(Update) Jagd nach Kinderpornos auch im Kinderzimmer: Polizei durchsucht 13 Wohnungen in Niederkassel, Sankt Augustin, Troisdorf, Neunkirchen-Seelscheid, Windeck, Hennef und Lohmar(Rhein-Sieg-Kreis)

Der Jüngste ist erst 14 Jahre jung: "Kinder und Jugendliche kommen inzwischen schon sehr früh in Kontakt mit Kinder- und Jugendpornografie, stellt die Polizei fest. In Gesprächen mit Schülern werde deutlich, dass das Versenden von Nacktaufnahmen Teil des jugendlichen Alltags sei"

Die Kids von heute haben fast alle ein Smartphone, Tablet, Laptop etc.! Die Dimension bei der Verbreitung von "Kinderpornos" dürfte riesig sein. In den aller meisten Fällen findet keine strafrechtlich Verfolgung statt, weil die Jungs & Mädels nicht auf den Kopf gefallen sind. Oder sie unter 14 Jahre und damit strafunmündig sind. Laut jährlicher Kriminalstatistik(PKS 2021) sind rund die Hälfte aller Fälle Minderjährige. Würde dieses sogenannte Dunkelfeld zum Hellfeld werden, dann würde das gesamte Justizsystem zusammenbrechen wie ein Kartenhaus. Diese Gefahr hat auch die Herbsttagung der Justizminister/Innen Konferenz erkannt. Bis es zu einer Strafrechtsreform im Unrechts § 184b StGB kommen könnte, werden aber noch Abertausende von Kinderzimmern wegen Kinderpornos durchsucht werden. Erstaunlich ist seit dem 1. Juli 2021, dass es offenbar keinen hörbaren Protest & Widerstand von den Eltern der betroffenen Söhne & Töchter gibt. Denn die Verfolgung endet nicht mit dem Abschluss des Strafverfahrens. Hinzu kommen Einträge ins Erziehungsregister bzw. ins erweitere Führungszeugnis. Damit wird die Berufswahl erheblich erschwert. Im Erwachsenenalter werden alle Betroffenen keine pädagogische Berufe ergreifen können. Auch im ehrenamtlichen Freizeitbereich wird ihnen jede Tätigkeit mit Kindern & Jugendlichen verbaut sein. Ganz abgesehen von den psychischen Folgen, die durch die Durchsuchungen der Kinderzimmer & der Gerichtsverfahren entstanden sind. Die Zeit ist lange überfällig, dass dazu wissenschaftliche Studien durchgeführt und vorgelegt werden. Anstatt Millionen von Euros in die polizeiliche Prävention zu investieren. Zitate: Die Polizei geht aber nicht nur strafrechtlich gegen die Verbreitung von Kinderpornografie vor: Expertinnen und Experten der Kriminalprävention besuchen regelmäßig Schulen im Rhein-Sieg-Kreis, um mit Schülern, Eltern und Lehrern über das Thema Cybergrooming oder über das richtige Verhalten im Fall von Kinder- und Jugendpornografie zu sprechen. Die aufgeklärten Kids - und erst Recht Jugendlichen - von heute werden euch den berühmten Mittelfinger zeigen, denn sie wollen ihre persönlichen Freiheiten. Und zum Beispiel keine Hinweis-Schilder, worauf geschrieben steht: "Das onanieren auf den Schultoiletten ist ab sofort nicht mehr gestattet"....(Update 23. November: Nächste Durchsuchungen bei 24 Verdächtigen in Lübeck, Landkreise Herzogtum, Lauenburg und Stormarn)   

https://ga.de/region/sieg-und-rhein/siegburg/kinderpornografie-erneut-durchsuchungen-im-rhein-sieg-kreis_aid-80145869



Update 23. November 2022

Nächste Durchsuchungen bei 24 Verdächtigen in Lübeck, Landkreise Herzogtum, Lauenburg und Stormarn

https://www.loz-news.de/polizeiticker/herzogtum-lauenburg-stormarn-luebeck-erfolgreicher-einsatz-gegen-kinderpornografie


 

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Jagd nach Kinderpornos geht ungeachtet des Justizministerkonferenz-Beschlusses weiter: 19 Hausdurchsuchungen in Stadt und Landkreis Augsburg sowie in Aichach-Friedberg 19.11.2022

Der Jüngste ist erst 15 Jahre jung: Die politische Verantwortung für dieses UNRECHT liegt bei der früheren GroKo, insbesondere bei der CDU/CSU * Für eine Schadensbegrenzung ist es notwendig, dass auch die CDU/CSU geführten Innenministerien der Länder einem entsprechenden Beschluss der Konferenz zustimmen 

