UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Amtsrichter verurteilt 69-jährige Bochumerin wegen zwei Kinderpornos zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung

Der Staatsanwalt wollte Freispruch, der Verteidiger ebenfalls: Solche UNRECHTS-Urteile sind federführend durch die CDU/CSU in der alten Bundesregierung(GroKo) erzwungen worden

Bei einem exemplarischen Fall vor dem Amtsgericht in Bochum wird einmal mehr das UNRECHT in der Gesetzgebung des § 184 ff. StGB deutlich. Schon der reine Besitz von nur zwei kinderpornografischen Darstellungen auf dem Handy führt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Bei einer 69-jährigen Frau kann nicht von Pädophilie gesprochen werden. Die WAZ berichtet: Der Staatsanwalt wollte Freispruch, der Verteidiger ebenfalls. Die Staatsanwaltschaft & Verteidigung hat in diesem Fall versucht, einen juristischen Ausweg aus diesem Dilemma zu finden, um die 69-jährige Bochumerin frei zu sprechen. Es lag bei der rechtlichen Bewertung des Sachverhaltes beim Amtsrichter, den Anträgen des Staatsanwaltes & des Verteidigers zu folgen. Der Richter verurteilte die Frau jedoch als "Verbrecherin" zur Mindeststrafe von einem Jahr auf Bewährung. Für dieses und viele weitere Unrechts-Urteile trägt primär die CDU/CSU die politische Verantwortung. Der Verteidiger wird mit Sicherheit gegen das Unrechts-Urteil des Amtsgerichts in die Berufung zum Landgericht ziehen! Solche UNRECHTS-Urteile sind federführend durch die CDU/CSU in der alten Bundesregierung(GroKo) erzwungen worden. Zum 1. Juli 2021 wurde der § 184 ff. StGB zum Verbrechensstraftatbestand erklärt. Alle Gerichte müssen bei nur einer "kinderpornografischen" Darstellung eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängen. Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit oder Geldstrafen sind nicht mehr möglich. Die seit rund einem Jahr geltende Gesetzeslage ist durch den Wegfall von minder schweren Fällen auch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Um solches UNRECHT zu beendet, rufen wir wiederholt die Ampel-Bundesregierung zu einer entsprechenden Strafrechtsreform auf. K13online wird zur gegebenen Zeit weiter berichten.... 

https://www.waz.de/staedte/bochum/zwei-kinderporno-foto-auf-dem-handy-bochumerin-verurteilt-id235884837.html (kostenpflichtig)



 

Zitate

Wegen zwei Bildern mit kinderpornografischem Inhalt hat das Schöffengericht am Mittwoch eine 69-jährige Bochumerin zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Dies ist die Mindeststrafe, nachdem der Gesetzgeber vor einem Jahr den Strafrahmen deutlich verschärft hat. Der Staatsanwalt wollte Freispruch, der Verteidiger ebenfalls.

Kripo Bochum hatte Durchsuchungsbefehl wegen Verdachts des Kindesmissbrauchs

Die Angeklagte wurde am 5. Januar in der Wohnung eines Verwandten in Bochum von der Polizei angetroffen. Die Beamten hatten einen Durchsuchungsbefehl gegen den Mann wegen Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs. Weil er nicht zu Hause war, ließen sich die Polizisten das Handy der Frau geben; dort stand seine Telefonnummer. In dem Handy entdeckten sie zwei Fotos, das zwei etwa zehn- und elf-jährige Jungen in stark sexualisierter Weise zeigt.

Bochumer Richter: „Wir haben massive Zweifel an den Angaben“ der Angeklagten

Die Angeklagte erklärte, nichts von den Fotos gewusst zu haben. Sie habe das Handy im Sommer 2021 auf einem Flohmarkt an der Fachhochschule für 70 Euro gekauft und es sich dort von einem Unbekannten einrichten lassen. Auf dem Handy gab es noch massenhaft weitere Fotos mit nicht strafbaren Inhalten – auch von denen habe sie nichts gewusst. Sie habe mit dem Handy nur telefoniert.

„Wir haben massive Zweifel an den Angaben“, sagte Richter Axel Deutscher und sprach von „absurden Erklärungen“. Die zwei strafbaren Fotos sind erst nach dem Kauf auf das Gerät gekommen.

Aus Sicht des Richters mauerte die Angeklagte

Die Angeklagte machte kaum Angaben und nannte keine Namen von möglicherweise beteiligten Personen. Aus Sicht des Richters mauerte sie. Bei der polizeilichen Vernehmung hatte sie laut gelacht, als ihr die Fotos vorgehalten wurden: „Das ist vielleicht Familie“, soll sie gesagt haben.

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger hielten es für denkbar, dass ein Unbekannter mehrere Endgeräte auf einem Konto miteinander verknüpft haben könnte und die Fotos somit tatsächlich ohne Wissen der Angeklagten auf ihr Handy gekommen seien. Das Gericht sah aber „keine Anhaltspunkte“ dafür.

