ARD-Tagesschau & Politik-Magazin Panorama(Robert Bongen und Daniel Moßbrucker): Vor allem BILD machte Stimmung und trieb die Politik vor sich her...! BILD jubelte damals in großen Lettern

Die Ampel-Fraktionen wollen das Gesetz zum Besitz sogenannter kinderpornografischer Inhalte korrigieren: Man wolle "rasch eine Gesetzesänderung", so Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, gegenüber Panorama 

Die ARD-Tagesschau berichtet exklusiv über den politischen Stand zur angekündigten Reform des § 184b StGB(Kinderpornos) im Sexualstrafrecht. Das Politik-Magazin Panorama(NDR) sendet dazu am 16. März um 21:45 Uhr einen TV-Beitrag. Die Panorama-Journalisten Robert Bongen und Daniel Moßbrucker berichten vorab in einem sehr guten Artikel: Vor allem BILD machte Stimmung und trieb die Politik vor sich her...! BILD jubelte damals in großen Lettern: "Nach BILD-Forderung: Neue Knallhart-Strafen für Kinderschänder. Schon ein Video reicht"....! Es bedarf jedoch zusätzlich eines grundlegenden Paradigmenwechsels in der gesamten Medienlandschaft des Mainstreams. Das Schmierblatt Bild(Blöd-)Zeitung und weitere Hetzpresse der Mainstream-Medien tragen eine erhebliche Mitschuld an der damaligen Verschärfung des § 184b StGB. Die "Journalisten" dieser Medien hatten neben der früheren Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) auch alle Wortführer der GroKo unter massiven medialen Druck gesetzt. Die CDU/CSU-Fraktion musste sich diesem Druck nicht beugen, denn sie war federführend bei der Verschärfung. Die SPD-Fraktion hatte sich diesem Druck jedoch gebeugt und sich nicht widersetzt. Ein politisches Armutszeugnis, welches jetzt durch die Regierungsbeteiligung in der Ampel wieder revidiert werden kann und muss. Die zwei NDR-Journalisten berichten weiter: Nun bahnt sich eine Rolle rückwärts an: Die Ampel-Fraktionen wollen das Gesetz zum Besitz sogenannter kinderpornografischer Inhalte korrigieren. Man wolle "rasch eine Gesetzesänderung", so Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, gegenüber Panorama. Fechner war damals und ist auch heute Mitglied im Rechtsausschuss. Die Einsicht, damals einen politischen Fehler gemacht zu haben, kommt rund drei Jahre zu spät. Denn das damalige Gesetzgebungsverfahren hatte mit der Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss schon im Dezember 2020 begonnen. K13online war LIVE dabei gewesen. Fechner stand dem Inhaber dieser Webseiten Dieter Gieseking vor dem Saal im Paul Löbe Haus direkt gegenüber. Die Blicke hinter der Corona-Maske trafen sich mitten ins Auge. Offensichtlich ist Fechner davon "erblindet", ist "taub" geworden und hat seine Stimme nicht dagegen erhoben. Das heutige Justizministerium bzw. der Justizminister Buschmann(FDP) ist für Gesetzentwürfe zuständig. Das Handlungsbedarf besteht, ist inzwischen bekannt. Buschmann sollte sich von der SPD und auch von der CDU/CSU nicht mehr all zu lange bitten lassen. Seine Position ist ausgereizt. Die Rücknahmen im 184b sind zu wichtig für politische Spielchen. Die Schuldigen an diesem Unrechtsgesetz sind bekannt. Alle warten auf Ihren Gesetzentwurf, Herr Buschmann.... 

https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/sexualisierte-gewalt-kinder-gesetz-101.html



Sogenannte Kinderpornografie: Gesetzesverschärfung soll korrigiert werden

https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Sogenannte-Kinderpornografie-Gesetzesverschaerfung-soll-korrigiert-werden,kinderpornografie270.html


Zitate

Vor allem BILD machte Stimmung und trieb die Politik vor sich her...! BILD jubelte damals in großen Lettern: "Nach BILD-Forderung: Neue Knallhart-Strafen für Kinderschänder. Schon ein Video reicht"....

K13online Anmerkungen

Das Schmierblatt Bild(Blöd-)Zeitung und weitere Hetzpresse der Mainstream-Medien tragen eine erhebliche Mitschuld an der damaligen Verschärfung des § 184b StGB. Die "Journalisten" dieser Medien hatten neben der früheren Bundesjustizministerin Lambrecht(SPD) auch alle Wortführer der GroKo unter massiven medialen Druck gesetzt. Die CDU/CSU-Fraktion musste sich diesem Druck nicht beugen, denn sie war federführend bei der Verschärfung. Die SPD-Fraktion hatte sich diesem Druck jedoch gebeugt und sich nicht widersetzt. Ein politisches Armutszeugnis, welches jetzt durch die Regierungsbeteiligung in der Ampel wieder revidiert werden kann und muss. 

