K13online-Petitionsverfahren gegen das Sexualstrafrecht: Bundestag-Ausschussdienst antwortet erneut auf Petitionsergänzung & Anfrage an den Petenten Dieter Gieseking | |||||
K13online-Petition befindet sich weiterhin bei den Berichterstattern/Innen der Fraktionen im Petitionsausschuss: Keine neue Stellungnahme des Rechtsausschuss mit veränderten Mehrheitsverhältnissen der Ampel-Koalition vorgesehen Der Petitionsdienst des Deutschen Bundestages hat auf die erneute Petitionsergänzung & Anfrage an den Petenten Dieter Gieseking wiederholt geantwortet. Es wurde mitgeteilt, dass sich die Petition gegen das bestehende Sexualstrafrecht weiterhin bei den als Berichterstatter/Innen eingesetzten Abgeordneten des Petitionsausschusses befindet. Wann mit einer abschließenden Beschlussfassung an den Ausschuss gerechnet werden kann, wurde nicht mitgeteilt. Eine neue Stellungnahme des Rechtsausschusses an den Petitionsausschuss kann nicht in Aussicht gestellt werden. Dem neuen Petitionsausschuss liegt jedoch nur eine veraltete Stellungnahme des früheren Rechtsausschusses vor. Die neuen Mehrheitsverhältnisse der Ampel-Koalition können in dieser Stellungnahme nicht berücksichtigt worden sein. Nach § 109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages hat der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des Fachausschusses nur dann einzuholen, wenn die Petition einen aktuellen Gegenstand der Beratungen im Rechtsausschuss betrifft. Dies ist nach Mitteilung des Petitionsdienstes jedoch nicht der Fall. Im Klartext bedeutet dies, dass im Rechtsausschuss weder Strafverschärfungen noch eine Strafrechtsreform im Sinne der laufenden Petition beraten wird. Die Bundesregierung aus SPD & GRÜNE & FDP hat also die im Koalitionsvertrag vereinbarten und angekündigten Reformen (noch) immer nicht eingeleitet. Das gesamte Strafrecht, wozu auch das Sexualstrafrecht gehört, soll auf Evidenz geprüft und ggf. reformiert werden. Es besteht jedoch dringender Handlungsbedarf, um weiteres Unrecht zu verhindern, welches insbesondere durch das Inkrafttreten der verfassungswidrigen Gesetze am 1. Juli 2021 durch die damalige GroKo entstanden ist. Spätestens dann, wenn der Petitionsausschuss seine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgibt und über die K13online-Petition im Plenum abgestimmt wurde, wird deutlich werden, ob es eine auf Evidenz basierende Reform im Sexualstrafrecht geben wird oder nicht. Beide Optionen sind weiterhin möglich und werden mit der Ampel-Mehrheit im Petitionsausschuss & Bundestag begründet sein. Sollte der Petition in keinem Punkt entsprochen werden, so rufen wir schon jetzt und weiterhin zu Verfassungsbeschwerden der Betroffenen beim BVerfG auf. Auch auf diese Weise kann der Gesetzgeber zum politischen Handeln gezwungen werden. Denn: Gegen UNRECHT hilft nur Widerstand... https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss https://krumme13.org/text.php?id=1619&s=read
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geschrieben von K13online-Redaktion am 10.06.2022 |
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