Anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller Verkehrsdaten soll abgeschafft werden: Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) legt Gesetzentwurf zum Quick Freeze Verfahren(Sicherungsanordnung) vor | |||||||||
Die Regierungsfraktionen von SPD & GRÜNEN & FDP haben bereits der neuen Sicherungsanordnung zugestimmt: Sollte die SPD-Innenministerin Faeser im kommenden Gesetzgebungsverfahren weiterhin gegen den Koalitionsvertrag verstoßen wollen, dann muss SIE zwangsläufig als Innenministerin zurücktreten Der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) hat nach der EuGH-Entscheidung den Gesetzentwurf zum Quick Freeze Verfahren(Sicherungsanordnung) vorgelegt. Die komplette Vorratsdatenspeicherung, die ohnehin seit 2015 nicht angewandt wird, soll abgeschafft werden. Damit setzt Buschmann den Koalitionsvertrag zwischen SPD + GRÜNE + FDP um. Nach der Ressortabstimmung innerhalb der Ampel-Bundesregierung wird das Gesetzgebungsverfahren beginnen. Die Regierungsfraktionen von SPD & GRÜNEN & FDP haben bereits der neuen Sicherungsanordnung zugestimmt. Jedoch verweigert sich weiterhin die Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD). Sie will eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen und damit gegen den Koalititionsvertrag verstoßen. Sollte die SPD-Innenministerin Faeser im kommenden Gesetzgebungsverfahren weiterhin gegen den Koalitionsvertrag verstoßen wollen, dann muss SIE zwangsläufig als Innenministerin zurücktreten. Faeser hat von der SPD-Fraktion im Bundestag keine Zustimmung erhalten. Innerhalb der SPD steht SIE nahezu allein dar. Eine Innenministerin, die mit der CDU/CSU gemeinsame Sache macht, hat in der SPD nichts verloren. Nicht nur die Fraktionen von SPD und FDP und GRÜNEN stehen zum Quick Freeze Verfahren, sondern auch die LINKE-Fraktion. Die neue Sicherungsanordnung bedarf allerdings auch der mehrheitlichen Zustimmung des Bundesrates. Deshalb sind auch die Landtagswahlen von politischer Bedeutung, denn das Motto lautet: #Nie wieder CDU!! Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zum Gesetzentwurf mit den K13online-Kommentaren & und einem kommentierten Artikel in der Berliner taz....
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung(Quick Freeze Verfahren) für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung(StPO). Darin enthalten sind auch die IP-Adressen Zitate Seite 31 Die Sicherungsanordnung nach § 100g Absatz 5 StPO-E kann für die Praxis auch einen Zeitgewinn für die Auswertung umfangreichen Materials aus dem Bereich der Kinderpornografie bedeuten. In der Regel muss eine zeitintensive Auswertung der erhaltenen Daten erfolgen, um überhaupt relevante Sachverhalte mit entsprechenden IP-Adressen zu ermitteln, um dann eine Bestandsdatenabfrage gemäß § 100j StPO zu erwirken. Erhält eine Strafverfolgungsbehörde große Datenmengen von einer Behörde oder Organisation (aus dem In- oder Ausland) auf eine Art und Weise, welche – zum Beispiel aufgrund der den deutschen Ermittlungsbehörden bekannten sorgfältigen Vorabprüfung oder früherer Zusammenarbeit – die berechtigte Annahme begründet, dass ihre Auswertung zur Aufdeckung strafrechtlich relevanter Sachverhalte führen werden, kann allein diese Übermittlung zureichende tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne des § 100g Absatz 5 StPO-E begründen. Erfolgt zeitnah eine Sicherungsanordnung kann der Verlust relevanter Daten dadurch verhindert werden. Bei Gefahr im Verzug, bspw. aufgrund des Umstandes, dass die Einzelauswertung der übermittelten Daten durch das Gericht zu einem Verlust flüchtiger Verkehrsdaten führen würde, kann auch die Staatsanwaltschaft von ihrer Eilkompetenz zum Erlass einer Sicherungsanordnung gemäß § 100e Absatz 1 Satz 2 StPO Gebrauch machen. https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2022/10/2022-10-25_BMJ_RefE_Sicherungsanordnung-StPO.pdf K13online Anmerkungen Mit dieser Regelung sind primär die IP-Adressen gemeint, die aus den USA von der Organisation NECMEC an das deutsche BKA gemeldet werden. Allein diese Übermittlung begründet zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, um auf richterliche Anordnung die IP-Adressen beim Anbieter einfrieren zu lassen. Dieser Richtervorbehalt verliert jedoch bei Gefahr im Verzuge dahingehend an Bedeutung, dass die Staatsanwaltschaft auch ohne richterliche Anordnung die IP-Adressen einfrieren lassen kann. In der Ermittlungspraxis wird dies regelmäßig der Fall sein. Das die Staatsanwaltschaft diese Anordnung eines Gerichtes innerhalb von drei Tagen nachholen muss, bleibt bedeutungslos. Denn die Gerichte werden im Nachgang nahezu alles unterschreiben, was sie von der Staatsanwaltschaft vorgelegt bekommen. Der Richtervorbehalt zum Einfrieren ist also eine optische Täuschung, zumal dies auch ohne Wissen des Betroffenen/Verdächtigen erfolgt und damit kein Einspruch/Widerspruch eingelegt werden kann. Dennoch ist dieses Quick Freeze Verfahren etwas völlig anderes als die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ALLER Verkehrsdaten ALLER Bürger/innen!!! Einen Generalverdacht gegen alle Internetnutzer wird es mit diesem Gesetzentwurf nicht mehr geben, sondern wird auch komplett in allen Folge-Gesetzen abgeschafft. Nicht nur bei