Abgelehnte Beweisanträge sind Revisionsgründe: Landgericht Koblenz lehnt Antrag der Verteidigung auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens ab und verurteilt Familienvater | |||||
Verteidiger Friedrich beantragte Freispruch: "Er hätte dem Zeugen körperlich keine Schmerzen zugefügt und auch keine Drohungen ausgesprochen oder Gewalt gegen ihn ausgeübt" Der Journalist Wolfgang Rabsch(NR-Kurier) berichtet erneut und objektiv über die Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz gegen einen Familienvater, der bis zum 25. Lebensjahr eine sexuelle Beziehung mit seinem Sohn hatte. Vor der mündlichen Urteilsbegründung erging der Beschluss, den Antrag der Verteidigung auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens über den Sohn abzulehnen. Abgelehnte Beweisanträge sind Revisionsgründe beim Oberlandesgericht. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert: "Er hätte dem Zeugen körperlich keine Schmerzen zugefügt und auch keine Drohungen ausgesprochen oder Gewalt gegen ihn ausgeübt". Alle Gerichte stehen bei einvernehmlicher Sexualität aufgrund der bestehenden Unrechtsgesetze im § 176 ff. StGB vor einem juristischen Dilemma. Sie dürfen die Angeklagten nicht freisprechen. Wohl aber kann das Gericht den Strafrahmen möglichst gering halten. Das Landgericht Koblenz hat davon jedoch keinen Gebrauch gemacht. Unter Einbeziehung einer anderen Verurteilung(vier Jahre) aus dem Jahre 2021 verhängte das aktuelle Gericht(dreieinhalb Jahre) eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Auch dieser Fall geht in die jährliche Kriminalstatistik(PKS) als "schwerer sexueller Kindesmissbrauch" ein. Die PKS wird damit verfälscht, denn es hat in dieser sexuellen Beziehung keine Gewalthandlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung gegeben. Dies wurde durch die Zeugenaussage des Sohnes("Opfers") bestätigt. Die von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen "Langzeitfolgen" beziehen sich nicht auf den damaligen Sexualkontakt, sondern auf die heutige Situation des inzwischen erwachsenen Sohnes. Dennoch war der Sohn vor Gericht als Nebenkläger aufgetreten. Damit ist er maßgeblich an der Verurteilung seines Vaters mit beteiligt. Die Frage, ob der Sohn während der Knastzeit des Vaters Schuldgefühle entwickeln wird, bleibt offen....
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geschrieben von K13online-Redaktion am 21.05.2022 |
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