Teichtmeister befindet sich seit längerem in therapeutischer Behandlung: Ein neuer Verhandlungstermin ist vorerst nicht in Sicht, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit
Die Hauptverhandlung gegen den Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister wurde am 8. Februar 2023 wegen einer Erkrankung abgesagt. Ein neuer Verhandlungstermin ist vorerst nicht in Sicht, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit. Laut Salzborn ist weiterhin davon auszugehen, dass Teichtmeister aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig ist. Der zuständige Richter habe Unterlagen zum aktuellen Gesundheitszustand Teichtmeisters angefordert. "Es wird laufend geprüft, ob Verhandlungsfähigkeit gegeben ist", sagte Salzborn. Der Rechtsvertreter Teichtmeisters, der Wiener Rechtsanwalt Michael Rami, machte am Dienstagnachmittag auf APA-Anfrage keine Angaben zum derzeitigen Befinden seines Mandanten: "Ich habe dazu nichts zu sagen." Der Künstler befindet sich seit längerem in therapeutischer Behandlung. Erstaunlich ist auch die folgende Mitteilung: "Die Daten wurden sichergestellt und ausgewertet - offenbar wurde aber nicht abschließend geklärt, ob auf den sichergestellten Dateien ausschließlich Kinder bzw. Minderjährige abgebildet sind." Demnach ist die genaue Anzahl der inkriminierten Dateien bisher nicht erwiesen. Der österreichische Fall Florian Teichtmeister ist hinsichtlich der Strafverschärfungen vergleichbar mit dem früheren Fall des deutschen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy aus dem Jahre 2014. Der Gesetzgeber in Österreich will aber offensichtlich nicht den gleichen politischen Fehler begehen, wie dies in Deutschland zum 1. Juli 2021 geschehen ist. Die Höchststrafen im § 207a A-StGB sollen bei Kinder- und Jugendpornos lediglich um jeweils ein Jahr angehoben werden. Bei den Mindeststrafen soll es keine Anhebungen geben....
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/nach-kinderporno-skandal-teichtmeister-weiterhin-nicht-verhandlungsfaehig/547973072

Zitate
Angesichts des Falls Teichtmeister hat sich die Regierung auf härtere Strafen für das Beschaffen, das Besitzen und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen geeinigt. Die Regierung plant, die Strafe für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen mündiger minderjähriger Personen (14 bis 18 Jahre) von bisher bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre zu erhöhen. Bei unmündigen Personen wird die Strafe von bisher bis zu zwei Jahren auf bis zu drei Jahre erhöht. Auch der Besitz einer "Vielzahl von Darstellungen" soll zu höheren Strafen führen, wobei dieser Begriff aber erst definiert werden muss.
K13online Anmerkungen
Der österreichische Fall Florian Teichtmeister ist hinsichtlich der Strafverschärfungen vergleichbar mit dem früheren Fall des deutschen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy aus dem Jahre 2014. Der Gesetzgeber in Österreich will aber offensichtlich nicht den gleichen politischen Fehler begehen, wie dies in Deutschland zum 1. Juli 2021 geschehen ist. Die Höchststrafen im § 207a A-StGB sollen bei Kinder- und Jugendpornos lediglich um jeweils ein Jahr angehoben werden. Bei den Mindeststrafen soll es keine Anhebungen geben. Verfassungsrechtlich wird eine solche Verschärfung wohl kaum angreifbar sein. Es ist eine rein politische Entscheidung, um der Bevölkerung zu signalieren, dass die A-Bundesregierung nicht untätig ist. Das höhere Strafrahmen keine abschreckende Wirkung haben und einem besseren Kinderschutz nicht dienen, wird auch der Regierung in Österreich bekannt sein. Wenn aktuelle Fälle zu Strafverschärfungen führen, dann ist dies immer Populismus, um die Wähler zu beruhigen. Sachliche Gründe gibt es dafür nicht!!!
