Gericht hat Revision der Staatsanwaltschaft abgewiesen, Urteil jetzt rechtskräftig: Ex-Gefangener Torsten J. muss nicht in die nachträgliche Sicherungsverwahrung(n.SV) | |||||
Freiheit ist unbezahlbar: Torsten J. hat jetzt Anspruch auf Haftentschädigung für unrechtmäßigen Freiheitsentzug, jedoch kann die zu Unrecht erfolgte Inhaftierung damit nicht ansatzweise ausgeglichen werden Vor fast genau drei Jahren hätte der heutige Ex-Gefangene Torsten J. kurz vor Weihnachten am 23. Dezember 2019 aus dem regulären Strafvollzug entlassen werden müssen. Jedoch hatte die Staatsanwaltschaft kurz zuvor die nachträgliche Sicherungsverwahrung(n.SV) beantragt gehabt. Seit dem 16. Dezember 2022 liegt nun die endgültige Gerichtsentscheidung vor: Die n. SV wurde abgelehnt!!! Damit schließt K13online die Berichterstattung über diesen sehr außergewöhnlichen Fall ab. Das 1. von insgesamt 21 News hatten wir am 7. April 2018 publiziert. Am letzten Donnerstag(15.12.2022) gab es ein persönliches Treffen mit dem Inhaber dieser Webseiten Dieter Gieseking. Durch die abgewiesene Revision der Staatsanwaltschaft ist die abgelehnte n. SV rechtskräftig geworden. Damit hat Torsten J. Anspruch auf Haftentschädigung für unrechtmäßigen Freiheitsentzug. Die gesamten Verfahrenskosten fallen natürlich der Staatskasse zur Last. Dennoch kann diese Entschädigungszahlung die zu Unrecht erfolgte Inhaftierung nicht ansatzweise ausgleichen. Freiheit ist unbezahlbar! Der juristische Kampf von Torsten J. macht aber beispielhaft deutlich, dass sich ein solcher Kampf lohnt und letztendlich zum gewünschten Erfolg führt. K13online hat Ihn dabei über viereinhalb Jahre begleitet und unterstützt. Wir wünschen Torsten J. für die Zukunft alles Beste.... https://de.wikipedia.org/wiki/Haftentschädigung
... und viele weitere mehr.... |
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geschrieben von K13online-Redaktion am 20.12.2022 |
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