Ein medialer Paradigmenwechsel ist dringend erforderlich

Zitate

Nun bahnt sich eine Rolle rückwärts an: Die Ampel-Fraktionen wollen das Gesetz zum Besitz sogenannter kinderpornografischer Inhalte korrigieren. Man wolle "rasch eine Gesetzesänderung", so Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, gegenüber Panorama.  

https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/F/fechner_johannes-857324

K13online Anmerkungen

Fechner war damals und ist auch heute Mitglied im Rechtsausschuss. Die Einsicht, damals einen politischen Fehler gemacht zu haben, kommt rund drei Jahre zu spät. Denn das damalige Gesetzgebungsverfahren hatte mit der Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss schon im Dezember 2020 begonnen. K13online war LIVE dabei gewesen. Fechner stand dem Inhaber dieser Webseiten Dieter Gieseking vor dem Saal im Paul Löbe Haus direkt gegenüber. Die Blicke hinter der Corona-Maske trafen sich mitten ins Auge. Offensichtlich ist Fechner davon "erblindet", ist "taub" geworden und hat seine Stimme nicht dagegen erhoben.

 

Zitate

Ein Sprecher von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gab sich zurückhaltend. Man nehme die Bedenken gegen die aktuelle Regelung "sehr ernst" und prüfe "gesetzgeberischen Handlungsbedarf". Dem Vernehmen nach sieht das Justizministerium aber die SPD in der Pflicht, die Verschärfung mittels einer Gesetzesinitiative direkt im Bundestag zu korrigieren, schließlich habe die damalige sozialdemokratische Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Pläne erarbeiten lassen.

K13online Anmerkungen

Die frühere Bundesjustizministerin Lambrecht ist zwischen von der politischen Bühne völlig verschwunden. Sie war nicht nur als Verteidigungsministerin eine totale Fehlbesetzung, sondern auch als Justizministerin völlig ungeeignet gewesen.

Es ist aus Sicht der FDP-Fraktion nachvollziehbar, dass die SPD-Fraktion die primäre Initative für diese Gesetzänderung ergreifen soll. Schließlich trägt die SPD eine Mitschuld an dem bestehen Unrecht im § 184b StGB. Jedoch ist ein eigener Gesetzentwurf innerhalb der Ampelkoalition eher unwahrscheinlich. Dies wäre ein offenes Schuldeingeständnis. Das heutige Justizministerium bzw. der Justizminister Buschmann(FDP) ist für Gesetzentwürfe zuständig. Das Handlungsbedarf besteht, ist inzwischen bekannt. Buschmann sollte sich von der SPD und auch von der CDU/CSU nicht mehr all zu lange bitten lassen. Seine Position ist ausgereizt. Die Rücknahmen im 184b sind zu wichtig für politische Spielchen. Die Schuldigen an diesem Unrechtsgesetz sind bekannt. Alle warten auf Ihren Gesetzentwurf, Herr Buschmann....   

https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html 


 

Jahresvorschau 2023 über die Entscheidungen am Bundesverfassungsgericht(BVerfG): Der 2. Senat wird über zwei Normenkontrollverfahren(2 BvL 11/22 + 2 BvL 15/22) zum § 184b StGB(Kinderpornos) entscheiden 09.03.2023

Jeder Tag, der politisch untätig vergeht, produziert bei den Betroffenen neues Unrecht durch die Gerichte: Der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) hat für das Jahr 2023 eine entsprechende Strafrechtsreform angekündigt, die jedoch weiterhin auf sich warten lässt