FPÖ will auch Strafbarkeit von Kindersexpuppen & pädophilen Handbüchern: Österreichischer Justizausschuss berät drastische Verschärfungen im § 207a StGB(Pornographische Darstellungen Minderjähriger) |
14.02.2023 |
Talkrunde bei KRONE.tv "Österreich ist ein Paradies für Kinderschänder": Der Kinderpornofall des Ex-Schauspielers Florian Teichtmeister sorgt für populistische, aber auch sachlich fundierte Diskussionen
Die FPÖ hat in den Justizausschuss einen Antrag eingebracht, den § 207a StGB drastisch zu verschärfen. Die Mindest- und Höchststrafe soll massiv angehoben werden. Ähnlich wie in Deutschland soll auch die Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild & pädophile Handbücher eingeführt werden. Damit hat die FPÖ die Forderungen des deutschen Carsten Stahl aufgegriffen, der bei einer Talkrunde von KRONE.tv einen weiteren Medienauftritt feiern durfte. Die KRONE ist vergleichbar mit der deutschen BILD(Blöd)Zeitung. Stahl leistete sich heftige Wortgefechte mit einem in Österreich renommierten Rechtsanwalt, der alle populistische Äußerungen widerlegen konnte. Dieser Argumentation schloss sich sogar die Vertreterin eines Kinderschutzvereins an. Ebenso äußerte sich die Gerichtsreporterin der KRONE differenziert. Die größte Falschdarstellung von Stahl bestand darin, dass er von zweieinhalb Jahren Bewährungsstrafe sprach. Freiheitsstrafen können aber nur bis zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Dennoch hat Stahl bei K13online den Eindruck hinterlassen, dass er in den letzten Monaten etwas dazu gelernt haben könnte. Immerhin erwähnt er die Pädophilen, die nicht zum "Täter" werden wollen und fordert sogar mehr Hilfsangebote. Andererseits soll der Ex-Schauspieler Florian Teichtmeister nicht mit einer möglichen Bewährungsstrafe davon kommen. Bei dieser Gelegenheit muss K13online leider darauf hinweisen, dass in diesem Fall nicht mehr die Unschuldsvermutung greift, weil der Verteidiger für seinen Mandaten bereits ein Geständnis abgegeben hat. Eine solche Verteidigungsstrategie hat dazu geführt, dass die Mainstream-Medien Ihn schon als schuldig ansehen können. Dies ermöglicht eine mediale Berichterstattung, die im Sinne Teichtmeister völlig kontraproduktiv ist. Außerdem ist der Verteidiger gleichzeitig auch Richter an einem Verfassungsgericht. Dadurch besteht ein Interessenskonflikt, der auch in Österreich so nicht zulässig sein darf. Teichtmeister sollte deshalb unbedingt seinen Verteidiger wechseln. Der Rechtsanwalt in der Talkrunde ist eine sehr gute Alternative. Das Landgericht in Wien hat mit Stand von heute noch keinen neuen Termin veröffentlicht. Der Gesetzgeber in Österreich hat noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt....
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5034
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(Update) Ex-Burgtheater-Schauspieler Florian Teichtmeister und die Kinderpornos: Landgericht Wien hat die heutige Hauptverhandlung wegen Erkrankung des Angeklagten kurzfristig aufgehoben |
08.02.2023 |
Der größte Lump im ganzen Land, dass ist und bleibt der Denunziant(Hoffmann von Fallersleben): Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sichs gänzlich ungeniert(Wilhelm Busch)
Das Landgericht Wien hat den heutigen Termin zur Hauptverhandlung gegen den Ex-Burgtheater-Schauspieler Florian Teichtmeister wegen dem Besitz von mutmaßlichen 58 Tausend Kinderpornos kurzfristig aufgehoben. Der Grund ist eine Erkrankung des Angeklagten. Zitate: Aus Sicht von Teichtmeisters Anwalt handelt es sich um ein «rein digitales Delikt». Sein Mandant habe keine strafbaren Handlungen gegenüber anderen Personen begangen. Natürlich hat der reine Besitzer von Kinderpornos absolut nichts mit den darin enthaltenen Darstellungen zu tun, sondern es geht ausschließlich um die Bilder/Videos. Laut Medienberichten sollen die Dateien gelöscht gewesen sein, aber die Ermittlungsbehörden konnten diese Dateien offensichtlich wieder herstellen. Die Ursache dieses Verfahrens liegt laut Berichterstattungen in den Mainstream-Medien bei einer Strafanzeige der Ex-Freundin von Teichtmeister. K13online zitiert Hoffmann von Fallersleben: Der größte