Pforzheimer Zeitung(PZ-News): 509 Kinderpornofälle gab es 2021 in Pforzheim, Enzkreis und den Landkreisen Freudenstadt und Calw. Ein Plus von 92,8 Prozent zu 2020 (264). In 477 Fällen konnten Tatverdächtige ermittelt werden

Lediglich 40,8% der Kinderporno-Verdächtigen sind Erwachsene: Gleichzeitig sind 59,2 Prozent der Tatverdächtigen im Präsidiumsbereich Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende – also jünger als 21 Jahre

Die hiesige Pforzheimer Zeitung(PZ-News) berichtet auf ziemlich ungewöhnliche Weise über Fälle von Kinderpornos in Pforzheim, Enzkreis und den Landkreisen Freudenstadt und Calw. Die Statistik zeigt ein Plus von 92,8 Prozent zu 2020 (264). In 477 Fällen konnten Tatverdächtige ermittelt werden. Der Anstieg der Fallzahlen im obigen Gebiet entspricht in Etwa dem Bundesdurchschnitt. Im Klartext bedeutet dies: Von den 477 Verdächtigen sind rund 300 Minderjährige unter 21 Jahren. Die Aufschlüsselung der jeweiligen Altersgruppen Heranwachsende, Jugendliche und Kinder geht aus dem PZ-Artikel nicht hervor. Fakt ist jedenfalls, dass es lediglich 177 Fälle von erwachsenen Verdächtigen gab und sich damit diese Fälle nicht wesentlich erhöht haben. Die am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Gesetze wirken sich also in 1. Linie gegen Kinder, Jugendliche und Heranwachsene aus. Und nicht, wie der Gesetzgeber beabsichtigt hat, gegen Erwachsene(u. a. Pädophile).  Schon deshalb wurde das beabsichtigte Ziel eines besseren Kinderschutzes völlig verfehlt. Im Gegenteil: Die Kids selbst sind vermehrt zur Zielscheibe des Gesetzgebers bzw. der Justiz geworden. Immer mehr Jungen & Mädchen fallen teils mit Ihren Eltern der sogenannten Kinderporno-Jagd zum Opfer. Die verschärften Gesetze der früheren GroKo-Bundesregierung haben vollkommen versagt. PZ-News-Zitate: "Sollen jungen Leute wegen einem möglicherweise nicht einmal beabsichtigten Besitz bestraft werden, mitsamt Eintrag im Strafregister? Oder muss es da andere Wege geben?" Es ist im heutigen Zeitgeist schon bemerkenswert, wenn ein Mainstream-Medium wie PZ-News überhaupt eine solche Frage in den Raum stellt. Leider findet man in dem PZ-Artikel keine mediale und auch keine politische Antwort darauf. Diese hätte natürlich lauten müssen: Der Gesetzgeber muss das UNRECHT durch eine Strafrechtsform beenden. Lesen Sie weitere PZ-Zitate und K13online-Kommentierungen mit einem Klick auf weiterlesen...  

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Zitate

Mehr Fälle, mehr Erfolge

Egal ob Herstellung, Verbreitung oder Besitz – Kinderpornografie ist eine Straftat, für die Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren vorgesehen sind. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn man Teil einer Chat-Gruppe ist und dort geteilte Inhalte automatisch herunterlädt. Viel Material werde heute auf den Schulhöfen von Handy zu Handy geteilt.

„Dann klingeln wir morgens mit dem Durchsuchungsbeschluss bei den Eltern und fragen nach dem Sohn“, sagt Sanchez. Die Eltern wollen oft den Beschluss lesen, und werden zum Teil noch vor den Beamten sehr deutlich mit ihrem Nachwuchs.

Und wenn die Tat mit dem Handy begangen wurde, dann sieht man es vermutlich nie wieder. Gleichzeitig sind 59,2 Prozent der Tatverdächtigen im Präsidiumsbereich Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende – also jünger als 21 Jahre. Das stellt laut Sanchez und Dieter auch die Justiz vor ein Dilemma: Sollen jungen Leute wegen einem möglicherweise nicht einmal beabsichtigten Besitz bestraft werden, mitsamt Eintrag im Strafregister? Oder muss es da andere Wege geben?

