Gegen das Puppenverbot: Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat die Aktenzeichen(2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097) der zwei Beschwerdeführer gegen den § 184l StGB mitgeteilt | |||||
Das politische Erbe der früheren Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD: Die Ampel-Koalition(SPD + GRÜNE + FDP) der Bundesregierung muss den verfassungswidrigen § 184l StGB wieder abschaffen Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes(BVerfG) hat auf K13online-Anfrage die zwei Aktenzeichen der zwei Beschwerdeführer mitgeteilt. Auch Vertreter/Innen der Mainstream-Medien können unter Angabe von 2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097 dort anfragen. Die Verfahren sind in Bearbeitung. Ein Entscheidungstermin ist nicht absehbar. Die anwaltlichen Beschwerden wurden vom Projekt "Gegen das Puppenverbot" organisiert. Die beiden Beschwerdeführer richten sich gegen den am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen und damit neu geschaffenen § 184l StGB. Die frühere Bundesregierung der GroKo(CDU/CSU & SPD) hatte dieses strafrechtliche Verbot von sogenannten "Sexpuppen" mit kindlichem Erscheinungsbild kurz vor der Sommerpause bzw. den Bundestagswahlen verabschiedet. Der damaligen Bundesregierung, insbesondere den Wortführern der CDU/CSU-Fraktion, war nicht an verfassungskonformen Gesetzen im Sexualstrafrecht gelegen. Im Gegenteil: Sie folgten den Rufen des pöbelnden Mobs und liesen dabei das Grundgesetz außer Acht. Die Verfassungswidrigkeit des § 184l StGB ist ganz offensichtlich. K13online ist jedoch in den letzten 18 Monaten nach dem Inkrafttreten noch keine Verurteilung bekannt geworden. Demnach scheint es nur sehr wenige Betroffene zu geben, die sich im Besitz solcher Gegenstände befinden. In Deutschland werden solche angeblichen "Sexpuppen" mit einem kindlichen Erscheinungsbild ohnehin nicht produziert und auch nicht in deutschen Geschäften zum Kauf angeboten. Bei der grundgesetzwidrigen Strafbarkeit geht es also primär um die Einfuhr aus dem Ausland und den reinen Besitz solcher Puppen. Für ausländische Anbieter ist der deutsche Markt verloren. Erwachsene Sexpuppen sind übrigens auch in Deutschland legal. Ab welcher Körpergröße etc.. das illegale Verbot beginnt, weiß niemand. Die Ampel-Koalition der Bundesregierung hat für 2023 eine Strafrechtsreform angekündigt. Der § 184l StGB muss wieder abgeschafft werden. Die Entscheidung des BVerfG in Karlsruhe wird mit Spannung erwartet... https://www.bundesverfassungsgericht.de https://gegen-das-puppenverbot.de/de
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geschrieben von K13online-Redaktion am 02.01.2023 |
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