Kinderpornos, sondern bei allen in den §§ 100a & 100g StPO aufgeführten Deliktsarten soll die Sicherungsanordnung(Quick Freeze Verfahren) angewandt werden https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html und https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100g.html taz-Zitate So könnte die Staatsanwaltschaft nach einem Mord beantragen, dass die Verbindungs- und Standortdaten aller potenziell Verdächtigen, des sozialen und beruflichen Umfeld des Opfers und der möglichen Tatorte von den Telekomfirmen vorsorglich eingefroren werden. Laut Gesetzentwurf dürfen alle Verkehrsdaten gespeichert werden, die für die Ermittlungen noch „von Bedeutung“ sein könnten. So können Daten von Dutzenden, aber auch von Tausenden Personen erfasst werden. Später dürfen aber nur solche Daten „aufgetaut“, also von der Polizei verwendet werden, die zu konkret Verdächtigen gehören. Alle übrigen Daten müssen ungenutzt wieder gelöscht werden. Der Gesetzentwurf sieht einen doppelten Richtervorbehalt vor. Sowohl das Einfrieren der Daten als auch das Auftauen muss von einem Gericht genehmigt werden. Im Eilfall kann aber auch die Staatsanwaltschaft entscheiden und ein Gericht muss dies nach spätestens drei Tagen bestätigen. Ein Quick-Freeze-Befehl (die sogenannte Sicherungsanordnung) gilt einen Monat und kann zweimal verlängert werden. Maximal können Verkehrsdaten aus dem Umfeld einer Straftat so drei Monate gesichert werden. K13online Anmerkungen Der doppelte Richtervorbehalt besteht zum 1. aus dem Einfrieren und zum 2. aus dem Auftauen. Die Voraussetzungen zum Einfrieren sind mit zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten sehr gering. Beim Auftauen der Verkehrsdaten(einschließlich der IP-Adressen) muss ein konkreter Tatverdacht vorliegen. Erst dann kann auf richterliche Anordnung die Herausgabe alle Daten beim Anbieter angeordnet werden, die zuvor eingefroren wurden. Erst dann kann also die Identität des IP-Adressen-Inhabers ermittelt werden. Beachtet werden muss in diesem Gesetzentwurf auch, dass es keine Sonderregelung in Sachen Kinderpornos gibt und auch nicht geben kann. Denn nur einbischen Vorratspeicherung nur bei Kinderpornos ist schon technisch nicht machbar. Alle Verkehrsdaten von Pädophilen, die sich im Internet legal aufhalten und/oder aktiv sind, werden nicht eingefroren und aufgetaut. Bei einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wäre dies nicht der Fall. Das neue Quick Freeze Verfahren wird bei gesetzeskonformer und rechtstaatlich korrekter Anwendung ein SAFE PORT auch für Pädophile sein. Ob sich alle Beteiligte auch daran halten werden, wird allerdings erst die Praxis nach dem Inkrafttreten erweisen. https://taz.de/Vorratsdatenspeicherung-in-Deutschland/!5890806 https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html taz Zitate Faeser plädiert für IP-Adressen-SpeicherungWie üblich wird bei Gesetzentwürfen auch angegeben, welche „Alternativen“ es gibt. Hier nennt Buschmann nur den Verzicht auf jede vorsorgliche Speicherung. Was er nicht nennt, ist die Alternative, die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) propagiert: die Vorratsdatenspeicherung aller IP-Adressen. Auch dies hat der EuGH in seinem Urteil vom September zugelassen. Faeser wird hierbei von Kanzler Scholz unterstützt, nicht aber von der SPD-Fraktion im Bundestag. Faeser hält Quick Freeze für ungenügend. Wenn eine Tat zu spät entdeckt wird, seien die Verbindungsdaten längst gelöscht und könnten daher auch nicht eingefroren werden. FDP und Grüne lehnen Faesers Vorstoß aber ab und verweisen auf den Koalitionsvertrag, der jeder Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt. Buschmanns Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Vorratsdatenspeicherung (auch der IP-Adressen) aus allen Gesetzen zu streichen. K13online Anmerkungen Die Bundesinnenministerin Faeser(SPD) vertritt die gleichen Forderungen hinsichtlich der IP-Adresse wie CDU-CSU-Opposition. Ebenso alle von der CDU-CSU geführten Innenministerien der Bundesländer. Auch die Missbrauchsbeauftragte Claus hat sich diesen Forderungen angeschlossen. Die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD + GRÜNE + FDP ist eindeutig: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die gegen EU-Recht verstößt und auch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, soll komplett abgeschafft werden. Sollte die SPD-Innenministerin Faeser im kommenden Gesetzgebungsverfahren weiterhin gegen den Koalitionsvertrag verstoßen wollen, dann muss SIE zwangsläufig als Innenministerin zurücktreten. Faeser hat von der SPD-Fraktion im Bundestag keine Zustimmung erhalten. Innerhalb der SPD steht SIE nahezu allein dar. Eine Innenministerin, die mit der CDU/CSU gemeinsame Sache macht, hat in der SPD nichts verloren. Nicht nur die Fraktionen von FDP und GRÜNEN stehen zum Quick Freeze Verfahren, sondern auch die LINKE-Fraktion. Die neue Sicherungsanordnung bedarf allerdings auch der mehrheitlichen Zustimmung des Bundesrates. Deshalb sind auch die Landtagswahlen von politischer Bedeutung, denn das Motto lautet: # Nie wieder CDU!!
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geschrieben von K13online-Redaktion am 26.10.2022 |
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