Diskriminierungsverbot mit 2/3 Mehrheit verabschiedet: Niederländisches Parlament nimmt das Merkmal der sexuellen Orientierung(seksuele gerichtheid) in Artikel 1 der Verfassung auf | |||||
Auch die Pädophilie ist eine sexuelle Orientierung/Identität in Deutschland: "Der Schutz des Glaubens bedeutet ja auch nicht, dass islamistischer Terrorismus schützenswert sein soll" Das niederländische Parlament in Den Haag hat mit den Stimmen der Linksliberalen(D66), der Grünen(GroenLinks), der sozialdemokratischen Partei(PvdA) und Teilen der Christdemokraten einer Verfassungsänderung mit 2/3 Mehrheit zugestimmt. Nun muss nur noch König Willem-Alexander das Gesetz unterzeichnen, was als Formsache gilt. Damit wir das Merkmal der sexuellen Orientierung(seksuele gerichtheid) in Artikel 1 der Verfassung aufgenommen. Das Diskriminierungsverbot tritt in Kraft: "Alle, die sich in den Niederlanden aufhalten, werden in gleichen Fällen gleich behandelt. Niemand darf wegen seiner religiösen, weltanschaulichen oder politischen Anschauungen, seiner Rasse, seines Geschlechtes oder aus anderen Gründen diskriminiert werden." Mit der Entscheidung des Parlaments werden nun die Worte "handicap" (Behinderung) und "seksuele gerichtheid" (sexuelle Orientierung) eingefügt. In Deutschland wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung das Gleiche vereinbart. Eine Petition, die auch die Pädophile einschließt, befindet sich seit geraumer Zeit bei den Berichterstattern der Bundestagsfraktionen. Die pädophile Orientierung/Identität ist durch das Grundgesetz schützenswert. Dies bedeutet nicht, dass sexuelle Gewalttaten an Kindern geschützt werden sollen. Unabhängig von den bestehenden Strafgesetzen muss auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen durch das Merkmal der sexuellen Identität geschützt werden. Das Internetportal Queer.de schreibt: LGBTI-Aktivist*innen halten diese Behauptungen für absurd – der Schutz des "Glaubens" bedeute ja auch nicht, dass islamistischer Terrorismus schützenswert sei. K13online interpretiert diesen Vergleich wie folgt: "Der Schutz der Pädophilie bedeutet ja auch nicht, dass sexuelle Gewalttäter schützenswert sind". Ob die niederländischen Pädophilen von diesem Verfassungsrang profitieren können, wird die Zukunft zeigen. Denn in den letzten Jahren gab es im Nachbarland massive Verfolgung gegen politische Aktivisten der dortigen Pädophilenszene... https://www.deutschlandfunk.de/diskriminierungsverbot-in-verfassung-wird-erweitert-106.html https://de.wikipedia.org/wiki/Partij_voor_Naastenliefde,_Vrijheid_en_Diversiteit Während in Deutschland noch darüber gestritten wird, ob queere Menschen schutzwürdig sind, macht unser Nachbar Nägel mit Köpfen: In Artikel 1 der niederländischen Verfassung wird nun auch "seksuele gerichtheid" als Diskriminierungsmerkmal genannt. Zitate Allerdings gibt es nach wie vor Widerstand. Die "Welt" veröffentlichte etwa am Dienstag einen Meinungsbeitrag (Bezahlartikel), in dem argumentiert wird, dass dieser Schritt "gefährlich" wäre. Der Autor deutet darin an, dass damit möglicherweise auch Pädophile geschützt werden könnten. In queerfeindlichen Blogs wird zudem behauptet, dass etwa auch Sex mit Tieren dadurch legal werden könnte. LGBTI-Aktivist*innen halten diese Behauptungen für absurd – der Schutz des "Glaubens" bedeute ja auch nicht, dass islamistischer Terrorismus schützenswert sei. Der Begriff "sexuelle Identität" ist schon länger in deutschen Gesetzen auf allen Ebenen und in der deutschen Rechtsprechung eingeführt – so wird er etwa seit 2006 im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verwendet. https://www.queer.de/detail.php?article_id=44408
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geschrieben von K13online-Redaktion am 19.01.2023 |
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