Vom Bundestag angenommen: "Im Übrigen weist der Petent zu Recht auf die umfassenden Vorschläge der Reformkommission zum Sexualstrafrecht hin, die eine wichtige Diskussionsgrundlage für eine grundlegende Überarbeitung des 13. Abschnittes des Besonderen Teils des StGB sein können"
Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2022 die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angenommen. Aus der 8-seitigen Begründung geht überwiegend die politische Rechtsauffassung der alten Bundesregierung von CDU/CSU & SPD(GroKo) hervor. Dem neuen Ampel-Petitionsausschuss lag lediglich die Stellungnahme des früheren Rechtsausschusses vor. Die SPD-Fraktion war damals Koalitionspartner in der GroKo und ist heute Koalitionspartner der AMPEL-Bundesregierung. Ganz offensichtlich hat die SPD im aktuellen Petitionsausschuss verhindert, dass die K13online-Petition in den parlamentarischen Rechtsausschuss der neuen Bundesregierung überwiesen wurde. Die Regierungsfraktionen von FDP & GRÜNEN konnten sich im Petitionsausschuss offenbar nicht durchsetzen. Denn beide Koalitionspartner haben im Koalitionsvertrag mit der SPD eine Überarbeitung des Strafrechts vereinbart. In der Beschlussempfehlung des Ampel-Petitionsausschusses wurde dem Anliegen des K13online-Petenten Dieter Gieseking zwar nicht entsprochen, jedoch hat sich der Ausschuss eine "Hintertür" offen gelassen: "Im Übrigen weist der Petent zu Recht auf die umfassenden Vorschläge der Reformkommission zum Sexualstrafrecht hin, die eine wichtige Diskussionsgrundlage für eine grundlegende Überarbeitung des 13. Abschnittes des Besonderen Teils des StGB sein können. Diese komplette Überarbeitung des gesamten Sexualstrafrechts konnte in der 19. Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden." Demnach obliegt es jetzt in der 20. Legislaturperiode der AMPEL-Bundesregierung, eine grundlegende Reform im Sexualstrafrecht einzuleiten. Das aktuelle Petitionsverfahren ist nunmehr abgeschlossen. Eine ausführliche Stellungnahme zu den detaillierten Inhalten der Beschlussempfehlung folgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die mangelhafte Begründung des Petitionsausschusses bietet in mehrfacher Hinsicht neue Anhaltspunkte für weitere Petitionen gegen die am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Unrechtsgesetze im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches, insbesondere zu § 176 ff. und 184 ff. StGB. Zur schriftlichen Begründung der Beschlussempfehlung gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen...
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7538123#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzgxMjM=&mod=mediathek

https://dserver.bundestag.de/btd/20/023/2002377.pdf


Die komplette Begründung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses an den Deutschen Bundestag finden Sie im folgenden Link:
https://krumme13.org/text.php?id=1621&s=read
Eine ausführliche Stellungnahme zu den detaillierten Inhalten der Beschlussempfehlung folgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die mangelhafte Begründung des Petitionsausschusses bietet in mehrfacher Hinsicht neue Anhaltspunkte für weitere Petitionen gegen die am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Unrechtsgesetze im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches, insbesondere zu § 176 ff. und 184 ff. StGB.
(HEUTE) K13online Aktivitäten: Petitionsausschuss gibt Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag zur 47. Plenarsitzung am Donnerstag, den 7. Juli 2022 um 14:35 Uhr |
07.07.2022 |
K13online-Petition von Dieter Gieseking bei TOP 31c zur Abstimmung im Bundestag: Gegen die am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen verfassungswidrigen Gesetze und für eine auf Evidenz basierte Strafrechtsreform im § 176 ff. und 184 ff. StGB
Der Deutsche Bundestag wird bei der 47. Plenarsitzung am Donnerstag, den 7. Juli 2022 um 14:35 Uhr, über die von Dieter Gieseking(K13online) am 18. Juli 2020 eingereichte Petition zum Sexualstrafrecht abstimmen. Der Petitionsausschuss hat am 22. Juni 2022 mit der Bundestagsdrucksache 20/2377 eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgegeben. Die Petition wurde in den letzten zwei Jahren mehrfach ergänzt. Bei openPetition gab es 38 Mitzeichner/Innen und darüber hinaus gab es eine Vielzahl von weiteren Unterstützer. Anfangs richtete sich die Petition gegen die damals geplanten Verschärfungen im Sexualstrafrecht des § 176 ff. und § 184 ff. StGB, die durch die frühere Bundesregierung am 1. Juli 2021 in Kraft getreten waren. Die neue Bundesregierung der Ampel-Koalition hatte die Petition mit den ergänzenden Forderungen einer Strafrechtsreform übernommen. Die