Der Fall geht wohl in die Berufung. Seit 2018 ist die Anzahl der entdeckten Fälle von Kinderpornografie in Bochum von rund 30 auf 247 im Jahr 2021 angestiegen.


Solche UNRECHTS-Urteile sind federführend durch die CDU/CSU in der alten Bundesregierung(GroKo) erzwungen worden. Zum 1. Juli 2021 wurde der § 184 ff. StGB zum Verbrechensstraftatbestand erklärt. Alle Gerichte müssen bei nur einer "kinderpornografischen" Darstellung eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängen. Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügkeit oder Geldstrafen sind nicht mehr möglich. 

Die Staatsanwaltschaft & Verteidigung hat in diesem Fall versucht, einen juristischen Ausweg aus diesem Dilemma zu finden, um die 69-jährige Bochumerin frei zu sprechen. Es lag bei der rechtlichen Bewertung des Sachverhaltes beim Amtsrichter, den Anträgen des Staatsanwaltes & des Verteidigers zu folgen. Der Richter verurteilte die Frau jedoch als "Verbrecherin" zur Mindeststrafe von einem Jahr auf Bewährung. Für dieses und viele weitere Unrechts-Urteile trägt primär die CDU/CSU die politische Verantwortung.

Der Verteidiger wird mit Sicherheit gegen das Unrechts-Urteil des Amtsgerichts in die Berufung zum Landgericht ziehen! K13online wird zur gegebenen Zeit weiter berichten. 

Um solches UNRECHT zu beendet, rufen wir wiederholt die Ampel-Bundesregierung zu einer entsprechenden Strafrechtsreform auf. 

 


 

UNrecht im Namen der alten Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD: Familienvater muss für eine kinderpornografische Aufnahme mit mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe rechnen 16.10.2021

Aufruf an die wohl neue Bundesregierung der Ampel-Koalition mit SPD & GRÜNE & FDP: Rückgängigmachung der Mindesstrafe von einem Jahr bei § 184 ff StGB gefordert

Ein Familienvater hatte in seinem WhatsApp-Status ein Bild hochgeladen. Dieses Foto zeigt Ihn vor 15 Jahren mit seinem Sohn, die nebeneinander auf einer Couch sitzen. Der etwa sechsjährige Junge ist nackt und spielt an seinem Geschlechtsteil, während der Vater, nur mit Unterhose bekleidet, seinen Arm um die Schulter des Buben legt. Eine solche Aufnahme ist gemäß § 184 ff StGB "Kinderpornografie". Damit aber nicht genug des gesetzgeberischen UNrechts. Seit dem 1. Juli 2021 müssen die Gerichte Verhandlungen durchführen und ein Mindeststrafmaß von einem Jahr verhängen. Die alte Bundesregierung, insbesondere die CDU/CSU, hatte entgegen fast aller Sachverständigen im Rechtsausschuss, diese Strafverschärfungen durchgesetzt. Dieses Beispiel von "sexuellen" Nacktaufnahmen ist kein Einzelfall, sondern wird es täglich vielfach geben. Die neue Bundesregierung, höchstwahrscheinlich eine Ampel-Koalition mit SPD & GRÜNE & FDP, wird schon jetzt aufgefordert, eine diesbezüglich Strafrechtsform in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Die Anhebung der Mindesstrafe auf ein Jahr und damit zum "Verbrechen" ist für eine solche Aufnahme völlig unverhältnismäßig und deshalb mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die neue Ampel-Regierung wird in der kommenden Legislaturperiode aufgerufen, diese UNrechtsgesetze wieder abzuschaffen. Damit wird auch das gesamte Justizwesen erheblich entlastet werden. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gericht sind bereits massiv überlastet. Eine Hauptverhandlung wegen nur einer Bildaufnahme zwingend stattfinden zu lassen, ist völlig absurd. Mit Kinderschutz und Pädophilie hat dieser Fall eines Familienvaters mit seinem Sohn ohnehin nichts zu tun. K13online rät nicht nur dem Familienvater, sondern allen von den UNrechtsgesetzen Betroffenen, Rechtsmittel gegen die Verurteilungen einzulegen. Nach Ausschöpfung des Rechtsweges empfehlen wir jedem Justizopfer, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einzulegen. Bei der Suche nach kompetenten Rechtsanwälten sind wir gerne behilflich.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4606

UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Einvernehmliche Sexualität eines erwachsenen Paares(22) mit einem 13-jährigen Mädchen führt zu ein Jahr & 10 Monate Bewährungsstrafe 08.07.2021

Vorsitzender Richter der zweiten Großen Strafkammer am Landgericht Köln, Christoph Kaufmann: "Es war, so weit man bei einem Kind davon sprechen kann, einvernehmlich"

