(Update) Kölner Stadt-Anzeiger(Tim Stinauer) präsentiert vorbildlichen JVA-Beamten(Whistleblower) in Köln-Ossendorf: So ist der Alltag eines Missbrauchstäters im Knast

Die Ausnahme von der Regel: Sie haben eine Einzelzelle und sobald sie die verlassen, stehen sie unter unserer Beobachtung – zu ihrem eigenen Schutz. Wir begleiten sie überall hin, mit anderen Gefangenen treffen sie möglichst nicht alleine zusammen

Im Kölner Stadt-Anzeiger ist ein Artikel über den Knastalltag in der JVA Köln-Ossendorf erschienen. Der Journalist Tim Stinauer hat mit einem JVA-Beamten gesprochen, der über Gefangene mit der Deliktsart des § 176 ff. StGB berichtet. Die Dienstauffassung dieses Beamten ist vorbildlich, aber wird sicherlich nicht die Regel sein in deutschen Knästen. Der Beamte kann als Whistleblower bezeichnet werden, denn er bringt die tägliche Realität an die mediale Öffentlichkeit. K13online hat den kostenpflichtigen Artikel absatzweise kommentiert. Wir verurteilen die menschenverachtende Knasthierarchie gegen Pädophile/Pädosexuelle im regulären Strafvollzug & besonders in U-Haft auf das Schärfste. In der Obhut des Staates darf es hinter den Gefängnismauern keine rechtsfreien Räume bzw. Gewalttaten an den Betroffenen geben. Und zwar ganz unabhängig von der schwere der Tat. Insbesondere trifft diese Fürsorgepflicht auf die Gefangenen zu, die sich in U-Haft befinden, denn dann liegt noch kein rechtskräftiges Urteil vor. Es gilt die Unschuldsvermutung! In der JVA Köln wartet u. a. auch der Kinderfotograf Achim Lippoth auf sein Urteil vom Landgericht. Durch die zahlreichen Missbrauchskomplexe in NRW befinden sich bereits eine Vielzahl von Verurteilten im regulären Strafvollzug. Die Kölner JVA dürfte besonders stark belastet sein. Der Strafvollzug ist Ländersache. In NRW ist der CDU-Justizminister Peter Biesenbach zuständig. Ob er auch der neuen Landesregierung mit den GRÜNEN angehören wird, steht noch nicht verbindlich fest. Die Hoffnung, dass er in der Versenkung verschwindet, stirbt zuletzt. Ein anderer NRW-Justizminister/In sollte dafür Sorge tragen, dass die Dienstauffassung des JVA-Beamten in der JVA Köln zur landesweiten Regel wird. Zu den Kommentierungen des Ksta-Artikels gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen.... 

https://www.ksta.de/koeln/koelner-jva-beamter-berichtet-so-ist-der-alltag-eines-missbrauchstaeters-im-knast--39734692 (kostenpflichtig)



+Update 23. Juni: Das Bild wurde ausgetauscht. 

https://www.jva-koeln.nrw.de 


Ich war schon häufig alleine oder mit Kollegen zuständig für die Bewachung von „Kinderschändern“ – so nenne ich jetzt mal Männer, die Kinder sexuell missbraucht haben. Korrekt müsste ich sagen: „missbraucht haben sollen“. Denn zumindest wer in Untersuchungshaft sitzt, gilt ja juristisch gesehen bis zu seiner Verurteilung als unschuldig.

Kinderschänder haben im Gefängnis einen besonderen Status, ich beschreibe den mal so: „alles einzeln“. Das heißt: Sie haben eine Einzelzelle und sobald sie die verlassen, stehen sie unter unserer Beobachtung – zu ihrem eigenen Schutz. Wir begleiten sie überall hin, mit anderen Gefangenen treffen sie möglichst nicht alleine zusammen. Sie haben Einzelfreistunde, Einzelvorführung zur Polizei, Rechtsanwälten, in den Besuchsraum oder zum Sanitäter, und duschen auch alleine.

K13online Anmerkungen

Die Gemeinschaftsduschen sind in der Tat rechtsfreie Räume. Wenn alle Betroffenen in der JVA Köln Einzelduschen haben, dann ist dies sehr lobenswert. Dies dürfte jedoch eher die Ausnahme sein, aber nicht die Regel. Muss aber zur Regel werden! 

Sie dürfen nicht arbeiten, nicht zum Gottesdienst in die Kirche und in keiner Sportgruppe mitmachen. Umschluss, also das tägliche Zusammenschließen von Gefangenen in einem Haftraum, gibt es für sie auch nicht. Es sei denn, im selben Hafthaus sitzt ein anderer Gefangener mit dem gleichen Delikt – wenn die beiden sich verstehen, dann dürfen sie zusammen Umschluss machen. Aber auch nur dann.

