UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Richterin und Staatsanwältin erkannten gleichermaßen an, dass der Geschlechtsverkehr zwischen einem 26-jährigen Mann und einem 13-jährigen Mädchen einvernehmlich war

Verrückte Gesetze - Gegen Unrecht hilft nur politischer Widerstand: Der UNRECHTS § 176 ff. StGB bezeichnet auch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr als "schweren sexuellen Kindesmissbrauch" 

Es ist bei Weitem kein seltener Einzelfall. Ein Gericht in der Südwestpfalz war aufgrund der bestehenden Unrechtsgesetze im § 176 ff. StGB "gezwungen", einen 26-jährigen Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren zu verurteilen, weil er einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einem 13-jährigen Mädchen(bei Jungs wäre es genauso) hatte. Der Gesetzgeber bezeichnet solche Einvernehmlichkeit immer als "schweren sexuellen Kindesmissbrauch", obwohl es keine sexuelle Gewalt gegen das Mädchen gegeben hat. Damit gibt es einen "Täter" ohne Opfer! Richterin und Staatsanwältin erkannten dies zwar an, aber konnten wegen der Unrechtsgesetze nur die Mindeststrafe von zwei Jahren verhängen. Die gerichtliche Option, diesen Fall in einem Normenkontrollverfahren dem BVerfG vorzulegen, wurde nicht genutzt. Auch der Verteidiger hat für seinen Mandaten den Rechtsweg nicht ausgeschöpft, um gegen den § 176 ff StGB Verfassungsbeschwerde einzulegen. Bei der angekündigten Reform im Sexualstrafrecht gehört auch eine solche Einvernehmlichkeit auf den gesetzgeberischen Prüfstein: Sexuelle Selbstbestimmung schützen! Appell an ein zeitgemäßes Sexualstrafrecht! Nur auf diese Weise kann weiteres Unrecht verhindert werden. Der Artikel in der Saarbrücker-Zeitung/Pfälzischer Merkur ist ein positives Beispiel für einen Paradigmenwechsel in den Mainstream-Medien. Aus dem Inhalt wird deutlich, dass die Verurteilung im Prinzip ein Unrecht ist. K13online ruft die seriösen Journalisten/Innen zum Paradigmenwechsel bei den Berichterstattungen auf. Die Vertreter der Mainstream-Medien haben einen großen Anteil am Meinungsbildungsprozess innerhalb der Gesellschaft. Sie tragen erheblich dazu bei, dass der Gesetzgeber den politischen Handlungsbedarf erkennt und aktiv wird. Der 13. Absatz des Strafgesetzbuches(StGB) - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - ist eine Täuschung & Lüge des Gesetzgebers. Denn es wird auch nachgewiesene und einvernehmliche Sexualität mit Strafe bedroht... 

https://www.saarbruecker-zeitung.de/pm/zweibruecken-land/gericht-verurteilt-mann-der-sex-mit-13-jaehriger-hatte_aid-86588711



Zitate

In Deutschland ist der Geschlechtsverkehr von Volljährigen mit unter 14-Jährigen strafbar und wird als sexueller Missbrauch bestraft. Das gilt auch, wenn, wie in diesem Falle von Richterin und Staatsanwältin gleichermaßen anerkannt, der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei.

Nichtsdestotrotz, das stellte die Richterin klar, handele es sich um schweren Missbrauch von Kindern und das sei nun einmal „ein schweres Verbrechen“. Der Angeklagte nahm das Urteil an – es ist somit rechtskräftig.