K13online Anmerkungen

Es ist im heutigen Zeitgeist schon bemerkenswert, wenn ein Mainstream-Medium wie PZ-News überhaupt eine solche Frage in den Raum stellt. Leider findet man in dem PZ-Artikel keine mediale und auch keine politische Antwort darauf. Diese hätte natürlich lauten müssen: Der Gesetzgeber muss das UNRECHT durch eine Strafrechtsform beenden. Auch an dieser Stelle erneut der folgende Hinweis: Die Ermittlungsbehörden & Gerichte sind an das Recht & Gesetz gebunden. Sie müssen ermitteln, anklagen und verurteilen. Es liegt nicht im Ermessen von Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern, weil diese nach dem Legalitätsprinzip tätig werden müssen. Das gesamte Sexualstrafrecht ist Rechtspolitik der Bundesregierung. Weder den Ermittlungsbehörden noch den Gerichten kann deshalb für Verurteilungen ein juristischer Vorwurf wegen der ungerechten Gesetzeslage gemacht werden. Einzige Ausnahme ist die Höhe des Strafmasses. Die verhängten Freiheitstrafen müssen seit dem 1. Juli 2021 immer bei mindestens einem Jahr liegen. Es obliegt den Richtern/Innen, in möglichst vielen Fällen an dieser Untergrenze zu bleiben. Den von diesem Unrecht Betroffenen bleibt nur der Instanzenweg der Berufung/Revision bis zur Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.... 

509 Kinderpornofälle gab es 2021 in Pforzheim, Enzkreis und den Landkreisen Freudenstadt und Calw. Ein Plus von 92,8 Prozent zu 2020 (264). In 477 Fällen konnten Tatverdächtige ermittelt werden

K13online Anmerkungen

Der Anstieg der Fallzahlen im obigen Gebiet entspricht in Etwa dem Bundesdurchschnitt. Im Klartext bedeutet dies: Von den 477 Verdächtigen sind rund 300 Minderjährige unter 21 Jahren. Die Aufschlüssung der jeweiligen Altersgruppen Heranwachsende, Jugendliche und Kinder geht aus dem PZ-Artikel nicht hervor. Fakt ist jedenfalls, dass es lediglich 177 Fälle von erwachsenen Verdächtigen gab und sich damit diese Fälle nicht wesentlich erhöht haben. Die am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Gesetze wirken sich also in 1. Linie gegen Kinder, Jugendliche und Heranwachsene aus. Und nicht, wie der Gesetzgeber beabsichtigt hat, gegen Erwachsene(u. a. Pädophile).  Schon deshalb wurde das beabsichtigte Ziel eines besseren Kinderschutz völlig verfehlt. Im Gegenteil: Die Kids selbst sind vermehrt zur Zielscheibe des Gesetzgebers bzw. der Justiz geworden. Immer mehr Jungen & Mädchen fallen teils mit Ihren Eltern der sogenannten Kinderporno-Jagd zum Opfer. Die verschärften Gesetze der früheren GroKo-Bundesregierung haben vollkommen versagt...

Aus dem PZ-Artikel geht auch nicht die Aufschlüsselung speziell zu Pforzheim hervor. Offenbar werden neuerdings alle Fälle in den genannten Städten & Kreisen zentral in nur einer Kriminalinspektion in Calw bearbeitet. Der Arbeitsbereich Kipo hat laut PZ zehneinhalb Vollzeitkräfte. Der Leiter fordert von seinen Mitarbeitern zwei bis drei Fälle pro Standort und Woche. Von diesen Wohnungsdurchsuchungen, Anklagen und Gerichtsverfahren berichtet die Pforzheimer Zeitung(PZ) fast überhaupt nicht. K13online hat seit vielen Jahren ein Digital-ABO und hätte bei seinen Recherchen von den Berichterstattungen Kenntnis erhalten. Der Grund für diese Ignoranz könnte allerdings auch daran liegen, dass diese Ereignisse nicht durch die betreffenden Stellen veröffentlicht werden. Insbesondere bei den Verfahren, wo Kinder & Jugendliche die Tatverdächtigen, Angeklagten und Verurteilten sind, besteht von K13online-Seite natürlich ein großes Interesse an Berichterstattungen in unseren News. Wir werden bei jeder Gerichtsverhandlung als Prozessbeobachter anwesend sein und ausführlich berichten.... 

