderen Aktivisten. Die Unbeugsamen in der Pädophilenszene müssen den politischen Kampf auf Gleichstellung reaktivieren und neuen Aktivismus entfalten. In einer pluralistischen Gesellschaft ist dies auch im heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist möglich. Eine außerparlamentarische Opposition ebnet den politischen Weg in die Zukunft....
https://www.freiheit.org/de/kinovorfuehrung-die-unbeugsamen

https://www.ndr.de/kultur/film/Die-Unbeugsamen-Torsten-Koerner-ueber-Frauen-in-der-Politik,dieunbeugsamen100.html

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Sehr geehrter Herr Gieseking,
hiermit bestätigen wir Ihre Anmeldung zu unserer Veranstaltung:
Veranstaltungstitel:
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Sondervorführung: DIE UNBEUGSAMEN
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Termin:
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23.08.2021 18:00 Uhr bis 23.08.2021 20:00 Uhr
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Veranstaltungsort:
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Cineplex Zerrennerstraße 35 75172 Pforzheim
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Mit Ihrer Anmeldung haben Sie unsere Teilnahmebedingungen anerkannt: https://www.freiheit.org/content/teilnahmebedingungen/
Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Landesbüro Baden-Württemberg Feuerseeplatz 14 70176 Stuttgart
Telefon: 0711 22 07 07 33 Telefax: 0711 22 07 07 35
[email protected] www.freiheit.org
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Sehr geehrter Herr Gieseking,
vielen Dank für Ihre Anmeldung zur Veranstaltung „Sondervorführung: DIE UNBEUGSAMEN“ am kommenden Montag um 18:00 Uhr im Cineplex in Pforzheim.
Ihre Tickets zur Veranstaltung erhalten Sie ab 30min vor der Veranstaltung an der Kino-Kasse.
Bitte denken Sie an Ihren 3G-Nachweis und an eine Mund-Nase-Bedeckung.
Ohne ist eine Teilnahme an der Veranstaltung leider nicht möglich.
Viele Grüße aus Stuttgart und viel Spaß bei der Veranstaltung,
Veranstaltungsorganisation
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Landesbüro Baden-Württemberg
Reinhold-Maier-Stiftung
Feuerseeplatz 14
70176 Stuttgart

