Österreichische Bundesregierung gibt Maßnahmenpaket in die Begutachtung: 1. Zielgerichtete Prävention - 2. Wirksame Strafverfolgung und Sanktionen - 3. Verbesserter Opferschutz

Straftatsbestandsmerkmale im § A-207a StGB sollen geändert werden: Anstatt dem Begriff "Kinderpornographie" soll im neuen Gesetz der Begriff „bildlich sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“ verwendet werden

Aus aktuellem Anlass um den Kinderpornofall Florian Teichtmeister hat die Bundesregierung in Österreich ihre Gesetzesvorschläge zur Verschärfung des § A-207a StGB in die Begutachtung gegeben. Das Paket gegen Kindesmissbrauch baut auf folgenden Säulen auf: 1. Zielgerichtete Prävention - 2. Wirksame Strafverfolgung und Sanktionen - 3. Verbesserter Opferschutz. Neben der Anhebung der Höchststrafen sollen die Mindeststrafen offenbar nicht angehoben werden. Damit würde Österreich nicht der verfassungswidrigen Gesetzgebung im § 184b StGB in Deutschland folgen. Auch enthält der Gesetzesvorschlag keine Strafbarkeit von sogenannten "Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild" sowie "pädophilen Handbüchern". Die Straftatsbestandsmerkmale im § A-207a StGB sollen geändert werden: Anstatt dem Begriff "Kinderpornographie" soll im neuen Gesetz der Begriff „bildlich sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“ verwendet werden. Bei der Begrifflichkeit "Darstellung von Kindesmissbrauch" wird es maßgeblich auf die genaue Definition ankommen. Sogenannte "Posingdarstellungen" haben mit Kindesmissbrauch in der Regel nichts zu tun. Insbesondere dann nicht, wenn solche Aufnahmen von den Kids selbst hergestellt wurden. Das vorgelegte Maßnahmenpaket von Justizministerin Alma Zadić, Familienministerin Susanne Raab, Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm differenziert erwartungsgemäß nicht zwischen sexuellen Gewaltdarstellungen und gewaltlosen Inhalten, die nachweislich keinen Schaden bei den Darstellern/Innen verursachen. Bezeichnend ist das Statement der Justizministerin Alma Zadić: Denn nur so können wir sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche in Österreich sicher aufwachsen und sich frei entfalten können.“ Genauso wie in Deutschland können sich Kinder & Jugendliche bei einer solchen Gesetzgebung auch in Österreich eben nicht frei entfalten. Denn die freie Entfaltung der Persönlichkeit wird durch die Strafgesetze eingeschränkt. Das Maßnahmenpaket beschränkt sich ausschließlich auf verpflichtende Kinderschutzkonzepte. Hilfsangebote für Pädophile/Pädosexuelle enthält das Präventionspaket nicht. Offenbar soll es in Österreich kein Therapie-Netzwerk wie "Kein Täter werden(KTW)" nach deutschem Vorbild geben.... 

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230401_OTS0012/paket-gegen-kindesmissbrauch-geht-in-begutachtung



 

Das Paket gegen Kindesmissbrauch baut auf folgenden Säulen auf:

Zielgerichtete Prävention:
- Künftig müssen alle Bundesschulen verpflichtend Kinderschutzkonzepte umsetzen.
- Zudem soll ein neues Gütesiegel für Kinderschutz künftig Eltern auf einen Blick zeigen, wo ihre Kinder ausreichend geschützt werden. Eine entsprechende Qualitätsicherungsstelle befindet sich gerade in Ausarbeitung.
- In einem weiteren Schritt ist eine großangelegte Kinderschutz-Kampagne geplant, damit Kinder künftig ganz genau wissen, was ihre Rechte sind und wo sie sich hinwenden können, wenn diese verletzt wurden.

