Nur die CDU/CSU-Fraktion will Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen aller Bundesbürger: Erneut spricht sich der Deutsche Bundestag gegen die anlasslose Speicherung von IP-Adressen aus

Anke Domscheit-Berg(LINKE): "Das Ausspielen von Kinderschutz gegen Grundrechte ist perfide" * Helge Limburg(GRÜNE): "Die Unterstellung, dass jenen, die sich gegen einen Generalverdacht stellen, der Kinderschutz egal sei, ist infam und böswillig"

Der Deutsche Bundestag hat den Bericht des Rechtsausschusses gemäß Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion erneut debattiert, weil es nach zehn Sitzungswochen noch keine Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss gegeben hat. Die Ampelmehrheit hatte die beschlossene Anhörung mehrfach von der Tagesordnung abgesetzt. Dazu betonte Carmen Wegge von der SPD-Fraktion: "Die Ausschussmehrheit habe das Recht, über die Terminierung einer Anhörung zu befinden. Daran sei nichts unredlich und es sei gerechtfertigt, Anträge zum selben Thema gemeinsam zu behandeln, sagte Wegge mit Blick auf die erwartete Vorlage der Bundesregierung". Damit hat die SPD-Rednerin völlig Recht. Eine Sachverständigenanhörung findet im Gesetzgebungsverfahren statt - und NICHT bei einem Antrag der Opposition CDU/CSU, der ohnehin keine Mehrheit im Bundestag hat. Die drei Reden der CDU/CSU(Dr. Günter Krings + Elisabeth Winkelmeier-Becker + Dr. Volker Ullrich) sind von Desinformationen & Populismus kaum zu überbieten. Das Missbrauchsgekreische ist unerträglich. Unter dem perfiden Deckmantel des "Kinderschutzes" soll die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen aller Bundesbürger/Innen gesetzlich legitimiert werden. Die Antwort kann deshalb nur lauten: Nie wieder CDU/CSU!!! Anke Domscheit-Berg(LINKE): "Das Ausspielen von Kinderschutz gegen Grundrechte ist perfide" * Helge Limburg(GRÜNE): "Die Unterstellung, dass jenen, die sich gegen einen Generalverdacht stellen, der Kinderschutz egal sei, ist infam und böswillig". Dr. Thorsten Lieb(FDP) stellte erneut klar: "Es werde niemals dazu kommen, dass wir Menschen unter Generalverdacht stellen." Allerdings wurde auch kritisiert, dass der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) nun alsbald seinen Gesetzentwurf zum Quick Freeze Verfahren in den Bundestag einbringen soll. Danach wird es dann auch eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss geben. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden sich nahezu alle Sachverständigen gegen die CDU/CSU aussprechen. Nach nunmehr über 16 Jahren hat diese Bundestagsfraktion ganz offensichtlich nichts dazu gelernt, denn alle Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung waren vor dem Bundesverfassungsgericht(BVerfG) & dem Europäischen Gerichtshof(EuGH) gescheitert. Die CDU/CSU-Fraktion hat den § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung für ihre Zwecke schädlich missbraucht... 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-ip-adressen-936508




Keine Unterstützung für Forderung nach IP-Adressen-Speicherung: SPD & GRÜNE & FDP(Ampel) sowie LINKE und AfD und eine fraktionslose Abgeordnete sprechen sich gegen den Antrag der CDU/CSU aus

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Antrag der CDU/CSU-Fraktion: Deutscher Bundestag debattiert auf der 92. Sitzung am 17. März 2023 zum X Mal über die Speicherung von allen IP-Adressen aller Bürger/Innen und damit verbundenen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung 08.03.2023

Quick Freeze Verfahren hat parlamentarische Mehrheit im Bundestag: SPD & GRÜNE & FDP(Ampel) sowie LINKE und AfD sprechen sich gegen den Antrag der CDU/CSU aus

Der Deutsche Bundestag wird auf seiner 92. Sitzung am 17. März 2023 zum X Mal über die Speicherung von allen IP-Adressen aller Bürger/Innen und damit verbundenen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung debattieren. Auf der Tagesordnung(TOP 12) befindet sich erneut der Antrag der CDU/CSU-Fraktion in der Zeit von 10:20 Uhr bis 11:40 Uhr.  Der Bundestag hatte bereits am Donnerstag, 29. September 2022, darüber debattiert und war zu dem folgenden Ergebnis gelangt: Keine Unterstützung für Forderung nach IP-Adressen-Speicherung. SPD & GRÜNE & FDP(Ampel) sowie LINKE und AfD sprechen sich gegen den Antrag der CDU/CSU aus. Die vier Wortführer/Innen der CDU/CSU-Fraktion, die unter dem Denkmantel des "Kinderschutzes" verfassungswidrige Gesetze fordern, sind: Andrea Lindholz, Dr. Günter Krings, Alexander Throm und Christoph de Vries. Diese vier Bundestagsabgeordneten sind in der aktuellen Legislaturperiode die neuen Populisten, die die Bevölkerung vorsätzlich desinformieren und täuschen wollen. Obwohl der CDU/CSU-Antrag keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit hat, ist absehbar, dass die Redner/Innen dieser Fraktion die Bundestagsdebatte erneut für ihre populistischen Zwecke & Ziele missbrauchen wird. Im Gegensatz dazu hat der Bundesjustizminister Marco Buschmann(FDP) bereits im Oktober 2022 einen Gesetzentwurf zum Quick Freeze Verfahren vorgelegt. Eine parlamentarische Mehrheit innerhalb der Ampel-Koalition gilt inzwischen als nahezu gesichert. Auch die Oppositionsfraktionen aus LINKEN und AfD dürften sich diesem Verfahren nicht entgegen stellen. Der Gesetzentwurf zu Quick Freeze beinhaltet, dass nur dann die Sicherung von IP-Adressen vorsorglich angeordnet werden kann, wenn es zuvor einen konkreten Anfangsverdacht gibt. Und zwar ganz unabhängig von den Deliktsarten - und eben nicht nur bei Verdachtsfällen nach §§ 176 ff. und 184 ff. StGB. Eine solche Gesetzgebung ist auch verfassungskonform und mit dem Grundgesetz vereinbar. Denn es ist klar, dass beim Vorliegen von konkreten Tatverdacht bei allen Deliktsarten die IP-Adressen gesichert werden müssen, um die Identität des Verdächtigen ermitteln zu können. Insbesondere dann, wenn es um Hass-Kriminalität gegen Pädophile/Pädosexuelle geht. Einer solchen Gesetzgebung und Strafverfolgung wird auch K13online zustimmen.... 

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geschrieben von K13online-Redaktion am 18.03.2023 Drucken

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