Diskriminierungsverbot mit 2/3 Mehrheit verabschiedet: Niederländisches Parlament nimmt das Merkmal der sexuellen Orientierung(seksuele gerichtheid) in Artikel 1 der Verfassung auf

Auch die Pädophilie ist eine sexuelle Orientierung/Identität in Deutschland: "Der Schutz des Glaubens bedeutet ja auch nicht, dass islamistischer Terrorismus schützenswert sein soll"

Das niederländische Parlament in Den Haag hat mit den Stimmen der Linksliberalen(D66), der Grünen(GroenLinks), der sozialdemokratischen Partei(PvdA) und Teilen der Christdemokraten einer Verfassungsänderung mit 2/3 Mehrheit zugestimmt. Nun muss nur noch König Willem-Alexander das Gesetz unterzeichnen, was als Formsache gilt. Damit wir das Merkmal der sexuellen Orientierung(seksuele gerichtheid) in Artikel 1 der Verfassung aufgenommen. Das Diskriminierungsverbot tritt in Kraft: "Alle, die sich in den Niederlanden aufhalten, werden in gleichen Fällen gleich behandelt. Niemand darf wegen seiner religiösen, weltanschaulichen oder politischen Anschauungen, seiner Rasse, seines Geschlechtes oder aus anderen Gründen diskriminiert werden." Mit der Entscheidung des Parlaments werden nun die Worte "handicap" (Behinderung) und "seksuele gerichtheid" (sexuelle Orientierung) eingefügt. In Deutschland wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung das Gleiche vereinbart. Eine Petition, die auch die Pädophile einschließt, befindet sich seit geraumer Zeit bei den Berichterstattern der Bundestagsfraktionen. Die pädophile Orientierung/Identität ist durch das Grundgesetz schützenswert. Dies bedeutet nicht, dass sexuelle Gewalttaten an Kindern geschützt werden sollen. Unabhängig von den bestehenden Strafgesetzen muss auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen durch das Merkmal der sexuellen Identität geschützt werden. Das Internetportal Queer.de schreibt: LGBTI-Aktivist*innen halten diese Behauptungen für absurd – der Schutz des "Glaubens" bedeute ja auch nicht, dass islamistischer Terrorismus schützenswert sei. K13online interpretiert diesen Vergleich wie folgt: "Der Schutz der Pädophilie bedeutet ja auch nicht, dass sexuelle Gewalttäter schützenswert sind". Ob die niederländischen Pädophilen von diesem Verfassungsrang profitieren können, wird die Zukunft zeigen. Denn in den letzten Jahren gab es im Nachbarland massive Verfolgung gegen politische Aktivisten der dortigen Pädophilenszene...

https://www.deutschlandfunk.de/diskriminierungsverbot-in-verfassung-wird-erweitert-106.html



https://de.wikipedia.org/wiki/Partij_voor_Naastenliefde,_Vrijheid_en_Diversiteit


Während in Deutschland noch darüber gestritten wird, ob queere Menschen schutzwürdig sind, macht unser Nachbar Nägel mit Köpfen: In Artikel 1 der niederländischen Verfassung wird nun auch "seksuele gerichtheid" als Diskriminierungsmerkmal genannt.

Zitate

Allerdings gibt es nach wie vor Widerstand. Die "Welt" veröffentlichte etwa am Dienstag einen Meinungsbeitrag (Bezahlartikel), in dem argumentiert wird, dass dieser Schritt "gefährlich" wäre. Der Autor deutet darin an, dass damit möglicherweise auch Pädophile geschützt werden könnten. In queerfeindlichen Blogs wird zudem behauptet, dass etwa auch Sex mit Tieren dadurch legal werden könnte. LGBTI-Aktivist*innen halten diese Behauptungen für absurd – der Schutz des "Glaubens" bedeute ja auch nicht, dass islamistischer Terrorismus schützenswert sei. Der Begriff "sexuelle Identität" ist schon länger in deutschen Gesetzen auf allen Ebenen und in der deutschen Rechtsprechung eingeführt – so wird er etwa seit 2006 im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verwendet.

https://www.queer.de/detail.php?article_id=44408


 

K13online Aktivitäten: Petition sexuelle Identität in Art. 3 Abs. 3 Grundsetz(GG) befindet sich bei den Berichterstattern der Abgeordneten im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages 06.01.2023

Berichterstatter der Regierungsfraktionen aus SPD & GRÜNE & FDP werden die Beschlussfassung dem Petitionsausschuss vorlegen: Im Anschluss wird der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag abgeben

Der Petitionsdienst des Deutschen Bundestages hat auf Anfrage den aktuellen Stand des Petitionsverfahrens mitgeteilt. Zitate: Der Vorgang befindet sich derzeit bei den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten des Petitionsausschusses. Anschließend wird er dem Petitionsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Abschluss der parlamentarischen Prüfung werden Sie über die getroffene Entscheidung unterrichtet. Der Petitionsdienst gibt allerdings keine Auskunft darüber, ob eine neue Stellungnahme vom aktuellen Rechtsausschuss mit Ampel-Mehrheit eingeholt wurde. Die frühere Stellungnahme mit GroKo-Mehrheit(CDU/CSU & SPD) hat heute weder im Petitionsausschuss, Rechtsausschuss und Bundestag eine parlamentarische Mehrheit. Der Petent geht deshalb davon aus, dass diese Petition bei der kommenden Abstimmung im Bundestag in den aktuellen Rechtsausschuss überwiesen wird. Der frühere Rechtsausschuss hatte bereits im Sommer 2021 über das Merkmal der sexuellen Identität ins GG beraten, jedoch wurde damals die 2/3 Lesung im Bundestag kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt, weil die CDU/CSU sich verweigert hatte. Die Ampel-Bundesregierung hat den Queer-Beauftragten Sven Lehmann(Grüne) neu geschaffen. Der Petent hat deshalb beantragt, auch vom Queer-Beauftragten eine Stellungnahme zur sexuellen Identität ins GG einzuholen, wobei die sexuelle Identität der Pädophilie mit eingeschlossen sein muss. Zusätzlich hat sich K13online direkt an Sven Lehmann gewandt. Eine Antwort steht weiterhin aus. Sobald der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag vorgelegt hat, wird dieser Beschluss(Drucksache) auf der Webseite des Bundestages veröffentlicht werden. Sodann wird die Abstimmung auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt und terminiert werden. Weitere Infos finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4993

geschrieben von K13online-Redaktion am 19.01.2023 Drucken

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