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat neben dem Jahresbericht 2022 auch eine Jahresvorschau für das Jahr 2023 veröffentlicht. Demnach wird der 2. Senat in diesem Jahr eine Entscheidung über zwei Normenkontrollverfahren(2 BvL 11/22 + 2 BvL 15/22) zum § 184b StGB(Kinderpornos) verkünden, die von zwei Amtsgerichten eingeleitet wurden. Beide Amtsrichter vertreten die Rechtsauffassung, dass die Neufassungen, die zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind, verfassungswidrig sind. Die Richter rügen die Unverhältnismäßigkeit & das Übermaßverbot bei der Hochstufung zum Verbrechen mit einer Mindeststrafandrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe. Die Berichterstatterin ist die BVerfG-Richterin Dr. Kessal-Wulf. Von dieser Grundsatzentscheidung werden neben den zwei ausgesetzten Fällen auch alle Strafverfahren bzw. Gerichtsurteile betroffen sein, wo die mutmaßliche Tatbegehung nach dem 1. Juli stattgefunden hat. Das BVerfG wird also in den Normenkontrollverfahren über die zwei Einzelvorlagen hinaus auch darüber entscheiden, ob Urteile aufgehoben oder der § 184b StGB in der aktuellen Fassung sogar für nichtig erklärt werden, weil dieser mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages hatten sich im Dezember 2020 nahezu alle Sachverständigen gegen diese Strafverschärfungen ausgesprochen. Auch die Justizministerkonferenz hatte im Herbst 2022 beschlossen, dass der § 184b StGB reformiert werden muss. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) hat für das Jahr 2023 eine entsprechende Strafrechtsreform angekündigt, die jedoch weiterhin auf sich warten lässt. Es besteht jedoch dringender Handlungsbedarf, um weiteres Unrecht zu verhindern. Jeder Tag, der politisch untätig vergeht, produziert bei den Betroffenen neues Unrecht durch die Gerichte. Denn durch die Anhebung der Mindeststrafe haben sich auch grundsätzlich die Strafmaße in den Urteilen drastisch erhöht. Das Bundesjustizministerium wird aufgefordert, die Entscheidung des BVerfG nicht abzuwarten, sondern zeitnah einen Gesetzentwurf zur Reform des gesamten Sexualstrafrechts vorzulegen. Damit schafft die Ampelkoalition die Voraussetzung dafür, den primär durch die CDU/CSU durchgesetzten verfassungswidrigen § 184b StGB eigenständig zu revidieren. Die parlamentarischen Mehrheiten sind bei der SPD, GRÜNE, FDP und LINKEN ebenso vorhanden, wie bei den Sachverständigen im Rechtsausschuss eines neuen Gesetzgebungsverfahrens... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5053

Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz - Richterbund warnt vor Konfliktverteidigung: Koalitionsentwurf zum Sexualstrafrecht schadet dem Kinderschutz und führt zu erheblichen Wertungswidersprüchen 08.12.2020

Generalstaatsanwaltschaft(Bussweiler) lehnt Strafverschärfungen in den § 176 ff.  StGB und 184 ff. StGB ab: Noch nie hat ein Sexualtstraftäter vor der Tat deren strafrechtliche Folgen kalkuliert

Mit überwältigender Mehrheit haben sich die Sachverständigen bei der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gegen die Strafverschärfungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgesprochen. Lediglich Dr. Franziska Drohsel sprach sich für Erhöhungen bei den Mindest- und Höchststrafmaßen aus. Ihr Schwerpunkt lag beim Zeugnisverweigerungsrecht der Beratungsstellen. Bezeichnenderweise steht auch der Richterbund & die Generalstaatsanwaltschaft in weiten Teilen nicht auf der Seite Bundesregierung. Eine Strafbarkeit von sogenannten "Kinder-Sexpuppen" wird nahezu einstimmig abgelehnt. Parteiübergreifend haben sich die Sachverständigen nicht an die politischen Vorgaben im Gesetzentwurf gehalten, sondern auch die Regierungsfraktionen stark kritisiert. Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Übermaßverbot des Grundgesetzes und enthält erhebliche Wertungswidersprüche. Sieben von acht Sachverständige lehnen den neuen Begriff "sexualisierte Gewalt" gegen Kinder ab - und wollen sexuellen Kindesmissbrauch beibehalten. Deutliche Kritik äußerte Prof. Dr. Jörg Kinzig: Der Gesetzentwurf entspricht nicht dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU & SPD. Bei der Corona-Pandemie habe man auf die Virologen gehört und sei damit gut gefahren. Beim Sexualstrafrecht erwartet Kinzig vom Rechtsausschuss nun auch, dass sich die Bundesregierung an den Rechtsexperten orientiert. Im Ausschuss haben u.a. die folgenden Politiker/innen Fragen an die Sachverständigen gestellt: Dr. Jan Marco Luczak(CDU), Alexander Hoffmann(CSU), Dr. Johannes Fechner(SPD), Dr. Jürgen Martens(FDP), Katja Keul(Grüne) und Gökay Akbulut(Linke). Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen liesen nicht erkennen, den Gesetzentwurf trotz großer Ablehnung zu korrigieren oder noch besser, die geplanten Verschärfungen in § 176 ff und § 184 StGB zurück zu nehmen. Im Rechtsausschuss wird es sicherlich auf der nächsten nicht-öffentlichen Sitzung heftige Debatten geben.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4344

... und viele weitere mehr...

geschrieben von K13online-Redaktion am 11.03.2023 Drucken

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