Positiver Beispiel-Artikel für einen Paradigmenwechsel in den Mainstream-Medien

  


 

UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Amtsrichter verurteilt 69-jährige Bochumerin wegen zwei Kinderpornos zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung 15.07.2022

Der Staatsanwalt wollte Freispruch, der Verteidiger ebenfalls: Solche UNRECHTS-Urteile sind federführend durch die CDU/CSU in der alten Bundesregierung(GroKo) erzwungen worden

Bei einem exemplarischen Fall vor dem Amtsgericht in Bochum wird einmal mehr das UNRECHT in der Gesetzgebung des § 184 ff. StGB deutlich. Schon der reine Besitz von nur zwei kinderpornografischen Darstellungen auf dem Handy führt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Bei einer 69-jährigen Frau kann nicht von Pädophilie gesprochen werden. Die WAZ berichtet: Der Staatsanwalt wollte Freispruch, der Verteidiger ebenfalls. Die Staatsanwaltschaft & Verteidigung hat in diesem Fall versucht, einen juristischen Ausweg aus diesem Dilemma zu finden, um die 69-jährige Bochumerin frei zu sprechen. Es lag bei der rechtlichen Bewertung des Sachverhaltes beim Amtsrichter, den Anträgen des Staatsanwaltes & des Verteidigers zu folgen. Der Richter verurteilte die Frau jedoch als "Verbrecherin" zur Mindeststrafe von einem Jahr auf Bewährung. Für dieses und viele weitere Unrechts-Urteile trägt primär die CDU/CSU die politische Verantwortung. Der Verteidiger wird mit Sicherheit gegen das Unrechts-Urteil des Amtsgerichts in die Berufung zum Landgericht ziehen! Solche UNRECHTS-Urteile sind federführend durch die CDU/CSU in der alten Bundesregierung(GroKo) erzwungen worden. Zum 1. Juli 2021 wurde der § 184 ff. StGB zum Verbrechensstraftatbestand erklärt. Alle Gerichte müssen bei nur einer "kinderpornografischen" Darstellung eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängen. Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit oder Geldstrafen sind nicht mehr möglich. Die seit rund einem Jahr geltende Gesetzeslage ist durch den Wegfall von minder schweren Fällen auch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Um solches UNRECHT zu beendet, rufen wir wiederholt die Ampel-Bundesregierung zu einer entsprechenden Strafrechtsreform auf. K13online wird zur gegebenen Zeit weiter berichten.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4838

UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Einvernehmliche Sexualität eines erwachsenen Paares(22) mit einem 13-jährigen Mädchen führt zu ein Jahr & 10 Monate Bewährungsstrafe 08.07.2021

Vorsitzender Richter der zweiten Großen Strafkammer am Landgericht Köln, Christoph Kaufmann: "Es war, so weit man bei einem Kind davon sprechen kann, einvernehmlich"

Ein Liebespaar(beide 22 Jahre) hatte in einem Zelt am Kölner Rheinufer einvernehmlichen Sex mit einem 13-jährigen Mädchen. Dafür wurden die zwei Erwachsenen nun nach altem Strafrecht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahren und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Schon vor dem Inkrafttreten der neuen Gesetze in § 176 ff. StGB am 1. Juli 2021 lag die Mindeststrafe bei zwei Jahren, jedoch konnte der Richter Kaufmann hier einen minder schweren Fall anwenden. Abgesehen davon, dass bereits dieses Urteil ein UNRECHT im Namen des Gesetzgebers ist, so gibt es im neuen § 176c StGB keinen minder schweren Fall mehr. In Zukunft sind die Gerichte "Dank" der Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD gezwungen, eine Mindeststrafe von zwei Jahren zu verhängen. Dies hat zur gerichtlichen Folge, dass die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sondern das die Betroffenen mindestens für diese zwei Jahre in den Knast müssen. Der Gesetzgeber hält eine solche Bestrafung im Sinne des "Kinderschutzes" für zwingend notwendig. In seiner mündlichen Urteilsbegründung sagte Kaufmann: Der Gesetzgeber könne nicht anders, als feste Altersgrenzen festzulegen: Demnach ist es strafbar, wenn Erwachsene mit Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, intim werden. "Aber schon wenige Wochen später wäre es vollkommen straflos gewesen", so der Richter. Die Beteiligten hätten sich wohl in einer von Neugier getragenen Dynamik wiedergefunden und sich ausprobieren wollen. Solche Fälle sind keine Ausnahme, wie der Richter sagte, sondern eher die Regel. Es mag sein, dass der Richter Kaufmann an seinem Landgericht bisher wenige solcher Fälle hatte, aber K13online sind insgesamt viele solcher Fällen von Einvernehmlichkeit bekannt. Diese nachweisbaren Fakten werden andauernd und von fast dem gesamten Mainstream permanent bestritten. Damit soll das mühsam aufgebaute Lügengebäude aufrecht erhalten bleiben. Dabei ist dieses Lügengebäude bereits seit vielen Jahren zusammen gebrochen wie ein Kartenhaus. Verrückte Gesetze, die die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern/Jugendlichen völlig missachten, bestimmen das politische Handeln des Gesetzgebers. Die Unrechtsgesetze produzieren "Opfer von schweren sexuellen Kindesmissbrauch", die in Wahrheit überhaupt nicht existieren. "Es war, so weit man bei einem Kind davon sprechen kann, einvernehmlich", so der Richter in seiner mündlichen Urteilsverkündung... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4522

