K13online(Dieter Gieseking) ./. Queer.de(Michael Schulze): Staatsanwaltschaft Köln hat den Geschäftsführer von Queer.de zur Fahndung über den aktuellen Aufenthaltsort ausgeschrieben | |||||
Staatsanwältin bittet um Hinweise zum aktuellen Aufenthaltsort des Beschuldigten: Bis zur Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift wurde das Verfahren gemäß § 154f StPO vorläufig eingestellt In dem Strafverfahren wegen Verleumdung & Beleidigung(u.a.) gegen das Internet-Portal Queer.de hat die Staatsanwaltschaft Köln mitgeteilt, dass der Aufenthalt des Beschuldigten & Geschäftsführers Michael Schulze nicht ermittelt werden konnte. Demnach hält sich der Verantwortliche von Queer.de nicht an der im Impressum genannten Adresse auf. Die Staatsanwältin bittet deshalb um Hinweise zum aktuellen Aufenthaltsort des Beschuldigten. Sie hat die erforderlichen Fahndungsmaßnahmen veranlasst. Damit hat Sie den Geschäftsführer Schulze zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Hinweisgeber können sich direkt an die Staatsanwaltschaft Köln wenden oder mit dem Inhaber von K13online Dieter Gieseking in Kontakt treten. Ein weiterer Schriftsatz an die Staatsanwältin ist in Vorbereitung. Der Artikel, um den es in diesem Strafverfahren geht, wurde von dem Queer-Autor Dennis Klein(dk) geschrieben. Wir werden bei der Staatsanwaltschaft beantragen, dass Verfahren auszuweiten und alle Mitarbeiter/Innen der Queer.de-Redaktion als Zeugen laden zu lassen. Denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden diese Journalisten/Innen den Aufenthaltsort des rechtlich verantwortlichen Geschäftsführers Schulze kennen. Es ist schon erstaunlich und etwas seltsam, dass die Kölner Polizei bei ihren Ermittlungen (bisher) nicht erfolgreich geworden ist. K13online wird deshalb auch komplette Akteneinsicht bei der Staatsanwältin beantragen. Der § 154f StPO besagt lediglich eine vorläufige Verfahrenseinstellung. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren kann jeder Zeit wieder aufgenommen werden. K13online wird weder in diesem Queer-Fall noch in Zukunft Straftaten dieser Deliktsarten dulden, sondern immer zur Anzeige bringen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten. Mit einem Klick auf Weiterlesen gelangen Sie zum Schriftsatz der Staatsanwaltschaft Köln... https://www.queer.de/unternehmen_impressum.php und https://de.wikipedia.org/wiki/Queer.de https://dejure.org/gesetze/StPO/154f.html
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geschrieben von K13online-Redaktion am 02.12.2022 |
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