In einer konzertierten Aktion hat die Kripo 19 Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse  in der Stadt und dem Landkreis Augsburg sowie in Aichach-Friedberg durchgeführt. 10 Verdächtige von Kinderpornos sind Jugendliche & Heranwachsende. Der Jüngste ist erst 15 Jahre jung. Die mutmaßlichen "Kinderpornos" sollen via WhatsApp oder Instagram & Co besessen und verbreitet worden sein. Auch die Minderjährigen wurden aufgrund der Gesetzesverschärfung zum 1. Juli 2021 zu "Verbrecher" erklärt. In allen bestätigen Fällen muss es zwingend zur Anklage & Gerichtverhandlung & Verurteilung kommen. Die Mindeststrafe liegt bei einem Jahr Freiheitsstrafe. Schon ein Bild/Video reicht dafür aus. Zumindest bei den unter 18-Jährigen ist davon auszugehen, dass diese keine pädophile Identität haben. Der politische Kampf gegen Kinderpornos betrifft demnach zu fast der Hälfte die Kids selbst. Dennoch sollen solche Razzien dem "Kinderschutz" dienen. DAS ist völlig ABSURD. Die Justizministerkonferenz der 16 Bundesländer hat dieses UNRECHT erkannt und beschlossen, den § 184b StGB durch den Bundesjustizminister Buschmann(FDP) ändern zu lassen. Trotzdem laufen solche Polizeiaktionen unvermindert weiter. Die Herbsttagung der Innenministerkonferenz kann politisch dafür Sorge tragen, dass solche Verfahren gestoppt bzw. vorerst ausgesetzt werden. Denn es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Verschärfungen verfassungswidrig sind. Ein gerichtliches Normenkontrollverfahren ist beim BVerfG anhängig. Wird auf der Innenministerkonferenz Ende November kein entsprechender Beschluss gefasst, dann machen sich die Innenminister der Bundesländer mitschuldig am weiteren UNRECHT. Die Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte können solche Verfahren nicht eigenmächtig stoppen. Sie sind bei einem mutmaßlichen "Verbrechensstraftatbestand" verpflichtet, Ermittlungen zu führen, Anklage zu erheben und gerichtlich zu verurteilen. Die politische Verantwortung für dieses UNRECHT liegt bei der früheren GroKo, insbesondere bei der CDU/CSU. Für eine Schadensbegrenzung ist es notwendig, dass auch die CDU/CSU geführten Innenministerien der Länder einem entsprechenden Beschluss der Konferenz zustimmen. Geschieht dies nicht, dann wird es Abertausende von weiteren Justizopfern geben... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4952

Kinderporno-Jagd geht trotz Beschluss der Justizministerkonferenz weiter: 16 Verdächtige in Ostbrandenburg(Durchsucht wurden vier Objekte in der Uckermark, fünf im Barnim, fünf in Märkisch-Oderland und zwei in Oder-Spree) 12.11.2022

Aufforderung an die Innenminister/Innen-Konferenz vom 30. November - 2. Dezember 2022: Die Herbstkonferenz wird aufgefordert, dem positiven Beschluss der Justizminister/Innen Konferenz zu folgen

Bei einer Razzia wegen Kinderpornografie haben Ermittler in vier Landkreisen in Ostbrandenburg Adressen von 16 Beschuldigten durchsucht. Sie werden verdächtigt, kinderpornografisches Material besessen zu haben, wie die Polizei in Frankfurt (Oder) am Donnerstag mitteilte. Zwischen den einzelnen Verfahren und Beschuldigten bestünden keine Zusammenhänge. Dies lässt darauf schließen, dass es sich wieder um Hinweise(IP-Adressen) aus den USA handelt. Die Organisation NECMEC meldet solche Verdachtsfälle an das deutsche BKA. Dabei geht es um mutmaßliche Kinderpornos in den sozialen Medien(Facebook, Twitter & Co). In der Regel beinhalten solche Darstellungen keine sexualisierte Gewalt, sondern das geringfüge Posing. Die strafrechtliche Verfolgung gemäß § 184b StGB obliegt den Ermittlungsbehörden & Staatsanwaltschaften der jeweils 16 Bundesländer. Damit liegt die politische Verantwortung bei den Innenministern/Innen der Länder. Die nächste Herbstkonferenz findet vom 30. November bis zum 2. Dezember 2022 statt. Die Innenminister/Innen Konferenz wird aufgefordet, den Beschluss der Justizminister/Innen Konferenz(Jumiko) auf die Tagesordnung zu setzen. Mit breiter Mehrheit hat die Jumiko beschlossen, den § 184b StGB(Kinderpornos) durch den Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) ändern zu lassen. Um weiteres Unrecht gegen die Betroffenen zu vermeiden, wird die Herbstkonferenz der Innenminister/Innen aufgefordert, einen Beschluss darüber zu fassen, dass solche Razzien bis zum Inkrafttreten eines reformierten § 184b StGB vorläufig ausgesetzt werden. Denn die momentane Gesetzeslage produziert immer neue Justizopfer und belastet das gesamte Justizwesen auch personell erheblich. Darüber hinaus steht die Entscheidung des BVerfG im Normenkontrollverfahren noch aus. Das BVerfG könnte den aktuellen 184b nicht nur für verfassungswidrig erklären, sondern auch alle damit verbundenen Verurteilungen mit "Tatbegehungen" ab dem 1. Juli 2021 für nichtig erklären. Die Innenminister/Innen Konferenz wird aufgefordert, dem positiven Beschluss der Justizminister/Innen Konferenz zu folgen.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4944

... und viele weitere mehr.....

geschrieben von K13online-Redaktion am 20.11.2022 Drucken

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