K13online Anmerkungen

Solche Haftbedingungen kommen einer Isolationshaft gleich. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass es in allen JVAs einen Extra-Block bzw. Extra-Flur für die betroffenen Gefangenen gibt. Die jeweiligen Landesregierungen werden aufgefordet, dafür Sorge zu tragen.  

JVA Köln: Gefangener beschoss Missbrauchstäter mit Zwille

Nicht jeder Missbrauchstäter erfährt in der JVA Bedrohungen oder sogar Gewalt, aber ich habe selbst vor Jahren mal erlebt, wie einer in seiner Einzelfreistunde gerade den Hof betreten hatte, da beschoss ihn ein Gefangener aus dem Fenster seiner Zelle mit einer selbstgebauten Zwille. Das Geschoss hat den Mann verfehlt, es schlug in einem Baum ein. Aber der hatte genug, der wollte sofort wieder zurück in seine Zelle.

K13online Anmerkungen 

Bei solchen Vorfällen, die präventiv nicht zu 100% ausgeschlossen werden können, ist es unbedingt erforderlich, dass gegen die Täter(Angreifer) harte Disziplinarmaßnahmen von der JVA verhängt werden. Strafanzeigen müssen erstattet werden. Solche Maßnahmen wirken sich abschreckend auf andere Mitgefangene aus.   

Ein anderes Mal – auch das ist schon sehr viele Jahre her – hatten Kollegen versäumt, eine Gemeinschaftszelle im Zugangshaus 1 zu verriegeln. Da saßen drei oder vier Russen drin. Als ein Missbrauchstäter im selben Hafthaus alleine die Dusche betrat, wurde er von den Männern überfallen und brutal zusammengeschlagen.

K13online Anmerkungen

In einem solchen Fall liegt der dringende Tatverdacht vor, dass die JVA-Beamten die Zellentür absichtlich offen gelassen haben. Und zwar nach dem Motto: Wir brauchen uns nicht die Hände selbst schmutzig machen, dass machen die Russen für uns. Solche JVA-Beamte müssen sofort aus dem Dienst entlassen werden. Die Gewalttäter müssen zu hohen und zusätzlichen Haftstrafen verurteilt werden. Präventiv dürfen Betroffene nicht in Zugangszellen untergebracht werden.   

Woher die Gefangenen wissen, dass jemand ein Missbrauchstäter ist? Die spüren das, die fühlen das. Und das spricht sich dann auch sofort rum – obwohl ich jedem bei der Aufnahme immer rate, seinen Haftbefehl, wo dann zum Beispiel „sexueller Missbrauch von Kindern“ draufsteht, nicht mit auf die Zelle zu nehmen, damit der nicht in falsche Hände gerät, sondern das Papier zusammen mit seiner anderen Habe, wie Personalausweis, Schlüssel oder Handy, von uns wegschließen zu lassen. Fast alle machen das auch.

K13online Anmerkungen

Dieser Rat ist zwar sehr gut und richtig, aber die Mitgefangenen wollen in der Regel genau diesen Haftbefehl bzw. Haftzettel sehen. Kann der Betroffene diesen nicht vorweisen, dann besteht bei alten Knackis sofort der Verdacht, dass der Neue wegen einem Sexualdelikt inhaftiert wurde. Gewaltbereite Mitgefangene unterscheiden auch nicht, ob es bei dem Betroffenen um den § 176 ff oder § 184 ff StGB geht. Schon bei Gerüchten setzt die Knasthierarchie ein. Deshalb ist es unabdingbar, dass die JVA-Beamten erkennen lassen müssen, dass sie auf der Seite des Betroffenen stehen.  

Aber trotzdem, es ist natürlich schon auffällig, wenn jemand immer nur alleine in die Freistunde geht. Dann gibt es die Hausarbeiter, also als zuverlässig geltende Gefangene, die dreimal am Tag das Essen in den Hafträumen austeilen. Die sehen ja, wer so alles in den Zellen sitzt. Und Missbrauchstäter sind tatsächlich oft ganz ruhige Zeitgenossen, wenig selbstbewusst. Die bleiben auf ihrem Bett sitzen, wenn die Zellentür aufgeht. Viele wirken schüchtern, oder besser: eingeschüchtert.

K13online Anmerkungen

Auch diese Schilderungen entsprechen dem Knastalltag. Die Hausarbeiter stellen eine ständige Gefahr für die Betroffenen dar, weil sie die Deliktsart an die Mitgefangenen verraten können. In einem solchen Fall muss der Hausarbeiter sofort von seiner Arbeit entbunden werden. Das Problem ist natürlich die Beweislage, denn im Knast gibt es eigene "Gesetze".  

