Jagd nach Kinderpornos geht weiter: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg(ZKI) lässt 15 Wohnungen bei 19 verdächtigen Männern im Raum Würzburg und im Landkreis Main-Spessart durchsuchen | |||||
Amtsgericht Forchheim stellt Kinderporno-Verfahren gegen Geldauflage ein: Frühere Bundesregierung(CDU/CSU & SPD) zwingt alle Gerichte bei "Tatbegehung" nach dem 1. Juli 2021 zu Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr Die Kinderporno-Jagd durch die Ermittlungsbehörden geht unvermindert weiter. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg(ZKI) hat 15 Wohnungen bei 19 verdächtigen Männern im Raum Würzburg und im Landkreis Main-Spessart durchsuchen lassen. Nach aktuellem Ermittlungsstand stehen die Beschuldigten aber in keinem Zusammenhang zueinander. Dennoch wurden die Durchsuchungen & Beschlagnahmungen zeitgleich durchgeführt, um eine möglichst große Medienwirksamkeit zu erreichen. Die beteiligten Behörden versprechen sich dadurch mehr Abschreckung & Prävention. Ein solcher Irrglaube wurde schon mehrfach von Kriminologen etc.. widerlegt. Der Sinn & Zweck besteht primär darin, dass sogenannte Dunkelfeld weiter zu erhellen und in bestätigten Fällen zu verurteilen. Einem besseren Kinderschutz vor sexualisierter Gewalt dienen solche Aburteilungen jedenfalls so gut wie nicht. In einem aktuellen Fall von nur einem Kinderporno-Video hat das Amtsgericht in Forchheim das Verfahren gegen eine Geldauflage von 500Euro eingestellt. Die mutmaßliche Tatbegehung fand im April 2020 statt und deshalb findet der alte § 184 ff. StGB Anwendung. Seit dem 1. Juli 2021 sind die Gerichte bei solch geringen Kinderpornos durch die frühere Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD gezwungen, die Betroffenen zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu verurteilen. Ein solches Ungleichgewicht bei der Schuldzumessung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und somit verfassungswidrig. Darüber hinaus befinden sich im Unrechtsgesetz des § 184 ff. StGB eine Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffe, die ebenfalls einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand halten werden. Das BVerfG kann jedoch nur dann entsprechende Grundsatzentscheidungen treffen, wenn es Beschwerdeführer mit ihren Rechtsanwälten gibt. So lange keine Verfassungsbeschwerden eingereicht werden hat der Gesetzgeber freie Bahn für verfassungswidrige Gesetze. Das jüngste Beispiel einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde ist die Verfassungswidrigkeit des Verfassungsschutzgesetzes in Bayern. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber erhebliche Änderungen auferlegt. Gleiches könnte auch im Sexualstrafrecht geschehen, denn die §§ 184 ff. und 176 ff. StGB basieren nicht auf einer verfassungskonformen Evidenz der Kriminalpolitik. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) wird erneut zu Reformen aufgefordert und entsprechende Gesetzentwürfe vorzulegen...
Zitate Dazu sprach ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe über N.s Kindheit und seine aktuelle soziale Situation. N. zog 2014 zusammen mit seiner Familie aus Bulgarien nach Forchheim. Aktuell arbeitet er im Unternehmen seiner Mutter als Teilzeitkraft, er wohnt zudem noch bei seinen Eltern. Für die Jugendgerichtshilfe waren die Migrationsgeschichte und die Abhängigkeit von seinen Eltern Grund dafür, die Anwendung von Jugendstrafrecht zu empfehlen. „Es sind auch keine pädophilen Neigungen zu erkennen“, meinte der Vertreter. N.s Verteidigter trug zwei Schreiben von seinem Sportverein und einem Jugendzentrum vor, die ihm sein soziales Engagement bescheinigten. Er schlug die Einstellung des Verfahrens unter der Auflage vor, 500 Euro an die Arbeiterwohlfahrt zu zahlen. Außerdem werden die beiden iPhones eingezogen und N. trägt die Kosten des Verfahrens. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft in Bamberg stimmten alle Beteiligten zu. Die Staatsanwältin ermahnte N. jedoch, sich von solchen Videos fernzuhalten. Denn für N.s Tat galt noch der alte Paragraf 184b im Strafgesetzbuch. Mit der Novelle vom Juli 2021 steht auf die Verbreitung, den Besitz und den Erwerb kinderpornographischer Inhalte eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Zitate Rechtspolitiker erwarten bundesweite AuswirkungenAuch der bayerische Innenminister Herrmann erwartet, dass das Urteil bundesweite Auswirkungen haben wird. "Es müssen wahrscheinlich der Bund und alle Länder ihre Gesetze ändern. Denn es gibt nach meiner Kenntnis kein einziges Gesetz, das all diesen Vorgaben, die heute formuliert worden sind, entspricht", sagte der CSU-Politiker am Dienstag nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Während Hermann betonte, dass eine Novelle - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - bis spätestens Ende Juli 2023 machbar sei und "schnellstmöglich" umgesetzt werden solle, drängt auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nach der Entscheidung auf eine zügige Beschränkung der Befugnisse auch bei den Sicherheitsbehörden des Bundes. Die Koalition werde zudem die Voraussetzungen für den Einsatz von Informanten der Sicherheitsbehörden gesetzlich regeln und unter Wahrung der notwendigen Anonymität hier auch eine Möglichkeit der Überprüfung durch das Parlament schaffen. Im Bund ist mit der Ampel-Regierung eine neue Ära für das Sicherheitsrecht angebrochen. Da kommt das Urteil aus Karlsruhe alles andere als ungelegen.
... und viele weitere mehr.... |
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geschrieben von K13online-Redaktion am 03.05.2022 |
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