Beschlussempfehlung bzw. inhaltliche Begründung des Petitionsausschusses liegt hier gegenwärtig noch nicht vor. Auf der Webseite des Bundestages findet man die K13online-Petition(Az: Pet-4-19-07-4512-036062) unter der Sammelübersicht 117(Ltd.Nr. 15). In den letzten zwei Jahren wurden 19 Newsletter an alle Ausschussmitglieder der Fraktionen(außer AfD) versandt. Zwischen dem Ausschussdienst und dem Petenten gab es einen umfangreichen Schriftwechsel. Die Mitzeichner/Innen bei openPetition wurden in 42 Newsletter regelmäßig über die aktuellen Stände informiert. Der Petent & Inhaber dieser Webseiten war auch bei der Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss des Bundestages gewesen. Dieses Petitionsverfahren wird nach der Abstimmung im Bundestag abgeschlossen sein. Die Plenarsitzung wird LIVE im Parlamentsfernsehen übertragen und bei phoenix(YouTube) verfügbar gestellt. Der Petent wird in absehbarer Zeit über die Entscheidung des Petitionsausschusses & Bundestages schriftlich informiert werden. (Update Änderung der Tagesordnung: Abstimmung über die Petition bei TOP 33, ZP 13g ab 15:20 Uhr)(Update: Der Deutsche Bundestag hat die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Der Ausschuss hatte empfohlen, dass Petitionsverfahren abzuschließen. Der Petent(K13online/Dieter Gieseking) wartet nun auf die schriftliche Begründung. Zur gegebenen Zeit werden wir ausführlich darüber berichten und alles auf unseren Webseiten dokumentieren) Weitere Informationen finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen...
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Bundestagswahlkampf 2017: Reformkommission legt Abschlussbericht zum gesamten 13. Abschnitt des Sexualstrafrechts (§§ 174 bis 184 StGB) für die nächste Legislaturperiode der neuen Bundesregierung vor |
28.07.2017 |
Expertenkommission weist in Teilbereichen eine Tendenz in die richtige Richtung auf: Einigkeit besteht darüber, dass eine Überarbeitung des 13. Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches unerlässlich ist
Der Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD) hatte im Februar 2015 eine Kommission zur Reform des gesamten Sexualstrafrechts einberufen. In dieser Reformkommission haben sich zwölf Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gesetzgebung und Praxis an insgesamt 28 Sitzungstagen intensiv mit dem Sexualstrafrecht befasst und dabei fünfzehn weitere Sachverständige gehört. Der Abschlussbericht wurde am 19. Juli 2017 übergeben und umfasst 1.400 Seiten an Reformbedarf & Reformempfehlungen. Nach Empfehlung der Kommission sollen die übermäßig langen Verjährungsfristen wieder abgeschafft werden. Bei den Schand §§ 176 und 176a StGB sollen minder schwere Fälle wieder eingeführt werden. Bei § 184 ff. StGB soll soll die fiktive Kinder- und Jugendpornografie legalisiert werden. Die Schutzaltersgrenze von 14 Jahren soll zwar beigehalten werden, jedoch soll vergleichbar mit § 174 Abs. 5 StGB auch im § 176 StGB eine Strafabsehensklausel eingebunden werden, wenn das Unrecht der Tat gering ist. K13online begrüßt diese Empfehlung als einen Schritt in die richtige Richtung. Aber fordert darüber hinaus, dass einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen immer straffrei sein muss. Dazu soll die Schutzaltersgrenze bzw. das Einwilligungsalter generell auf 12 Jahre gesenkt werden. Die volle sexuelle Selbstbestimmung ist in diesem Alter bereits vorhanden und muss nicht mehr geschützt werden. Der Wahlkampf zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 ist bereits angelaufen. Nach Schätzungen der Berliner Charite soll es in Deutschland 250.000 Pädophile & Pädosexuelle geben, die ein beträchtliches Wählerpotenzial darstellen. ALLE politischen Parteien werden sich beim Wahlverhalten dieser sexuellen Minderheit daran messen lassen müssen, welche Positionen sie bei einer Strafrechtsreform in der nächsten Legislaturperiode im neuen Deutschen Bundestag vertreten wollen. K13online wird nach der Sommerpause und noch vor den Bundestagswahlen umfangreiche Aktivitäten starten. Die Deutsche Pädophilenszene & deren Sympatisanten sowie Bürger- und Menschenrechtler sind aufgerufen, in den nächsten Wochen/Monaten einen politischen Aktivismus zu entwickeln. Und sich auf breiter Ebene an kommenden gesellschaftspolitischen Diskussionen und parteipolitischen Debatten zu beteiligen. Nach der liberalen Strafrechtsreform im Jahre 1973 gab es in den Folgejahre nur noch Strafverschärfungen. Mit dem Abschlussbericht der Reformkommission wird diese Negativ-Entwicklung ein berechtigtes Ende finden...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3404
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... und viele weitere mehr....