Wirksame Strafverfolgung und Sanktionen:
- Künftig drohen bei Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch statt einem Jahr bis zu zwei Jahre Haft, wenn es sich aber um Kindesmissbrauchsmaterial mit unmündigen Minderjährigen handelt bis zu drei Jahren Haft. Bei Herstellung oder Anbieten einer „Vielzahl“ (=30 Lichtbilder oder Videos) von Missbrauchsdarstellungen sind künftig bis zu 5 Jahre Haft möglich.
- Ebenfalls überarbeitet wurden die Regeln für Tätigkeitsverbote bereits verurteilter Täter:innen. Um eine Ausweitung der Tätigkeitsverbote sicherzustellen soll das bisherige Erfordernis der Tätigkeit bzw. der Tätigkeitsabsicht zum Tatzeitpunkt wegfallen.
- Um eine effektive und rasche Ausforschung der Täter:innen zu gewährleisten wird das Cyber Crime Competence Center im Bundeskriminalamt personell gestärkt und der Ausbau der Cybercrime-Kompetenzstellen bei den Staatsanwaltschaften weiter vorangetrieben. Zudem werden künftig verstärkt Expert:innen in den jeweiligen Landeskriminalämtern zum Einsatz kommen.

Verbesserter Opferschutz:
- Durch die Reform soll auch der frühere und oft als verharmlosend kritisierte Begriff der „Kinderpornographie“ durch die „Darstellung von Kindesmissbrauch“ ersetzt werden. Im Gesetz wird der Begriff „bildlich sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“ verwendet. Dieser neue Begriff orientiert sich stark am englischen „Child Sexual Abuse Material“ (CSAM), das sich international durchgesetzt hat.
- Um qualitätsvolle und professionelle Hilfsangebote flächendeckend anbieten zu können, werden psychologische Unterstützungsleistungen und Familienberatungsstellen finanziell weiter ausgebaut.

 


 

FPÖ will auch Strafbarkeit von Kindersexpuppen & pädophilen Handbüchern: Österreichischer Justizausschuss berät drastische Verschärfungen im § 207a StGB(Pornographische Darstellungen Minderjähriger) 14.02.2023

Talkrunde bei KRONE.tv "Österreich ist ein Paradies für Kinderschänder": Der Kinderpornofall des Ex-Schauspielers Florian Teichtmeister sorgt für populistische, aber auch sachlich fundierte Diskussionen

Die FPÖ hat in den Justizausschuss einen Antrag eingebracht, den § 207a StGB drastisch zu verschärfen. Die Mindest- und Höchststrafe soll massiv angehoben werden. Ähnlich wie in Deutschland soll auch die Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild & pädophile Handbücher eingeführt werden. Damit hat die FPÖ die Forderungen des deutschen Carsten Stahl aufgegriffen, der bei einer Talkrunde von KRONE.tv einen weiteren Medienauftritt feiern durfte. Die KRONE ist vergleichbar mit der deutschen BILD(Blöd)Zeitung. Stahl leistete sich heftige Wortgefechte mit einem in Österreich renommierten Rechtsanwalt, der alle populistische Äußerungen widerlegen konnte. Dieser Argumentation schloss sich sogar die Vertreterin eines Kinderschutzvereins an. Ebenso äußerte sich die Gerichtsreporterin der KRONE differenziert. Die größte Falschdarstellung von Stahl bestand darin, dass er von zweieinhalb Jahren Bewährungsstrafe sprach. Freiheitsstrafen können aber nur bis zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Dennoch hat Stahl bei K13online den Eindruck hinterlassen, dass er in den letzten Monaten etwas dazu gelernt haben könnte. Immerhin erwähnt er die Pädophilen, die nicht zum "Täter" werden wollen und fordert sogar mehr Hilfsangebote. Andererseits soll der Ex-Schauspieler Florian Teichtmeister nicht mit einer möglichen Bewährungsstrafe davon kommen. Bei dieser Gelegenheit muss K13online leider darauf hinweisen, dass in diesem Fall nicht mehr die Unschuldsvermutung greift, weil der Verteidiger für seinen Mandaten bereits ein Geständnis abgegeben hat. Eine solche Verteidigungsstrategie hat dazu geführt, dass die Mainstream-Medien Ihn schon als schuldig ansehen können. Dies ermöglicht eine mediale Berichterstattung, die im Sinne Teichtmeister völlig kontraproduktiv ist. Außerdem ist der Verteidiger gleichzeitig auch Richter an einem Verfassungsgericht. Dadurch besteht ein Interessenskonflikt, der auch in Österreich so nicht zulässig sein darf. Teichtmeister sollte deshalb unbedingt seinen Verteidiger wechseln. Der Rechtsanwalt in der Talkrunde ist eine sehr gute Alternative. Das Landgericht in Wien hat mit Stand von heute noch keinen neuen Termin veröffentlicht. Der Gesetzgeber in Österreich hat noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt.... 