https://www.cineplex.de/pforzheim/
(Update) Sex & Crime - Über Intimität, Moral und Strafe: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit & Thomas-Dehler-Stiftung laden zur virtuellen Veranstaltung am 1. Juli 2021 um 19 Uhr ein |
26.06.2021 |
Zoom-Webtalk & Diskussion mit den Referenten: Ehem. BGH Richter und Buchautor Thomas Fischer & Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion Stephan Thomae
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit & Thomas-Dehler-Stiftung laden zur virtuellen Veranstaltung am 1. Juli 2021 um 19 Uhr ein: Was ist “normales” Begehren, was ist strafbares Verhalten? Wann hat der Staat das Recht auf Kontrolle der Intimsphäre? Wann nicht? Wo braucht das Sexualstrafrecht Reformen? Darüber diskutiert der ehem. BGH Richter und Buchautor Thomas Fischer & der stellvertretende Fraktionsvorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion Stephan Thomae. Rechtsanwalt Thomae ist auch stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestages und hatte sich im Jahre 2019 deutlich gegen die Einführung der Strafbarkeit des Versuchs vom Versuch beim bereits zuvor schon strafbaren Cybergrooming ausgesprochen(§ 176 Abs. 6 StGB: Wenn der "Täter" irrig annimmt, es handelt sich um ein Kind). Gleiches tritt am 1. Juli 2021 im neuen § 176a Abs. 3 und § 176b Abs. 3 StGB verfassungswidrig in Kraft. Ein Kind muss also überhaupt nicht mehr betroffen sein, um sich wegen "sexuellen Kindesmissbrauch" strafbar zu machen. DAS ist völlig absurd(!!!). Eine solch weite Vorverlagerung der Strafbarkeit(Gefährdungsdelikt) ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Auch Prof. Dr. Thomas Fischer hat eine solche Gesetzgebung schon mehrfach und stark kritisiert. K13online hat sich zu diesem Zoom-Webtalk angemeldet und eine Bestätigung zur journalistischen Teilnahme für eine Berichterstattung erhalten. Wir rufen die Besucher/Innen unserer Webseiten ebenfalls zur Teilnahme auf. Bei der virtuellen Veranstaltung kann das Publikum auch Fragen an die zwei Referenten stellen. K13online wird sich an dieser Frage- und Diskussionrunde aktiv beteiligen. Das Sexualstrafrecht benötigt in der nächsten Legislaturperiode mit einer neuen Bundesregierung eine grundlegende Reform, die die Gesetze wieder auf den Boden des Grundgesetzes stellt. Bei einer Regierungsbeteiligung der FDP müssen diese politischen Forderungen in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden. Die FDP will eine Partei sein, die sich auch für die Bürger- und Menschenrechte einsetzt. Dazu gehört u. a. auch ein verfassungskonformes Sexualstrafrecht. Der Webtalk wird aufzeigen, ob eine Wahlempfehlung an die FDP für den nächsten Bundestag gegeben werden kann. Weitere Informationen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen....Update 1. Juli: Folge-News zum Webtalk in Vorbereitung)
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4511
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Friedrich-Naumann-Stiftung & Droemer-Knaur Verlag: Digitale Buchpremiere SEX and CRIME - über Intimität, Moral und Strafe - im Sexualstrafrecht |
14.06.2021 |
Die letzten "Mohikaner" für ein verfassungskonformes Sexualstrafrecht: Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(FDP) und der ehemalige BGH-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer
Das Strafrecht bestimmt, was „normales“ und was „abweichendes“, strafbares Sexualverhalten ist. Aber wo genau verläuft die Grenze zwischen Sex und Crime? In seinem neuen Buch zeigt der ehemalige Vorsitzende Richter des Bundesgerichtshofs, dass die Frage nach "Schuld" und "Krankheit" im Sexualstrafrecht viel komplexer ist, als es die politische und gesellschaftliche Diskussion vermuten lässt. Denn die strafrechtliche Definition etwa von Vergewaltigung und Missbrauch ist auch ein Spiegel moralischer, ökonomischer und politischer Machtverhältnisse. Prof. Dr. Fischer diskutiert bei der Friedrich-Naumann-Stiftung & Droemer-Knaur Verlag mit der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(FDP) bei YouTube. In der Diskussion wird auch scharfe Kritik an der aktuellen Verschärfung im Sexualstrafrecht deutlich. Insbesondere zu der neuen Strafbarkeit der sogenannten "Kindersex-Puppen". Auch die immer weitere Vorverlagerung von Strafbarkeiten bei Gefährungsdelikten wird stark kritisiert. All diese berechtigte Kritik war im Gesetzgebungsverfahren völlig an den Wortführern der Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD abgeprallt. Die Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(FDP) und der ehemalige BGH-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer gehören ganz offensichtlich zu den letzten "Mohikanern" für ein verfassungskonformes Sexualstrafrecht. Allerdings darf man bei Leutheusser-Schnarrenberger nicht vergessen, dass SIE Mitte der 1990er Jahre die Strafbarkeit des reinen Besitzes von "Kinderpornos" eingeführt hat. Das Ergebnis von Fischers messerscharfen juristischen Analysen: Ein Rechtsstaat muss gerade im Sexualstrafrecht Komplexität nicht nur aushalten, sondern absichern - doch genau daran hapert es oft. In den letzten Jahren sind mehrfach neue Straftatbestände mit unbestimmten Rechtsbegriffen in die § 176 ff. und 184 ff. StGB aufgenommen worden. Vielfach wurde gegen das Bestimmtheitsverbot im Grundgesetz verstoßen. Ebenso gegen das Übermaßverbot. Mit einem Klick auf den unteren Link und mit weiterlesen gelangen Sie zum YouTube-Video...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4502
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