(Update) Geheim-Prozess BOYSTOWN vor dem Landgericht Frankfurt a. M.: Fast die gesamte Beweisaufnahme und nun auch noch alle Plädoyers der Staatsanwaltschaft fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt | |||||
Die mündlichen Begründungen der vier Urteile werden sich ausschließlich auf die Sichtweise des Landgerichts Frankfurt beschränken: Wird es Revisionen beim Bundesgerichtshof(BGH) geben? Wenn fast die gesamte Beweisaufnahme und nun auch noch alle Plädoyers der Staatsanwaltschaft unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden haben, dann muss man von einem Geheim-Prozess sprechen. Weder die Mainstream-Medien noch K13online können dann im Detail über die Hauptverhandlung mit den Zeugenaussagen etc.. berichten. Damit bleiben fast alle Sachverhalte innerhalb des Gerichtssaales und nur die Verfahrensbeteiligten haben davon Kenntnis. Die Folge ist, dass die gesamte Öffentlichkeit keine rechtliche Bewertung vornehmen kann. Dadurch wird auch Kritik unterbunden und die Wahrheit bleibt hinter verschlossenen Türen des Gerichtes. K13online vertritt deshalb die Rechtsauffassung, dass es solche Geheim-Prozesse nicht geben darf, sondern es weitgehend öffentliche Hauptverhandlungen geben muss. Der Gesetzgeber muss dafür Sorge tragen, dass die Gerichte die Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen ausschließen darf. Zum Beispiel bei der Inaugenscheinnahme von mutmaßlichen Kinderpornos. Oder dann, wenn betroffene Kinder im Gerichtssaal aussagen. Schon bei Video-Übertragungen muss die Öffentlichkeit zugelassen werden. Die polizeitlichen Vernehmungen und gerichtlichen Aussagen von Kindern sind von großer juristischer Bedeutung und dürfen deshalb der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden. Im Fall BOYSTOWN kommt erschwerend hinzu, dass sich auch die vier Verteidiger der Angeklagten nicht medial geäußert haben. Jedenfalls hat kein Mainstream-Medium darüber berichtet. Sogar die Rechtsanwälte der Verteidigung und Nebenklage werden namentlich in den Medien nicht genannt. Insgesamt bleibt dermaßen viel im Dunkeln, dass eine journalistische Berichterstattung stark eingeschränkt wird. In der kommenden Woche soll es noch zwei Verhandlungstage geben. Die Plädoyers der vier Verteidiger stehen offenbar noch aus. Finden diese wenigstens in öffentlicher Hauptverhandlung statt? Am Mittwoch, den 30. November, soll die mündliche Urteilsverkündung stattfinden. Die Begründungen der Urteile werden sich ausschließlich auf die rechtliche Sichtweise des Landgerichts Frankfurt beschränken. Wird es Revisionen beim Bundesgerichtshof(BGH) geben? (Update 28. November: Plädoyers)(Update 4. Dezember: Die Schlussworte der vier Angeklagten und die Urteilsverkündigung findet am Dienstag, den 6. Dezember um 9:30 Uhr statt) https://www.fnp.de/hessen/boystown-plaedoyers-unter-ausschluss-der-oeffentlichkeit-zr-91934000.html Update 28. November 2022 Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat für zwei von drei mutmaßlichen Betreibern der Darknet-Plattform "Boystown" lange Haftstrafen mit Sicherungsverwahrung beantragt. Für einen 49 Jahre alten Mann aus Oberbayern forderte die Staatsanwältin am Montag zwölf Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung, ein 42 Jahre alter Mann aus Nordrhein-Westfalen soll nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft elf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, ebenfalls mit anschließender Sicherungsverwahrung.
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geschrieben von K13online-Redaktion am 25.11.2022 |
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