Ein Liebespaar(beide 22 Jahre) hatte in einem Zelt am Kölner Rheinufer einvernehmlichen Sex mit einem 13-jährigen Mädchen. Dafür wurden die zwei Erwachsenen nun nach altem Strafrecht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahren und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Schon vor dem Inkrafttreten der neuen Gesetze in § 176 ff. StGB am 1. Juli 2021 lag die Mindeststrafe bei zwei Jahren, jedoch konnte der Richter Kaufmann hier einen minder schweren Fall anwenden. Abgesehen davon, dass bereits dieses Urteil ein UNRECHT im Namen des Gesetzgebers ist, so gibt es im neuen § 176c StGB keinen minder schweren Fall mehr. In Zukunft sind die Gerichte "Dank" der Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD gezwungen, eine Mindeststrafe von zwei Jahren zu verhängen. Dies hat zur gerichtlichen Folge, dass die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sondern das die Betroffenen mindestens für diese zwei Jahre in den Knast müssen. Der Gesetzgeber hält eine solche Bestrafung im Sinne des "Kinderschutzes" für zwingend notwendig. In seiner mündlichen Urteilsbegründung sagte Kaufmann: Der Gesetzgeber könne nicht anders, als feste Altersgrenzen festzulegen: Demnach ist es strafbar, wenn Erwachsene mit Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, intim werden. "Aber schon wenige Wochen später wäre es vollkommen straflos gewesen", so der Richter. Die Beteiligten hätten sich wohl in einer von Neugier getragenen Dynamik wiedergefunden und sich ausprobieren wollen. Solche Fälle sind keine Ausnahme, wie der Richter sagte, sondern eher die Regel. Es mag sein, dass der Richter Kaufmann an seinem Landgericht bisher wenige solcher Fälle hatte, aber K13online sind insgesamt viele solcher Fällen von Einvernehmlichkeit bekannt. Diese nachweisbaren Fakten werden andauernd und von fast dem gesamten Mainstream permanent bestritten. Damit soll das mühsam aufgebaute Lügengebäude aufrecht erhalten bleiben. Dabei ist dieses Lügengebäude bereits seit vielen Jahren zusammen gebrochen wie ein Kartenhaus. Verrückte Gesetze, die die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern/Jugendlichen völlig missachten, bestimmen das politische Handeln des Gesetzgebers. Die Unrechtsgesetze produzieren "Opfer von schweren sexuellen Kindesmissbrauch", die in Wahrheit überhaupt nicht existieren. "Es war, so weit man bei einem Kind davon sprechen kann, einvernehmlich", so der Richter in seiner mündlichen Urteilsverkündung... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4522

UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Denn auch einvernehmlicher Sex mit einer Minderjährigen unter 14 Jahren ist nach dem Gesetz schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes 31.03.2019

Am Ende beantragte selbst die Staatsanwältin zwei Jahre Haft auf Bewährung: "Denn es weiche völlig ab von den üblichen Fällen des Kindesmissbrauchs", so das Gericht

Der Vorsitzende der 2. Großen Bonner Jugendschutzkammer, Wolfgang Schmitz-Justen, geht fehl in der Annahme, dass dieser Fall von einvernehmlicher Sexualität zwischen dem 13-jährigen Mädchen & dem 46-jährigen Freund von den üblichen Fällen völlig abweicht. Auch pädosexuelle Beziehungen sind grundsätzlich immer einvernehmlich. Ausnahmen bestätigen die Regel. Der Bonner General-Anzeiger(Rita Klein) schreibt in Ihrem sachlich guten Artikel weiter: Obwohl die 13-Jährige den Mann, wie die auf seinem Handy gespeicherten Nachrichten zeigten, immer wieder sexuell angemacht hatte, hätte er sich auf keinen Fall auf sie einlassen dürfen. Denn auch einvernehmlicher Sex mit einer Minderjährigen unter 14 Jahren ist nach dem Gesetz sexueller Missbrauch eines Kindes und wird bestraft. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet diesen Geschlechtsverkehr sogar gemäß des Unrechts § 176a StGB als schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Obwohl es kein Opfer gibt konnte das Gericht aufgrund der geltenden Rechtslage keinen Freispruch verkünden. Die Staatsanwaltschaft und auch das Gericht hat jedoch das gesetzgeberische Dilemma erkannt. Das Mindesstrafmaß von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt: "Wir sind uns alle einig, dass das ein minderschwerer Fall ist.“ Die Geschädigte hier habe schon „erhebliche sexuelle Erfahrungen“ gehabt und sei intensiv auf den Angeklagten zugegangen. Es ist die politische Aufgabe aller Fraktionen im Deutschen Bundestag, eine Strafrechtsreform herbei zu führen, damit in Zukunft solches UNRECHT verhindert wird. Erneut liefert ein solches Gerichtsverfahren den Beweis dafür, dass es einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Kindern & Erwachsenen gibt. Natürlich betrifft dies nicht zur Mädchen-Mann, sondern auch Junge-Mann. Ebenso Mädchen-Frau und Junge-Frau. Diese Tag tägliche Realität zu ignorien oder sogar zu verleugnen bestimmt den heutigen Zeitgeist auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen....  

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3836

... und viele weitere mehr....

geschrieben von K13online-Redaktion am 15.07.2022 Drucken

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