Pädosexuelle Täter werden im Knast oft besonders streng bewacht

Ich habe es auch selten erlebt, dass diese Gefangenen Besuch von außen bekommen. Manche stellen viele Anträge, wollen zum Beispiel mit Seelsorgern oder Psychologen sprechen. Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass sie doch auf Mitgefangene treffen, zum Beispiel wenn wir sie von einer Ausführung zurück in ihren Haftraum bringen und dann begegnet man unterwegs einer Sportgruppe. Dann wird schon mal herumgepöbelt und gedroht, da wird so etwas gerufen wie: „Wir wissen, was du gemacht hast“ oder „Wir kriegen dich“. Gilt ein Gefangener als besonders gefährdet, kann auch angeordnet werden, dass er zum Beispiel immer von mindestens zwei männlichen Bediensteten begleitet werden muss. Das nennt sich „besondere Sicherungsmaßnahme“.

K13online Anmerkungen

In solchen Fällen müssen die JVA-Beamten sofort Disziplinarmaßnahmen gegen diese Mitgefangenen verhängen. Die Betroffenen sind solchen Situationen hilflos ausgeliefert. Auch der präventive Schutz der Betroffenen muss höchste Priorität eingeräumt werden. Die Betroffenen befinden sich in der Obhut des Staates, der keine Gewalt hinter seinen verschlossenen Mauern dulden darf.  Geschied dies trotzdem, dann hat der Betroffene auch die Möglichkeit, externe Strafanzeigen bei der örtlichen Polizei außerhalb der JVA zu erstatten. K13online bietet den Betroffenen Hilfestellungen im Rahmen seiner Gefangenenhilfe an. Wir können am Besten tätig werden, wenn die Kontaktaufnahme bereits vor Haftantritt erfolgt.  

Mich lässt das auch nicht kalt, wenn ich erfahre, was diese Menschen getan haben sollen. Ich bin selbst Vater. Aber ich gehe professionell damit um. Ich schalte meine Gefühle ab und sage mir: „Ich habe jetzt den Auftrag, den sicher von A nach B zu bringen und fertig.“ Und wenn der unterwegs angegriffen wird, dann greife ich ein. Das ist vielleicht manchmal nicht einfach. Aber das ist mein Job.

K13online Anmerkungen

Eine solche Dienstauffassung ist natürlich vorbildlich und sollte Schule machen. Die Realität sieht allerdings sehr oft ganz anders aus. Der Kölner Stadt-Anzeiger hat offenbar einen JVA-Beamten gefunden, der auf diese Weise positiv vorgeführt werden kann. Weil dieser Beamte namenlos bleiben will und muss, kann man von einem Whistleblower sprechen. Auch der Journalist des Kölner Stadt-Anzeiger hat Mut bewiesen, einen solchen Artikel zu veröffentlichen.  

Hinweis der KSTA-Redaktion: Der Bedienstete ist der Redaktion bekannt, er möchte aber nicht mit seinem Namen genannt werden. 

K13online Anmerkungen

Solche Whistleblower, die die Realität & Wahrheit zu den Deliktsarten der §§ 174 bis 184 StGB an die mediale Öffentlichkeit bringen, muss es auch bei den Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten geben. Insbesondere im Deliktsbereich der Kinder- und Jugendpornos wird dermaßen viel verschwiegen und damit gelogen, dass sich die "Balken" biegen. Es werden fast immer einzelne Extremfälle heraus gegriffen, sodass der falsche Eindruck entsteht, es würde sich nur um sexuelle Gewalt gegen Kinder/Jugendliche handeln. Genau das Gegenteil ist jedoch sehr oft der Fall. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beinhalten kinder- und jugendpornografische Darstellungen in der weit überwiegende Vielzahl keine erkennbare sexualisierte Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter wissen von dieser Wahrheit, aber dürfen diese Realität nicht namentlich und öffentlich äußern. Die Beweise liegen in den Asservaten der Justiz. Nur wer legalen Zugang in diese Asservate hat, kann die Wahrheit beweisbar ans Tageslicht bringen. Niemand sonst kann diese Beweise legal führen, denn alle anderen Menschen werden mit Strafe bedroht. Nur Whistleblower können die verbreiteten Lügen aufdecken und als solche entlarven. Es steht außer Frage, dass dazu viel Mut gehört. Denn die berufliche Existenz kann zerstört werden. Trotzdem: Whistleblower sind unverzichtbar, damit das Lügengebäude nachweisbar zusammenbricht wie ein Kartenhaus.