„Wir sind da von den Amerikanern abhängig, da diese Informationen direkt von Unternehmen wie Facebook, Google oder ähnlichen Anbietern bekommen. Unsere hohe Aufklärungsquote ist auch damit zu erklären, dass NCMEC uns die Täter oft mitliefert“, sagt Ulf Dieter, Leiter der Kriminalinspektion 1 und Kriminaldirektor in Calw. Verdächtige Bilder und Filme, Telefonnummern, IP-Adressen – betrifft es räumlich Pforzheim, den Enzkreis oder die Landkreise Freudenstadt und Calw, dann landet es in Calw beim Arbeitsbereich Kipo. „Die Amerikaner lesen mit, dass muss den Leuten einfach klar sein“, sagt Dieter.

K13online Anmerkungen

In der TAT: Alle soziale Netzwerke bzw. Unternehmen, die in den USA gehostet bzw. ihren Sitz haben, werden dort massiv überwacht. Die deutschen Grundrechte und europäischen Menschenrechte finden in den USA keine Anwendung. Auf diese Weise gelangen die eigentlich durch das Grundgesetz & EU-Konvention geschützen Daten über den Umweg des NCMEC nach Deutschland und Europa. 

Das NCMEC sucht und prüft alle Inhalte nach amerikanischem Recht. In den USA gelten auch alle Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre als Kinder. Deshalb wird in diesem Kausalzusammenhang oft von Minderjährigen gesprochen. In den USA gibt es also keine Schutzaltersgrenze von 14 Jahren wie in Deutschland, sondern bis zum 18. Geburtstag sind alles "Kinder". Die Meldungen von NCMEC an das deutsche BKA müssen im ersten Schritt von mutmaßlichen Kinderpornos und Jugendpornos im § 184 StGB  getrennt werden. Im nächsten Schritt werden die Daten der Verdächtigen dann an die 16 LKAs weiter geleitet, die diese dann an die regionalen bzw. lokalen Staatsanwaltschaften & Polizei leiten. Im Anschluss erlassen die örtlich zuständigen Amtsgerichte Durchsuchungsbeschlüsse - bei Minderjährigen sind oft zunächst die Eltern der Söhne & Töchter betroffen, wenn die Anschlüsse auf die Väter/Mütter laufen. Ansonsten werden die Kinderzimmer der Jungen & Mädchen durchsucht und alles wird beschlagnahmt. Kinder unter 14 Jahren können zwar strafrechtlich nicht belangt werden, aber die psychischen Folgen & Traumatisierungen sind enorm hoch. Es gibt Einträge ins Erziehungsregister und die Jugendämter werden informiert. Die Kids werden nachhaltig geschädigt. Bei strafmündigen Jugendlichen von 14 bis Ende 17 Jahre greift zwar das Jugendstrafrecht, jedoch wird auch bei dieser Altersgruppe der § 184 ff StGB als "Verbrechen" angewandt. Es gibt Einträge ins (erweiterte) Führungszeugnis und damit werden diesen Jugendlichen alle Berufe & Freizeiten im pädagogischen Bereich verbaut und untersagt. Aber auch bei einer anderen Berufswahl wird es sehr schwierig werden, wenn der Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis bei der Ausbildung und später verlangt. Jedenfalls ist eine freie Berufswahl & Arbeitsplatz nicht mehr möglich. Das Gleiche gilt auch bei Heranwachsenen im Alter von 18 bis 21 Jahren. Auch die sozialen Folgen sind enorm und wurden bisher nicht erforscht. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz nimmt all diese negativen Auswirkungen billigend in Kauf. Von den erwachsenen Betroffenen ganz zu schweigen, denn diese werden als Verurteilte einem lebenslänglichen Stigma unterworfen. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren nicht in den Knast müssen, so symbolisiert dieses Bild die geistige Gefangenschaft hinter Gittern....

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geschrieben von K13online-Redaktion am 16.07.2022 Drucken

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