Innenministerkonferenz von Bund & Ländern: Herbstkonferenz will weiterhin die anlasslose Speicherung aller Verkehrsdaten(z. B. IP-Adressen) aller Bürger/Innen in ganz Deutschland | |||||||||
Neben der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern haben sich auch die Bundestagsfraktionen von FDP und GRÜNE für das Quick-Freeze-Verfahren ausgesprochen: Mit beiden Fraktionen und dem FDP-Justizminister Marco Buschmann wird es eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der IP-Adresse nicht geben Die Bundesinnenministerin Faeser(SPD) stellt sich weiterhin gegen den Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung. Damit ist Faeser als Innenministerin des Bundes nicht mehr tragbar und muss deshalb zurücktreten. In den Bundesländern, wo die CDU/CSU an den Regierungen beteiligt ist bzw. den Innenminister/die Innenministerin stellt, wird erneut deutlich, dass diese weiterhin die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen fordern. Nur ein bischen Speicherung, also nur bei Kinderporno-Verdacht, gibt es nicht. Entweder es werden alle IP-Adressen von allen Bürgern/Innen auf Vorrat gespeichert oder nach dem Quick-Freeze-Verfahren nur dann, wenn ein konkreter Tatverdacht von Straftaten vorliegt. Neben der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern haben sich auch die Bundestagsfraktionen von FDP und GRÜNE für das Quick-Freeze-Verfahren ausgesprochen. Mit beiden Fraktionen und dem FDP-Justizminister Marco Buschmann wird es eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der IP-Adresse nicht geben. Die Innenminister/Innen haben die für das Jahr 2023 geplanten Reformen im Sexualstrafrecht nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Damit nimmt die Konferenz das fortlaufende Unrecht im offensichtlich verfassungswidrigen § 184b StGB billigend in Kauf. Die Innenminister/Innen der 16 Bundesländer tragen dafür die politische Verantwortung. Wissentlich und damit vorsätzlich werden weiterhin Abertausende von Justizopfern produziert. Insbesondere gehören dazu auch betroffene Kinder & Jugendliche sowie deren Eltern, die den bestehenden Unrechtsgesetzen zum Opfer fallen werden. Verursacher und damit schuldig daran ist die frührere GroKo, besonders die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Für die Ampel-Bundesregierung besteht dringender Handlungsbedarf, um das andauernde Unrecht bestmöglich zu verringern... https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20221130_1202.html?nn=4812328
Zitate Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) erteilte dem Quick-Freeze-Verfahren ebenfalls eine Absage, weil es „keinen Erfolg“ verspreche. Stünden den Behörden hingegen IP-Adressen zur Verfügung, erhöhe sich der Ermittlungserfolg, so Beuth. Daher seien die Länder übereingekommen, dass sie die Bundesministerin „sehr unterstützen in ihren Bemühungen, gegenüber dem Justizminister zum Erfolg zu kommen“. Damit dürften sich die Fronten in der Ampel-Koalition bei diesem Thema weiter verhärten. Erst vor gut drei Wochen hatten sich die Justizminister:innen der Länder noch gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und damit Buschmann den Rücken gestärkt. Wenige Tage zuvor hatte der Bundesjustizminister einen Entwurf für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren vorgelegt, das der vom Europäischen Gerichtshof abgelehnten Vorratsdatenspeicherung nachfolgen soll. Der Entwurf sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter künftig Verkehrsdaten mit möglichem Bezug zu Straftaten einen Monat lang speichern müssen, damit Ermittlungsbehörden sie nutzen können. Bundesinnenministerin Faeser spricht sich hingegen schon seit längerem für die massenhafte, anlasslose Speicherung von IP-Adressen aus – ungeachtet klarer Absagen durch den Europäischen Gerichtshof und obwohl der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP eine solche Speicherung für die Zukunft dezidiert ausschließt. K13online Anmerkungen Die Bundesinnenministerin Faeser(SPD) stellt sich weiterhin gegen den Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung. Damit ist Faeser als Innenministerin des Bundes nicht mehr tragbar und muss deshalb zurücktreten. In den Bundesländern, wo die CDU/CSU an den Regierungen beteiligt ist bzw. den Innenminister/die Innenministerin stellt, wird erneut deutlich, dass diese weiterhin die anlasslose Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen fordern. Nur ein bischen Speicherung, also nur bei Kinderporno-Verdacht, gibt es nicht. Entweder es werden alle IP-Adressen von allen Bürgern/Innen auf Vorrat gespeichert oder nach dem Quick-Freeze-Verfahren nur dann, wenn ein konkreter Tatverdacht von Straftaten vorliegt. Neben der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern haben sich auch die Bundestagsfraktionen von FDP und GRÜNE für das Quick-Freeze-Verfahren ausgesprochen. Mit beiden Fraktionen und dem FDP-Justizminister Marco Buschmann wird es eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der IP-Adresse nicht geben.
|
|||||||||
geschrieben von K13online-Redaktion am 03.12.2022 |
Copyright by K13-Online-Redaktion