Lump im ganzen Land, dass ist und bleibt der Denunziant. Und in der Folge Wilhelm Busch: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sichs gänzlich ungeniert. Ein neuer Gerichtstermin steht noch nicht fest. Darüber hinaus will das Burgtheater Teichtmeister auf Schadenersatz verklagen. Der Schauspieler ist auch weiterhin der Hauptdarsteller im Spielfilm "Sisi", der für den OSCAR nominiert war. An einer Bushaltestelle in Pforzheim wird weiterhin für den Spielfilm "Sisi" geworben. Auf dem Plakat steht geschrieben: Sie kämpft um die Liebe. Und um ihre Freiheit. Liebe & Freiheit wird vor dem Landgericht in Wien jedenfalls keine Rolle spielen. Die Mainstream-Medien und Hetzpresse übernehmen bereitwillig den Rest. Wir wünschen dem ruinierten Schauspieler Teichtmeister viel Kraft & Gesundheit. Er kann sich jeder Zeit an K13online wenden....(Update: Demonstrierende fordern "Null Toleranz für Kinderschänder")
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5029
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Österreich hat nun auch seinen Promi-Kinderporno-Fall: Schauspieler Florian Teichtmeister erwartet am 8. Februar 2023 ein Medienspektakel am Wiener Landgericht |
17.01.2023 |
Österreichische Psychotherapeut Alexander Seppelt: "Pädophilie wird immer nur dann aufgegriffen, wenn jemand Berühmtes Täter wird, weshalb er lieber zu einem anderen Zeitpunkt über das Thema gesprochen hätte
Das prestigereiche Wiener Burgtheater, zu dessen Ensemble Teichtmeister gehörte, gab bereits am letzten Freitag die Entlassung des Schauspielers mit sofortiger Wirkung bekannt. Der ORF hat alle Filme aus dem Programm gestrichen. Dem ORF zufolge hat zudem die Kinokette Cineplexx den vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitfinanzierten Film „Corsage“ mit Teichtmeister aus seinen 400 Kinosälen verbannt. In „Corsage“ über die österreichische Kaiserin Elisabeth von Österreich-Ungarn - kurz Sisi - spielt Teichtmeister Kaiser Franz Josef. Das Urteil der gesamten Öffentlichkeit & aller Beteiligter steht bereits vor der Gerichtsverhandlung fest: schuldig! Auch deshalb, weil sich sein Verteidiger entsprechend geäußert hat. In Österreich sieht der Gesetzgeber für den reinen Besitz von Kinderpornos eine Höchststrafe von zwei Jahren vor. Egal, welches Strafmaß Teichtmeister bekommen wird, seine berufliche und private Existenz ist schon jetzt zerstört. Diese Folgen wiegen weit schwerer als das kommende Urteil vom Wiener Gericht. Der Standart Österreich: Die Mehrheit der Pädophilie-Betroffenen wird nie zum Täter und leidet unter der Sexualstörung, sagt Psychotherapeut Alexander Seppelt. Eigentlich hätte Alexander Seppelt lieber zu einem anderen Zeitpunkt über das Thema gesprochen: "Pädophilie wird immer nur dann aufgegriffen, wenn jemand Berühmtes Täter wird", sagt Seppelt. Pädosexualität ist nicht gleich Pädophilie. K13online: Diesen Ausführungen können wir in den wesentlichen Punkten zustimmen. Im Fall Teichtmeister ist bisher nicht erwiesen, ob er kernpädophil ist oder nicht. Er hat sich mit Stand von heute nicht zu einer möglichen Pädophilie bekannt. Zitate: Von Pädosexualität hingegen spricht man dann, wenn ein Pädophiler seine Fantasien in eine Tat umsetzt. "Da gehört auch schon dazu, online entsprechendes Material zu konsumieren, das Missbrauch abbildet", stellt Seppelt klar. K13online: Diesen Ausführungen müssen wir deutlich widersprechen. Von Pädosexualität sprechen wir dann, wenn der Pädophile seine sexuelle Identität im realen Leben und einvernehmlich praktiziert. Das Gleiche gilt bei sogenannter "Kinderpornografie". In Relation zur Gesamtheit heterosexuelle Männer werden Frauen nur ganz selten vergewaltigt oder auf andere Weise sexuelle Gewalt angetan. Bei pädosexuellen Männern ist dies im Prinzip das Gleiche. Im Übrigen ist es völlig falsch, jede sexuelle Darstellung als Missbrauchsabbildung zu bezeichnen. Bei Posing-Darstellungen findet kein sexueller Missbrauch statt. Erst Recht nicht, wenn solche Aufnahmen von den Kindern & Jugendliche selbst hergestellt werden...
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5002
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