  


Die Dienstvorschriften bei Pädophilen/Pädosexuellen im Strafvollzug & U-Haft in der JVA Köln sind beispielhaft, aber werden vermutlich nicht von allen JVA-Beamten konsequent angewandt. Schon gar nicht bundesweit in allen JVAs. K13online verurteilt die sogenannte Knasthierarchie auf das Schärfste. 

In der Regel existieren in den JVAs rechtsfreie Räume, die von gewalttätigen Mitgefangenen genutzt werden. Sogar JVA-Beamte beteiligen sich nicht selten aktiv oder duldend an dieser Hierarchie. Im Folgenden finden Sie nur ein Beispiel. Es gibt weit mehr Fälle von Gewalt im Knast, die weit aus furchtbarer sind, aber nicht die mediale Öffentlichkeit erreichen. In der Obhut des Staates darf es keine Gewalttaten geben. Der Knast ist eine "geschlossene" Gesellschaft und es dringt fast nichts nach "Draußen". Dem gilt es, entgegen zu treten. Dem Kölner Stadt-Anzeiger sollten weitere Mainstream-Medien folgen....

https://gfx.sueddeutsche.de/apps/e171088/www/

https://www.br.de/nachricht/kranker-knast-3-gewalt-100.html


 

Immer mehr Gefangene nehmen sich in JVAs das Leben: Weiterer Suizid eines Familienvaters, der wegen des Verdachtes nach § 176 ff. StGB in U-Haft war 16.02.2022

Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion Ulla Jelpke: "Dass es erneut zu einem Anstieg der Suizidrate kam, sollte die Behörden alarmieren, denn sie haben für diese Menschen eine Schutz- und Fürsorgepflicht.“

Hat schon wieder eine Justizvollzugsanstalt (JVA) die drohende Suizidgefahr bei einem Untersuchungshäftling nicht erkannt? Diese Frage wird zu Recht von der Schleswig-Holstein Zeitung(shz.de) gestellt, der sich K13online anschließt. Bei den Deliktsarten des § 176 ff. und 184 ff. StGB muss besonders in U-Haft von einer grundsätzlichen Suizidgefährung angegangen werden. „Es ist entsetzlich, wie viele Menschen sich in deutschen Gefängnissen Jahr für Jahr gezwungen sehen, ihr Leben zu beenden“, sagt Ulla Jelpke. Die Abgeordnete der Linkspartei ist Mitinitiatorin der Kleinen Anfrage. Dass es erneut zu einem Anstieg der Suizidrate kam, „sollte die Behörden alarmieren, denn sie haben für diese Menschen eine Schutz- und Fürsorgepflicht.“ Daran hat es ganz offensichtlich bei einem Familienvater in der JVA Lübeck gemangelt. Der 47 Jahre alte Mann wurde in seiner Einzelzelle tot aufgefunden. Er hat sich in U-Haft stranguliert. Nur ganz selten gelangen solche Suizide an die mediale Öffentlichkeit. Die sogenannte Dunkelziffer dürfte enorm hoch sein. Auch bei dieser mutmaßlichen Selbsttötung durch Erhängen fordert K13online eine vollständige Aufklärung der suizidalen Hintergründe. Zum Einen kann ein dienstliches Fehlverhalten von JVA-Beamten/Innen nicht ausgeschlossen werden. Zum Anderen muss staatsanwaltschaftlich untersucht werden, ob der Familienvater durch Mitgefangene in den Suizid getrieben wurde. Für den Verstorbenen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, denn die Ermittlungen waren noch nicht abgeschlossen und es lag keine rechtskräftige Verurteilung vor. Für den Strafvollzug sind die 16 Bundesländer zuständig. K13online fordert von den Innen- und Justizministerien der Länder: Konzepte zur Prävention vor Suizid. Psychologische Betreuung von allen Gefangenen, die von den Deliktsarten des 13. Abschnitts im StGB betroffen sind. Der sogenannten "Knasthierarchie" muss mit allen dienstrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen entgegen gewirkt werden. Journalisten/Innen der Mainstream-Medien werden aufgerufen, über möglichst viele Suizide zu berichten. Die Anstaltsleitungen der JVAs müssen verpflichtet werden, selbst Pressemitteilungen zu Todesfällen zu veröffentlichen. Jährliche Statistiken mit Angaben der Deliktsarten müssen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. K13online trauert mit den Familienangehörigen des Verstorbenen in ewiger Erinnerung mit dieser Berichterstattung... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4700

 

geschrieben von K13online-Redaktion am 21.06.2022 Drucken

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