UNRECHT im Namen des Gesetzgebers: Denn auch einvernehmlicher Sex mit einer Minderjährigen unter 14 Jahren ist nach dem Gesetz schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes 31.03.2019

Am Ende beantragte selbst die Staatsanwältin zwei Jahre Haft auf Bewährung: "Denn es weiche völlig ab von den üblichen Fällen des Kindesmissbrauchs", so das Gericht

Der Vorsitzende der 2. Großen Bonner Jugendschutzkammer, Wolfgang Schmitz-Justen, geht fehl in der Annahme, dass dieser Fall von einvernehmlicher Sexualität zwischen dem 13-jährigen Mädchen & dem 46-jährigen Freund von den üblichen Fällen völlig abweicht. Auch pädosexuelle Beziehungen sind grundsätzlich immer einvernehmlich. Ausnahmen bestätigen die Regel. Der Bonner General-Anzeiger(Rita Klein) schreibt in Ihrem sachlich guten Artikel weiter: Obwohl die 13-Jährige den Mann, wie die auf seinem Handy gespeicherten Nachrichten zeigten, immer wieder sexuell angemacht hatte, hätte er sich auf keinen Fall auf sie einlassen dürfen. Denn auch einvernehmlicher Sex mit einer Minderjährigen unter 14 Jahren ist nach dem Gesetz sexueller Missbrauch eines Kindes und wird bestraft. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz bezeichnet diesen Geschlechtsverkehr sogar gemäß des Unrechts § 176a StGB als schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Obwohl es kein Opfer gibt konnte das Gericht aufgrund der geltenden Rechtslage keinen Freispruch verkünden. Die Staatsanwaltschaft und auch das Gericht hat jedoch das gesetzgeberische Dilemma erkannt. Das Mindesstrafmaß von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt: "Wir sind uns alle einig, dass das ein minderschwerer Fall ist.“ Die Geschädigte hier habe schon „erhebliche sexuelle Erfahrungen“ gehabt und sei intensiv auf den Angeklagten zugegangen. Es ist die politische Aufgabe aller Fraktionen im Deutschen Bundestag, eine Strafrechtsreform herbei zu führen, damit in Zukunft solches UNRECHT verhindert wird. Erneut liefert ein solches Gerichtsverfahren den Beweis dafür, dass es einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Kindern & Erwachsenen gibt. Natürlich betrifft dies nicht zur Mädchen-Mann, sondern auch Junge-Mann. Ebenso Mädchen-Frau und Junge-Frau. Diese Tag tägliche Realität zu ignorien oder sogar zu verleugnen bestimmt den heutigen Zeitgeist auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen....

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=3836  

... und viele weitere mehr....

geschrieben von K13online-Redaktion am 15.03.2023 Drucken

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