Aufklärungsfilm PUBERTY: Der Präsident des Landgerichts Karlsruhe bestätigt Eingang der Verzögerungsrüge (Dienstaufsichtsbeschwerde) | |||||
Landgerichtspräsident fordert im Rahmen der Dienstaufsicht die Akten im Einziehungsverfahren an: Vorsitzende Richterin Schick von der Pforzheimer Außenstelle des Landgerichts wird wegen fehlender schriftlicher Urteilsbegründung Stellung nehmen müssen Seit nun mehr als einem Jahr hat die Richterin Schick aus Pforzheim noch immer nicht die schriftliche Urteilsbegründung zum Einziehungsverfahren um den Aufklärungsfilm PUBERTY ausgefertigt. Der Inhaber von K13online hat sich deshalb mit einer Verzögerungsrüge an den Präsidenten des Landgerichts in Karlrsuhe gewandt. Im Rahmen der Dienstaufsicht hat der Landgerichtspräsident nun den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde von Dieter Gieseking bestätigt. Die Akten wurden bei der Vorsitzenden Richterin Schick in Pforzheim angefordert. Sie wird zu dieser Verzögerung Stellung nehmen müssen. Der K13online-Beschwerdeführer geht davon aus, dass der Landgerichtspräsident Anfang 2022 zu einer Entscheidung kommen wird. Die Rechtslage ist eindeutig: Eine mündliche Urteilsverkündung reicht nicht aus. Die Frist für eine Verfassungsbeschwerde wurde am 15. Dezember 2020 unterbrochen bzw. beginnt diese Frist von einem Monat mit dem Tage der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung. Das primäre Ziel beim BVerfG besteht darin, den Aufklärungsfilm PUBERTY für nicht-pornografisch und damit für legal zu erklären. Die Inhalte des Films gehören zur besten Aufklärung von Kindern & Jugendlichen und dürfen diesen nicht vorenthalten werden. Der Film wurde in den 1990er Jahre in Belgien produziert und dort im Schulunterricht vorgeführt. Alle Darsteller/Innen im Film sowie der Produzent & Regisseur werden im Abspann des Films namentlich genannt. Eine Familie(Vater, Mutter, Sohn und Tochter) spielt in dem Film die Hauptrolle. Besucher/Innen unserer Webseiten, die eine anwaltliche Verfassungsbeschwerde finanziell unterstützen wollen, nehmen gerne mit uns Kontakt auf. Die Beschwerde wird auch den Pornografie-Begriff in dem aktuellen § 184 ff StGB beim BVerfG rügen... https://landgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite
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geschrieben von K13online-Redaktion am 30.12.2021 |
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