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5034 

Populistische Reaktion nach Kinderpornofall Teichtmeister: Österreichische Bundesregierung will den § 207a StGB(Pornographische Darstellungen Minderjähriger) verschärfen 23.01.2023

Strafrechtlerin & Kriminologin an der Universität Wien Katharina Beclin: "Die gesellschaftliche Vernichtung, die damit einhergehe, wie es jetzt bei Teichtmeister der Fall ist, sei ohnehin schon eine enorme Strafe"

In Österreich hat der Kinderpornofall Florian Teichtmeister eine große gesellschaftliche Diskussion und politische Debatte um die Verschärfung des § 207a StGB ausgelöst. Der dortige Gesetzgeber sieht für den reinen Besitz von "Pornographischen Darstellungen Minderjähriger" eine Höchststrafe von bis zu zwei Jahren vor. Im § 207a StGB wird bei den Straftatbeständen zwischen unmündigen Personen(Kinder unter 14 Jahre) und mündigen Personen(Jugendliche bis 18 Jahre) unterschieden. Bei einer Talkrunde(ORF2/ZIB) sprechen sich alle vier Diskussionsteilnehmer/Innen gegen Erhöhungen der Strafrahmen aus: Dieter Csefan (Bundeskriminalamt, Leiter Ermittlungsabteilung), Irmgard Griss (ehem. Präsidentin Oberster Gerichtshof), Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez (Netzwerk Kinderrechte Österreich) und  Alexander Haydn (Psychotherapeut, Männerberatung). Trotzdem will besonders die ÖVP dem "Lockruf" und massiven Druck des pöbelnden Mobs folgen. Ein solch politischer Populismus erinnert an die damaligen Debatten in Deutschland. Die österreichische Regierung könnte den gleichen Fehler machen, wie im Sommer 2021 die deutsche Bundesregierung. Zitate: Dass Strafen nichts bringen, sieht auch die Strafrechtlerin Katharina Beclin so: „Dass es strafbar ist und angeklagt wird ist das Entscheidende, nicht die Höhe der Strafen“, sagte sie gegenüber ZackZack. Es gebe keine Studie, die zeige, dass höhere Strafen mehr abschrecken, sagt Beclin, die als Assistenzprofessorin für Kriminologie an der Universität Wien tätig ist. Die gesellschaftliche Vernichtung, die damit einhergehe, wie es jetzt bei Teichtmeister der Fall ist, sei ohnehin schon eine enorme Strafe. Wie auch immer das Strafmaß bei Teichtmeister lauten wird: Die Vernichtung der beruflichen, sozialen und gesellschaftlichen Existenz wiegt weit höher. Das Urteil am Landgericht Wien wird zeigen, ob diese Existenzvernichtungen bei der Urteilsfindung im Strafmaß berücksichtigt werden. Ein Medienrummel ist jedenfalls garantiert - und läßt Teichtmeister eigentlich nur noch die Option, in ein Land auszuwandern, wo Ihn niemand kennt, um dort in Anonymität leben zu können.... (Update 26. Januar: Regierungserklärung zur Strafverschärfung)

https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5010

geschrieben von K13online-Redaktion am 02.04.2023 Drucken

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